Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 20.09.2017 Ladesäulen in Bayern – Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Ladepunkte gibt es derzeit in Bayern und in den anderen Bundesländern (bitte nach Bundesländern und Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln )? 1.2 An welchen Standorten befinden sich in Bayern Ladestationen (bitte detaillierte Übersicht über die Standorte in den Städten und Gemeinden und nach Schnellund Normalladepunkten aufschlüsseln)? 1.3 An welchen Standorten in Bayern sind weitere Ladestationen geplant (bitte detaillierte Übersicht über die Standorte in den Städten und Gemeinden und nach Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln)? 2.1 An welchen Behördenstandorten in Bayern sind bereits Ladepunkte vorhanden (bitte detaillierte Übersicht über die Standorte in den Städten und Gemeinden und nach Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln )? 2.2 Wie viele Schnellladesäulen an Tank- und Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen in Bayern existieren bereits (bitte nach Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln)? 2.3 Wie bewertet die Staatsregierung das schlechte Abschneiden Bayerns in der Erhebung Elektromobilität 2016 des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) mit Blick auf Ladepunkte im Bundesländervergleich? 3.1 Welche Förderbedingungen sieht das im April 2017 von der Staatsregierung beschlossene Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern vor? 3.2 Was ist im Rahmen des Förderprogramms zum Ausbau der Ladeinfrastruktur konkret geplant? 3.3 Welche Behörden und Kommunen haben sich für das Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits beworben? 4.1 Welche Anträge im Rahmen des Förderprogramms für die Ladeinfrastruktur wurden im Konkreten bereits genehmigt und abgelehnt (bitte nach Standorten, Gesamtinvestition und staatlicher Fördersumme aufschlüsseln )? 4.2 Wie viele Mittel wurde im Rahmen des Förderprogramms bis dato abgerufen? 4.3 Welche Anbieter der Ladeinfrastruktur wurden dabei berücksichtigt? 5.1 Nach welchen Prioritäten (bitte auch die zeitlichen Abstände angeben) erfolgt die Vergabe? 5.2 Plant die Staatsregierung auch für private Ladepunktbetreiber oder für bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Wohlfahrtsverbände, eine staatliche Förderung der Landepunktinfrastruktur? 5.3 Wenn nein, warum nicht? 6.1 Welche Fördermittel hat der Bund zum Ausbau der Ladeinfrastruktur seit 2009 den Ländern zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 6.2 Welche Fördermittel hat Bayern seit 2009 im Konkreten davon abgerufen (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 6.3 Welche Projekte im Konkreten wurden damit unterstützt (bitte nach Standorten, Gesamtinvestition, Fördersumme und Jahren aufschlüsseln)? 7.1 Liegen der Staatsregierung Zahlen über die tatsächliche Nutzung bzw. Auslastung der Ladeinfrastruktur in Bayern vor? 7.2 Welche Erkenntnisse im Hinblick auf Ausbau und Verbesserung der Ladeinfrastruktur hat die Staatsregierung aus den Studien und Feldversuchen zur Ladetechnik und Ladeinfrastruktur gewonnen, welche im Rahmen der bayerischen Modellregionen zur Elektromobilität stattfanden? 7.3 Wie verhält es sich mit der Kompatibilität der öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Bayern? 8. Wie stellt sich die Förderkulisse zur elektromobilen Ladeinfrastruktur des Freistaates und des Bundes für die Jahre bis 2022 dar? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.03.2018 Drucksache 17/18972 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18972 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.11.2017 1.1 Wie viele Ladepunkte gibt es derzeit in Bayern und in den anderen Bundesländern (bitte nach Bundesländern und Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln)? Erst durch die am 17.03.2016 in Kraft getretene Ladesäulenverordnung (BGBl. I 2016 S. 457ff.) haben Betreiber von Normal- und Schnellladeinfrastruktur die Pflicht, der Bundesnetzagentur die In- bzw. Außerbetriebnahme von Ladepunkten mitzuteilen. Diese Anzeigepflicht gilt aber nur für ab diesem Zeitpunkt neu errichtete Ladesäulen, sodass derzeit keine offiziellen Angaben zur Anzahl und räumlichen Verteilung von bereits bestehenden Ladestationen zur Verfügung stehen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht seit dem 18.04.2017 die eingehenden Daten auf ihrer Internetseite (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Handel undVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node. html) soweit die Anzeigepflichtigen dem zugestimmt haben. Vor dem Hintergrund der fehlenden Informationen über vorhandene Ladeinfrastruktur in Bayern hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) den Lade-Atlas Bayern initiiert. Damit wird das Ziel verfolgt, möglichst vollständige Informationen über die Ladeinfrastruktur in Bayern den potenziellen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Es gibt aber keine Pflicht für Ladeinfrastrukturbetreiber , ihre Lademöglichkeiten im Lade-Atlas Bayern anzugeben, und somit keine Garantie auf Vollständigkeit . Zum 30.09.2017 weist der Lade-Atlas Bayern 1.850 Ladeorte aus. Davon verfügen gut 300 Standorte über eine Schnelllademöglichkeit. Für die anderen Bundesländer führt der Freistaat Bayern keine Erhebungen zur Ladeinfrastruktur durch. 1.2 An welchen Standorten befinden sich in Bayern Ladestationen (bitte detaillierte Übersicht über die Standorte in den Städten und Gemeinden und nach Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln )? Angaben zur vorhandenen Ladeinfrastruktur (einschl. Ladeleistung ) können dem frei zugänglichen Lade-Atlas Bayern (http://www.ladeatlas.bayern/) entnommen werden. 1.3 An welchen Standorten in Bayern sind weitere Ladestationen geplant (bitte detaillierte Übersicht über die Standorte in den Städten und Gemein den und nach Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln )? Der Aufbau von Ladeinfrastruktur erfolgt durch verschiedenste Marktteilnehmer, wie z. B. Energieversorger, Unternehmen , Handel, Dienstleister, Tourismus, öffentlicher Hand, die in ihren Planungen unabhängig sind. Eine belastbare Aussage zu geplanten weiteren Ladestationen in Bayern ist daher nicht möglich. 2.1 An welchen Behördenstandorten in Bayern sind bereits Ladepunkte vorhanden (bitte detaillierte Übersicht über die Standorte in den Städten und Gemeinden und nach Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln)? Zusammengefasst gibt es bei Behörden des Freistaates Bayern 32 Ladepunkte mit einer Leistung von 2,3 kW, 52 Ladepunkte mit einer Leistung von 11 kW und 30 Ladepunkte mit einer Leistung von 22 kW. Details können der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) entnommen werden. 2.2 Wie viele Schnellladesäulen an Tank- und Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen in Bayern existieren bereits (bitte nach Schnell- und Normalladepunkten aufschlüsseln)? Der Bau von Schnellladesäulen an Tank- und Rastanlangen erfolgt durch die Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH als Hauptkonzessionärin der bewirtschafteten Rastanlagen im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge. Nach aktuellem Stand (Ende September 2017) sind in Bayern 60 der 68 bewirtschafteten Rastanlagen mit Schnellladesäulen ausgestattet, wobei je Standort in der Regel eine Ladesäule vorhanden ist. Normalladepunkte existieren nicht. 2.3 Wie bewertet die Staatsregierung das schlechte Abschneiden Bayerns in der BDEW-Erhebung Elektromobilität 2016 mit Blick auf Ladepunkte im Bundesländervergleich? Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Erhebung des BDEW insbesondere auf Daten ihrer Mitglieder aus der Energie- und Wasserwirtschaft beruht und damit nicht vollständig ist. Unabhängig davon zeigt die BDEW-Erhebung, dass in Bayern sowohl hinsichtlich der Fläche als auch der Anzahl pro Kopf ein Bedarf am Ausbau von Ladeinfrastruktur besteht. Die Zahlen bestätigen damit die Entscheidung, ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur aufzulegen. 3.1 Welche Förderbedingungen sieht das im April 2017 von der Staatsregierung beschlossene Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern vor? Die vollständigen Förderbedingungen können der Richtlinie (hhttp://www.elektromobilitaet-bayern.de/ib/site/documents/ media/3e6104fd-d840-a17e-b357-e182b464cad3.pdf/2017- 07-14_7071-W-189_Bayerische_F_rderrichtl.pdf) entnommen werden. Wichtige Voraussetzungen, um eine Förderung zu erhalten, sind zum Beispiel: – öffentlich zugängliche Ladesäule; – Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom; – Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren; – Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung, insbesondere zu den Steckerstandards, aber auch zu den Anforderungen zum sogenannten punktuellen Aufladen , sodass ein Aufladen ohne Vertragsbindung an jeder geförderten Ladesäule möglich ist. 3.2 Was ist im Rahmen des Förderprogramms zum Ausbau der Ladeinfrastruktur konkret geplant? Es ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen, mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur die Akzeptanz für Elektromobilität zu erhöhen und den Markthochlauf zu beschleunigen. Im Übrigen wird auf Ziffer 1.1 (Zuwendungszweck) der vorgenannten Förderrichtlinie verwiesen. Drucksache 17/18972 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.3 Welche Behörden und Kommunen haben sich für das Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits beworben? Behörden des Freistaates Bayern finanzieren den Aufbau von Ladeinfrastruktur über die jeweils vorhandenen Haushaltsmittel . Eine Finanzierung durch das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ ist nicht vorgesehen. Die Kommunen, die einen Antrag auf Förderung gestellt haben, können der beigefügten Übersicht (Anlage 2) entnommen werden. 4.1 Welche Anträge im Rahmen des Förderprogramms für die Ladeinfrastruktur wurden im Konkreten bereits genehmigt und abgelehnt (bitte nach Standorten , Gesamtinvestition und staatlicher Fördersumme aufschlüsseln)? Am 16.10.2017 wurden die ersten Förderbescheide genehmigt und von der Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Ilse Aigner, an die Zuwendungsempfänger übergeben: Standort Gesamtinvestition Zuwendung Nürnberg 49.500,00 € 19.800 € Rottenburg a. d. Laaber 11.190,00 € 4.476,00 € Bruckmühl 10.560,00 € 4.224,00 € Dorfen 21.171,00 € 8.468,40 € Bamberg 30.891,32 € 8.004,27 € Region Schwandorf 80.926,38 € 32.370,55 € Irsee 15.189,12 € 6.075,65 € Bad Bocklet 24.474,91 € 9.789,96 € Abgelehnt wurde bisher kein Förderantrag. 4.2 Wie viele Mittel wurden im Rahmen des Förderprogramms bis dato abgerufen? Bisher wurden keine Mittel ausbezahlt, da eine Auszahlung der Zuwendung erst nach Bewilligung und dem Nachweis entsprechender Kosten erfolgen darf. 4.3 Welche Anbieter der Ladeinfrastruktur wurden dabei berücksichtigt? Siehe Antwort zu Frage 4.2. 5.1 Nach welchen Prioritäten (bitte auch die zeitlichen Abstände angeben) erfolgt die Vergabe? Grundsätzlich erfolgt eine chronologische Bewilligung der Förderanträge nach deren vollständigem Eingang und dem geplanten Beginn der Maßnahme. 5.2 Plant die Staatsregierung auch für private Ladepunkt -betreiber oder für bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Wohlfahrtsverbände, eine staatliche Förderung der Landepunktinfrastruktur? Das Bayerische Förderprogramm für Ladeinfrastruktur ist für jede natürliche und juristische Person zugänglich. 5.3 Wenn nein, warum nicht? Nicht zutreffend. 6.1 Welche Fördermittel hat der Bund zum Ausbau der Ladeinfrastruktur seit 2009 den Ländern zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Seitens des Bundes wurden dem Freistaat Bayern seit dem Jahr 2009 keine Mittel zum Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland “ vom 13.02.2017. 6.2 Welche Fördermittel hat Bayern seit 2009 im Konkreten davon abgerufen (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Nicht zutreffend. 6.3 Welche Projekte im Konkreten wurden damit unterstützt (bitte nach Standorten, Gesamtinvestition , Fördersumme und Jahren aufschlüsseln)? Nicht zutreffend. 7.1 Liegen der Staatsregierung Zahlen über die tatsächliche Nutzung bzw. Auslastung der Ladeinfrastruktur in Bayern vor? Zur tatsächlichen Nutzung bzw. Auslastung der Ladeinfrastruktur gibt es keine Meldepflicht, sodass der Staatsregierung keine offiziellen Daten vor liegen. 7.2 Welche Erkenntnisse im Hinblick auf Ausbau und Verbesserung der Ladeinfrastruktur hat die Staatsregierung aus den Studien und Feldversuchen zur Ladetechnik und Ladeinfrastruktur gewonnen, welche im Rahmen der bayerischen Modellregionen zur Elektromobilität stattfanden? Die Vorhaben zur Ladeinfrastruktur im Rahmen der bayerischen Modellregionen fokussierten sich auf die (Weiter-) Entwicklung innovativer Ladekonzepte und -techniken. In diesem Zusammenhang wurden teilweise Feldversuche durchgeführt, die u. a. einen Handlungsbedarf bezüglich der Schaffung von Standards und des flächendeckenden Ausbaus von Ladeinfrastruktur zeigten. Dies wurde von Bundes- sowie von Landesseite mit der Ladesäulenverordnung (siehe auch Antwort zu Frage 1.1) sowie den Ladeinfrastrukturförderprogrammen bereits aufgegriffen. 7.3 Wie verhält es sich mit der Kompatibilität der öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Bayern? Seit inkrafttreten der Ladesäulenverordnung am 17.03.2016 werden für alle öffentlichen Ladepunkte einheitliche Steckerstandards vorgeschrieben, um die Kompatibilität zu gewährleisten . 8.1 Wie stellt sich die Förderkulisse zur elektromobilen Ladeinfrastruktur des Freistaates und des Bundes für die Jahre bis 2022 dar? Sowohl das Förderprogramm des BMVI „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ als auch das Förderprogramm des StMWi „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeu- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18972 ge in Bayern“ haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2020. Für die Jahre nach 2020 wird sich eine Entscheidung zur Förderkulisse u. a. nach dem dann aktuellen Stand des Hochlaufs der Elektromobilität sowie der vorhandenen Ladeinfrastruktur richten. Drucksache 17/18972 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18972 Anlage 2 Drucksache 17/18972 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18972