Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 06.09.2017 Neue Dienstkleidung der Bayerischen Polizei Teilnehmer des Trageversuchs der neuen Dienstkleidung für die Bayerische Polizei haben den Eindruck, dass die Qualität von einigen der nun zur Auslieferung kommenden Kleidungsstücke gegenüber denjenigen des Trageversuchs schlechter sei. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Sind die qualitativen und/oder bekleidungstechnischen Anforderungen bzw. die Materialzusammensetzung (konkret: die Technischen Leistungsbeschreibungen – TL) gegenüber dem Trageversuch geändert worden? 1.2 Wenn ja, bei welchen Kleidungsstücken? 1.3 Aus welchem Grund? 2. Welche Veränderungen sind an den Kleidungsstücken aus dem Trageversuch vorgenommen worden, die jetzt bei den zur Auslieferung kommenden und gekommenen Kleidungsstücken konkret ersichtlich sind? 3.1 Haben Veränderungen im Sinne der Fragen 1 und 2 an den für die im Trageversuch verwendeten Kleidungsstücke zu einer Veränderung der Produktionskosten der zur Auslieferung kommenden Kleidungsstücke geführt ? 3.2 Wenn ja, welche Auswirkungen auf die Kosten sind konkret entstanden? 3.3 Gab es bereits Beschwerden oder Kritik, die sich auf die qualitativen und/oder bekleidungstechnischen Anforderungen bzw. die Materialzusammensetzung (konkret: die Technischen Leistungsbeschreibungen – TL) der zur Auslieferung gekommenen Kleidungsstücke beziehen? 4.1 Wurde die Einhaltung der qualitativen und/oder bekleidungstechnischen Anforderungen bzw. die Materialzusammensetzung (konkret: die Technischen Leistungsbeschreibungen – TL) bereits überprüft? 4.2 Wenn ja, bei welchen Kleidungsstücken wurde die Einhaltung der TL bereits überprüft? 4.3 Welche Erkenntnisse liegen ggf. hierzu vor? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.11.2017 1.1 Sind die qualitativen und/oder bekleidungstechnischen Anforderungen bzw. die Materialzusammensetzung (konkret: die Technischen Leistungsbeschreibungen –TL) gegenüber dem Trageversuch geändert worden? In einem umfangreichen Vorauswahlverfahren unter Beteiligung von 547 repräsentativ ausgewählten Beamtinnen und Beamten entschieden sich rund 78 Prozent der Teilnehmer für das Uniformkonzept der österreichischen Bundespolizei. Im folgenden Trageversuch wurde die Dienstkleidung von 500 Teilnehmern intensiv getestet. Gleichzeitig konnte aber auch Anpassungsbedarf für die künftige bayerische Polizeiuniform im Hinblick auf funktionale Verbesserungen und das Design identifiziert werden. Im Abschlussbericht des Trageversuchs wurden die bayerischen Anforderungen einschließlich der Erkenntnisse aus dem Trageversuch zu den jeweiligen Artikeln formuliert und in die anschließenden Ausschreibungen übernommen. Die Anforderungen und Standards der neuen Dienstkleidung der Bayerischen Polizei beruhen somit in erster Linie auf der im Trageversuch bewährten Uniform der österreichischen Bundespolizei, welche in einigen Details sogar noch weiter optimiert wurde. Die Technischen Leistungsbeschreibungen (TL) der österreichischen Uniform und damit auch der Trageversuchsuniform wurden größten Teils für die Ausschreibung der neuen Dienstkleidung der Bayerischen Polizei übernommen. Dies gilt insbesondere auch für die Materialzusammensetzung. 1.2 Wenn ja, bei welchen Kleidungsstücken? Aus funktionalen Gründen wurden u. a. folgende Änderungen durchgeführt: – Optimierung und Erstellung von Hosenschnittmustern zur Passformverbesserung – Veränderung der Tascheneingriffe bei den Hosen zwecks Kompatibilität mit dem Einsatzgürtel – Verbesserung der Pflegeeigenschaften bei den Hemden durch Erhöhung des Glättegrades – Anpassung des Stoffgewichts bei den weißen Hemden aus Gründen der Blickdichtigkeit – Ausfertigung der Hemden in Leinwandbindung (höherwertige und pflegeleichtere Gewebeart) – Anbringung seitlicher Dreiwege-Reißverschlüsse bei den Jacken, um den ungehinderten Zugriff auf die Dienstwaffe zu ermöglichen – Ergänzung der Hemden um eine Stifttasche Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18884 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18884 Aus optischen Gründen wurden zahlreiche Anpassungen mit dem Ziel der eindeutigen Erkennbarkeit der Dienstkleidung als eine Uniform der Bayerischen Polizei durchgeführt. Zur Verdeutlichung soll beispielhaft folgende Aufzählung dienen: – Änderung der Lampasse/Ripsband an den Hosen – Krawatte mit Rautenmuster – Prägung der Knöpfe am Uniformsakko/-blazer mit Polizeistern – Neuentwurf der Mütze – Ausfertigung der Strickjacke ohne Aufschrift „Polizei“ – Gestaltung des Sakkos/Blazers mit Reverskragen – Polizeistern, Hoheitsabzeichen, Mützenband 1.3 Aus welchem Grund? Die Änderungen erfolgten aus funktionalen und aus optischen Gründen (siehe Frage 1.2). 2. Welche Veränderungen sind an den Kleidungsstücken aus dem Trageversuch vorgenommen worden , die jetzt bei den zur Auslieferung kommenden und gekommenen Kleidungsstücken konkret ersichtlich sind? Siehe Frage 1.2 3.1 Haben Veränderungen im Sinne der Fragen 1 und 2 an den für die im Trageversuch verwendeten Kleidungsstücke zu einer Veränderung der Produktionskosten der zur Auslieferung kommenden Kleidungsstücke geführt? Alle Artikel der neuen Dienstkleidung wurden mit den wie unter Frage 1 und 2 dargestellten punktuell angepassten TL ausgeschrieben. Die Preiskalkulation der Hersteller ist allein schon aufgrund des unterschiedlichen Mengengerüstes nicht mit den für den Trageversuch beschafften Artikeln vergleichbar. Ob und wie stark sich die Anpassungen der TL auf die Preise der einzelnen Artikel ausgewirkt haben, kann mangels Vergleichspreisen nicht beurteilt werden. 3.2 Wenn ja, welche Auswirkungen auf die Kosten sind konkret entsanden? Entfällt. 3.3 Gab es bereits Beschwerden oder Kritik, die sich auf die qualitativen und/oder bekleidungstechnischen Anforderungen bzw. die Materialzusammensetzung (konkret: die Technischen Leistungsbeschreibungen – TL) der zur Auslieferung gekommenen Kleidungsstücke beziehen? Mit Stand zum 05.10.2017 gingen über das speziell eingerichtete Kontaktformular der Projektgruppe Neue Dienstkleidung insgesamt 141 Mitteilungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein, welche konkret die Ausgestaltung der Uniform betreffen. Davon kritisierten 39 die Qualität bzw. das Material. Die restlichen Anfragen bezogen sich überwiegend auf verfügbare Größen oder sonstige Änderungsvorschläge . Demgegenüber steht die Zahl von aktuell 16.392 Neuausstattungspaketen , die bereits ausgeliefert wurden. Ungeachtet dessen nimmt die Projektgruppe „Neue Dienstkleidung der Bayerischen Polizei“ die Rückmeldungen der Dienstkleidungsträger auf. Diese fließen in die künftige Fortentwicklung der neuen Uniform mit ein. 4.1 Wurde die Einhaltung der qualitativen und/oder bekleidungstechnischen Anforderungen bzw. die Materialzusammensetzung (konkret: die Technischen Leistungsbeschreibungen – TL) bereits überprüft? Das Qualitätsmanagement umfasst grundsätzlich die Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle. Es obliegt in erster Linie unserem Kooperationspartner Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) und wird durch die Fachberatung der Textilfachkräfte der Bayerischen Polizei ergänzt. Durch regelmäßige Qualitätskontrollen beim Wareneingang soll eine fehlerfreie Auslieferung an den Endkunden sichergestellt werden. Das beim LZN angewandte Verfahren ist angelehnt an DIN ISO 2859-1. 4.2 Wenn ja, bei welchen Kleidungsstücken wurde die Einhaltung der TL bereits überprüft? Bei allen Bekleidungsstücken wurde bzw. wird die Einhaltung der TL sowohl während des Ausschreibungsverfahrens als auch jetzt im routinemäßigen Nachlieferungsverfahren im Rahmen des Qualitätsmanagements (siehe Frage 4.1) überprüft. 4.3 Welche Erkenntnisse liegen ggf. hierzu vor? Das angewandte Verfahren zur Qualitätssicherung und zur Qualitätskontrolle im LZN ist angelehnt an DIN ISO 2859-1. Diese Norm gibt vor, wie hoch die Stichpunktkontrolle ist und wie die Fehler einzuordnen sind. Die Fehler unterteilen sich dabei in Nebenfehler, Hauptfehler und kritische Fehler. Je nach Fehlerart (von leichter Abweichung von der Norm bis hin zur Gefährdung für den Endkunden) folgt darauf auch eine angepasste Intervention. Die Wareneingangskontrolle erfolgt unter Einbeziehung der zum Vertrag gehörenden TL sowie des Vorproduktionsmusters. Darüber hinaus lässt das LZN bei einer Erstanlieferung einen Artikel aus der Charge von einem unabhängigen Prüfinstitut auf die Einhaltung der TL überprüfen. Regelmäßig werden vom LZN stichprobenartig Artikel aus Lieferungen separiert, um die vertraglich vereinbarte Qualität sicherzustellen. Hierbei werden diese Artikel einer Waschprüfung unterzogen sowie die Einlaufwerte und die Farbechtheit kontrolliert. Die Einhaltung der TL und damit auch die Qualität der Dienstkleidung sind gerade auch aufgrund dieses vielschichtigen Qualitätsmanagements grundsätzlich als gut zu bewerten.