Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 19.03.2014 Störung einer Beerdigung durch Hubschrauber der USArmee Am 18.02.2014 wurde eine Beerdigung auf dem Reisachfriedhof bei Sommersdorf durch einen dreimaligen Überflug eines Hubschraubers der US-Armee massiv gestört, wie der Pfarrer der Gemeinde Sommersdorf-Burgoberbach und Thann in einem Leserbrief berichtet, der am 05.03.2014 in der Fränkischen Landeszeitung (FLZ) erschienen ist. Ich frage die Staatsregierung: 1. Treffen die Beobachtungen des Pfarrers der Gemeinde Sommersdorf zu, dass der Reisachfriedhof am 18.02.2014 während einer Beerdigung dreimal von einem Hubschrauber gleichen Bautyps der US-Armee in einer Flughöhe von ca. 300 Metern direkt überflogen wurde? 2. Welche Lärmemissionen sind zu erwarten, wenn der beschriebene Hubschrauber in so einer geringen Höhe fliegt, und ist dann die Folge, dass eine Trauerfeier wegen des störenden Lärms unterbrochen werden muss? 3. Welche Flugmanöver hat der Hubschrauber ausgeführt und waren diese so zu interpretieren, dass die Trauerfeier eine virtuelle Zielscheibe für Angriffsflüge darstellt, wie es der Pfarrer berichtete? 4. Gibt es gesetzliche Vorgaben, Richtlinien oder Verord- nungen, die festlegen, dass derart sensible Gedenkfeiern oder -orte, wie z. B. Beerdigungen oder Friedhöfe, nicht überflogen werden dürfen? 5. Was kann die Staatsregierung dafür tun, dass Trauerfeiern ungestört abgehalten werden können? Antwort der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 12.05.2014 Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ist für militärische Angelegenheiten, einschließlich der des militärischen Flugbetriebs, ausschließlich der Bund zuständig. Zu Teilen der Schriftlichen Anfrage kann die Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine eigenen Erkenntnisse zur Beantwortung beitragen. Gleichwohl hat die Staatsregierung beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und bei den US-Streitkräften eine Stellungnahme eingeholt. 1. Treffen die Beobachtungen des Pfarrers der Gemeinde Sommersdorf zu, dass der Reisachfriedhof am 18.02.2014 während einer Beerdigung dreimal von einem Hubschrauber gleichen Bautyps der US-Armee in einer Flughöhe von ca. 300 Metern direkt überflogen wurde? Das BMVg hat hierzu folgende Stellungnahme übermittelt: „Der Reisachfriedhof liegt an einem festgelegten Kontroll- und Meldepunkt für eine An- und Abflugroute nach Sichtflugregeln des Flugplatzes Katterbach. Die Auswertung des militärischen Flugbetriebs am 18. Februar 2014 zeigt eine Flugdichte von bis zu 25 Flügen im Bereich Sommersdorf. Aus der Flugdichteauswertung können direkte Überflüge des Friedhofs, deren Anzahl sowie Flughöhen allerdings nicht abgeleitet werden. Hierzu müsste der genaue Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Beerdigung bekannt sein. Dies geht aus den vorliegenden Informationen jedoch nicht hervor.“ 2. Welche Lärmemissionen sind zu erwarten, wenn der beschriebene Hubschrauber in so einer geringen Höhe fliegt, und ist dann die Folge, dass eine Trauerfeier wegen des störenden Lärms unterbrochen werden muss? Das BMVg hat hierzu folgende Stellungnahme übermittelt: „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Lärmemissionsmessungen besteht für die Streitkräfte nicht. Daher führen die Streitkräfte keine Lärmemissionsmessungen durch. Entsprechende Aussagen hierzu können deshalb nicht getroffen werden.“ 3. Welche Flugmanöver hat der Hubschrauber ausgeführt und waren diese so zu interpretieren, dass die Trauerfeier eine virtuelle Zielscheibe für Angriffsflüge darstellt, wie es der Pfarrer berichtete? Das BMVg hat hierzu folgende Stellungnahme übermittelt: „Da es sich im Bereich Sommersdorf um eine offizielle An- und Abflugroute des Flugplatzes Katterbach handelt, kann ausgeschlossen werden, dass die Trauerfeier als virtuelle Zielscheibe für Angriffsflüge der Hubschrauber diente. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.“ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1898 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1898 4. Gibt es gesetzliche Vorgaben, Richtlinien oder Verordnungen , die festlegen, dass derart sensible Gedenkfeiern oder -orte, wie z. B. Beerdigungen oder Friedhöfe, nicht überflogen werden dürfen? Das BMVg hat hierzu folgende Stellungnahme übermittelt: „Entsprechende gesetzliche Vorgaben, Richtlinien oder Verordnungen existieren nicht.“ 5. Was kann die Staatsregierung dafür tun, dass Trauerfeiern ungestört abgehalten werden können? Das BMVg hat hierzu folgende Stellungnahme übermittelt: „Es besteht die Möglichkeit, bevorstehende Trauerfeierlichkeiten , auch kurzfristig, den US-Streitkräften am Flugplatz Katterbach zur Kenntnis zu bringen, um diesen Bereich für den angegebenen Zeitraum durch militärischen Flugbetrieb entsprechend meiden zu können. Die Gemeinden im Umfeld des Flugplatzes Katterbach sollten von dieser Möglichkeit aktiv Gebrauch machen.“ Die US-Streitkräfte haben folgende zusammenfassende Stellungnahme übermittelt: „Während der Lärmschutzkommissionen weisen die USStreitkräfte die Teilnehmer stets darauf hin, die Verbindungsstelle vor Ort zu informieren, wenn Begräbnisse oder andere öffentliche Veranstaltungen in der Gegend geplant sind. Der Pfarrer aus Sommersdorf, Gemeinde Burgoberbach, hat leider versäumt, die US-Streitkräfte zu informieren. Die Hubschrauberpiloten konnten daher nicht wissen, dass an diesem Tag eine Beerdigung auf der Flugroute Foxtrott stattfindet . Andernfalls hätten sie das Gebiet nicht überflogen. Wir bedauern den Umstand.“ Die Staatsregierung bedauert, dass die Beerdigung gestört wurde. Dies war sicher eine große Belastung für die Trauergemeinde, auch wenn die Störung von keiner Seite beabsichtigt war. Unabhängig von der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes für militärischen Flugbetrieb ist die Bayerische Staatsregierung bestrebt, einen bestmöglichen Ausgleich zwischen den militärischen Übungsbedürfnissen einerseits und den zivilen Belangen andererseits zu finden . Dazu gehört selbstverständlich auch, dass Trauerfeiern möglichst ungestört stattfinden können. Hierzu dienen insbesondere die regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Lärmschutzkommissionen der Standorte Ansbach-Katterbach und Illesheim unter Beteiligung der US-Streitkräfte, des im Bereich des BMVg zuständigen Kommandos Unterstützungsverbände Luftwaffe (ehemals Luftwaffenamt der Bundeswehr), des jeweiligen Landkreises sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller vom Flugbetrieb betroffenen Städte und Gemeinden. Die US-Streitkräfte haben auch bei der aktuellen Sitzung der Lärmschutzkommissionen in Ansbach-Katterbach und Illesheim am 30.04.2014 auf die Möglichkeit hingewiesen, über die Verbindungsstelle vor Ort auf Begräbnisse oder andere öffentliche Veranstaltungen in der Gegend hinzuweisen . Der Vertreter der Staatsregierung hat die anwesenden Bürgermeister gebeten, die Pfarreien und die Bürger über diese Möglichkeit nochmals zu informieren. Gleichzeitig haben die US-Streitkräfte angeboten, mit Pfarreien Kontakt aufzunehmen, um diese entsprechend zu informieren.