Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Güll SPD vom 10.03.2014 Freiwilliges Zurücktreten aus der Q12 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Q12 der Gymnasien in Bayern nutzten im Schuljahr 2012/2013 die Möglichkeit , freiwillig in die Q11 zurückzutreten? (Bitte auch angeben, zu welchem Zeitpunkt das erfolgte.) 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Q12 haben die Q12 wiederholt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.05.2014 Zu 1. und 2.: Im laufenden Schuljahr 2013/14 besuchten zum Erhebungsstichtag 1. Oktober 2013 insgesamt 38.908 Schüler die Jahrgangsstufe 12 der Qualifikationsphase am Gymnasium, darunter 1.066 (2,7 %) Schüler, die die Q12 bereits zum Erhebungsstichtag des Vorjahres besucht hatten. 709 (1,8 %) Schüler waren im Vorjahr nicht zur Abiturprüfung zugelassen worden bzw. hatten die Abiturprüfung nicht bestanden und 357 (0,9 %) Schüler waren zurückgetreten. Gemäß § 67 Abs. 4 GSO ist der Rücktritt dabei nur zum Ende eines Ausbildungsabschnitts möglich. Bei einer vergleichenden Gesamtbetrachtung der Rücktritte in der früheren Kollegstufe und der jetzigen Qualifikationsphase zeigt sich, dass die Quoten von K12/13 bzw. Q11/12 sich nicht wesentlich unterscheiden. Bei der im Rahmen der Amtlichen Schuldaten erfolgenden statistischen Erhebung der Rücktritte wird nicht unterschieden , ob der Rücktritt vor dem Hintergrund bereits im Verlauf der Qualifikationsphase nicht erfüllter Zulassungshürden oder aus sonstigen Gründen erfolgte. Von einer darüber hinausgehenden, gesonderten Erhebung an den Schulen wurde abgesehen, um diese nicht zusätzlich mit Verwaltungsaufwand zu belasten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1888 Bayerischer Landtag