Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 27.09.2017 Aktuelle Lehrsituation in den Berufsintegrationsklassen Aus der Flüchtlingswelle, die 2015 ihren Höhepunkt erreichte , resultieren für die deutsche und bayerische Politik enorme Herausforderungen, die oftmals auf den ersten Blick nicht erkennbar sind und auch von weiteren Umständen abhängig sein können. So stieg beispielsweise die Zahl der Berufsintegrationsklassen deutlich an. Um eine intensive Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen als Teil einer erfolgreichen Integration sicherstellen zu können, unterrichten an unseren Berufsschulen momentan viele Personen als Quereinsteiger mit einer fachlichen Berufsausbildung ohne Lehramtsstudium. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Berufsintegrationsklassen in Schwaben – gab es im Schuljahr 2015/2016? – gab es im Schuljahr 2016/2017? – gibt es im Schuljahr 2017/2018? 2. Wie viele Schulstunden innerhalb der schwäbischen Berufsintegrationsklassen – fielen durchschnittlich im Schuljahr 2015/2016 aus? – fielen durchschnittlich im Schuljahr 2016/2017 aus? – fallen voraussichtlich im Schuljahr 2017/2018 aus? 3. Wie viele Lehrer unterrichten in den Berufsintegrationsklassen ? 4. Wie viele Lehrkräfte darunter sind Quereinsteiger, kommen also aus Fachberufen? 5. Wie hoch ist der Anteil der – unbefristet angestellten, – auf ein Jahr befristet angestellten, – bereits mehrfach auf ein Jahr befristet angestellten Lehrkräfte? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, wenn die viermaligen sich auf ein Jahr erstreckend Befristungen einer Lehrkraft ausgeschöpft sind? 7. Wie viele Anträge auf eine Weiterbeschäftigung im Lehrberuf sind im vergangenen Schuljahr eingegangen und wie vielen wurde entsprochen? 8.1 Welche Erfahrungen hat die Schulverwaltung im Laufe der letzten Jahre mit diesen Fachlehrern (Quereinsteigern ) gemacht? 8.2 Lässt sich ein Vergleich mit dem klassischen Ausbildungsprofil als Berufsschullehrer heranziehen? 8.3 Falls ein ein pädagogischer Nachholbedarf besteht, wie kann dem abgeholfen werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.11.2017 Vorbemerkung: Die Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2017/2018 werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 zur Verfügung stehen, weswegen zu diesem Schuljahr noch keine Aussagen getroffen werden können. 1. Wie viele Berufsintegrationsklassen in Schwaben – gab es im Schuljahr 2015/2016? – gab es im Schuljahr 2016/2017? – gab es im Schuljahr 2017/2018? In den Amtlichen Schuldaten wurden die Berufsintegrationsklassen (BIK) erstmalig im Schuljahr 2016/2017 statistisch erfasst. Im Schuljahr 2016/2017 gab es 170 Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen in Schwaben. 2. Wie viele Schulstunden innerhalb der schwäbischen Berufsintegrationsklassen – fielen durchschnittlich im Schuljahr 2015/2016 aus? – fielen durchschnittlich im Schuljahr 2016/2017 aus? – fallen voraussichtlich im Schuljahr 2017/2018 aus? Bei der Erhebung zum Unterrichtsausfall wird, um den Verwaltungsaufwand für die Schulen gering zu halten, nicht danach unterschieden, in welchen Fächern oder Klassen die Unterrichtsstunden ausfallen. Aus diesem Grund liegen keine Daten zur Beantwortung dieser Frage vor. 3. Wie viele Lehrer unterrichten in den Berufsintegrationsklassen ? In den Berufsintegrationsklassen in Schwaben unterrichteten im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 354 Lehrkräfte. 4. Wie viele Lehrkräfte darunter sind Quereinsteiger, kommen also aus Fachberufen? Die Amtlichen Schuldaten beinhalten keine gesamtumfänglichen Informationen darüber, ob eine Lehrkraft aus einem Fachberuf stammt. Ersatzweise werden daher die Lehrkräfte ausgewertet, die über keine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Unter den 354 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/2017 an den schwäbischen Schulen in Berufsintegrationsklassen unterrichteten, waren 107 Lehrkräfte, die für die Aufgabe geeignet sind, jedoch über keine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.04.2018 Drucksache 17/18882 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18882 5. Wie hoch ist der Anteil der – unbefristet angestellten, – auf ein Jahr befristet angestellten, – bereits mehrfach auf ein Jahr befristet angestellten Lehrkräfte? Von den 354 Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/2017 an den schwäbischen Schulen in Berufsintegrationsklassen unterrichteten , hatten 35 (9,9 Prozent) einen unbefristeten Angestelltenvertrag und 131 (37,0 Prozent) einen befristeten Angestelltenvertrag. Über die Dauer der Verträge kann keine Aussage getroffen werden, da im Rahmen der Amtlichen Schuldaten die Dauer des Vertrages nicht erhoben wird. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, wenn die viermaligen sich auf ein Jahr erstreckend Befristungen einer Lehrkraft ausgeschöpft sind? Der Unterricht an Schulen ist grundsätzlich von für die Schulart ausgebildeten Lehrkräften zu erteilen. Lehrpersonal ohne Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen wird im Rahmen der besonderen Beschulungsangebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge auf befristetem Aushilfsvertrag nach den Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beschäftigt. Die Laufzeit dieser Verträge ist auf maximal fünf Jahre bei Vorliegen eines Sachgrundes beschränkt. Die Schulleitungen sind gehalten, die Lehrpersonen , denen kein weiterer Vertrag angeboten werden kann, rechtzeitig zu beruflichen Alternativen zu beraten und ggf. Unterstützung zu geben. Aufgrund der insgesamt günstigen Arbeitsmarktsituation ist davon auszugehen, dass sich den ausscheidenden Lehrpersonen, auch aufgrund der Erfahrungen im Unterricht an einer beruflichen Schule, anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. 7. Wie viele Anträge auf eine Weiterbeschäftigung im Lehrberuf sind im vergangenen Schuljahr eingegangen und wie vielen wurde entsprochen? Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt. 8.1 Welche Erfahrungen hat die Schulverwaltung im Laufe der letzten Jahre mit diesen Fachlehrern (Quereinsteigern) gemacht? Die Frage wird dahin gehend verstanden, dass mit Fachlehrern bzw. Quereinsteigern Lehrpersonen an beruflichen Schulen ohne das entsprechende Lehramt gemeint sind, die einen Berufsabschluss, einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss oder die Befähigung für das Lehramt einer allgemein bildenden Schulart besitzen. Solche Lehrkräfte wurden u. a. als Aushilfslehrkräfte für den Unterricht in Berufsintegrationsklassen befristet eingestellt, um beispielsweise dem zwischenzeitlich aufgetretenen Bedarf an Lehrkräften zur Vermittlung von Deutschkenntnissen gerecht zu werden. Nach Rückmeldungen von Schulen wurde die Aufgabe von den Aushilfslehrkräften insgesamt gut bewältigt. Wenn dies aufgrund der Qualifikation der Aushilfslehrkräfte erforderlich war, wurde die Vermittlung berufsbezogener Kompetenzen verstärkt von den beruflichen Lehrkräften übernommen. 8.2 Lässt sich ein Vergleich mit dem klassischen Ausbildungsprofil als Berufsschullehrer heranziehen? Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen studieren vertieft eine berufliche Fachrichtung wie beispielsweise Metalltechnik oder Elektro- und Informationstechnik und dazu nicht vertieft ein Unterrichtsfach. Nach dem Masterabschluss Berufliche Bildung ist ein zweijähriger Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Diese Kompetenzen fehlen Aushilfslehrkräften ohne entsprechende Ausbildung. 8.3 Falls ein pädagogischer Nachholbedarf besteht, wie kann dem abgeholfen werden? Falls bei Aushilfskräften ein pädagogischer Nachholbedarf besteht, können diese an dem breiten Fortbildungsangebot für Lehrkräfte in Berufsintegrationsklassen teilnehmen.