Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 24.03.2014 Ausbau Bahnhöfe Bayern Die Deutsche Bahn AG plant an verschiedenen Bahnhöfen und Haltepunkten Modernisierungsmaßnahmen. Im Landkreis Tirschenreuth unter anderem an den Bahnhöfen in Immenreuth und Reuth b. Erbendorf. Dabei soll auch in Teilen ein barrierefreier Ausbau erfolgen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Werden der Freistaat Bayern oder die Bayerische Eisenbahngesellschaft bei solchen Umbauplänen eingebunden? 2. Gibt es noch weitere Bahnhöfe/Haltepunkte in den Landkreisen Tirschenreuth und Neustadt/WN und der Stadt Weiden i. d. Opf. und an den Bahnstrecken bis zum nächstgrößeren Bahnhof, bei denen es Planungen zu Umbauarbeiten gibt? 3. Sollen diese Umbaumaßnahmen zu einem vollständigen barrierefreien Umbau führen? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Möglichkeit hat die Staatsregierung durch gesetzliche Vorgaben oder die zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren , bei solchen Umbaumaßnahmen einen vollständigen barrierefreien Umbau zu erzwingen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.05.2014 Zu 1.: Für den Umbau von Bahnhöfen ist die DB Station & Service AG zuständig, die bei allen Projekten, die Veränderungen an den Bahnsteigen zur Folge haben, die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) einbindet. Die Einbindung der BEG erfolgt im Hinblick auf die von der BEG bestellten Verkehre und die daraus resultierenden Anforderungen an die Bahnsteiglän- gen, die Bahnsteighöhen und die Ausstattung der Bahnsteige . Zusätzlich wird die BEG in den bauplanungsrechtlichen Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Zu 2.: In dem angefragten Umgriff liegen die Bahnhöfe bzw. Haltepunkte Neusorg, Waldershof, Altenstadt (Waldnaab), Etzenricht , Kemnath-Neustadt, Luhe, Luhe-Wildenau, Neustadt (Waldnaab), Pechbrunn, Pressath, Röthenbach (Oberpfalz), Schwarzenbach (b. Pressath), Trabitz, Weiherhammer, Wiesau (Oberpfalz), Windischeschenbach und Weiden. An diesen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten sind derzeit – nach Auskunft der DB Station & Service AG – keine Umbauarbeiten geplant. Zu 3.: Es sind derzeit keine Umbauarbeiten geplant. Zu 4.: Gemäß Art. 87 e Abs. 4 GG hat der Bund zu gewährleisten, dass beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes das Wohl der Allgemeinheit und damit insbesondere die Verkehrsbedürfnisse befriedigt werden können. Ihn trifft die Infrastruktur- und Finanzverantwortung für die Schienenstrecken und die Verkehrsstationen im Eisenbahnbereich sowohl für den Fern- wie Nahverkehr. Die Verkehrsstationen stehen im Eigentum der DB Station & Service AG, und damit mittelbar im Eigentum des Bundes. Auf Baumaßnahmen finden die einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen des Bundes Anwendung. Im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Verfahrens beim Eisenbahnbundesamt (EBA) werden u. a. die Behindertenverbände und die BEG als Träger öffentlicher Belange beteiligt, die regelmäßig Einwendungen mit dem Ziel eines vollständigen barrierefreien Ausbaus erheben. Die Berücksichtigung der Einwendungen und deren Abwägung im Baurechtsverfahren obliegen dem EBA unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen. Ein flächendeckender barrierefreier Ausbau für Verkehrsstationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag ist von der DB Station & Service AG derzeit nicht vorgesehen. Die DB Station & Service AG konzentriert sich unter Berücksichtigung der vom Bund für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung gestellten Mittel und des enormen Ausbaubedarfs beim barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen auf Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag. Diese Vorgehensweise wurde vom Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (5. April 2006, BVerwG 9 C 1.05) als rechtmäßig bestätigt. Die Bayerische Staatsregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, einen vollständigen barrierefreien Um- bzw. Ausbau zu erzwingen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1895 Bayerischer Landtag