Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 06.10.2017 Museum Glentleiten Unter Bezugnahme auf die Petition zum Museum Glentleiten (EB.0510.17) würde ich gerne wissen, ob die vom Petitionsausschuss vorgegebenen Maßnahmen mittlerweile auf den Weg gebracht wurden. Angesichts des immer stärker zunehmenden Wirtshaussterbens ist es dringend notwendig , die freien Wirte nicht durch staatliche Konkurrenzangebote in ihrer Existenz zu gefährden. Da es sich bei der Kreut Alm um ein traditionsreiches Gasthaus handelt, hat der Petitionsausschuss daher viel Wert auf den Erhalt der Gastwirtschaft gelegt: Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Ist die geplante Tunnellösung, zu der im Petitionsausschuss der freie Zugang zur Kreut Alm als wichtige Voraussetzung beschlossen wurde, mittlerweile umgesetzt worden? 1.2 Wenn nein, warum nicht? 1.3 Wenn nein, welche alternativen Lösungen sind angedacht , um den freien und ungehinderten Zugang zur Kreut Alm auch in Zukunft zu garantieren? 2.1 Inwieweit wird die zweite Maßgabe bezüglich des Zugangs zur Museumsgastronomie, in der vereinbart wurde, dass diese nur über das Museum, sprich mit Eintrittskarte zu erreichen ist, umgesetzt? 2.2 Gibt es bei der neuen Museumsgastronomie einen oder zwei Eingänge? 2.3 Kann die Museumsgastronomie auch ohne einen Besuch des Museums und ohne Eintrittskarte besucht werden? 3. Sind die Öffnungszeiten der Museumsgastronomie an die Öffnungszeiten des Museums gebunden oder kann diese auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.11.2017 1.1 Ist die geplante Tunnellösung, zu der im Petitionsausschuss der freie Zugang zur Kreut Alm als wichtige Voraussetzung beschlossen wurde, mittlerweile umgesetzt worden? Mit Schreiben vom 27.07.2015 wurde dem Landtag hinsichtlich der Petition (EB.0510.17) im Nachgang zu dem im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Landtags gefassten Beschluss vom 06.05.2015 ergänzend berichtet. Die Ziffern 1 und 3 des Beschlusses wurden berücksichtigt. Der Ziffer 2, wonach ein neuer Fußgängertunnel installiert werden soll, konnte aus Sicht des Bezirks Oberbayern aus mehreren Gründen nicht Rechnung getragen werden. 1.2 Wenn nein, warum nicht? Ein Tunnel in Hanglage hätte nach Mitteilung des Bezirks Oberbayern bedeutet, dass der reguläre Zugang zum Eingangsgebäude nur mittels eines Aufzugs im Außenbereich umzusetzen gewesen wäre. Zudem hätte bei der gegebenen Topografie ein Tunnel unterhalb des geplanten Eingangsbereichs geendet. Dies hätte eine erhebliche zusätzliche Barriere für körperlich beeinträchtigte Personen bedeutet. Die Kosten wären enorm gewesen. Der Bezirk Oberbayern ist umlagefinanziert und verpflichtet, mit den Mitteln sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Darüber hinaus ist Barrierefreiheit nach einer Maßgabe des Bezirkstags die oberste Maxime bei bezirklichen Neubauten. Der Verkehrssicherheit konnte in gleicher Weise Rechnung getragen werden. 1.3 Wenn nein, welche alternativen Lösungen sind angedacht , um den freien und ungehinderten Zugang zur Kreut Alm auch in Zukunft zu garantieren? Der Zugang von den Parkplätzen zum Eingangs- und Gastronomiegebäude wurde an einer Stelle unmittelbar gegenüber dem Eingang kanalisiert, um ein breites Überqueren der Durchgangsstraße zu verhindern. Damit wird sichergestellt, dass ein möglichst gefahrloser Übergang an einer Stelle erfolgt und der Verkehr nur sehr begrenzt auf der Durchgangsstraße beeinträchtigt wird. Der Zugang zur Kreut Alm und der Durchgangsverkehr werden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt oder behindert. Diese Lösung hat auch der Wirt der Kreut Alm akzeptiert. 2.1 Inwieweit wird die zweite Maßgabe bezüglich des Zugangs zur Museumsgastronomie, in der vereinbart wurde, dass diese nur über das Museum, sprich mit Eintrittskarte zu erreichen ist, umgesetzt ? Der Zugang zum Museum und zur Museumsgastronomie ist nur über den Zentraleingang des neuen Gebäudes möglich. Allerdings muss nicht zwangsläufig eine Eintrittskarte gelöst werden, um die Museumsgastronomie betreten zu können. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/18976 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18976 Es wird auch Besucher geben, die nur die Gastronomie nutzen möchten, wie beispielsweise Busfahrer von Reisebussen . 2.2 Gibt es bei der neuen Museumsgastronomie einen oder zwei Eingänge? Das Konzept mit einem Eingang wurde, wie gefordert, umgesetzt . 2.3 Kann die Museumsgastronomie auch ohne einen Besuch des Museums und ohne Eintrittskarte besucht werden? Ja. Siehe Antwort zu 2.1. 3. Sind die Öffnungszeiten der Museumsgastronomie an die Öffnungszeiten des Museums gebunden oder kann diese auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden? Die Öffnungszeiten der Gastronomie sind an die Öffnungszeiten des Museums angelehnt. Außerhalb dieser Zeiten, beispielsweise am Abend, ist eine Öffnung nur ausnahmsweise z. B. für Veranstaltungen des Bezirks oder des Museums erlaubt. Dies ist auch mit den zukünftigen Pächtern in den Pachtverträgen entsprechend festgehalten.