Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 28.09.2017 Ausbildungsgenehmigungen von Flüchtlingen 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) an den Regierungen in den Regierungsbezirken haben a) wie viele Stellen (umgerechnet auf Vollzeitstellen) b) und sind mit welcher Qualifikation derzeit unbesetzt? 2. Wie viele Personen fallen in den jeweiligen ZAB in die Zuständigkeit je Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen )? 3. Wie viele offene Verfahren sind in den jeweiligen ZAB vorhanden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.11.2017 Vorbemerkung: Mit der zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen (Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht – ZustVAuslR), GVBl. 2014, S. 571, wurden die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) an jeder Regierung geschaffen . Hierfür wurden den Regierungen zusätzliche Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten zugewiesen. Die ZAB befinden sich noch in der personellen Aufbauphase, wobei ein stetiger Zuwachs festzustellen ist. 1. Welche Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) an den Regierungen in den Regierungsbezirken haben a) wie viele Stellen (umgerechnet auf Vollzeitstellen) Den ZAB an den Regierungen sind zum 01.10.2017 insgesamt 781 Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten zugewiesen . Diese teilen sich wie folgt auf: Regierungsbezirk Stellen Oberbayern 270 Niederbayern 67,5 Oberpfalz 63,5 Oberfranken 110 Mittelfranken 106 Unterfranken 73 Schwaben 91 b) und sind mit welcher Qualifikation derzeit unbesetzt ? Die Aufteilung der am 01.10.2017 noch unbesetzten Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten in den ZAB an den Regierungen ist in nachstehender Übersicht zusammengefasst : Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/18982 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18982 Beamte 4. QE Beamte 3. QE Beamte 2. QE Arbeitnehmer (entsprechend 2. und 3. QE) Gesamt Verteilt Un-besetzt Verteilt Unbesetzt Verteilt Unbesetzt Verteilt Unbesetzt Verteilt Unbesetzt Oberbayern 2,00 0,00 80,25 62,80 51,25 14,00 136,50 43,83 270,00 120,63 Niederbayern 1,00 0,00 19,00 4,25 12,00 4,45 35,50 16,20 67,50 24,90 Oberpfalz 1,00 0,00 18,00 0,65 11,50 7,50 33,00 12,65 63,50 20,80 Oberfranken 2,00 0,00 30,00 5,55 21,50 12,15 56,50 11,04 110,00 28,74 Mittelfranken 1,00 0,00 33,00 10,60 17,50 9,50 54,50 14,60 106,00 34,70 Unterfranken 1,00 0,00 21,00 4,00 13,00 2,80 38,00 3,35 73,00 10,15 Schwaben 1,00 0,00 26,00 7,50 16,50 7,95 47,50 15,40 91,00 30,85 Gesamt 9,00 0,00 227,25 95,35 143,25 58,35 401,50 117,07 781,00 270,77 2. Wie viele Personen fallen in den jeweiligen ZAB in die Zuständigkeit je Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen)? Die Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten in den ZAB wurden in Anlehnung an den Verteilungsschlüssel nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes , des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) auf die Regierungen verteilt. 3. Wie viele offene Verfahren sind in den jeweiligen ZAB vorhanden? Aus der Frage lässt sich nicht entnehmen, welche „offenen Verfahren“ gemeint sind. Statistiken über beantragte Ausbildungsgenehmigungen werden von den ZAB jedenfalls nicht geführt.