Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harry Scheuenstuhl, Volkmar Halbleib SPD vom 11.10.2017 Ausbau des Hochwasserschutzes in Bayern I Das damalige Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat 2001 das „Hochwasserschutzprogramm 2020“ aufgelegt und es 2013 durch das „Aktionsprogramm 2020plus“ auf insgesamt 3,4 Mrd. Euro aufgestockt . Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Wie viele staatliche Mittel (in Euro) wurden seit 2001 in Bayern für den technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern aufgewendet (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den staatlichen Mitteln, Regierungsbezirken , kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden, Zweckverbänden und den einzelnen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen )? b) Welche Beiträge wurden auf die Kommunen bzw. Zweckverbände, einschließlich der Bezirke, für den technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme , Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern umgelegt (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den erhoben Beiträgen –prozentual zu den staatlichen Mitteln und nominal–, Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden sowie den einzelnen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen)? c) Sofern von einzelnen Kommunen bzw. Zweckverbänden oder Bezirken für bestimmte Hochwassermaßnahmen keine Beiträge erhoben wurden, was waren die Gründe hierfür (bitte aufschlüsseln nach Jahren, den Kommunen bzw. Zweckverbänden und Bezirken, den einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Gründen)? 2. a) Wie errechnet die Staatsregierung den jeweiligen prozentualen Anteil der jeweiligen Beitragserhebung für die jeweils betroffene Kommune bzw. den Bezirk und auf welche Rechtsgrundlage stützt die Staatsregierung diese Beitragserhebung? b) Wie werden Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf bei der Festlegung der Höhe der Beitragserhebung berücksichtigt? c) Welche Beträge hat der Freistaat für technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern von der Europäischen Union erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, den jährlichen Gesamtbeträgen, den Gewässerordnungen und den einzelnen Maßnahmen und den erhaltenen Einzelbeträgen)? 3. a) Wie viele kommunale Mittel (in Euro) wurden seit 2001 in Bayern für den technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern dritter Ordnung aufgewendet (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den entsprechenden Gesamtkosten, Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden, Zweckverbänden und den einzelnen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen )? b) Welche staatlichen Förderungen dem Grunde und der Höhe nach haben die Kommunen und Zweckverbände hierfür vom Freistaat erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, Regierungsbezirken und den jeweiligen Kommunen sowie der Hochwasserschutzmaßnahme und dem Grund und Art und Höhe der Förderung)? 4. a) In welchem Kommunen wurden Hochwasserrückhaltebecken mit welchem jeweiligen Rückhaltevolumen im jeweiligen Haupt- und Nebenschluss seit 2001 an Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung gebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den Gewässerordnungen und den jeweiligen Einzelmaßnahmen)? b) Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen an den Hochwasserrückhaltebecken und welche Beitragserhebung (prozentual zu den Gesamtkosten und nominal) erfolgte hierfür bei den betroffenen Kommunen bzw. Zweckverbänden für die Maßnahmen an den Gewässern erster und zweiter Ordnung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den jeweiligen Einzelmaßnahmen )? c) Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten der entsprechenden Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung und welche Förderungen haben die Kommunen bzw. Zweckverbände vom Freistaat erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden, Zweckverbänden sowie den jeweiligen Einzelmaßnahmen und der Höhe der staatlichen Förderung)? 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/18980 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18980 5. a) Welche Maßnahmen wurden vom Freistaat seit 2001 jährlich in Bayern an Gewässern erster und zweiter Ordnung für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz wie Renaturierungen, Versickerungsflächen , angepasste Landwirtschaft, Schutzwald- bzw. Auenprogramme durchgeführt und welche Gesamtkosten sind für die jeweiligen Maßnahmen entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Maßnahmen , Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme)? b) Welche Beiträge wurden von den Kommunen bzw. Zweckverbänden, einschließlich der Bezirke, für den ökologischen Umbau an Gewässern erster und zweiter Ordnung jedes Jahr seit 2001 erhoben (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den erhobenen Beiträgen (prozentual zu den staatlichen Mitteln und nominal), Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden bzw. Zweckverbänden und den einzelnen ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen)? c) Wie viele kommunale Mittel wurden seit 2001 in Bayern für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz an Gewässern dritter Ordnung wie Renaturierungen, Versickerungsflächen, angepasste Landwirtschaft, Schutzwald- bzw. Auenprogramme jedes Jahr aufgewendet und welche staatlichen Förderungen haben die Kommunen bzw. Zweckverbände hierfür jeweils erhalten (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden bzw. Zweckverbänden, den einzelnen ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen und den jeweiligen Förderbeträgen)? 6. Welche Beträge hat der Freistaat für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz wie Renaturierungen , Versickerungsflächen, angepasste Landwirtschaft , Schutzwald- bzw. Auenprogramme jedes Jahr an Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern von der Europäischen Union erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, den jährlichen Gesamtbeträgen, den Gewässerordnungen und den einzelnen Maßnahmen und den erhaltenen Einzelbeträgen)? 7. In welchen Fällen und in welchem Ausmaß wurde seit 2001 bei der Ausweisung von neuen Baugebieten oder bei Baumaßnahmen für Verkehrswege in überschwemmungsgefährdete Gebiete (HQ100) eingegriffen und welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden dafür jeweils geschaffen (bitte geordnet nach Regierungsbezirken, kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Gemeinden und den jeweiligen getroffenen Hochwasserschutzmaßnahmen)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.11.2017 Vorbemerkung: Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe. Der Freistaat nimmt diese Verantwortung aus tiefer Überzeugung an. Gleichzeitig ist der Hochwasserschutz eine partnerschaftliche Aufgabe zwischen dem Freistaat Bayern und den betroffenen Gemeinden zum Schutz der Menschen und bedeutender Sachwerte. Hochwasserschutz ist außerdem ein wichtiger Standortfaktor und bietet viele Chancen für weitere Entwicklungen. Nach dem Pfingsthochwasser 1999 hat das damalige Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das Hochwasserschutzaktionsprogramm 2020 aufgestellt und damit die erfolgreiche Hochwasserstrategie im Freistaat auf neue Füße gestellt. Nach dem Junihochwasser 2013 wurde das Hochwasserschutzaktionsprogramm 2020 zum Programm 2020plus erweitert. Parallel dazu wurden die Mittel auf insgesamt rund 3,4 Mrd. Euro erweitert. Das Bayerische Hochwasserschutzaktionsprogramm 2020plus beinhaltet eine ganzheitliche Rückhaltestrategie: Maßnahmen des natürlichen Rückhalts und des gesteuerten Hochwasserrückhalts . Im Rahmen des Hochwasserschutzaktionsprogramms wurde in der Vergangenheit eine Vielzahl verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt, beispielsweise der Bau oder die Ertüchtigung von Deichen, Schutzmauern, Hochwasserspeichern oder Deichrückverlegungen (Informationen dazu unter: http://www.hochwasserdialog.bayern. de/hw_schutz_in_bayern/hochwasserschutzprojekte/index. htm). Seit 2001 wurden etwa 320 Kilometer Deiche saniert und fast 150 Kilometer neu gebaut. Durch die bayerischen Maßnahmen wurden über 500.000 Einwohner vor einem 100-jährlichen Hochwasser geschützt. 1. a) Wie viele staatliche Mittel (in Euro) wurden seit 2001 in Bayern für den technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern aufgewendet (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den staatlichen Mitteln, Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden, Zweckverbänden und den einzelnen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen)? Eine Aufteilung der Investitionen auf die drei Säulen des Aktionsprogrammes bestehend aus „technischer Hochwasserschutz “, „natürlicher Rückhalt“, „Hochwasservorsorge“ ist aus datenbanktechnischen Gründen erst ab 2006 möglich. Zudem umfasst sie alle Gewässerarten, d. h. sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Gewässer. Eine regionalisierte Darstellung des Aktionsprogramms ist aus datentechnischen Gründen ebenfalls nicht vorgesehen. Im Folgenden sind daher die Investitionen in den technischen Hochwasserschutz im Rahmen des Aktionsprogrammes bayernweit aggregiert dargestellt. Drucksache 17/18980 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Welche Beiträge wurden auf die Kommunen bzw. Zweckverbände, einschließlich der Bezirke, für den technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern umgelegt (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den erhoben Beiträgen –prozentual zu den staatlichen Mitteln und nominal–, Regierungsbezirken , kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden sowie den einzelnen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen)? Aus datentechnischen Gründen sind die Beiträge der Kommunen nur für alle drei Säulen des Aktionsprogramms insgesamt darstellbar. Die Daten sind hier erst ab 2003 verfügbar. c) Sofern von einzelnen Kommunen bzw. Zweckverbänden oder Bezirken für bestimmte Hochwassermaßnahmen keine Beiträge erhoben wurden, was waren die Gründe hierfür (bitte aufschlüsseln nach Jahren, den Kommunen bzw. Zweckverbänden und Bezirken, den einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Gründen)? Für alle technischen Hochwasserschutzmaßnahmen unter staatlicher Trägerschaft werden grundsätzlich Beteiligtenbeiträge der Kommunen erhoben. Bei Projekten des Bayerischen Flutpolderprogramms werden aufgrund der überörtlichen Wirkung dagegen keine Beteiligtenleistung eingefordert. Das Gleiche gilt für Maßnahmen des natürlichen Rückhalts oder bei Unterhaltungsmaßnahmen sowie Instandsetzungen, bei denen ebenfalls keine Beteiligtenleistungen erhoben werden. Eine Aufschlüsselung nach Einzelmaßnahmen ist aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen im zeitlichen Rahmen dieser Anfrage nicht möglich. 2. a) Wie errechnet die Staatsregierung den jeweiligen prozentualen Anteil der jeweiligen Beitragserhebung für die jeweils betroffene Kommune bzw. den Bezirk und auf welche Rechtsgrundlage stützt die Staatsregierung diese Beitragserhebung? b) Wie werden Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf bei der Festlegung der Höhe der Beitragserhebung berücksichtigt? Eine Ausbaupflicht des Freistaates Bayern an Gewässern erster und zweiter Ordnung besteht nach Art. 39 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit den Ausbau erfordert und die Finanzierung des Ausbaus gesichert ist. Im Hinblick auf die Vielzahl der bayernweit anstehenden gleich prioritären Vorhaben von Maßnahmen zum Hochwasserschutz macht der Freistaat Bayern daher von der Möglichkeit der Sicherung der Finanzierung eines Ausbaus durch gemeindliche Beiträge und Vorschüsse Gebrauch (Art. 39 Abs. 1, Art. 42 Abs. 2 Satz 2 BayWG). Der Ministerrat hat sich darauf verständigt , die Beteiligtenleistungen von Städten und Kommunen bei Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern erster und zweiter Ordnung bayernweit grundsätzlich in Höhe von 50 Prozent festzulegen. Für neue Vereinbarungen zu Maßnahmen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf nach Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, erweitert gemäß Ministerratsbeschlüssen vom 05.08.2014 und 12.07.2016, gilt seit 15.03.2016 abweichend davon ein Beteiligtenbeitrag von 35 Prozent. Durch die Übernahme von Unterhaltungs- oder Betriebsleistungen können die Städte und Gemeinden die Beteiligtenleistung in unbarer Form erbringen und somit den baren Betrag in Höhe von 50 Prozent bzw. 35 Prozent deutlich reduzieren . Dieses Angebot des Freistaates Bayern wird von vielen Städten und Gemeinden bei Hochwasserschutzmaßnahmen in Anspruch genommen. c) Welche Beträge hat der Freistaat für technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme, Deiche , Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern von der Europäischen Union erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, den jährlichen Gesamtbeträgen , den Gewässerordnungen und den einzelnen Maßnahmen und den erhaltenen Einzelbeträgen )? Die eingesetzten EU-Mittel sind aus datentechnischen Gründen nur für das gesamte Aktionsprogramm aggregiert darstellbar. Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 127,4 128,2 119,9 98,3 110,3 117,0 103,5 92,4 102,0 105,4 96,2 Tab. 1: Investitionen in den technischen Hochwasserschutz bei staatlichen Gewässern (Gewässer erster und zweiter Ordnung, Wildbäche, Speicher ) inklusive Beteiligtenbeiträge der Kommunen sowie nichtstaatlichen Gewässern dritter Ordnung ohne Eigenmittel der Kommunen Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 10,7 12,6 13,0 13,2 20,3 20,1 20,4 13,4 15,1 10,0 7,9 10,6 16,6 15,2 Tab. 2: Beteiligtenbeiträge der Kommunen zum Aktionsprogramm im Bereich der staatlichen Gewässer Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 7,1 9,2 14,5 23,1 24,0 23,7 9,4 3,1 8,5 16,3 12,2 23,4 14,7 18,1 6,6 1,9 Tab. 3: EU-Mittel zur Kofinanzierung von Vorhaben im Rahmen des Aktionsprogrammes Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18980 3. a) Wie viele kommunale Mittel (in Euro) wurden seit 2001 in Bayern für den technischen Hochwasserschutz (etwa Wände, Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken etc.) jedes Jahr an Gewässern dritter Ordnung aufgewendet (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den entsprechenden Gesamtkosten, Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden, Zweckverbänden und den einzelnen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen)? Die kommunalen Mittel für die Gewässer dritter Ordnung können nur für das gesamte Aktionsprogramm, d. h. gemeinsam für alle drei Säulen dargestellt werden. b) Welche staatlichen Förderungen dem Grunde und der Höhe nach haben die Kommunen und Zweckverbände hierfür vom Freistaat erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, Regierungsbezirken und den jeweiligen Kommunen sowie der Hochwasserschutzmaßnahme und dem Grund und Art und Höhe der Förderung)? Die staatlichen Zuwendungen im Bereich der Gewässer dritter Ordnung sind ebenfalls nur für das gesamte Aktionsprogramm verfügbar. 4. a) In welchem Kommunen wurden Hochwasserrückhaltebecken mit welchem jeweiligen Rückhaltevolumen im jeweiligen Haupt- und Nebenschluss seit 2001 an Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung gebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den Gewässerordnungen und den jeweiligen Einzelmaßnahmen)? b) Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen an den Hochwasserrückhaltebecken und welche Beitragserhebung (prozentual zu den Gesamtkosten und nominal) erfolgte hierfür bei den betroffenen Kommunen bzw. Zweckverbänden für die Maßnahmen an den Gewässern erster und zweiter Ordnung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den jeweiligen Einzelmaßnahmen)? c) Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten der entsprechenden Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung und welche Förderungen haben die Kommunen bzw. Zweckverbände vom Freistaat erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden, Zweckverbänden sowie den jeweiligen Einzelmaßnahmen und der Höhe der staatlichen Förderung)? Der überwiegende Hochwasserrückhalt durch Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken erfolgt mit einem Gesamtstauraum von über 505 Mio. m³ durch die 26 staatlichen Wasserspeicher. Zusätzlich sind derzeit 14 staatliche Hochwasserrückhaltebecken mit einem Gesamtstauraum von rund 10 Mio. m³ in der Planung oder im Bau. Allein zwischen 2014 und 2016 wurden durch Kommunen mit finanzieller Unterstützung durch den Freistaat Bayern insgesamt 13 neue Hochwasserrückhaltebecken mit einem Gesamtstauraum von 2,2 Mio. m³ errichtet und in Betrieb genommen. Die Baukosten in einer Höhe von 14,1 Mio. Euro wurden bis zu 75 Prozent mit staatlichen Mitteln (10,5 Mio. Euro) gefördert. Insgesamt betreiben die bayerischen Kommunen damit 532 Hochwasserrückhaltebecken mit einem Gesamtstauraum von rund 34,5 Mio. m³. Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 14,8 13,2 15,2 9,1 6,0 12,7 8,9 11 8,7 15,8 16,8 12,3 8,3 11,2 10,1 9,4 Tab. 4: Kommunale Mittel (Eigenmittel) für das Aktionsprogramm im Bereich der Gewässer dritter Ordnung Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 13,2 9,9 11,8 12,4 13,0 19,2 15,1 18,4 14,5 23,8 26,2 18,3 12,3 13,7 15,2 12,3 Tab. 5: Staatliche Zuwendungen im Bereich Gewässer dritter Ordnung für das Aktionsprogramm Drucksache 17/18980 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 5. a) Welche Maßnahmen wurden vom Freistaat seit 2001 jährlich in Bayern an Gewässern erster und zweiter Ordnung für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz wie Renaturierungen, Versickerungsflächen , angepasste Landwirtschaft, Schutzwald- bzw. Auenprogramme durchgeführt und welche Gesamtkosten sind für die jeweiligen Maßnahmen entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Maßnahmen, Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme)? Eine Aufteilung der Investitionen auf die drei Säulen des Aktionsprogrammes „technischer Hochwasserschutz“, „natürlicher Rückhalt“, „Hochwasservorsorge“ ist aus datenbanktechnischen Gründen erst ab 2006 möglich. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 a verwiesen. b) Welche Beiträge wurden von den Kommunen bzw. Zweckverbänden, einschließlich der Bezirke, für den ökologischen Umbau an Gewässern erster und zweiter Ordnung jedes Jahr seit 2001 erhoben (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, den erhobenen Beiträgen (prozentual zu den staatlichen Mitteln und nominal), Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden bzw. Zweckverbänden und den einzelnen ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen )? Für den ökologischen Ausbau an Gewässern erster und zweiter Ordnung wurden keine Beteiligtenbeiträge erhoben. c) Wie viele kommunale Mittel wurden seit 2001 in Bayern für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz an Gewässern dritter Ordnung wie Renaturierungen, Versickerungsflächen, angepasste Landwirtschaft, Schutzwald- bzw. Auenprogramme jedes Jahr aufgewendet und welche staatlichen Förderungen haben die Kommunen bzw. Zweckverbände hierfür jeweils erhalten (bitte darstellen nach den jeweiligen Jahren, Regierungsbezirken , kreisfreien Städten und Landkreisen sowie kreisangehörigen Gemeinden bzw. Zweckverbänden , den einzelnen ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen und den jeweiligen Förderbeträgen )? Auf die Antwort zu Fragen 3 a und 3 b wird verwiesen. 6. Welche Beträge hat der Freistaat für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz wie Renaturierungen , Versickerungsflächen, angepasste Landwirtschaft, Schutzwald- bzw. Auenprogram- Abbildung: Hochwasserrückhaltebecken mit Inbetriebnahme 2001–2013 bzw. 2014–2016 Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 15,8 18,6 22,3 26,6 20,8 21,7 11,4 11,8 13,1 17,7 18,2 Tab. 6: Investitionen in den natürlichen Rückhalt bei staatlichen Gewässern (Gewässer erster und zweiter Ordnung, Wildbäche, Speicher) sowie nichtstaatlichen Gewässern dritter Ordnung ohne Eigenmittel der Kommunen Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18980 me jedes Jahr an Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung sowie Wildbächen und staatlichen Speichern von der Europäischen Union erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, den jährlichen Gesamtbeträgen, den Gewässerordnungen und den einzelnen Maßnahmen und den erhaltenen Einzelbeträgen)? Auf die Antwort zu Frage 2 c wird verwiesen. 7. In welchen Fällen und in welchem Ausmaß wurde seit 2001 bei der Ausweisung von neuen Baugebieten oder bei Baumaßnahmen für Verkehrswege in überschwemmungsgefährdete Gebiete (HQ100) eingegriffen und welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden dafür jeweils geschaffen (bitte geordnet nach Regierungsbezirken, kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Gemeinden und den jeweiligen getroffenen Hochwasserschutzmaßnahmen )? Nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 BayWG sind die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 per Verordnung amtlich festzusetzen . In festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete durch Bauleitplanung sowie die Errichtung von Einzelbauvorhaben verboten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 WHG). Ausnahmen können nur unter den engen Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 bzw. Abs. 3 WHG erteilt werden. Die angefügte Tabelle zeigt die Fälle auf, in denen die Ausweisung neuer Baugebiete durch Bauleitplanung sowie Baumaßnahmen für Verkehrswege in festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ausnahmsweise zugelassen wurden. Hierbei waren die strengen gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen zu beachten. Hochwasserschutzmaßnahmen sind in der Regel Maßnahmen des Gewässerausbaus. Eine Pflicht zum Gewässerausbau besteht nach Art. 39 Abs. 1 BayWG nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit den Ausbau erfordert und die Finanzierung des Ausbaus gesichert ist. Unter das Erfordernis des Wohls der Allgemeinheit fällt, dass für vorhandene überschwemmungsgefährdete Bebauung, die Bestandsschutz i. S. v. Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes genießt, das Hochwasserrisiko und das Schadenspotenzial durch Hochwasserschutzmaßnahmen deutlich reduziert werden soll. Regierungsbezirk Oberbayern § 78 Abs. 2 WHG § 78 Abs. 3 WHG Stadt München 0 0 Stadt Ingolstadt 0 3 Stadt Rosenheim 0 0 LRA Altötting 0 0 LRA Bad Tölz-Wolfratshausen 0 0 LRA Berchtesgadener Land 0 0 LRA Dachau 1 10 LRA Ebersberg 0 2 LRA Erding 1 2 LRA Eichstätt 0 1 LRA Freising 1 6 LRA Fürstenfeldbruck 1 0 LRA Garmisch-Partenkirchen 1 0 LRA Landsberg am Lech 2 1 LRA München 3 2 LRA Miesbach 1 0 LRA Mühldorf 1 0 LRA Neuburg a. d. Donau 0 0 LRA Pfaffenhofen 3 4 LRA Rosenheim 0 0 LRA Starnberg 1–3 0 LRA Traunstein 3 1 LRA Weilheim 0 0 Gesamt 19–21 32 Regierungsbezirk Niederbayern § 78 Abs. 2 WHG § 78 Abs. 3 WHG Stadt Deggendorf 0 0 Stadt Landshut 1 0 Stadt Passau 0 0 Stadt Straubing 1 0 LRA Deggendorf 3 0 LRA Dingolfing 0 0 LRA Freyung-Grafenau 0 0 LRA Kelheim 0 2 LRA Landshut 0 0 LRA Passau 32 10 LRA Regen 2 0 LRA Straubing-Bogen 0 0 Gesamt 39 12 Drucksache 17/18980 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Regierungsbezirk Oberpfalz § 78 Abs. 2 WHG § 78 Abs. 3 WHG Stadt Amberg 0 0 Stadt Neumarkt 0 0 Stadt Regensburg 0 0 Stadt Schwandorf 0 0 Stadt Weiden 0 0 LRA Amberg-Sulzbach 0 0 LRA Cham 1 14 LRA Neumarkt i. d. OPf. 2 0 LRA Neustadt a. d. Waldnaab 0 1 LRA Regensburg 1 5 LRA Schwandorf 1 4 LRA Tirschenreuth 0 0 Gesamt 5 24 Regierungsbezirk Oberfranken § 78 Abs. 2 WHG § 78 Abs. 3 WHG Stadt Bamberg 10 1 Stadt Bayreuth 0 1 Stadt Coburg k. A. k. A. Stadt Hof 0 1 LRA Bamberg k. A. k. A. LRA Bayreuth 0 0 LRA Coburg 1 0 LRA Forchheim 0 9 LRA Lichtenfels 1 0 LRA Kronach 0 0 LRA Kulmbach 0 10 LRA Hof k. A. k. A. LRA Wunsiedel 2 0 Gesamt 14 22 Regierungsbezirk Mittelfranken § 78 Abs. 2 WHG § 78 Abs. 3 WHG Stadt Ansbach 0 0 Stadt Erlangen 0 0 Stadt Fürth 0 10 Stadt Nürnberg 0 0 Schwabach 0 0 LRA Ansbach 5 6 LRA Erlangen-Höchstadt 1 0 LRA Fürth 2 9 LRA Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim 0 5 LRA Nürnberger Land 4 1 LRA Roth 1 0 LRA Weißenburg- Gunzenhausen 5 4 Gesamt 18 35 Regierungsbezirk Unterfranken § 78 Abs. 2 WHG § 78 Abs. 3 WHG Stadt Aschaffenburg 1 3 Stadt Schweinfurth 0 1 Stadt Würzburg 1 0 LRA Aschaffenburg 0 0 LRA Bad Kissingen 0 0 LRA Haßberge 1 9 LRA Kitzingen 1 2 LRA Main-Spessart 1 25 LRA Miltenberg 8 12 LRA Rhön-Grabfeld 0 2 LRA Schweinfurth 0 0 LRA Würzburg 2 0 Gesamt 15 54 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18980 Regierungsbezirk Schwaben § 78 Abs. 2 WHG § 78 Abs. 3 WHG Stadt Augsburg 0 0 Stadt Kaufbeuren 0 0 Stadt Kempten 0 0 Stadt Memmingen 0 0 LRA Aichach-Friedberg 0 0 LRA Augsburg 5 13 LRA Dillingen 0 47 LRA Donau-Ries 2 0 LRA Günzburg 6 0 LRA Neu-Ulm 0 0 LRA Oberallgäu 0 0 LRA Ostallgäu 1 0 LRA Unterallgäu 2 0 Gesamt 16 60