Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 21.09.2017 Zahlen zu Asyl und Flüchtlingsschutz an den Verwaltungsgerichten in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Rechtsbehelfe (Hauptsache- und Eilverfahren ) gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zuerkennung von Asylberechtigung , Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten waren zum 31.08.2017 an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern anhängig? (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Schutzformen und Verwaltungsgerichten)? 2. Wie hat sich die Gesamtzahl der Rechtsbehelfe (Hauptsacheverfahren und Eilverfahren) von Asylbewerbern gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zuerkennung von Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten vom 01.09.2015 bis 31.08.2017 an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Schutzformen und Verwaltungsgerichten und Aufschlüsselung Zeitraum 01.09. bis 31.12.2015, Gesamtjahr 2016 und Zeitraum 01.01.2017 bis 31.08.2017)? 3. a) Wie lang war im 1. Hj. 2017 die Verfahrensdauer in Asylsachen (Hauptsacheverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten und welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Verfahrensdauer an den bayerischen Verwaltungsgerichten im Vergleich zur Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten anderer Bundesländer? b) Wie lang war im 1. Hj. 2017 die Verfahrensdauer (Hauptsacheverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) in anderen Rechtssachen als Asylsachen vor den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten und welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Verfahrensdauer an den bayerischen Verwaltungsgerichten im Vergleich zur Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten anderer Bundesländer? c) Wie lang war im 1. Hj. 2017 die Verfahrensdauer für Hauptsacheverfahren in Asylsachen (Berufungen und Anträge auf Zulassung der Berufung) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Verfahrensdauer am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Vergleich zur Verfahrensdauer an den Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer? 4. a) Wie hoch war im 2. Hj. 2015, im Jahr 2016 und im 1. Hj. 2017 die Anzahl der Verfahren auf Zulassung der Berufung in Asylsachen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ? b) Wie hoch war im 2. Hj. 2015, im Jahr 2016 und im 1. Hj. 2017 die Anzahl der Berufungsverfahren in Asylsachen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof? 5. Wie viele Revisionsverfahren in Asylsachen waren beim Bundesverwaltungsgericht im 2. Hj. 2015, im Jahr 2016 und im 1. Hj. 2017 gegen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anhängig (bitte Unterscheidung nach Revisionsverfahren unmittelbar nach Zulassung der Revision durch den BayVGH und nach erfolgreicher Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den BayVGH)? 6. Wie viele Spruchkörper waren zum 31.08.2017 an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Asylsachen befasst (bitte Aufschlüsselung nach einzelnen Verwaltungsgerichten und BayVGH) und wie hoch war zum 31.08.2017 die Gesamtzahl der mit Asylsachen befassten Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten in Bayern einschließlich Bayerischem Verwaltungsgerichtshof? 7. In wie vielen Fällen waren an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern im Hauptsacheverfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Rechtsbehelfe gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zuerkennung von Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten erfolgreich bzw. wurde diesen Rechtsbehelfen stattgegeben (bitte Angabe in Prozent und bezogen auf die Jahre 2015 und 2016 und 1. Hj. 2017)? 8. a) Wie viele Stellen für Richterinnen und Richter für die Bearbeitung von Asylsachen müssen nach dem Dafürhalten der Staatsregierung an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof neu geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen an den bayerischen Verwaltungsgerichten sich nicht unwesentlich verlängern? b) Wie werden sich nach dem Dafürhalten der Staatsregierung die Fallzahlen in Asylsachen an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im 2. Hj. 2017 und in den Jahren 2018 bis 2020 entwickeln? c) Wie werden sich nach dem Dafürhalten der Staatsregierung die Fallzahlen in anderen Rechtssachen als Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/18917 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18917 Asylsachen an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im 2. Hj. 2017 und in den Jahren 2018 bis 2020 entwickeln ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.11.2017 Hinweis: Es wurden die vom Landesamt für Statistik erhobenen Daten zugrunde gelegt. Soweit solche nicht oder noch nicht zugänglich waren, wurden Daten aus internen Erhebungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit verwendet. Insoweit sind geringfügige Abweichungen von den vom Landesamt für Statistik erhobenen Zahlen möglich. Bei den Tabellen stehen die Abkürzungen „HS“ für Hauptsacheverfahren und „VR“ für vorläufigen Rechtsschutz. 1. Wie viele Rechtsbehelfe (Hauptsache- und Eilverfahren ) gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zuerkennung von Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten waren zum 31.08.2017 an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern anhängig? (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Schutzformen und Verwaltungsgerichten )? VG Ansbach VG Augsburg VG Bayreuth VG München VG Regensburg VG Würzburg Gesamt 6.337 3.736 2.690 18.995 5.145 3.038 39.941 Statistische Angaben, die eine Aufschlüsselung nach anhängigen Rechtsbehelfen bezogen auf die Schutzformen Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote ermöglichen, stehen nicht zur Verfügung. 2. Wie hat sich die Gesamtzahl der Rechtsbehelfe (Hauptsacheverfahren und Eilverfahren) von Asylbewerbern gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zuerkennung von Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz , subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten vom 01.09.2015 bis 31.08.2017 an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Schutzformen und Verwaltungsgerichten und Aufschlüsselung Zeitraum 01.09. bis 31.12.2015, Gesamtjahr 2016 und Zeitraum 01.01.2017 bis 31.08.2017)? Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD) vom 24.02.2017 (Drs. 17/16112) verwiesen. Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.08.2017 hat sich die Zahl der neu eingegangenen Rechtsbehelfe (Hauptsachen und vorläufiger Rechtsschutz) gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wie folgt entwickelt: VG Ansbach VG Augsburg VG Bayreuth VG München VG Regensburg VG Würzburg Gesamt 6.487 4.553 3.942 19.505 6.361 3.703 44.551 Statistische Angaben, die eine Aufschlüsselung nach anhängigen Rechtsbehelfen bezogen auf die Schutzformen Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote ermöglichen, stehen nicht zur Verfügung. 3. a) Wie lang war im 1. Hj. 2017 die Verfahrensdauer in Asylsachen (Hauptsacheverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten und welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Verfahrensdauer an den bayerischen Verwaltungsgerichten im Vergleich zur Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten anderer Bundesländer? Die durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) für Asylsachen gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im 1. Halbjahr 2017 ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: VG Ansbach VG Augsburg VG Bayreuth VG München VG Regensburg VG Würzburg Gesamt HS 5,4 3,8 4,0 6,0 3,9 5,3 4,9 VR 1,0 0,9 0,5 1,8 0,7 0,5 1,1 Drucksache 17/18917 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Verfahrensdauer in anderen Ländern ist insoweit derzeit (19.10.2017) nur teilweise bekannt und bewegt sich, soweit bekannt, für Hauptsacheverfahren zwischen 4,6 und 9,1 Monaten und in Eilverfahren zwischen 0,6 und 2,1 Monaten. b) Wie lang war im 1. Hj. 2017 die Verfahrensdauer (Hauptsacheverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) in anderen Rechtssachen als Asylsachen vor den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten und welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Verfahrensdauer an den bayerischen Verwaltungsgerichten im Vergleich zur Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten anderer Bundesländer? Die durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) in anderen Rechtssachen als Asylsachen ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: VG Ansbach VG Augsburg VG Bayreuth VG München VG Regensburg VG Würzburg Gesamt HS 8,8 5,7 8,6 8,9 7,5 8,6 8,2 VR 4,0 1,4 1,2 4,2 1,7 2,8 3,4 Die Verfahrensdauern in anderen Rechtssachen als Asylsachen an den Verwaltungsgerichten anderer Bundesländer im Jahr 2017 sind nicht bekannt. c) Wie lang war im 1. Hj. 2017 die Verfahrensdauer für Hauptsacheverfahren in Asylsachen (Berufungen und Anträge auf Zulassung der Berufung) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Verfahrensdauer am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Vergleich zur Verfahrensdauer an den Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer? Die Verfahrensdauer bei Anträgen auf Zulassung der Berufung und Berufungen in Asylsachen beträgt im 1. Halbjahr 2017 3,9 Monate. Die Verfahrensdauer bei den Oberverwaltungsgerichten anderer Länder in diesem Zeitraum ist nicht bekannt. 4. a) Wie hoch war im 2. Hj. 2015, im Jahr 2016 und im 1. Hj. 2017 die Anzahl der Verfahren auf Zulassung der Berufung in Asylsachen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof? b) Wie hoch war im 2. Hj. 2015, im Jahr 2016 und im 1. Hj. 2017 die Anzahl der Berufungsverfahren in Asylsachen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ? Die Anzahl der Eingänge von Zulassungs- und Berufungsverfahren in Asylsachen (einschließlich Dublin-Verfahren) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 2. Hj. 2015 2016 1. Hj. 2017 Anträge auf Zulassung der Berufung 164 1.163 742 Berufungen 17 66 22 5. Wie viele Revisionsverfahren in Asylsachen waren beim Bundesverwaltungsgericht im 2. Hj. 2015, im Jahr 2016 und im 1. Hj. 2017 gegen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anhängig (bitte Unterscheidung nach Revisionsverfahren unmittelbar nach Zulassung der Revision durch den BayVGH und nach erfolgreicher Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den BayVGH)? Daten zur Beantwortung dieser Frage stehen nicht zur Verfügung . Im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand wurde davon abgesehen, aufgrund einer Durchsicht von Verfahrensakten entsprechende Daten zu erheben. 6. Wie viele Spruchkörper waren zum 31.08.2017 an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Asylsachen befasst (bitte Aufschlüsselung nach einzelnen Verwaltungsgerichten und BayVGH) und wie hoch war zum 31.08.2017 die Gesamtzahl der mit Asylsachen befassten Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten in Bayern einschließlich Bayerischem Verwaltungsgerichtshof? Die Zahlen der zum 31.08.2017 mit Asylsachen befassten Spruchkörper und Richter (ggf. auch in Teilzeit) ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: Spruchkörper Zahl der Richterinnen und Richter (Kopfzahl) VG Ansbach 11 29 VG Augsburg 8 30 VG Bayreuth 6 22 VG München 28 86 VG Regensburg 13 39 VG Würzburg 8 26 BayVGH 12 40 In Bayern werden keine reinen Asylspruchkörper gebildet. Die oben aufgeführten Richter sind daher auch mit anderen Verwaltungsstreitsachen befasst. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18917 7. In wie vielen Fällen waren an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern im Hauptsacheverfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Rechtsbehelfe gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zuerkennung von Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz , subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten erfolgreich bzw. wurde diesen Rechtsbehelfen stattgegeben (bitte Angabe in Prozent und bezogen auf die Jahre 2015 und 2016 und 1. Hj. 2017)? Die Fälle, in denen in den Jahren 2015, 2016 sowie im 1. Halbjahr 2017 im Hauptsacheverfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Rechtsbehelfen gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stattgegeben bzw. teilweise stattgegeben wurde, ergeben sich aus nachfolgenden Übersichten: 2015: VG Ansbach VG Augsburg VG Bayreuth VG München VG Regensburg VG Würzburg Gesamt HS Stattgabe 58 (5,1 %) 192 (22,0 %) 37 (6,1 %) 277 (19,9 %) 182 (11,9 %) 173 (19,5 %) 919 (14,3 %) teilweise Stattgabe 35 (3,1 %) 49 (5,6 %) 19 (3,1 %) 152 (10,9 %) 28 (1,8 %) 29 (3,3 %) 312 (4,8 %) VR Stattgabe 13 (1,7 %) 38 (8,4 %) 24 (6,0 %) 136 (13,1 %) 35 (3,3 %) 55 (12,8 %) 301 (7,2 %) teilweise Stattgabe 10 (1,3 %) 2 (0,4 %) 3 (0,7 %) 20 (1,9 %) 7 (0,7 %) 12 (2,8 %) 54 (1,3 %) 2016: VG Ansbach VG Augsburg VG Bayreuth VG München VG Regensburg VG Würzburg Gesamt HS Stattgabe 57 (5,4 %) 271 (24,3 %) 33 (3,9 %) 637 (28,4 %) 809 (39,9 %) 560 (42,9 %) 2.367 (27,6 %) teilweise Stattgabe 63 (6,0 %) 52 (4,7 %) 10 (1,2 %) 172 (7,7 %) 88 (4,3 %) 62 (4,8 %) 447 (5,2 %) VR Stattgabe 53 (10,8 %) 49 (11,0 %) 40 (7,6 %) 203 (14,7 %) 84 (13,8 %) 70 (21,4 %) 499 (13,2 %) teilweise Stattgabe 8 (1,6 %) 2 (0,4 %) 9 (1,7 %) 22 (1,6 %) 16 (2,6 %) 7 (2,1 %) 64 (1,7 %) 1. Halbjahr 2017: VG Ansbach VG Augsburg VG Bayreuth VG München VG Regensburg VG Würzburg Gesamt HS Stattgabe 73 (8,2 %) 155 (12,6 %) 14 (1,9 %) 329 (15,3 %) 222 (18,7 %) 389 (31,8 %) 1182 (15,9 %) teilweise Stattgabe 11 (1,2 %) 90 (7,3 %) 9 (1,2 %) 158 (7,3 %) 32 (2,7 %) 39 (3,2 %) 339 (4,6 %) VR Stattgabe 88 (14,2 %) 125 (24,0 %) 78 (11,4 %) 274 (16,6%) 98 (12,1 %) 89 (20,3%) 752 (15,9 %) teilweise Stattgabe 6 (1,0 %) 3 (0,6 %) 20 (2,9 %) 24 (1,5 %) 10 (1,2 %) 3 (0,7 %) 66 (1,4 %) Drucksache 17/18917 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 8. a) Wie viele Stellen für Richterinnen und Richter für die Bearbeitung von Asylsachen müssen nach dem Dafürhalten der Staatsregierung an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof neu geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen an den bayerischen Verwaltungsgerichten sich nicht unwesentlich verlängern ? Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern sind 2016 und 2017 insgesamt 66 neue Richterstellen zusätzlich zur Verfügung gestellt worden. Es wird bei der derzeitigen Sachlage davon ausgegangen, dass mit dieser Personalausstattung der Arbeitsanfall bei den Verwaltungsgerichten in sachgerechter Weise bewältigt werden kann. Bislang ist keine erhebliche Verzögerung der Verfahrenslaufzeiten erkennbar. Inwieweit im weiteren Zeitverlauf eine Verlängerung der Verfahrenslaufzeiten eintritt, wird laufend beobachtet. b) Wie werden sich nach dem Dafürhalten der Staatsregierung die Fallzahlen in Asylsachen an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im 2. Hj. 2017 und in den Jahren 2018 bis 2020 entwickeln? Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Asyleingänge ab 2018 deutlich zurückgehen wird, wenn das BAMF die aus der Zeit vor dem 01.01.2017 stammenden Altfälle abgebaut haben wird. Dementsprechend wird für das 2. Halbjahr 2017 mit insgesamt rund 20.000 Asyleingängen gerechnet. Für die Folgejahre 2018 bis 2020 wird derzeit davon ausgegangen , dass mit weniger als 20.000 Asyleingängen pro Jahr zu rechnen ist. c) Wie werden sich nach dem Dafürhalten der Staatsregierung die Fallzahlen in anderen Rechtssachen als Asylsachen an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im 2. Hj. 2017 und in den Jahren 2018 bis 2020 entwickeln? Die Fallzahlen in allgemeinen Rechtssachen bei den Verwaltungsgerichten in Bayern sind seit Jahren relativ stabil bei jährlich rund 17.000 Verfahren. Wesentliche Änderungen werden hier derzeit nicht erwartet.