Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.04.2014 Inklusion und die Rolle der Schulpsychologie Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Rolle haben nach Auffassung der Staatsregierung Schulpsycholog(inn)en bei der schulischen Inklusion gegenwärtig? 2. a) Wie werden Schulpsychologen und Schulpsychologinnen an Schulen mit Profil Inklusion einbezogen? b) Wie viele Stunden für Schulpsycholog(inn)en werden konkret an Schulen mit Profil Inklusion zuwiesen? 3. Wie viele Stunden von Schulpsychologen und Schulpsychologinnen werden generell für das Thema Inklusion genutzt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.05.2014 1. Welche Rolle haben nach Auffassung der Staatsregierung Schulpsycholog(inn)en bei der schulischen Inklusion gegenwärtig? Die Beratung zur Inklusion stellt einen Aspekt der Aufgaben aller Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dar. Diese sind erste Ansprechpartner für Ratsuchende an den Schulen vor Ort. Gemäß der Bekanntmachung zu Schulberatung in Bayern vom 29.11.2001 (Az. VI/9-S4305-6/40 922 KWMBl. Teil I Nr. 22/2001) werden u. a. folgende Aufgaben von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wahrgenommen : – Schullaufbahnberatung – Pädagogisch-psychologische Beratung – Beratung von Schule und Lehrkräften – Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten Im Hinblick auf die Beratung im Zusammenhang mit dem Themenbereich „Inklusion“ umfassen diese Aufgaben insbesondere folgende Aspekte: – Ansprech- und Kooperationspartner in allen Fragestel- lungen zu Inklusion – Information von Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern (und ggf. Ausbildungsbetrieben) z. B. zur Einschulung , zum Übertritt, zur Durchlässigkeit im Hinblick auf Abschlüsse – Ansprechpartner für Lehrkräfte im konkreten Inklusionsfall – Unterstützung der Schulleitung im Hinblick auf die Fest- legung von Vorgehensweisen und auf zu treffende Entscheidungen – Mithilfe bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts durch die Sonderpädagogik – Zusammenarbeit mit den zuständigen Förderzentren und mit den für die Schule tätigen Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (MSD) und Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) – Vernetzung mit Fachdiensten – Fallbegleitung – Beratung bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen, in Fragen der Schulbegleitung ggf. in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht Auf regionaler Ebene gibt es neun staatliche Schulberatungsstellen als neutrale, unabhängig von den lokalen Interessen einer einzelnen Schule und schulartübergreifend arbeitende Beratungsstellen. Dort sind mit dem Schuljahr 2011/12 Ansprechpartner für Inklusion benannt worden. Diese verfügen über einen entsprechenden Erfahrungshintergrund und stehen als unvoreingenommene , neutrale und vertrauliche Gesprächspartner zur Verfügung. Damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme erleichtert wird, sind diese Ansprechpartner für Inklusion auf den Internetauftritten jeder Schulberatungsstelle genannt. (z. B. über http:// www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/fra gen_paed_psy/inklusion/) Über Einzelfallberatungen hinaus werden die Ansprechpartner für Inklusion vor allem bezüglich folgender Aspekte tätig: – Ansprech- und Kooperationspartner in allen Fragestel- lungen zu Inklusion – Bereitstellung von Informationen zu bestimmten Frage- stellungen einschließlich Informationen über bestehende Unterstützungssysteme und Hilfestrukturen – Mitwirkung an den Dienstbesprechungen und Fortbildungen der staatlichen Schulberatungsstelle für die Beratungsfachkräfte Kompetente Ansprechpartner sind aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie auch die Beratungslehrkräfte Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1886 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1886 aus allen Schularten. Sie können gerade in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften der MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullaufbahnfragen beraten. Sie können zu „Runden Tischen“ beigezogen oder im Vorfeld eingeschaltet werden, Moderation bei Konflikten zwischen Erziehungsberechtigten und Schule sowie Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachdiensten leisten. Ferner verfügen die staatlichen Schulberatungsstellen durch eine Vielzahl von Kontakten zu externen Partnern und durch die jährlichen Dienstbesprechungen mit den Beratungsfachkräften der Schulen über beratungsrelevante Netzwerke. Eine ausführliche und mit Praxisbeispielen versehene Darstellung der Rolle der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen liefert die Broschüre „Inklusion an Schulen in Bayern: Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen “. Diese Broschüre wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Jahr 2013 vom Arbeitskreis „Schulberatung in Bayern: Inklusion“ im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung erarbeitet. Ein Download ist z. B. über die Seite http://www.km.bayern.de/inklusion möglich. Diese Broschüre soll die Beratungsfachkräfte und damit auch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bei der Wahrnehmung der dargestellten Aufgaben und ihrer beschriebenen Teilaspekte unterstützen. 2. a) Wie werden Schulpsychologen und Schulpsychologinnen an Schulen mit Profil Inklusion einbezogen ? Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Schulen mit Profil Inklusion werden im Rahmen ihrer allgemeinen schulpsychologischen Aufgaben gemäß Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29.11.2001 (Az. VI/9- S4305-6/40 922 KWMBl. Teil I Nr. 22/2001) in das besondere Aufgabenfeld Inklusion sowohl gemäß den allgemeinen schulischen Anforderungen als auch gemäß den konkreten Gegebenheiten eines Einzelfalls einbezogen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt dabei jeweils eigenverantwortlich an der jeweiligen Schule mit Profil Inklusion. b) Wie viele Stunden für Schulpsycholog(inn)en werden konkret an Schulen mit Profil Inklusion zugewiesen ? Für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Schulen mit Profil Inklusion erfolgen die Stundenzuweisungen gemäß den allgemeinen Regelungen für Stundenzuweisungen für die schulpsychologische Tätigkeit. Im Bereich der gesonderten Stundenzuweisungen an die Schulen mit Profil Inklusion werden Stunden, die an den Schulen vor Ort ggf. für die schulpsychologische Beratungstätigkeit verwendet werden, nicht gesondert ausgewiesen. Dem Staatsministerium liegen daher zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Die gesonderte Erhebung der zur Beantwortung notwendigen Daten würde eine Einzelabfrage an den Schulen mit Profil Inklusion notwendig machen. Von einer solchen wurde aufgrund des damit einhergehenden Verwaltungsaufwands an diesen Schulen abgesehen. 3. Wie viele Stunden von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden generell für das Thema Inklusion eingesetzt? Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Daten liegen dem Staatsministerium nicht vor, da es bezüglich der angesprochenen Aspekte keine entsprechende Meldepflicht der Schulen gibt. Die Erfassung dieser Daten würde eine Einzelabfrage an allen Schulen notwendig machen. Von einer solchen gesonderten Erhebung wurde zur Vermeidung eines größeren zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Schulen abgesehen.