Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.06.2017 Förderprogramme und Finanzhilfen zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien Es gibt etliche Programme und Finanzhilfen zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche energierelevanten bayerischen Förderprogramme richten sich gezielt an Privatpersonen? b) Welche Mittel wurden dafür jeweils bereitgestellt (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? c) Wie viele Mittel wurden abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? 2. a) Welche energierelevanten bayerischen Förderprogramme richten sich gezielt an Unternehmen? b) Welche Mittel wurden dafür jeweils bereitgestellt (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? c) Wie viele Mittel wurden abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? 3. a) Welche energierelevanten bayerischen Förderprogramme richten sich gezielt an Kommunen? b) Welche Mittel wurden dafür jeweils bereitgestellt (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? c) Wie viele Mittel wurden abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? 4. a) Welche bayerischen Förderprogramme werden in den nächsten Jahren voraussichtlich eingestellt (mit Angabe der Jahreszahl)? b) Welche neuen bayerischen Förderprogramme sind geplant? 5. a) In welchen Bereichen werden ähnliche oder gleiche Fördertatbestände durch Bund und Land angeboten? b) Bei welchen Förderprogrammen im Energiebereich ist eine gleichzeitige Förderung durch Bund und Freistaat Bayern möglich? c) Bei welchen bayerischen Förderprogrammen im Energiebereich bedient sich der Freistaat der Abwicklung durch den Bund (vergleichbar mit Kooperation im 10.000-Häuser-Programm)? 6. a) Welche Mittel wurden für die oben genannten Förderungen in Bayern bereitgestellt? b) Welche Mittel wurden tatsächlich abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? 7. a) Wie hoch ist die CO2-Einsparung durch die bereitgestellten Förderprogramme? b) Wie hoch sind die Finanzmittel von privater Hand, die durch die Förderprogramme ausgelöst werden? c) Wie viele Arbeitsplätze können theoretisch durch die Förderprogramme neu geschaffen werden? 8. a) Auf welche Weise unterstützt die Staatsregierung Suchende im gewerblichen Bereich sowie Privatpersonen bei der Suche nach passenden Förderprogammen ? b) Welche Institutionen sind hier beteiligt? c) Wie werden diese Institutionen unterstützt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.11.2017 1. a) Welche energierelevanten bayerischen Förderprogramme richten sich gezielt an Privatpersonen? Gezielt an Privatpersonen richtet sich das 10.000-Häuser- Programm zur Förderung des vorzeitigen Austauschs ineffizienter Heizkessel bzw. der Förderung innovativer Heiz-/ Speichertechniken. Weitere energierelevante Förderprogramme richten sich nicht gezielt an Privatpersonen, können aber z. T., wie beispielsweise das Förderprogramm Bio- Klima, von Privaten genutzt werden (siehe auch zu Frage 2). b) Welche Mittel wurden dafür jeweils bereitgestellt (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? c) Wie viele Mittel wurden abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? Für das 10.000-Häuser-Programm wurden im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 4,95 Mio. Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 13,05 Mio. Euro bereitgestellt, davon wurden 2016 Mittel in Höhe von 3,43 Mio. Euro abgerufen. Da das Programm im September 2015 gestartet wurde, waren 2015 noch keine Auszahlungen zu verzeichnen. Nach der Antragstellung dauert es mehrere Monate bis zur Auszahlung, da das Vorhaben erst vom Bürger durchgeführt und von der Bewilligungsstelle geprüft werden muss. Auch im Jahr 2016 wurden aus diesem Grund nur in geringem Umfang Zuwendungen ausbezahlt. Im Jahr 2017 erfolgt wegen des Programmhochlaufs ein Anstieg bei den Auszahlungen. Es wurden insgesamt (einschließlich der Ausgabereste) 24,8 Mio. Euro bereitgestellt, von denen wurden bisher 5,6 Mio. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.06.2018 Drucksache 17/18971 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18971 Euro ausbezahlt. Auch in den Jahren ab 2018 sind höhere Auszahlungen zu erwarten. In 2018 sind regulär 18 Mio. Euro netto im Haushaltsplan eingestellt. Diese werden voraussichtlich (einschließlich der übertragbaren Restmittel) alle ausbezahlt werden. Alle bei dem Programm bisher bereitgestellten Mittel sind bereits durch Zuwendungsbescheide gebunden. Insgesamt beträgt das Programmvolumen 81 Mio. Euro netto. 2. a) Welche energierelevanten bayerischen Förderprogramme richten sich gezielt an Unternehmen? Folgende Förderprogramme wurden gezielt zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Unternehmenssektor aufgelegt: – Energiekredit und Energiekredit Plus der LfA Förderbank Bayern für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Bayern. Der Energiekredit und der Energiekredit Plus werden aus Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert; – das vollständig EFRE-finanzierte (EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen “ nach Maßgabe des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Förderung energiesparender Investitionsvorhaben (ausschließlich) von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); – das bayerische Energieforschungsprogramm zur Erforschung , Entwicklung und Anwendung neuer Energieund Energieeinspartechnologien sowie zur Durchführung von Studien; – das Programm zur Förderung von Energiekonzepten , insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen; – das bayerische Programm zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen. Das Programm steht auch Kommunen offen; – das Förderprogramm BioKlima zum verstärkten Einsatz von fester Biomasse, Hackschnitzel und Pellets zur Wärmeerzeugung ; – das Programm BioSol zur Förderung von Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Wärme, Kälte und Strom aus Biomasse (Ende 2016 ausgelaufen); – das Förderprogramm RapsTrak200 zur Steigerung des Einsatzes von Rapsöl- und Pflanzenölkraftstoffen in modernen land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen. Weitere Förderprogramme mit umwelt- bzw. wohnungspolitischem Schwerpunkt können auch für energiepolitische Zwecke eingesetzt werden: – das bayerische Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP), das Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik anregen soll; – der Förderschwerpunkt energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden des bayerischen Modernisierungsprogramms der Landesbodenkreditanstalt. Das Programm kann auch von privaten Investoren in Anspruch genommen werden. b) Welche Mittel wurden dafür jeweils bereitgestellt (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? c) Wie viele Mittel wurden abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Ergänzende Erläuterungen: – Für das bayerische Modernisierungsprogramm ist ein isolierter Ausweis der energieeffizienten Sanierung nicht möglich, da in den überwiegenden Fällen umfangreiche Modernisierungen durchgeführt werden, die sowohl die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung als auch energetische Sanierungsmaßnahmen beinhalten. – Das Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist auf die Laufzeit der aktuellen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 und im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel auf 40 Mio. Euro begrenzt. Bis Ende 2016 wurden für energieeffiziente Investitionsvorhaben hieraus 2,6 Mio. Euro bewilligt. 3. a) Welche energierelevanten bayerischen Förderprogramme richten sich gezielt an Kommunen? Folgende Förderungen dienen gezielt der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im kommunalen Bereich: – der Infrakredit Energie der LfA Förderbank Bayern zur langfristigen Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur; – der Infrakredit Kommunal u. a. für Maßnahmen der allgemeinen Energieeinsparung und der Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind; – das Programm zur Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen; – das Förderprojekt Energiecoaching_Plus zur projektbezogenen Energieberatung kleiner und mittelgroßer Gemeinden ; – die Qualifizierung zum kommunalen Energiewirtin bzw. -wirt (Bayerische Verwaltungsschule - BVS), ein Weiterbildungsangebot der Bayerischen Verwaltungsschule für kommunale Mitarbeiter oder Entscheidungsträger; – das Förderprogramm „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen (NaStromE- För)“ für Vorprojekte, Machbarkeitsstudien und Rechtsberatung bei der zu wählenden Rechtsform für kommunale Anlagen in Bayern im Bereich nachhaltiger Stromerzeugung insbesondere aus Wind, Wasser, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie (Ende 2016 ausgelaufen). Weitere Förderprogramme mit Förderschwerpunkten in den Bereichen Klimaschutz bzw. Dorferneuerung besitzen energiepolitische Relevanz: – der Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Bayern“ des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz; – das operationelle Programm des EFRE (betreut vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Bayern 2014 bis 2020 zur Unterstützung von Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz. Gefördert werden Vorhaben zur Energieeinsparung in Unternehmen und Drucksache 17/18971 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 öffentlichen Infrastrukturen, insbesondere energetische Sanierungen sowie die Entwicklung und Umsetzung von kommunalen Strategien zur Förderung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen. – Im Rahmen der Dorferneuerung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden auch Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende gefördert , z. B. durch die Förderung von Energiekonzepten, von kleineren Nahwärmenetzen oder der Modernisierung und energetischen Sanierung von Gebäuden. b) Welche Mittel wurden dafür jeweils bereitgestellt (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? c) Wie viele Mittel wurden abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Ergänzende Erläuterungen: – Die bei der Dorferneuerung eingesetzten Mittel für energierelevante Maßnahmen sind nicht gesondert im Haushaltsplan ausgewiesen und werden nicht gesondert erfasst . – Beim Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Bayern“ beziehen sich die Angaben nicht auf die Auszahlungen im jeweiligen Jahr, sondern auf die Auszahlungen, die für die zu Frage 3 b genannten Bewilligungen seitdem erfolgt sind. Die geförderten Maßnahmen sind meist mehrjährig, wobei Zuwendungen in der Regel erst nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme ausgezahlt werden und damit eher nicht im Jahr der Bewilligung. – In den Programmjahren 2014 bis 2020 des operationellen EFRE-Programms können Investitionen mit insgesamt 23 Mio. Euro von der EU sowie rund 9,2 Mio. Euro vom Freistaat Bayern (Städtebauförderung) unterstützt werden . Eine Aufteilung der Mittel nach Jahren erfolgt nicht. 4. a) Welche bayerischen Förderprogramme werden in den nächsten Jahren voraussichtlich eingestellt (mit Angabe der Jahreszahl)? Das 10.000-Häuser-Programm wird rege nachgefragt. Nach den derzeit gültigen Richtlinien können Anträge bis Ende September 2018 gestellt werden. Das bayerische Programm zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen endet 2019. b) Welche neuen bayerischen Förderprogramme sind geplant? Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz plant, Kommunen anstelle des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Bayern“ (Schwerpunkt: Minderung der Treibhausgas -Emissionen) ein neues Förderprogramm anzubieten (Schwerpunkt: Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel). Häufig nachgefragte Fördertatbestände des Förderschwerpunkts „Klimawandel in Bayern“ (wie z. B. der Aufbau von kommunalen Energiemanagementsystemen ) sollen beibehalten werden. Eine Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) wird erfolgen. 5. a) In welchen Bereichen werden ähnliche oder gleiche Fördertatbestände durch Bund und Land angeboten ? Das bayerische 10.000-Häuser-Programm wurde eng mit den Programmen des Bundes verzahnt. Für die Bürgerinnen und Bürger hat dies den großen Vorteil, dass Förderungen von Bund und Land kombiniert in Anspruch genommen werden können. Dadurch werden zusätzliche Mittel des Bundes nach Bayern geholt. Folgende Förderprogramme, die der Bund über die KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anbietet, haben eine ähnliche oder gleiche Zielrichtung wie das 10.000-Häuser-Programm: – Energieeffizient Bauen – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Energieeffizient Sanieren - Kredit – Energieeffizient Sanieren - Zuschuss – Erneuerbare Energien - Speicher – Marktanreizprogramm (BAFA) Der Bund fördert mit seiner Kommunalrichtlinie („Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“) Maßnahmen, die – teilweise dem Energiecoaching_Plus ähnlich sind (Förderschwerpunkt „Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz “) sowie – teilweise auch aus Mitteln des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Bayern“ gefördert werden konnten (z. B. Klimaschutz- bzw. Energiemanagement)1. b) Bei welchen Förderprogrammen im Energiebereich ist eine gleichzeitige Förderung durch Bund und Freistaat Bayern möglich? Beim 10.000-Häuser-Programm ist eine gleichzeitige Förderung mit KfW Programmen im Programmteil „EnergieSystem Haus“ verpflichtend. Des Weiteren ist eine zusätzliche Kombination mit einer Förderung durch die BAFA/Marktanreizprogramm (MAP) möglich. Im Programmteil „Heizungstausch Plus“ ist eine gleichzeitige Förderung durch die KfW/ BAFA möglich. Bei den Förderungen der KfW „Energieeffizient Bauen/ Sanieren“ ist eine gleichzeitige Förderung aus dem unter Frage 3a. genannten EFRE-Programm möglich. Das bayerische Programm zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen kann mit dem KfW Programm „Erneuerbare Energien“ kombiniert werden. Auch bei den Programmen BioKlima und BioSol ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Bundesprogrammen möglich. c) Bei welchen bayerischen Förderprogrammen im Energiebereich bedient sich der Freistaat der Abwicklung durch den Bund (vergleichbar mit Kooperation im 10.000 Häuser Programm)? Kein bayerisches Förderprogramm im Energiebereich wird durch den Bund abgewickelt. Das 10.000-Häuser-Programm wird von den Regierungen von Unterfranken bzw. Niederbayern abgewickelt. 1 Wenngleich die Fördersätze der Kommunalrichtlinie (bis zu 90 Prozent ) teilweise deutlich höher sind, als der Fördersatz des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Bayern“ (in der Regel 40 Prozent), zeigt die Erfahrung, dass gerade kleinere Kommunen auch (wenn nicht sogar bevorzugt) eine bayerische Förderung beantragen. Wohl nur so ist es zu erklären, dass gerade für kleinere Maßnahmen (mit vergleichsweise geringem Finanzvolumen) bis zuletzt eine Förderung aus bayerischen Mitteln in Anspruch genommen wurde, obwohl auch eine Bundesförderung (Kommunalrichtlinie) möglich gewesen wäre Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18971 6. a) Welche Mittel wurden für die oben genannten Förderungen in Bayern bereitgestellt? b) Welche Mittel wurden tatsächlich abgerufen (seit 2012 aufgelistet nach Jahren)? Zu den bayerischen Mitteln siehe die Antworten zu Fragen 1 bis 3 und 5 sowie die als Anlage beigefügte Tabelle. Über die bereitgestellten bzw. abgerufenen Mittel für die Förderprogramme der KfW/BAFA liegen keine Angaben vor. Bei KfW und BAFA wird zwar geprüft, aber nicht dezidiert erfasst, aus welchen komplementären Förderprogrammen der Antragsteller darüber hinaus Fördergelder beantragt. Die Kombinierbarkeit des 10.000-Häuser-Programms mit den Förderungen von KfW und BAFA sorgt dafür, dass zusätzliche Fördermittel des Bundes nach Bayern fließen. Seit Beginn des Förderprogramms ist der bayerische Anteil innerhalb des KfW-275-Programms (Erneuerbare Energien – Speicher) von rund 30 Prozent auf fast 45 Prozent gestiegen . Der bayerische Anteil an den bundesweiten Anträgen für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ beträgt rund ein Viertel aller Anträge. 7. a) Wie hoch ist die CO2-Einsparung durch die bereitgestellten Förderprogramme? Sofern Zahlen zur CO2-Einsparung vorliegen, handelt es sich um überschlägige Berechnungen und Schätzungen. Diese beschränken sich auf investitionsorientierte Programme . Nichtinvestiven Förderprogrammen (z. B. Energieforschungsprogramm , Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen) kann keine unmittelbare CO2-Ersparnis zugeordnet werden. Beim 10.000-Häuser-Programm lassen sich die Einsparungen überschlägig ermitteln. Pro Förderfall im Programmteil EnergieSystemHaus lässt sich im Mittel eine Gesamt-CO2-Äquivalent-Einsparung von rd. 69 Tonnen CO2-Äquivalent-Emissionen abschätzen, für alle maximal möglichen Förderfälle beläuft sich die prognostizierte Einsparung damit auf 414.000 Tonnen. Geht man für den Programmteil Heizungstausch(-Plus) von der maximal möglichen Anzahl an Förderfällen aus, lässt sich dadurch eine Einsparung von etwa 11.300 Tonnen CO2-Äquivalent-Emissionen pro Jahr erreichen. Die Förderung aus Mitteln des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Bayern“ führt schätzungsweise zu einer durchschnittlichen jährlichen CO2-Einsparung von ca. 80.000 Tonnen. Im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ wird eine Energieeinsparung in Höhe von 19.000.000 kWh/Jahr und damit auch eine entsprechende CO2-Einsparung angestrebt . Die eingesparte CO2-Menge der Programme im Bereich Bioenergie im Zeitraum 2012 bis 2016 teilt sich wie folgt auf: Programm „BioKlima“: rund 29.000 Tonnen; Programm BioSol: rund 11.000 Tonnen; Programm Raps-Trak200: 83 Tonnen. Für das Programm zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie liegen keine Zahlen vor. Derzeit werden in Bayern rund 290 MW thermische Leistung und 30 MW elektrische Leistung in Tiefengeothermie-Anlagen erzeugt. b) Wie hoch sind die Finanzmittel von privater Hand, die durch die Förderprogramme ausgelöst werden ? – Beim 10.000-Häuser-Programm führt 1 Euro Förderung zu privaten Investitionen in Höhe von etwa 10 Euro. Damit ermöglicht das Programmvolumen über die gesamte Laufzeit Investitionen von bis zu 900 Mio. Euro. – Die ausgelösten privaten Investitionen durch die Bioenergieförderprogramme (BioKlima, BioSol, RapsTrak200) belaufen sich auf 49,7 Mio. Euro. – Der Anteil privater Mittel beträgt beim Programm zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen bis zu 50 Prozent der Aufwendungen für ein Energiekonzept. Über die Höhe der von einem Energiekonzept ausgelösten weiteren Investitionen liegen keine Angaben vor. – Im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ wird von einem durchschnittlichen Fördersatz von 15 Prozent ausgegangen . Danach kann mit dem vorgesehenem Fördermittelkontingent von 40 Mio. Euro ein Gesamtinvestitionsvolumen von voraussichtlich mehr als 250 Mio. Euro ausgelöst werden. – Beim Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm können die Zuwendungsempfänger Zuwendungen in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. 20 Prozent der Ausgaben sind aus Eigenmitteln zu bestreiten. – Bei allen anderen Programmen sind die Finanzmittel von privater Hand kein geeigneter Indikator zur Bewertung der Zielerreichung und werden daher auch nicht separat erfasst. c) Wie viele Arbeitsplätze können theoretisch durch die Förderprogramme neu geschaffen werden? Die Programme dienen nicht primär arbeitsmarktpolitischen Zielen. Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen wird daher nicht erfasst. 8. a) Auf welche Weise unterstützt die Staatsregierung Suchende im gewerblichen Bereich sowie Privatpersonen bei der Suche nach passenden Förderprogammen ? Die für die jeweiligen Förderprogramme zuständigen Behörden bzw. Institutionen stellen in ihren Onlineangeboten umfangreiche Informationen zu den einzelnen Programmen zur Verfügung. Zu jedem Förderprogramm gibt es Informationen zu Antragsberechtigten, Verwendungszweck, Antragstellung , Art und Höhe der Förderung, Kontaktadressen und Ansprechpartnern. Suchportale, die auf die zuständigen Internetseiten verlinken, erleichtern die Suche. Über die Homepage des StMWi hinaus sind die Energie programme v. a. über folgende Informationsangebote zu finden : – den Energie-Atlas Bayern, der als zentrales Internetportal der Staatsregierung rund um die Energiewende Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Kommunen zielgruppenspezifisch aufbereitete Informationen und Links bietet; – den Fördernavi des BayernPortals; – die Förderfibel des Landesamts für Umwelt, die neben den aktuellen Umweltschutzprogrammen auch auf Programme im Energiebereich verlinkt; – zum Thema Gebäude und Energie im Internetangebot der Obersten Baubehörde (OBB) im Staatsministerium Drucksache 17/18971 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 des Innern, für Bau und Verkehr (http://www.verkehr. bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/index. php). Die gedruckte Publikation „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ des StMWi gibt zielgruppenspezifisch eine Übersicht über Informations-, Beratungs-und Förderangebote im Energiebereich in Bayern. Sie ist erhältlich unter http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/07000207.htm. Persönliche Erstberatungen erfolgen u. a. durch – die LfAFörderbank Bayern für gewerbliche Unternehmen; – den Projektträger Bayern, der mit seiner Förderhotline im Rahmen der bayerischen Forschungs- und Innovatio-nsagentur Förderinteressenten des Energieforschungsprogramms weiterhilft; – C.A.R.M.E.N. e. V., Straubing, v. a. für Privatpersonen und Landwirte; – das Beratungsnetzwerk LandSchafftEnergie, einer gemeinsamen Initiative von Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium mit einer Koordinierungsstelle am Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing und Beratern in den bayerischen Regionen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. den Ämtern für Ländliche Entwicklung; – Ansprechpartner an den Landratsämtern, Bezirksregierungen und der OBB zum Thema Gebäude und Energie; – die Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Bayerischen Architektenkammer (BEN) zum Thema energieeffizientes Bauen; – das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) (www.izu.bay ern.de) des Landesamtes für Umwelt bietet nicht nur Fachinformationen, sondern auch praxisnahe Werkzeuge zum Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement für kleine und mittelständische Unternehmen an; – Auskünfte zum 10.000-Häuser-Programm werden auch von der Servicestelle der Staatsregierung gegeben. b) Welche Institutionen sind hier beteiligt? Die beteiligten Institutionen sind unter der Antwort zu Frage 8 a genannt. c) Wie werden diese Institutionen unterstützt? Die staatlichen Informations- und Beratungsangebote werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziert. C.A.R.M.E.N. e. V. erhält eine institutionelle Förderung durch das StMWi und das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Die BEN erhält für ihre Tätigkeit Fördermittel über die OBB. Die Partner der bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur (Bayern Innovativ GmbH, Bayerische Forschungsallianz, Projektträger Bayern, Bayerische Forschungsstiftung, Bayerische Patentallianz) werden durch das StMWi und das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst finanziell unterstützt. Tabelle: Förderprogramme und Finanzhilfen zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Unternehmenssektor und bei Kommunen Förderprogramm bereitgestellte und abgerufene Mittel in TEUR 2012 2013 2014 2015 2016 Z.b./c: an Unternehmen bereitgestellt abgerufen bereitgestellt abgerufen bereitgestellt abgerufen bereitgestellt abgerufen bereitgestellt abgerufen Förderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen" - - - - - - - 40.000 (bis 2023) 2.609,80 Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen 99,80 63,78 126,10 15,50 198,65 76,95 75,10 117,60 175,80 92,30 Bayerisches Programm zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie Wärmenetzen 3.000,00 1.193,00 3.000,00 4.343,00 3.000,00 4.299,00 1.000,00 2.384,72 1.000,00 1.591,64 Bayerisches Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP) 87,30 99,41 91,17 92,88 59,65 81,37 97,83 38,29 28,16 76,90 Bayerisches Energieforschungsprogramm 17.320,00 3.764,00 11.320,00 4.762,00 15.320,00 8.476,00 14.469,00 8.636,00 14.469,00 6.615,00 BioKlima 916,36 916,36 416,90 416,90 1.190,10 1.190,10 143,58 143,58 645,71 645,71 BioSol - 506,87 506,87 1.244,08 1.244,08 - - - - RapsTrak200 - - - - - 14,94 14,94 22,46 22,46 3.b./c) an Kommunen Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen 1.132,35 589,30 1.998,10 990,47 730,35 1.188,99 1.353,40 1.506,65 800,15 986,65 Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Bayern" 283,71 160,26 919,71 776,78 102,46 19,50 1.103,00 71,32 263,58 41,17 BioKlima 403,12 403,12 331,23 331,23 80,91 80,91 40,62 40,62 209,55 209,55 BioSol - - - - 502,25 502..25 Energiecoaching 127,50 91,77 922,50 872,65 985,70 110,25 849,52 608,89 626,29 558,96 Energiewirt 52,08 52,08 32,55 32,55 117,18 117,18 Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen 947,00 947,00 1.413,55 212,16 205,31 205,31 496,13 496,13 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18971