Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 28.09.2017 Sicherheitskontrollen am Flughafen München Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Körperscanner kommen derzeit bei den Passagierkontrollen am Flughafen München zum Einsatz? b) Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit den Geräten, z. B. im Hinblick auf die Häufigkeit von Fehlalarmen? c) Ist vorgesehen, weitere Körperscanner am Flughafen München in Betrieb zu nehmen? 2. a) Welche Auswirkungen hat die Verwendung der Körperscanner für den Einsatz der Spurendetektoren (Häufigkeit der Tests, Standorte)? b) Wie viele Sprengstroffspurendetektoren (EDT-Geräte) welcher verschiedenen Typen kommen bei den Kontrollen von Passagieren und Handgepäck zum Einsatz ? c) Werden bestimmte Gerätetypen nur für Erstkontrollen bzw. nur für Nachkontrollen eingesetzt? 3. a) Gab es als Resultat der Beratungen einer Arbeitsgruppe , über die das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) mit Schreiben vom 14.12.2016 berichtet hat, weitere Änderungen bezüglich der Handhabung der ETD-Geräte oder des Ablaufs der Prüfvorgänge ? b) Sind den Bedienern die Handbücher und Sicherheitsdatenblätter der Geräte zugänglich? 4. a) Was ist nach den Erkenntnissen der Staatsregierung bei Vorfällen am 23. und 24.09.2017 an den Kontrollstellen C05 und C04 in Terminal 1 geschehen, bei denen Beamte der Bundespolizei und Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft kollabiert sind? b) Wurden im Anschluss an diese Vorkommnisse Messungen der Raumluft vorgenommen? c) Welche Ergebnisse haben diese Messungen erbracht? 5. Welche Erkenntnisse haben die Ermittlungen hinsichtlich der Ursache dieser Vorkommnisse ergeben? 6. a) Gab es im Jahr 2017 Erkrankungsanzeigen, bei denen Beschäftigte der Sicherheitsgesellschaft SGM einen Bezug zu den Spurendetektoren vorgebracht haben? b) Wenn ja, wie viele? 7. a) Sind Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft SGM, die im August 2015 oder später Erkrankungen mit Bezug zu ETD-Geräten angezeigt haben, weiterhin gesundheitlich beeinträchtigt und/oder krankgeschrieben? b) Wenn ja, wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand , dass trotz verschiedener Tests und Gutachten, die eine Unbedenklichkeit der Detektoren bescheinigen , bei Beschäftigten gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen? c) Haben Personen aus diesem Kreis aufgrund langer Fehlzeiten krankheitsbedingte Kündigungen erhalten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.11.2017 1. a) Wie viele Körperscanner kommen derzeit bei den Passagierkontrollen am Flughafen München zum Einsatz? Derzeit kommen am Flughafen München 16 Sicherheitsscanner zum Einsatz. b) Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit den Geräten , z. B. im Hinblick auf die Häufigkeit von Fehlalarmen ? Die entsprechenden Erfahrungen zeigen, dass die Geräte (auch im Hinblick auf die Häufigkeit von Fehlalarmen) gut funktionieren und keine Auffälligkeiten zeigen. Im Übrigen werden die Scanner regelmäßig von Passagieren wie auch vom Kontrollpersonal gut angenommen. c) Ist vorgesehen, weitere Körperscanner am Flughafen München in Betrieb zu nehmen? Ja, es ist vorgesehen, dass weitere Sicherheitsscanner am Flughafen München eingesetzt werden. 2. a) Welche Auswirkungen hat die Verwendung der Körperscanner für den Einsatz der Spurendetektoren (Häufigkeit der Tests, Standorte)? Durch die Verwendung von Sicherheitsscannern entfallen an derartig ausgerüsteten Kontrollstellen Sprengstoffdetektionstests für die Fluggäste. Beim Handgepäck sind davon unabhängig weiterhin derartige Sprengstoffdetektionstests durchzuführen. b) Wie viele ETD-Geräte welcher verschiedenen Typen kommen bei den Kontrollen von Passagieren und Handgepäck zum Einsatz ? Aktuell kommen drei verschiedene Typen von ETD-Geräten zum Einsatz. Es handelt sich um 48 Geräte des Typs Itemiser , 33 Geräte des Typs Sniffer und 29 Geräte vom Typ EGIS III. Darüber hinaus ist kurzzeitig ein Gerät des Typs Ionscan 600 zu einer nochmaligen Praxiserprobung im Einsatz. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18915 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18915 c) Werden bestimmte Gerätetypen nur für Erstkontrollen bzw. nur für Nachkontrollen eingesetzt? Nein. 3. a) Gab es als Resultat der Beratungen einer Arbeitsgruppe , über die das Innenministerium mit Schreiben vom 14.12.2016 berichtet hat, weitere Änderungen bezüglich der Handhabung der ETD-Geräte oder des Ablaufs der Prüfvorgänge? Als Ergebnis der Beratungen 2016 wurden weitere Sicherheitsscanner beschafft. Darüber hinausgehende Änderungen bezüglich der Handhabung der ETD-Geräte oder des Ablaufs der Prüfvorgänge fanden nicht statt. b) Sind den Bedienern die Handbücher und Sicherheitsdatenblätter der Geräte zugänglich? Den Bedienern sind Handbücher mit Sicherheitshinweisen der ETD-Geräte im Bereich der Kontrollstellen zugänglich. Sicherheitsdatenblätter für die Geräte als solche existieren nicht. Diese gibt es nur für die Test- und Kalibrationsmaterialien für die Geräte. Mit diesen haben die Beschäftigten der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM) keinen Umgang. 4. a) Was ist nach den Erkenntnissen der Staatsregierung bei Vorfällen am 23. und 24.09.2017 an den Kontrollstellen C05 und C04 in Terminal 1 geschehen , bei denen Beamte der Bundespolizei und Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft kollabiert sind? b) Wurden im Anschluss an diese Vorkommnisse Messungen der Raumluft vorgenommen? c) Welche Ergebnisse haben diese Messungen erbracht ? Am 23.09.2017 klagten gegen 09:00 Uhr im Terminal 1 an der Kontrollstelle Modul C, Ebene 5 zwei Beamtinnen der Bundespolizei sowie eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter der SGM über Kreislaufbeschwerden, Schwindelgefühle und Schweißausbrüche. Sie wurden daraufhin in die Krankenhäuser Erding bzw. Freising eingeliefert. Die Entlassung erfolgte am 24.09.2017 bzw. am 26.09.2017. Die betroffene Kontrollstelle wurde sofort gesperrt und die Flughafenfeuerwehr alarmiert. Unmittelbar nach dem Eintreffen am Einsatzort wurden an den Örtlichkeiten Terminal 1, Modul C, Messungen der Raumluft und im Außenbereich am Modul D Messungen bei dort zeitgleich stattfindenden Malerarbeiten durchgeführt. Mit den Mehrgasmessgeräten der Flughafenfeuerwehr können insbesondere die Sauerstoffkonzentration sowie die Schadgase Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid und Kohlenstoffmonoxid nachgewiesen werden. Diese Messungen dienen in erster Linie dem Schutz der eingesetzten Einsatzkräfte und werden am Messgerät in Prozentwerten angezeigt. Bei gesundheitsbedrohlichen Konzentrationen erfolgt eine Warnmeldung. Ein derartiger Alarm wurde nicht angezeigt. Durch die Polizeiinspektion Flughafen München erfolgte eine Tatortbefundaufnahme mit der Sicherstellung eines Farbeimers. Zudem wurden Blut- und Urinproben bei den Geschädigten auf freiwilliger Basis in den Krankenhäusern durchgeführt. Da am Vordachbereich der Vorfahrtstasche am Terminal 1, Modul D, am 23.09.2017 zum Ereigniszeitpunkt Malerarbeiten durchgeführt wurden, fand durch den Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Flughafen München zusammen mit Vertretern der Flughafen München Gesellschaft (FMG) eine anschließende Baubegehung statt. Am 24.09.2017 klagte an der Kontrollstelle im Terminal 1, Modul D Süd, Ebene 4, gegen 06:10 Uhr eine Polizistin der Bundespolizei über Übelkeit. Gegen 09:15 Uhr wurde an der Kontrollstelle Modul C, Ebene 4, einer zweiten Bundespolizistin übel. Beide Beamtinnen wurden zur ärztlichen Untersuchung in die Krankenhäuser Erding bzw. Freising eingeliefert, konnten die Krankenhäuser aber am selben Tag wieder verlassen. Für Schadstoffmessungen kamen die Flughafenfeuerwehr und der ABC-Zug der Feuerwehr München Land zum Einsatz. Die Einsatzkräfte des ABC-Zuges sind Spezialisten im Bereich der Gefahrstoffdetektion an Einsatzstellen und verfügen über umfangreichste Messtechnik . An beiden Ereignisorten und an der asservierten Dienstkleidung einer betroffenen Bundespolizistin konnten jedoch keine Gefahrstoffe festgestellt werden. Durch die Polizeiinspektion Flughafen München wurden bei den Geschädigten Blut- und Urinproben auf freiwilliger Basis gesichert. 5. Welche Erkenntnisse haben die Ermittlungen hinsichtlich der Ursache dieser Vorkommnisse ergeben ? Nach Rücksprache mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Landshut können zu den derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnissen keine Angaben gemacht werden, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Ein Zusammenhang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit dem Betrieb der ETD-Geräte wurde jedoch von sämtlichen Beteiligten zu keinem Zeitpunkt hergestellt. 6. a) Gab es im Jahr 2017 Erkrankungsanzeigen, bei denen Beschäftigte der Sicherheitsgesellschaft SGM einen Bezug zu den Spurendetektoren vorgebracht haben? b) Wenn ja, wie viele? Die SGM kennt, wie jeder andere Arbeitgeber auch, grundsätzlich den Grund von Erkrankungsanzeigen ihrer Mitarbeiter nicht. Dem Betriebsarzt der SGM sind seit Dezember 2016 von Mitarbeitern der SGM auf der Grundlage der Absprachen zwischen dem StMI sowie dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ver.di in vier Fällen (von vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern) gesundheitliche Beschwerden gemeldet worden, bei denen die Mitarbeiter diese in einen Zusammenhang mit den im Einsatz befindlichen Sprengstoffdetektionsgeräten bringen. Ausgehend von einem Störfall mit leichter Rauchentwicklung bei einem ETD-Gerät vom Typ Itemiser am 26.09.2017, bei dem aller Wahrscheinlichkeit nach Schmierstoffe an einem Rollator auf den Probenträger gelangt sind und im Itemiser verdampft wurden, hat aktuell eine Mitarbeiterin eine Erkrankung mit Bezug auf ETD-Geräte angezeigt und war danach krankgeschrieben. 7. a) Sind Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft SGM, die im August 2015 oder später Erkrankungen mit Bezug zu ETD-Geräten angezeigt haben, weiterhin gesundheitlich beeinträchtigt und/oder krankgeschrieben ? Der SGM sind zwei aktuell beschäftigte Mitarbeiterinnen bekannt, die 2015 über gesundheitliche Beeinträchtigungen berichtet haben und weiterhin hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen. Der medizinische Grund ihrer Arbeitsunfähigkeit ist der SGM nicht bekannt. Eine weitere Mitarbeiterin , die bislang allgemein schlechte Luft und Feinstaubbelastung am Flughafen München für ihre gesundheitliche Drucksache 17/18915 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Beeinträchtigung verantwortlich gemacht hat, gibt nunmehr in einem aktuellen Schriftsatz als Grund dafür den Einsatz der ETD-Geräte an. Vereinzelte Behauptungen, insbesondere einer ehemaligen Mitarbeiterin, dass eine Vielzahl von Beschäftigten weiterhin unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Bezug zu ETD-Geräten leiden würde, kann die SGM nicht bestätigen. b) Wenn ja, wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass trotz verschiedener Tests und Gutachten , die eine Unbedenklichkeit der Detektoren bescheinigen, bei Beschäftigten gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen? Die gutachterlichen Überprüfungen der ETD-Geräte bescheinigen die Unbedenklichkeit. Ein Kausalzusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann daher nicht hergestellt werden. Da der Grund für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht bekannt ist, kann keine Beurteilung erfolgen. c) Haben Personen aus diesem Kreis aufgrund langer Fehlzeiten krankheitsbedingte Kündigungen erhalten? Es haben keine Mitarbeiter der SGM krankheitsbedingte Kündigungen erhalten, die sich auf längere Fehlzeiten stützen , die ausschließlich erst nach August 2015 entstanden sind.