Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 13.10.2017 Zigarettenautomaten in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele der laut dem Bayerischem Rundfunk in Deutschland existierenden 300.000 Zigarettenautomaten sind in Bayern aufgestellt? 2. Wie ist die Verteilung der Zigarettenautomaten in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? 3.1 Wer ist für die Aufstellung der Zigarettenautomaten zuständig ? 3.2 Wer erteilt die jeweilige Genehmigung? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, dass es in Deutschland die europaweit meisten Zigarettenautomaten gibt? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die häufig geäußerte Kritik, Zigarettenautomaten widersprächen dem Grundgedanken der Suchtprävention, weil u. a. nicht kontrolliert werden kann, wer hier die Zigaretten holt? 6. Unterstützt die Staatsregierung Aktivitäten zum Abbau der Zigarettenautomaten, um eine wirksame Suchtprävention im Rahmen eines nachhaltigen Konzepts auf den Weg zu bringen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 07.11.2017 1. Wie viele der laut dem Bayerischem Rundfunk in Deutschland existierenden 300.000 Zigarettenautomaten sind in Bayern aufgestellt? Es gibt keine amtliche Erhebung über aufgestellte Zigarettenautomaten in Bayern. Laut Angaben des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. haben ca. 30 Prozent aller heute noch existierenden Deutschen Tabakwarengroßhändler ihren Unternehmenssitz in Bayern. Diese Großhändler, hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), betreiben über 35 Prozent der 330.000 Zigarettenautomaten in Deutschland. 2. Wie ist die Verteilung der Zigarettenautomaten in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken )? Es gibt keine amtliche Erfassung der Orte Bayerns, an denen Zigarettenautomaten aufgestellt sind. Auch dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. liegt hierzu kein Zahlenmaterial vor. 3.1 Wer ist für die Aufstellung der Zigarettenautomaten zuständig? Für die Aufstellung der Zigarettenautomaten ist der Automatenbetreiber /Automateneigentümer zuständig. 3.2 Wer erteilt die jeweilige Genehmigung? Für die Aufstellung eines Warenverkaufs- oder Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum bedarf es einer Genehmigung der Kommunen. Aufstellungen im privaten Bereich regeln privatwirtschaftliche Verträge zwischen dem Automatenbetreiber /Automateneigentümer (Großhändler) und dem Automatendulder (z. B. Hausverwaltung, Gastwirt, Privatperson ). 4. Ist der Staatsregierung bekannt, dass es in Deutschland die europaweit meisten Zigarettenautomaten gibt? Auch europaweit gibt es keine amtliche Erfassung von Zigarettenautomaten . Da Verkaufsstellen für Tabakwaren in Europa privatwirtschaftlich organisiert sind, basieren Zahlen hierzu auf freiwilligen Angaben der jeweiligen Betreiber. 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die häufig geäußerte Kritik, Zigarettenautomaten widersprächen dem Grundgedanken der Suchtprävention, weil u. a. nicht kontrolliert werden kann, wer hier die Zigaretten holt? Die allermeisten regelmäßigen Raucherinnen und Raucher und Tabakabhängigen haben im Jugendalter mit dem Tabakkonsum begonnen. Je später der Einstieg in den Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/18969 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18969 Konsum erfolgt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, später eine Abhängigkeit zu entwickeln. Deshalb ist es ein zentrales präventives Ziel der Staatsregierung, den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern, zumindest so weit wie möglich zeitlich hinauszuzögern. Im Rahmen eines Gesamtpräventionskonzeptes spielt deshalb die Regulierung des Zugangs zum Suchtmittel Tabak eine wichtige Rolle. Seit 2008 verbietet das Jugendschutzgesetz die Abgabe von Tabakerzeugnissen an unter 18-jährige Personen. Die Aufsteller von Zigarettenautomaten müssen seit 01.01.2009 sicherstellen, dass unter 18-Jährige an Automaten keine Zigaretten mehr erwerben können. Die Altersüberprüfung erfolgt durch ein Lesegerät am Automaten, anonym über den Chip der EC-Karte, in dem ein Altersmerkmal gespeichert ist, alternativ auch über den Führerschein im Kartenformat. Das Lesegerät prüft die altersbezogenen Daten und schaltet das Gerät nur für über 18-jährige Käufer frei. Aus Sicht der Staatregierung erübrigt sich damit die früher geäußerte Kritik am – anonymen – Zugang zu Tabakprodukten durch den Automatenverkauf. 6. Unterstützt die Staatsregierung Aktivitäten zum Abbau der Zigarettenautomaten, um eine wirksame Suchtprävention im Rahmen eines nachhaltigen Konzepts auf den Weg zu bringen? Die Staatsregierung lehnt es entschieden ab, erwachsene Menschen in ihrer Lebensführung zu bevormunden. Das Ziel, den Zugang zu Tabakerzeugnissen für Jugendliche durch den Automatenverkauf zu kontrollieren, ist umgesetzt. Insoweit sieht die Staatsregierung keinen Grund, eventuelle Aktivitäten zum Abbau von Zigarettenautomaten zu unterstützen . Im Übrigen belegt der seit Jahren kontinuierliche Rückgang des Tabakkonsums in Bayern die nachhaltige Wirksamkeit der ständig konzeptionell weiterentwickelten, Verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen der Suchtprävention der Staatsregierung, des Bundes und aller an der Zurückdrängung von Suchtgefahren beteiligten Organisationen .