Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 21.09.2017 Verwaltungsrichter in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Anzahl der eingesetzten Arbeitskraftanteile (Verwendung) der Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? b) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der errechnete Bedarf anhand der Eingangszahlen (Bedarf) an Richtern am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? c) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Belastung (= Verwendung /Bedarf) der Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? 2. Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der Fehlbestand an Richtern am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? 3. a) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Anzahl der eingesetzten Arbeitskraftanteile (Verwendung) des nichtrichterlichen Personals (Verwaltungspersonal) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? b) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der errechnete Bedarf anhand der Eingangszahlen (Bedarf) an nichtrichterlichem Personal (Verwaltungspersonal) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? c) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Belastung (= Verwendung/Bedarf) des nichtrichterlichen Personals (Verwaltungspersonal) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern? 4. Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der Fehlbestand an nichtrichterlichem Personal (Verwaltungspersonal) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? 5. a) Wie hat sich 2010 bis 1. Hj. 2017 die Stellenzahl der Vorsitzenden Richter und Vorsitzenden Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BesGr R 3) und wie hat sich die Stellenzahl der Richter und Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BesGr R 2) entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach BesGr R 3 und BesGr R 2 und einzelnen Haushaltsjahren )? b) Wie hat sich 2010 bis 1. Hj. 2017 die Stellenzahl der Vorsitzenden Richter und Vorsitzenden Richterinnen an Verwaltungsgerichten (BesGr R 2) und wie hat sich die Stellenzahl der Richter und Richterinnen an Verwaltungsgerichten (BesGr R 1) entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach BesGr R 2 und BesGr R 1 und einzelnen Haushaltsjahren)? 6. Wie viele Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Richter/ Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof , Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen an Verwaltungsgerichten und Richter/Richterinnen an Verwaltungsgerichten scheiden in den Jahren 2018 bis 2025 durch Eintritt in den Ruhestand aus dem verwaltungsrichterlichen Dienst des Freistaates aus und wann erfolgt die Nachbesetzung der frei gewordenen Stellen? 7. a) Wie haben sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten 2010 bis 1. Hj. 2017 bei den Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern entwickelt (bitte Angabe in Prozent und Angabe der durchschnittlichen Krankheitstage pro Verwaltungsrichterin/Verwaltungsrichter pro Jahr)? b) Wie haben sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten 2010 bis 1. Hj. 2017 beim Verwaltungspersonal an den Verwaltungsgerichten entwickelt (bitte Angabe in Prozent und Angabe der durchschnittlichen Krankheitstage pro Verwaltungskraft pro Jahr)? 8. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis über Personalbestand , Personalbedarf und Fehlzeitenbestand in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den anderen Bundesländern (bitte Angabe der Fundstelle eines Ländervergleichs )? b) Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Verfahrensdauer in Verwaltungsstreitsachen an den Verwaltungsgerichten (Hauptsacheverfahren und Eilverfahren) und Oberverwaltungsgerichten (Berufungen und Anträge auf Zulassung der Berufung) in den anderen Bundesländern (bitte Angabe der Fundstelle eines Ländervergleichs )? 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/18984 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18984 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.11.2017 Vorbemerkung: Die Zahl der Verwaltungsrichterinnen und -richter und des Verwaltungspersonals am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) und an den Verwaltungsgerichten richtet sich nach den im Staatshaushalt zur Verfügung stehenden Stellen. Diese sind grundsätzlich im Einzelplan 03 A der Allgemeinen Inneren Verwaltung in den Haushaltskapiteln 03 05 (VGH) und 03 06 (Verwaltungsgerichte) ausgebracht. Ferner können Verstärkungen aus einem im Nachtragshaushalt im Einzelplan 13 eingerichteten Stellenpool mit 40 Stellen und durch Stellenumsetzungen und -umwandlungen im Haushaltsvollzug aufgrund besonderer Ermächtigung , insbes. in Art. 6 Abs. 13 des Haushaltsgesetzes (HG) 2017/2018, erfolgen. Die im Haushalt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung stehenden Stellen geben gleichzeitig auch den tatsächlichen Personalbestand für die Jahre 2010 bis 2017 mit nur geringfügigen Abweichungen wieder. Die Stellen sind in der Regel durchgehend vollständig besetzt. Kurzzeitige Unterbrechungen der Besetzung sind bei Fluktuationen aufgrund von Schwangerschaften, Ruhestandseintritten oder Wechseln in andere Bereiche oder Verwaltungen unvermeidbar , da nicht immer gewährleistet werden kann, dass der Nachersatz nahtlos zur Verfügung steht: Zum einen ist die haushaltsgesetzliche dreimonatige Stellenwiederbesetzungssperre gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 HG 2017/2018 zu beachten, zum anderen können sich geringfügige Verzögerungen durch die vorgeschriebenen Stellenbesetzungsverfahren für Richterstellen ergeben. Aus Vereinfachungsgründen werden deshalb – sofern nicht ausdrücklich anders dargestellt – bei der Beantwortung der Fragen zu den Personalständen (Arbeitskraftanteile ) die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Stellen angegeben. Die Personalbedarfsermittlung erfolgt in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit anhand einer Analyse der Eingangs - und Erledigungszahlen, der Restantenzahlen und der Laufzeitenstatistik. Im Zusammenhang mit langjährigen Erfahrungswerten kann aus diesen Parametern der Personalbedarf ermittelt werden. Mit insgesamt 26 neuen Richterstellen im Doppelhaushalt 2015/2016 und im Nachtragshaushalt 2016 und der Einrichtung des Reservepools mit 40 Stellen im Einzelplan 13, die zwischenzeitlich alle für die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgerufen bzw. reserviert wurden, sowie 55 zusätzlichen Stellen für nichtrichterliches Personal ab dem Nachtragshaushalt 2016 hat die Staatsregierung bereits frühzeitig wirksam auf den Anstieg der gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem starken Flüchtlingszustrom ab 2015 reagiert. Die letzten 19 Richterstellen wurden dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aus dem Reservepool im September 2017 zugewiesen bzw. reserviert. Diese Planstellen werden gerade besetzt. 1. a) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Anzahl der eingesetzten Arbeitskraftanteile (Verwendung) der Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? Dem Verwaltungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichten standen in den Jahren 2010 bis 2017 folgende Stellen für Richterinnen und Richter zur Verfügung (= Stellenzahlen gemäß Haushaltsplan, Kap. 03 05 bzw. Kap. 03 06, ab 2016 verstärkt durch Stellen aus dem Reservepool in Kap. 13 03): VGH Verwaltungsgerichte 2010 76,00 212,00 2011 75,40 212,00 2012 75,40 212,00 2013 72,67 217,00 2014 72,67 217,00 2015 72,44 210,00 2016 72,44 236,00 2017 72,44 272,00 b) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der errechnete Bedarf anhand der Eingangszahlen (Bedarf) an Richtern am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? Die Eingangszahlen beim Verwaltungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichten betrugen: VGH Verwaltungsgerichte 2010 3.411 23.304 2011 3.769 22.376 2012 2.968 20.073 2013 2.946 22.139 2014 3.113 23.613 2015 3.168 28.430 2016 3.680 39.044 1.–3. Qu. 2017 3.192 59.828 Es handelt sich dabei um die jeweiligen Gesamtzahlen. Es ist zu beachten, dass unterschiedliche Materien unterschiedliche Bearbeitungsaufwände nach sich ziehen. Aus den (Gesamt-)Eingangszahlen kann der Bedarf an Richtern und deren Belastung nicht direkt abgeleitet werden; sie stellen lediglich ein (erhebliches) Indiz für den Bedarf dar. Eine starre Personalbemessung nach Eingangszahlen findet nicht statt. Je nach Entwicklung der Eingangszahlen können sich vorübergehend Rückstände (sog. Restanten) aufbauen und Bearbeitungszeiten verlängern. c) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Belastung (= Verwendung/Bedarf) der Richter am Bayeri- Drucksache 17/18984 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 schen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? Siehe Antwort zu Frage 1 b. Ein Indiz für die Belastung ist die Erledigungszahl pro Jahr pro Richter. Hier besteht allerdings je nach Materie und konkretem Arbeitsanfall eine erhebliche Schwankungsbreite . Die aktuellen Erledigungszahlen bewegen sich innerhalb der langjährigen Schwankungsbreiten für durchschnittliche Erledigungszahlen pro Jahr und Planstelle. 2. Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der Fehlbestand an Richtern am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? Es ist kein Fehlbestand zu verzeichnen (s. Antworten zu den Fragen 1 b und 1 c. Die letzte Tranche von 19 neuen Richterstellen wird derzeit gerade besetzt. 3. a) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Anzahl der eingesetzten Arbeitskraftanteile (Verwendung) des nichtrichterlichen Personals (Verwaltungspersonal ) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? Dem Verwaltungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 folgende Stellen für Verwaltungspersonal zugewiesen: VGH Verwaltungsgerichte 2010 66,50 228,75 2011 66,50 228,25 2012 66,50 229,25 2013 66,00 227,15 2014 66,00 227,15 2015 66,00 227,15 2016 66,00 257,15 2017 68,50 286,50 b) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der errechnete Bedarf anhand der Eingangszahlen (Bedarf) an nichtrichterlichem Personal (Verwaltungspersonal) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? Die Zahl der Stellen für Verwaltungspersonal orientiert sich in erster Linie an der Zahl der Richterstellen. Eine gesonderte Personalbemessung, gekoppelt an Eingangszahlen, findet nicht statt. c) Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 die Belastung (= Verwendung/Bedarf) des nichtrichterlichen Personals (Verwaltungspersonal) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern? Die Belastung des nichtrichterlichen Personals entspricht der Belastung des richterlichen Personals. Es gibt allerdings keine Parameter, die, vergleichbar den Erledigungszahlen, eine empirische Bemessung der Belastung zulassen. Da das Verwaltungspersonal vor allem mit der Erfassung und Abwicklung der Verfahrenseingänge befasst ist, führen die hohen Eingangszahlen zu einer deutlich erhöhten, aber unter Berücksichtigung der Personalaufstockung noch hinnehmbaren Belastung. 4. Wie hoch war im Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 und im 1., 2. und 3. Quartal 2017 der Fehlbestand an nichtrichterlichem Personal (Verwaltungspersonal ) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Bayern? Es ist kein Fehlbestand zu verzeichnen (siehe Antworten zu den Fragen 3 b und 3 c). 5. a) Wie hat sich 2010 bis 1. Hj. 2017 die Stellenzahl der Vorsitzenden Richter und Vorsitzenden Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BesGr R 3) und wie hat sich die Stellenzahl der Richter und Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BesGr R 2) entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach BesGr R 3 und BesGr R 2 und einzelnen Haushaltsjahren)? Dem Verwaltungsgerichtshof standen in den Jahren 2010 bis 2017 folgende Stellen der Besoldungsgruppen R 3 – Vorsitzende Richter am Verwaltungsgerichtshof – und R 2 – Richter am Verwaltungsgerichtshof – zur Verfügung: BesGr R 3 BesGr R 2 2010 20,00 54,00 2011 20,00 53,40 2012 20,00 53,40 2013 20,00 50,67 2014 20,00 50,67 2015 20,00 50,44 2016 20,00 50,44 2017 20,00 50,44 Ferner sind zwei Stellen für die Präsidentin/den Präsidenten (BesGr R 8) und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten (BesGr R 4), die ebenso als Vorsitzende Richter tätig werden , ausgebracht. b) Wie hat sich 2010 bis 1. Hj. 2017 die Stellenzahl der Vorsitzenden Richter und Vorsitzenden Richterinnen an Verwaltungsgerichten (BesGr R 2) und wie hat sich die Stellenzahl der Richter und Richterinnen an Verwaltungsgerichten (BesGr R 1) entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach BesGr R 2 und BesGr R 1 und einzelnen Haushaltsjahren)? Den Verwaltungsgerichten standen in den Jahren 2010 bis 2017 folgende Stellen der Besoldungsgruppen R 2 – Vorsitzende Richter an Verwaltungsgerichten – und R 1 – Richter an Verwaltungsgerichten – zur Verfügung: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18984 BesGr R 2 BesGr R 1 2010 62,00 138,00 2011 62,00 138,00 2012 62,00 138,00 2013 62,00 143,00 2014 62,00 143,00 2015 62,00 136,00 2016 66,00 158,00 2017 80,00 180,00 Ferner sind 12 Stellen für die Präsidentinnen und Präsidenten (BesGr R 3 und R 4) und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten (BesGr R 2 und R 3), die ebenso als Vorsitzende Richter tätig werden, ausgebracht. 6. Wie viele Vorsitzende Richter, Vorsitzende Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Richter, Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof , Vorsitzende Richter, Vorsitzende Richterinnen an Verwaltungsgerichten und Richter , Richterinnen an Verwaltungsgerichten scheiden in den Jahren 2018 bis 2025 durch Eintritt in den Ruhestand aus dem verwaltungsrichterlichen Dienst des Freistaats aus und wann erfolgt die Nachbesetzung der frei gewordenen Stellen? In den Jahren 2018 bis 2025 sind folgende Ruhestandseintritte (mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze; bereits jetzt feststehende vorzeitige Ruhestandseintritte oder Hinausschiebungen sind berücksichtigt) zu erwarten. Die Wiederbesetzung erfolgt möglichst nahtlos unter Beachtung der haushaltsgesetzlichen Stellenwiederbesetzungssperre gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 HG 2017/2018 (3-Monats-Sperre ; hiervon sind derzeit die Stellen für Vorsitzende Richter gemäß Bewilligung des Staatsministeriums für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat –StMFLH– nach Art. 6 Abs. 2 Satz 4 HG 2017/2018 ausgenommen). Die 40 Stellen, die den Verwaltungsgerichten aus dem Verstärkungspool zur Verfügung gestellt werden, sind mit einem Wegfallvermerk gemäß Art. 6 Abs. 9 HG 2017/2018 belegt und fallen zum festgelegten Zeitpunkt (nach gegenwärtigem Stand ab 01.08.2019) bei Freiwerden weg, sodass damit zu rechnen ist, dass nicht alle der durch Ruhestandseintritte frei werdenden Stellen wieder besetzt werden. VGH Verwaltungsgerichte Vors. Richter Richter Vors. Richter Richter BesGr R 3 und höher BesGr R 2 BesGr R 2 und höher BesGr R 1 2018 2 0 5 2 2019 0 0 4 2 2020 2 1 6 3 2021 3 2 6 4 2022 0 2 5 2 2023 0 0 3 2 2024 2 2 2 0 2025 0 3 7 2 7. a) Wie haben sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten 2010 bis 1. Hj. 2017 bei den Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern entwickelt (bitte Angabe in Prozent und Angabe der durchschnittlichen Krankheitstage pro Verwaltungsrichterin/ Verwaltungsrichter pro Jahr)? Das StMFLH erhebt alle zwei Jahre die Fehlzeiten der Beschäftigten (Beamte und Arbeitnehmer) des Freistaates Bayern und veröffentlicht diese mit Bewertungen in einem Fehlzeitenbericht. Dieser wird unter anderem auch im Landtag , im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, vorgestellt . Nach dem letzten Fehlzeitenbericht (2016) sind die durchschnittlichen Fehlzeiten bayernweit nach einem kontinuierlichen Rückgang auf 9,7 Tage seit 2007 wieder leicht auf 10,7 Tage gestiegen. Das entspricht bei 250 Arbeitstagen im Jahr 2016 einer Quote von 4,3 Prozent. Im Zeitraum zwischen 1995 und 2016 hat sich die Zahl der durchschnittlichen Fehltage zwischen 9,7 und 11,8 Tagen bewegt.Es stehen Fehlzeitenberichte für die Jahre 2011, 2014 und 2016 zur Verfügung. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt sich folgendes Bild: Drucksache 17/18984 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 2011 2014 2016 Verwaltungsgerichtshof Gesamt Personalstand 568 563 577 Krankheitstage 5.914 6.892 6.725 Ø Krankheitstage/Beschäftigter 10,41 12,24 11,66 Quote Krankheitstage/Gesamtarbeitstage im Jahr 4,2 % 4,9 % 4,7 % darunter BesGr A 13/EGr 13 und höher (insbes. Richter) Personalstand 254 262 276 Krankheitstage 1.301 1.819 1.798 Ø Krankheitstage/Beschäftigter 5,12 6,94 6,51 Quote Krankheitstage/Gesamtarbeitstage im Jahr 2,0 % 2,8 % 2,6 % darunter bis BesGr A 12/EGr 12 Personalstand 314 301 301 Krankheitstage 4.613 5.073 4.927 Ø Krankheitstage/Beschäftigter 14,69 16,85 16,37 Quote Krankheitstage/Gesamtarbeitstage im Jahr 5,9 % 6,7 % 6,5 % Im Fehlzeitenbericht wird nicht nach richterlichem und nichtrichterlichem Personal differenziert, die Rubrik „A 13 und höher“ gibt aber (mit wenigen Ausnahmen) den Richterbereich wieder, die Rubrik „bis A 12“ betrifft ausschließlich den Verwaltungsbereich. b) Wie haben sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten 2010 bis 1. Hj. 2017 beim Verwaltungspersonal an den Verwaltungsgerichten entwickelt (bitte Angabe in Prozent und Angabe der durchschnittlichen Krankheitstage pro Verwaltungskraft pro Jahr)? Siehe Antwort zu Frage 7 a. 8. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis über Personalbestand , Personalbedarf, Fehlzeitenbestand in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den anderen Bundesländern (bitte Angabe der Fundstelle eines Ländervergleichs)? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhebt gegenwärtig im Rahmen einer Länderabfrage den Personalbestand bei den Verwaltungsgerichten der Länder. Die endgültigen Ergebnisse liegen noch nicht vor. b) Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Verfahrensdauer in Verwaltungsstreitsachen an den Verwaltungsgerichten (Hauptsacheverfahren und Eilverfahren) und Oberverwaltungsgerichten (Berufungen und Anträge auf Zulassung der Berufung ) in den anderen Bundesländern (bitte Angabe der Fundstelle eines Ländervergleichs)? Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Verwaltungsstreitsachen in anderen Ländern ergibt sich aus den vom Statistischen Bundesamt jährlich erstellten und im Internet abrufbaren Übersichten zum Bereich Rechtspflege Verwaltungsgerichte Fachserie 10 Reihe 2.4. Es sind hier die Verfahrensdauern bei den Verwaltungsgerichten nach einzelnen Ländern aufgeführt (unter 1.2.3.2 für Hauptsacheverfahren und unter 1.4.2 für Eilverfahren ohne numerus clausus). Entsprechendes gilt für Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten . Hier werden unter 3.2.2.3 die Verfahrensdauern bei Anträgen auf Zulassung der Berufung dargestellt . Eine Aufschlüsselung der Dauer nach Berufung und Berufungszulassung steht nicht zur Verfügung.