Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.09.2017 Nachfrageorientierte Angebotsformen des ÖPNV II Seit 12.04.2017 gibt es eine Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Nach welchen Regeln wurden bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr vor Inkrafttreten der oben genannten Richtlinie gefördert? 2. Wie sollen eingeführte Projekte bedarfsorientierter Bedienformen des allgemeinen ÖPNV nach Auslaufen der Förderung nach Auffassung der Staatsregierung finanziert werden? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die vor Inkrafttreten der Richtlinie geförderten Projekte? 4. Inwieweit werden Projekte weitergeführt, deren Betriebskostendefizite 8 Euro je erschlossenem Einwohner im Jahr und gleichzeitig 4 Euro je gefahrenem Kilometer überschreiten? 5. Welche bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie in das Förderprogramm neu aufgenommen? 6. Inwieweit werden Pilotprojekte für autonomes Fahren gefördert? 7. Welche Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gibt es? 8. Welche landkreisübergreifendn Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr sind derzeit in der Planung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.11.2017 1. Nach welchen Regeln wurden bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr vor Inkrafttreten der oben genannten Richtlinie gefördert? Vor Inkrafttreten der Richtlinie wurden die Projekte auf Grundlage der gemeinsamen, beiliegenden Fördereckpunkte vom 24.07.2012 unterstützt. 2. Wie sollen eingeführte Projekte bedarfsorientierter Bedienformen des allgemeinen ÖPNV nach Auslaufen der Förderung nach Auffassung der Staatsregierung finanziert werden? Die neue Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr vom 12.04.2017 ermöglicht eine Förderung von bis zu acht Jahren und soll die höheren Kosten der Einführungsphase bis zur Etablierung gezielt unterstützten. Die seit 2012 geförderten Projekte können, wenn sie sich noch in der Förderung nach den unter Frage 1 genannten Fördereckpunkten befinden, entweder in das neue Programm wechseln oder nach den alten Fördereckpunkten abgewickelt werden. Die Entscheidung für jedes Projekt wird von der Genehmigungsbehörde in Abstimmung mit dem jeweiligen ÖPNV-Aufgabenträger getroffen. Die etablierten Projekte, die sich nicht oder nicht mehr in einer Förderung aus diesem Sonderprogramm befinden, werden insbesondere durch Fahrgeldeinnahmen und Zuschüsse der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger finanziert. Die von den ÖPNV-Aufgabenträgern geleisteten Zuschüsse werden regelmäßig auch nach der Förderung aus dem Sonderprogramm im Rahmen der ÖPNV-Zuweisungen gefördert . 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die vor Inkrafttreten der Richtlinie geförderten Projekte? Hierzu verweisen wir auf den dem Landtag übersandten Evaluierungsbericht vom 06.05.2016, Az.: IIE2-3524- 002/12 zum Landtagsbeschluss vom 25.10.2012 auf der Drs. 16/14316 und auf die Beantwortung der Fragen Nr. 2 ff. der Schriftlichen Anfrage „Nachfrageorientierte Angebotsformen des ÖPNV“ des Abgeordneten Markus Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.03.2017 (Drs. 17/16696). Die weit überwiegende Zahl der geförderten Projekte hat sich sehr positiv entwickelt und diese werden auch fortgeführt . Durch diese Projekte konnte bereits über einer Million Menschen im ländlichen Raum ein verbesserter Anschluss an den ÖPNV ermöglicht werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/18992 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18992 4. Inwieweit werden Projekte weitergeführt, deren Betriebskostendefizite 8 Euro je erschlossenem Einwohner im Jahr und gleichzeitig 4 Euro je gefahrenem Kilometer überschreiten? Die Einführung dieser Grenzwerte erfolgte mit der Förderrichtlinie am 31.05.2017. Erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise für das Jahr 2017 liegen entsprechende Daten vor. 5. Welche bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie in das Förderprogramm neu aufgenommen? In der tabellarischen Aufstellung in der Anlage sind die seit Inkrafttreten der Richtlinie in das Förderprogramm neu aufgenommenen Projekte aufgeführt. 6. Inwieweit werden Pilotprojekte für autonomes Fahren gefördert? Aus dem Förderprogramm für Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV werden keine Pilotprojekte für autonomes Fahren bezuschusst. Die Staatsregierung hat allerdings Fördermittel für einen autonom fahrenden Kleinbus aus dem Programm zur Förderung innovativer Pilotprojekte im ÖPNV in Aussicht gestellt. Dieser Bus nahm am 25.10.2017 in Bad Birnbach den Betrieb auf. Das Förderverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 7. Welche Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gibt es? In der tabellarischen Aufstellung in der Anlage sind die im Rahmen des Programmes zur Verbesserung der Mobilität geförderten landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen dargestellt. 8. Welche landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr sind derzeit in der Planung? Inwieweit bei einzelnen kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern interne Planungen und Vorüberlegungen bestehen, ist nicht bekannt. Hier können ausschließlich die Projekte aufgelistet werden, für die bei den Regierungen ein Genehmigungsantrag oder Förderantrag eingereicht oder konkret angekündigt wurde. Die der Staatsregierung bekannten Planungen sind in der Anlage zu Frage 8 aufgelistet. Drucksache 17/18992 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage zu Frage Nr. 1 zur Schriftlichen Anfrage von Herrn MdL Ganserer vom 22.09.2017 StMWIVT Stand: 24.07.2012 VII/2f Mobilität im ländlichen Raum (ÖPNV): Eckpunkte zur Förderung von bedarfsorientierten Bedienformen des ÖPNV im ländlichen Raum Form der Förderung Förderung im Rahmen der VV zu Art. 44 BayHO und in Anlehnung an das Verfahren gem. Art. 27, 28 BayÖPNVG (ÖPNV-Zuweisungen) und der RZÖPNV Förderziel Installation von flexiblen ÖPNV-Angeboten - vorrangig im ländlichen Raum - in Ergänzung zum bestehenden ÖPNV - mit der Zielsetzung der Überführung in einen Dauerbetrieb Zuwendungsempfänger ÖPNV-Aufgabenträger gem. Art. 8 BayÖPNVG Für den Vollzug zuständige Behörde Bezirksregierungen Art, Umfang, Höhe der Förderung Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung, wahlweise a) auf drei Jahre befristet, Förderung in Höhe von bis zu 70% des Betriebskostendefizites , max. jedoch in Höhe des bewilligten Betrages, oder b) für die Dauer von fünf Jahren mit einer degressiven Förderung in Höhe von bis zu 65% (1. Jahr), 55% (2. Jahr), 45% (3. Jahr), 35% (4. Jahr), 25% (5. Jahr), max. jedoch in Höhe des bewilligten Betrages Fördervoraussetzungen - neues Vorhaben – „Pilotcharakter“ wünschenswert - Vereinbarkeit mit ggf. bestehendem Nahverkehrsplan - Verkehrserbringung auf Grundlage einer Genehmigung nach dem PBefG - Erbringung eines Finanzierungsanteils durch den Aufgabenträger Anlage 1 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18992 Anlage zu Frage Nr. 5 zur Schriftlichen Anfrage von Herrn MdL Ganserer vom 22.09.2017 5. Welche bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie in das Förderprogramm neu aufgenommen? Landkreis Projektname: (ggf. ganz kurze Erläuterung) Status (beantragt / in Betrieb) Weißenburg- Gunzenhausen Pilotprojekt: AST-Verkehr Treuchtlingen, Gunzenhausen, Weißenburg, Pleinfeld und Verlängerung nach Otting-Weilheim (DON), Zu- und Abbringer von den Bahnhöfen Treuchtlingen, Pleinfeld, Weißenburg und Gunzenhausen. Erstmalige Einführung eines Bedarfsverkehrs im Landkreis, 2014. Als ÖPNV genehmigt und in den VGN intergriert. In Betrieb seit 2014, Anschlussfinanzierung Fürth Einrichtung eines Linienbedarfsverkehrs im Korridor Buchschwabach- Clarsbach-Roßtal- Großweißmannsdorf-Stein. U.a. Ersatz für einen eingestellten Linienverkehr und Einrichtung eines Bedarfsverkehrs in diesem Korridor. Als ÖPNV genehmigt und in den VGN intergriert In Betrieb Würzburg Rufbusverkehr südlicher Landkreis Würzburg In Betrieb seit 01.08.2014, Anschlussfinanzierung Traunstein Rufbus „Variobus“ ; Anschlussfinanzierung gem. 6.3 der RL nach bisher dreijähriger Förderung aus altem Förderprogramm für den Rufbus im nordöstlichen Landkreis In Betrieb seit 02.05.2014, Anschlussfinanzierung Hof Antrag angekündigt für 2017 Kronach Mobilitätskonzept Landkreis Kronach Antrag für 2018/2019 angekündigt Lichtenfels "Rufbusförderung "Mobilität im ländlichen Raum" mit einheitlicher Antrag konkret angekündigt – Vorentwurf Antrag Anlage 2 Drucksache 17/18992 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Rufnummer u. einheitlicher Internet- Plattform eingereicht Unterallgäu Flexibus Zusage für Förderung eines ersten Knotens; Verkehr noch nicht beantragt Deggendorf Mobilitätskonzept für den Landkreis Deggendorf beantragt Freyung-Grafenau Ilzer Land Ost Wolfsteiner Waldheimat Ortsbus Spiegelau Jeweils beantragt Landshut Rufbus Furth – Altdorf – Landshut (Neukonzeption) beantragt Passau Mobilitätskonzept Passau, Rufbusse in Betrieb Regen Rufbusse Arberlandverkehr in Betrieb Rottal-Inn Rufbus Bad Birnbach beantragt Anlage 2 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18992 Anlage zu Frage Nr. 7 zur Schriftlichen Anfrage von Herrn MdL Ganserer vom 22.09.2017 7. Welche Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gibt es? In der tabellarischen Aufstellung in der Anlage sind die im Rahmen des Programmes zur Verbesserung der Mobilität geförderten landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen dargestellt. Landkreise Projektname: (ggf. ganz kurze Erläuterung) Freyung - Grafenau Expressbuslinie Grafenau – Freyung – Waldkirchen - Passau Kelheim Expressbuslinie Painten - Deuerling Anlage 3 Drucksache 17/18992 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage zu Frage Nr. 8 zur Schriftlichen Anfrage von Herrn MdL Ganserer vom 22.09.2017 8. Welche landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr sind derzeit in der Planung? Inwieweit bei einzelnen kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern interne Planungen und Vorüberlegungen bestehen ist nicht bekannt. Hier können ausschließlich die Projekte aufgelistet werden, für die bei den Regierungen ein Genehmigungsantrag oder Förderantrag eingereicht oder konkret angekündigt wurde. Landkreis Projektname: (ggf. ganz kurze Erläuterung) Status (Förderung beantragt / Genehmigung beantragt / Antrag konkret angekündigt) Starnberg MVV-Buslinie X910 Weßling nach München-Großhadern; landkreisübergreifende Expressbuslinie als Tangentialverbindung zwischen S- Bahn Weßling/Landkreis Starnberg und U-Bahn München-Großhadern Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wurde vorab beantragt, Förderantrag konkret angekündigt, Betriebsbeginn noch nicht bekannt Fürstenfeldbruck MVV-Buslinie 821 Geltendorf nach Mammendorf; Expressbuslinie als Tangentialverbindung zwischen Bahnhof Geltendorf/Landkreis Landsberg am Lech mit Anbindung an S4 und Bahnhof Mammendorf/Landkreis FFB mit Anbindung an den Fugger-Express Förderantrag vom 05.09.2017; voraussichtlicher Betriebsbeginn im Dezember 2018, Ausschreibung der Verkehrsleistung noch nicht erfolgt Fürstenfeldbruck MVV-Buslinie 828 Egling an der Paar nach Grafrath; Expressbuslinie als Tangentialverbindung zwischen Bahnhof Egling/Landkreis Landsberg am Lech mit Anbindung an die Ammerseebahn und Grafrath Bahnhof /Landkreis FFB mit Anbindung an S4 Förderantrag vom 05.09.2017; voraussichtlicher Betriebsbeginn im Dezember 2017, noch keine Genehmigung nach PBefG beantragt Fürstenfeldbruck MVV-Buslinie 820 Seefeld-Hechendorf nach Fürstenfeldbruck; Expressbuslinie als Tangentialverbindung zwischen Bahnhof Seefeld-H./Landkreis Förderantrag vom 05.09.2017; voraussichtlicher Betriebsbeginn im Dezember 2017, noch keine Anlage 4 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18992 Starnberg mit Anbindung an S8 und FFB mit Anbindung in Buchenau an S4 Genehmigung nach PBefG beantragt Anlage 4