Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 12.03.2014 Eigentums- und Vermögenserwerb und -veräußerung Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Vermögenswerte, aufgelistet nach Grundstücken, Gebäuden, Anteilen, Aktien u. a. (wobei bei Vermögenswerten über 500.000 € Gesamtsumme eine Einzelauflistung erfolgen soll), des Freistaates Bayern wurden im Jahr 2013 veräußert? 2. Welche Einnahmen wurden dabei erzielt? 3. Welche Vermögenswerte, aufgelistet nach Grundstücken , Gebäuden, Anteilen, Aktien u. a. (wobei auch hier bei Vermögenswerten über 500.000 € Gesamtsumme eine Einzelauflistung erfolgen soll), wurden vom Freistaat Bayern im Jahr 2013 erworben? 4. Welche Aufwendungen sind durch diese Erwerbungen ausgelöst worden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 12.05.2014 Vorbemerkung: Der Begriff des Vermögenswerts ist sehr umfassend und je nach Kontext auch inhaltlich unterschiedlich definiert. Darunter fallen neben bebauten bzw. unbebauten Grundstücken , Aktien etc. auch z. B. größere oder kleinere Inventar- oder Ausstattungsgegenstände. Dies berücksichtigend ist vorweg darauf zu verweisen, dass es in der Haushaltssystematik keine umfassende, insbesondere nach einzelnen Arten von Vermögenswerten getrennte Aufstellung gibt. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat legt dem Bayerischen Landtag jährlich vertraulich Rechnung über Veränderungen (Veräußerungen bzw. Erwerbungen) im Grundstock „Allgemeine Landesverwaltung “ (Staatshaushaltsrechnung; Art. 85 BayHO). Wesentliche Geschäftsvorfälle, die den Betrag von 50.000 € übersteigen, werden in den Aufstellungen im Einzelnen er- läutert (Bezeichnung der Grundstücke, Grundstücksgröße, Zeitpunkt des Vertragsschlusses, Vertragspartner, Kaufpreis, Zahlungsbedingungen). Gleiches gilt für den Forstgrundstock , über den das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rechnung legt. Für 2013 wurde die Staatshaushaltsrechnung für den Grundstock „Allgemeine Landesverwaltung“ zwischenzeitlich erstellt und wird demnächst dem Bayerischen Landtag zur vertraulichen Behandlung zugeleitet werden. Der Erlös aus der Veräußerung von Bestandteilen des Grundstockvermögens unterliegt dem Wiederanlagegebot nach Art. 81 Satz 2 BV und ist zu Neuerwerbungen für das Grundstockvermögen zu verwenden (keine Vereinnahmung im Haushalt). Der Geschäftsbericht zum Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“ für 2013 wird in Kürze veröffentlicht und dem Landtag übermittelt. Auf eine Einzeldarstellung wird daher verzichtet. 1. Welche Vermögenswerte, aufgelistet nach Grundstücken , Gebäuden, Anteilen, Aktien u. a. (wobei bei Vermögenswerten über 500.000 € Gesamtsumme eine Einzelauflistung erfolgen soll), des Freistaates Bayern wurden im Jahr 2013 veräußert? 2. Welche Einnahmen wurden dabei erzielt? Im Staatshaushalt des Freistaates Bayern (Kernhaushalt1) wurden im Jahr 2013 Einnahmen aus der Veräußerung von diversen Vermögenswerten durch die Staatsverwaltung verbucht . Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat eine Gesamtauswertung anhand der Gruppierung nach dem Bayerischen Gruppierungsplan durchgeführt. Danach wurden im Staatshaushalt (Kernhaushalt ) im Jahr 2013 „Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen“ (Gruppe 132 des Bayerischen Gruppierungsplans ) in Höhe von 523,7 Tsd. € vereinnahmt. Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen sowie von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen wurden im Jahr 2013 im Staatshaushalt (Kernhaushalt) nicht erzielt. Ferner wurden „Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit“ (Gruppe 125 des Bayerischen Gruppierungsplans)2 vereinnahmt . Dabei handelt es sich jedoch nicht um dauerhafte Vermögenswerte, sondern um kurzfristige Güter, die im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit erzeugt und für den Verkauf bestimmt sind. Darüber hinaus wurden 2013 im Grundstock „Allgemeine Landesverwaltung“ Einnahmen aus Immobiliengeschäften im weitesten Sinne von insgesamt rd. 66,5 Mio. € und im Grundstock K „Privatisierungserlöse“ Einnahmen in Höhe von rd. 0,8 Mio € erzielt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1899 Bayerischer Landtag 1) d. h. ohne Extrahaushalte, wie öffentliche Sondervermögen (z. B. Pensionsfonds, Grundstock ), Einrichtungen und Unternehmen 2) Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit“ umfasst insbesondere den Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen (z. B. Erzeugnisse und Dienstleistungen der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten , Erzeugnisse der Versuchsgüter). Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1899 3. Welche Vermögenswerte, aufgelistet nach Grundstücken , Gebäuden, Anteilen, Aktien u. a. (wobei auch hier bei Vermögenswerten über 500.000 € Gesamtsumme eine Einzelauflistung erfolgen soll), wurden vom Freistaat Bayern im Jahr 2013 erworben? 4. Welche Aufwendungen sind durch diese Erwerbungen ausgelöst worden? Im Staatshaushalt des Freistaates Bayern (Kernhaushalt) wurden im Jahr 2013 diverse Ausgaben für den Erwerb von Investitionsgütern durch die Staatsverwaltung verbucht. Nach einer Gesamtauswertung anhand der Gruppierung nach dem Bayerischen Gruppierungsplan beliefen sich die Ausgaben für den Erwerb einer Vielzahl von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie von Beteiligungen und dergleichen im Jahr 2013 auf insgesamt 375,9 Mio. €. Davon entfallen rund 348,8 Mio. € auf den „Erwerb von beweglichen Sachen“ (Obergruppe 81 des Bayerischen Gruppierungsplans – Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 € für den Einzelfall; z. B. Dienstfahrzeuge , elektronische Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs - und Ausrüstungsgegenstände), rund 16,9 Mio. € auf den „Erwerb von unbeweglichen Sachen“ (Obergruppe 82 des Bayerischen Gruppierungsplans) und rund 10,2 Mio. € auf den „Erwerb von Beteiligungen und dergleichen“ (Obergruppe 83 des Bayerischen Gruppierungsplans). Nicht berücksichtigt sind Ausgaben für staatliche Baumaßnahmen (Hochbau, Straßenbau, Wasserbau). Es handelt sich hierbei nicht um Erwerbsmaßnahmen. Zudem werden im Rahmen von staatlichen Baumaßnahmen nicht nur Vermögenswerte neu geschaffen (Neubau, Anbau), sondern auch viele substanzerhaltende Sanierungen bzw. Modernisierungen und Umbauten durchgeführt. Ferner wurden 2013 im Grundstock „Allgemeine Landesverwaltung “ für Immobiliengeschäfte im weitesten Sinne Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 25,2 Mio. € getätigt.