Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 11.09.2017 Stalking-Opfer in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in Bayern in den vergangenen zehn Jahren wegen des Straftatbestands der Nachstellung (§ 238 des Strafgesetzbuchs – StGB) geführt (bitte nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? 2. Zu welchen Ergebnissen führten diese Verfahren (bitte aufschlüsseln nach Einstellungen, Verurteilungen und Freisprüchen)? 3. Wie hoch war jeweils der Anteil der Frauen bei den Opfern? 4. Inwieweit hat sich die Stalking-Praxis in den vergangenen zehn Jahren verändert (Cyber- bzw. Internet- Stalking)? 5. Welche speziellen Beratungsstellen gibt es in Bayern für Stalking-Opfer (bitte einzeln auflisten und nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. a) Welche Ziele und Forderungen der im Jahr 2011 vom Landeskriminalamt geleiteten AG Stalking wurden bisher umgesetzt? b) Welche Ziele und Forderungen der im Jahr 2011 vom Landeskriminalamt geleiteten AG Stalking wurden bisher nicht umgesetzt? 7. Welche Ergebnisse liegen von der vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr initiierten Folgearbeitsgruppe zum Thema Stalking inzwischen vor, die die Professionalisierung im Umgang mit häuslicher Gewalt unter Berücksichtigung aktueller Ergebnisse der Forschung zum Ziel hat? 8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Staatsregierung , um potenziellen weiteren Opfern besseren Schutz vor Stalkern zukommen zu lassen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie nach Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamts vom 08.11.2017 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in Bayern in den vergangenen zehn Jahren wegen des Straftatbestands der Nachstellung (§ 238 StGB) geführt (bitte nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? Die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind aus nachstehender Tabelle zu entnehmen. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/19000 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19000 Nachstellung (Schl. 232400, § 238 StGB) in Bayern Schlüssel der Gemeinde Gemeinde 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 09000000 Bayern 1.260 1.326 1.545 1.609 1.801 1.760 1.899 2.112 2.399 854 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 420 487 613 556 656 635 740 804 919 386 09161000 Ingolstadt 11 13 23 10 20 18 13 28 21 20 09162000 München 132 134 185 184 213 214 313 331 427 192 09163000 Rosenheim 6 17 25 16 18 11 11 3 12 2 09171000 Lkr. Altötting 11 13 12 8 19 10 9 37 28 8 09172000 Lkr. Berchtesgadener Land 11 24 19 17 17 20 21 23 21 12 09173000 Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen 5 9 9 6 24 22 12 32 28 11 09174000 Lkr. Dachau 17 18 22 15 30 31 37 26 18 4 09175000 Lkr. Ebersberg 12 24 18 30 28 14 24 20 31 12 09176000 Lkr. Eichstätt 9 3 5 13 9 10 13 10 5 5 09177000 Lkr. Erding 12 7 11 14 23 10 26 14 29 8 09178000 Lkr. Freising 14 11 12 17 18 24 13 18 21 12 09179000 Lkr. Fürstenfeldbruck 18 21 31 22 29 28 22 30 37 10 09180000 Lkr. Garmisch-Partenkirchen 21 13 10 5 14 18 15 17 10 10 09181000 Lkr. Landsberg am Lech 16 12 14 16 18 15 13 15 18 5 09182000 Lkr. Miesbach 5 8 16 8 6 8 19 8 9 7 09183000 Lkr. Mühldorf a. Inn 8 12 11 11 13 12 5 19 9 12 09184000 Lkr. München 21 37 30 40 45 44 54 41 58 14 09185000 Lkr. Neuburg-Schrobenhausen 4 3 14 8 15 5 10 8 12 1 09186000 Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm 17 21 33 20 16 15 9 12 6 1 09187000 Lkr. Rosenheim 13 22 28 24 24 30 42 46 36 20 09188000 Lkr. Starnberg 16 15 23 19 19 23 15 26 37 9 09189000 Lkr. Traunstein 26 24 37 30 30 30 31 26 33 10 09190000 Lkr. Weilheim-Schongau 15 25 25 23 8 23 13 14 13 1 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 120 115 113 140 153 155 132 141 206 47 09261000 Landshut 21 15 23 18 14 7 9 15 18 1 09262000 Passau 7 2 5 4 10 6 8 4 13 2 09263000 Straubing 3 5 7 4 8 4 11 12 11 3 09271000 Lkr. Deggendorf 15 12 18 5 19 20 13 14 17 4 09272000 Lkr. Freyung-Grafenau 10 11 6 11 3 5 12 8 21 3 09273000 Lkr. Kelheim 8 16 9 18 36 29 23 18 24 4 Drucksache 17/19000 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Nachstellung (Schl. 232400, § 238 StGB) in Bayern Schlüssel der Gemeinde Gemeinde 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 09274000 Lkr. Landshut 8 8 13 31 10 16 15 20 21 8 09275000 Lkr. Passau 16 8 10 12 24 25 16 20 39 6 09276000 Lkr. Regen 9 8 10 9 12 10 9 8 16 7 09277000 Lkr. Rottal-Inn 3 11 1 7 6 11 5 6 17 3 09278000 Lkr. Straubing-Bogen 8 7 6 12 7 11 7 7 5 4 09279000 Lkr. Dingolfing-Landau 12 12 5 9 4 11 4 9 4 2 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 77 90 120 122 124 145 132 146 136 45 09361000 Amberg 9 5 8 7 14 10 5 12 4 0 09362000 Regensburg 10 26 20 16 23 25 31 38 38 9 09363000 Weiden i. d. OPf. 9 10 20 11 16 10 9 9 2 1 09371000 Lkr. Amberg-Sulzbach 7 8 14 6 10 16 14 16 13 4 09372000 Lkr. Cham 12 2 12 10 13 14 9 20 14 9 09373000 Lkr. Neumarkt i. d. OPf. 6 1 4 4 7 11 8 5 12 4 09374000 Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab 4 10 11 9 5 11 5 6 10 2 09375000 Lkr. Regensburg 14 11 13 25 15 14 14 18 19 6 09376000 Lkr. Schwandorf 5 11 13 24 15 24 25 16 17 9 09377000 Lkr. Tirschenreuth 0 6 5 10 6 10 12 5 7 1 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 164 157 174 191 212 199 195 218 258 70 09461000 Bamberg 13 19 7 10 12 14 18 25 21 3 09462000 Bayreuth 22 15 20 24 17 20 14 25 35 9 09463000 Coburg 13 12 8 9 8 8 8 14 18 10 09464000 Hof 9 12 7 11 13 16 11 16 15 7 09471000 Lkr. Bamberg 8 7 9 10 16 7 18 20 20 9 09472000 Lkr. Bayreuth 13 6 15 24 50 17 17 20 22 2 09473000 Lkr. Coburg 14 22 21 17 12 19 14 24 33 7 09474000 Lkr. Forchheim 12 5 9 10 11 14 8 5 19 5 09475000 Lkr. Hof 9 9 14 14 24 16 32 12 7 3 09476000 Lkr. Kronach 13 13 10 17 15 20 5 15 25 3 09477000 Lkr. Kulmbach 7 5 10 18 14 20 16 17 11 6 09478000 Lkr. Lichtenfels 7 14 25 13 10 6 18 12 18 4 09479000 Lkr. Wunsiedel/Fichtelgebirge 24 18 19 14 10 22 16 13 14 2 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 145 126 144 189 214 211 229 285 337 146 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19000 Nachstellung (Schl. 232400, § 238 StGB) in Bayern Schlüssel der Gemeinde Gemeinde 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 09561000 Ansbach 7 10 7 9 3 5 6 10 16 6 09562000 Erlangen 7 7 5 12 22 16 17 24 23 11 09563000 Fürth 10 9 5 11 15 15 12 20 11 3 09564000 Nürnberg 44 46 52 56 74 83 79 121 130 65 09565000 Schwabach 6 6 5 11 13 19 22 15 20 8 09571000 Lkr. Ansbach 16 11 14 13 18 18 14 30 20 10 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 12 7 5 10 9 5 18 11 16 3 09573000 Lkr. Fürth 4 3 1 9 3 12 9 7 19 7 09574000 Lkr. Nürnberger Land 20 4 15 13 25 12 14 16 37 9 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 7 9 11 17 9 7 8 9 8 1 09576000 Lkr. Roth 6 9 10 19 14 12 18 10 16 12 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 6 5 14 9 9 7 12 12 21 11 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 76 97 98 95 115 114 147 163 168 47 09661000 Aschaffenburg 6 3 6 2 8 6 5 4 6 4 09662000 Schweinfurt 2 6 4 6 6 13 8 25 13 0 09663000 Würzburg 27 19 20 23 20 15 31 13 26 5 09671000 Lkr. Aschaffenburg 4 8 9 8 9 8 10 6 13 8 09672000 Lkr. Bad Kissingen 5 7 10 11 5 6 9 6 11 4 09673000 Lkr. Rhön-Grabfeld 1 5 4 5 1 1 6 8 4 2 09674000 Lkr. Haßberge 5 9 5 8 6 18 8 15 14 5 09675000 Lkr. Kitzingen 0 5 3 2 8 7 5 4 9 1 09676000 Lkr. Miltenberg 6 7 13 4 10 8 28 26 11 7 09677000 Lkr. Main-Spessart 8 15 13 14 18 10 19 21 32 6 09678000 Lkr. Schweinfurt 4 4 6 5 13 8 7 16 9 0 09679000 Lkr. Würzburg 8 9 5 7 11 14 11 19 20 5 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 177 181 201 229 250 236 267 314 313 98 09761000 Augsburg 43 48 47 57 58 69 70 73 92 28 09762000 Kaufbeuren 11 4 5 14 7 9 12 11 12 2 09763000 Kempten (Allgäu) 12 12 5 3 8 4 11 20 25 9 09764000 Memmingen 3 3 8 11 6 5 8 6 9 2 09771000 Lkr. Aichach-Friedberg 10 6 12 12 14 15 7 20 13 9 09772000 Lkr. Augsburg 17 18 27 22 37 29 32 39 34 10 Drucksache 17/19000 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Nachstellung (Schl. 232400, § 238 StGB) in Bayern Schlüssel der Gemeinde Gemeinde 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 09773000 Lkr. Dillingen a. d. Donau 6 9 9 10 3 9 14 18 13 5 09774000 Lkr. Günzburg 10 13 12 16 13 10 16 19 11 5 09775000 Lkr. Neu-Ulm 14 20 17 13 22 17 31 26 17 7 09776000 Lkr. Lindau (Bodensee) 3 3 9 4 10 6 11 9 9 5 09777000 Lkr. Ostallgäu 11 19 9 24 18 18 15 18 17 2 09778000 Lkr. Unterallgäu 5 4 6 13 15 19 18 23 23 4 09779000 Lkr. Donau-Ries 16 15 18 21 19 8 15 16 22 3 09780000 Lkr. Oberallgäu 16 7 16 9 20 18 7 16 16 7 2. Zu welchen Ergebnissen führten diese Verfahren (bitte aufschlüsseln nach Einstellungen, Verurteilungen und Freisprüchen)? In den Justizgeschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften werden keine Daten zu Straftaten nach § 238 StGB (Nachstellung ) erfasst. Daher können aus den Geschäftsstatistiken über Anzahl, örtliche Aufteilung und Ergebnis solcher Ermittlungsverfahren keine Angaben gemacht werden. Die bayerische Strafverfolgungsstatistik unterscheidet zwischen Angaben über rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. – Abgeurteilte im Sinne der Strafverfolgungsstatistik sind dabei Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (z. B. Freispruch, gerichtliche Einstellung des Strafverfahrens) getroffen wurden. – Verurteilte sind straffällig gewordene Personen, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet worden ist. Bei der Verurteilung mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, wird in der Strafverfolgungsstatistik nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person hingegen in mehreren Verfahren verurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Ausgehend hiervon stellen sich die Zahlen der wegen Straftaten nach § 238 StGB Abgeurteilten und Verurteilten in Bayern seit 2007 wie folgt dar: Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19000 Über die örtliche Aufteilung der Abgeurteilten und Verurteilten wegen Straftaten nach § 238 StGB sind der bayerischen Strafverfolgungsstatistik keine Angaben zu entnehmen. 3. Wie hoch war jeweils der Anteil der Frauen bei den Opfern? Das bayerische PKS-System sieht keine PKS-Tabelle vor, bei der standardmäßig Opferdaten auf Gemeindeebene für sämtliche Gemeinden Bayerns ausgegeben werden. Aus diesem Grund werden in nachstehender Tabelle die Anteile weiblicher Opfer von Nachstellung bezogen auf Gesamtbayern dargestellt. Jahr Abgeurteilte insg. Von den Abgeurteilten waren Verurteilte insg. Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Nach allgemeinem Strafrecht Nach Jugendstrafrecht Selbststän - dige neben Freispruch Von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens Freispruch Selbstständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Einstellung des Verfahrens Freispruch auf Maßregeln ohne Maßregeln insg. dar. nach § 47 JGG 2007 23 21 0 0 0 1 0 0 0 1 1 0 2008 100 79 0 0 0 15 3 0 0 3 2 0 2009 131 93 2 0 0 27 6 0 0 3 2 0 2010 79 55 0 0 0 19 5 0 0 0 0 0 2011 75 53 0 0 0 21 1 0 0 0 0 0 2012 70 45 1 0 0 15 7 0 0 2 2 0 2013 38 25 0 0 0 11 1 0 0 1 1 0 2014 45 33 0 0 0 10 2 0 0 0 0 0 2015 46 35 0 0 0 8 3 0 0 0 0 0 2016 34 25 1 0 0 6 2 0 0 0 0 0 JGG = Jugendgrundgesetz Drucksache 17/19000 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Opfer nach Geschlecht bei Nachstellung gem. § 238 StGB in Bayern Jahr Schlüssel der Tat Straftat Opfer Delikte Gesamtzahl Insgesamt männlich weiblich %-Anteil weiblicher Opfer 2016 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 1.260 1.327 272 1.055 80 2015 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 1.326 1.411 247 1.164 82 2014 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 1.545 1.635 352 1.283 78 2013 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 1.609 1.738 357 1.381 79 2012 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 1.801 1.940 405 1.535 79 2011 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 1.760 1.912 449 1.463 77 2010 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 1.899 2.084 478 1.606 77 2009 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 2.112 2.266 496 1.770 78 2008 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 2.399 2.573 538 2.035 79 2007 232400 Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB 854 915 176 739 81 4. Inwieweit hat sich die Stalking-Praxis in den vergangenen zehn Jahren verändert (Cyber- bzw. Internet -Stalking)? Das Problem von „Nachstellungen“ hat seit Anfang 2000 bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei zunehmend an Bedeutung gewonnen. Tatsächlich eingeführt wurde der Straftatbestand der „Nachstellung“ in Deutschland am 31.03.2007 (§ 238 StGB). Der englische Begriff „Stalking“ wird im Gesetz nicht erwähnt. In der Polizeilichen Vorgangsverwaltung (IGVP) wird diese Nachstellung seitdem durch unterschiedliche Tathandlungen erfasst. In den meisten Fällen werden dabei mehrere, in Einzelfällen sogar alle möglichen Tathandlungen ausgeführt. Die Nachstellung stellt sich in der Praxis oftmals als über Monate und oft sogar über Jahre gehendes Delikt dar, bei dem meist vielfache Tatbestandsmerkmale der Nachstellung oftmals in Tateinheit mit anderen Straftaten verwirklicht werden. Unter „Cyber- bzw. Internet-Stalking“ sind am ehesten Tathandlungen zu verstehen, bei denen die Nachstellung unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln ausgeführt wird oder die Nachstellung die missbräuchliche Verwendung von Daten beinhaltet. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2007 sind unter dem Delikt „Nachstellung – unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln“ 13.046 Fälle in der Polizeilichen Vorgangsverwaltung erfasst. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es sich bei der Polizeilichen Vorgangsverwaltung um eine sog. Einlaufstatistik handelt. Aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis ist die Auswertung nicht deckungsgleich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Dabei ist festzustellen, dass es im jährlichen Vergleich zu starken Schwankungen dieser Fallzahlen kommt, sich die Fallzahlen über den Zehnjahresvergleich jedoch nicht steigern (2008: 1.171 Fälle, 2012: 1.388 Fälle, 2016: 756 Fälle). Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Delikt „Nachstellung – unter missbräuchlicher Verwendung von Daten“. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden in der Vorgangsverwaltung der Bayerischen Polizei 661 diesbezügliche Fälle registriert (2008: 88 Fälle, 2012: 72 Fälle, 2016: 44 Fälle). In einer Vielzahl dieser Fälle wurden EDV-Anlagen manipuliert bzw. unbrauchbar gemacht und Rechtsgeschäfte im Namen der Geschädigten (z. B. Käufe auf Internetplattformen oder Warenhäusern ) getätigt. Die Erfahrungen aus der polizeilichen Beratungspraxis bestätigen die vorgenannten Entwicklungen. Die Zahl der Stalking-Opfer, die sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten lassen, gestaltet sich in den letzten Jahren im Durchschnitt mehr oder weniger unverändert. Ebenfalls unverändert ist das Verhältnis weiblicher und männlicher Stalking-Opfer. Die Vermutung, dass sich das Täterverhalten in Stalking-Fällen durch die zwischenzeitlich bedeutsameren technischen Möglichkeiten wesentlich verändert hat, kann aus der Beraterpraxis ebenfalls nicht bestätigt werden. Damit haben sich auch die konkreten Verhaltensempfehlungen der Polizei für Stalking- Opfer in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Lediglich in Einzelfällen machen es die Tatausführungen notwendig, dass die BPfK bei der Opferberatung die Spezialisten der regionalen Cybercrime-Dienststellen miteinbeziehen . Seit 10.03.2017 ist die Nachstellung ein sog. Eignungsdelikt , d. h. entscheidend ist nicht mehr, ob die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat, sondern (lediglich), ob sie geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen. Aufgrund der Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19000 Aktualität dieser gesetzlichen Neuerung liegen noch keine polizeilichen Erfahrungswerte zu möglichen damit einhergehenden Änderungen in der polizeilichen Praxis vor. 5. Welche speziellen Beratungsstellen gibt es in Bayern für Stalking-Opfer (bitte einzeln auflisten und nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? In der Beratung von Stalking-Opfern muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Verhaltensempfehlungen, die sich auf Polizei- und ordnungsrechtliche Klauseln gemäß Gesetzeslage stützen, sowie den Beratungsinhalten, die eher die psychosoziale Stabilisierung des Stalking-Opfers zum Ziel haben. In der bayerischen Praxis werden diese vorgenannten Beratungsinhalte von unterschiedlichen Beratungsstellen angeboten. Für Verhaltensempfehlungen, die Polizei-, Ordnungs - oder auch Strafrecht im Blick haben, sind die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) entsprechend fortgebildete Spezialistinnen und Spezialisten. Pro Polizeipräsidium ist in Bayern je eine BPfK angesiedelt. Die BPfK klären die Opfer über den Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten, geben Verhaltenstipps zur Vorbeugung und weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin. Bei Bedarf stellen sie den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle her. Um der qualitativen Bearbeitung von Delikten im Bereich von Häuslicher Gewalt und von Stalking gerecht zu werden, werden bei den Basisdienststellen der Flächenpräsidien speziell geschulte und sog. Schwerpunktsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter Häusliche Gewalt eingesetzt. Fortbildungen werden durch die polizeilichen Seminarangebote „Gefährderansprache Stalking“ und „Häusliche Gewalt/Opferschutz “ beim Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei durchgeführt. Darüber hinaus stehen auch die BPfK den Beamtinnen und Beamten für entsprechende Fragestellungen zur Verfügung und unterstützen bei der Vermittlung weiterer Ansprechpartner im Bedarfsfall. Über den Internetauftritt der Bayerischen Polizei erhalten Stalking-Opfer alle notwendigen Kontaktdaten zum jeweils nächstgelegenen Berater bzw. Beraterin. Beratungsinhalte, die eher die psychosoziale Stabilisierung oder auch therapeutische Begleitung des Stalking-Opfers zum Ziel haben, sind nicht im polizeilichen Aufgabenfeld verortet. Zum weiterführenden Beratungsangebot für Stalking-Opfer wird auf folgende bestehende und kostenfreie Unterstützungsangebote verwiesen: – Bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, – 19 vom Freistaat geförderte Frauennotrufe für Häusliche Gewalt mit folgenden Trägerstandorten: Regierungsbezirk Oberbayern: Ebersberg, Fürstenfeldbruck , München, Rosenheim, Starnberg, Waldkraiburg, Wolfratshausen Regierungsbezirk Niederbayern: Deggendorf, Landshut Regierungsbezirk Oberpfalz: Amberg, Cham Regierungsbezirk Oberfranken: Coburg, Hof Regierungsbezirk Mittelfranken: Hersbruck, Nürnberg Regierungsbezirk Unterfranken: Aschaffenburg Regierungsbezirk Schwaben: Augsburg, Kempten, Neu- Ulm, – 24 vom Freistaat geförderte Interventionsstellen (IST) in Bayern mit folgenden Trägerstandorten: Regierungsbezirk Oberbayern: Ingolstadt, Garmisch-Partenkirchen , Rosenheim, Traunstein, Starnberg, Wolfratshausen Regierungsbezirk Niederbayern: Deggendorf, Landshut Regierungsbezirk Oberpfalz: Amberg, Regensburg, Weiden Regierungsbezirk Oberfranken: Bamberg, Bayreuth, Coburg Regierungsbezirk Mittelfranken: Ansbach, Verbund Nürnberg /Erlangen/Fürth, Schwabach Regierungsbezirk Unterfranken: Aschaffenburg, Schweinfurt , Würzburg (2) Regierungsbezirk Schwaben: Augsburg, Kaufbeuren, Kempten. Diese stehen männlichen Opfern in der Regel nicht zur Verfügung . Darüber hinaus gibt es über die bayern- sowie bundesweit beworbene „Online Datenbank für Betroffene von Straftaten“ (ODABS) die Möglichkeit von Online- oder Telefonberatung sowie Kontaktdaten von geeigneten Beratungsstellen. 6. a) Welche Ziele und Forderungen der im Jahr 2011 vom Landeskriminalamt geleiteten AG Stalking wurden bisher umgesetzt? Im Jahr 2011 wurde durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) eine polizeiliche Arbeitsgruppe, die sog. AG Stalking unter Leitung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, beauftragt, aufbauend auf der „Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung der Häuslichen Gewalt und damit im Zusammenhang stehender Stalking-Fälle (Stand: 28.08.2008)“ weiteren Optimierungsbedarf des polizeilichen Umgangs mit Stalking-Fällen in Bayern zu prüfen. Die AG Stalking legte Ende 2012 ihren Bericht vor. Darin benennt sie insbesondere nachfolgende wesentliche Handlungsfelder : – Rechtsetzungsbedarf im Kontext beharrlicher Nachstellung – Neugestaltung des § 238 StGB vom Erfolgsdelikt zum Gefährdungsdelikt – Gleichsetzung der Stalking-Handlungen mit einem tätlichen Angriff i. S. des Opferentschädigungsgesetzes, um eine Entschädigungsfähigkeit der erlittenen psychischen Schäden zu erzielen – Optimierung des Ermittlungsverfahrens – Einführung spezifischer Vernehmungsspiegel – Einbeziehung des Phänomens „Cyber-Stalking“ – Priorisierte bzw. beschleunigte Bearbeitung in relevanten Fallgestaltungen – Flankierende Maßnahmen – Sensibilisierung befasster Professionen – ablauforganisatorische Verbesserungen bei den Rechtsantragsstellen Die Handlungsfelder wurden in der Folge sowohl mit den Verbänden der Bayerischen Polizei als auch mit der Justiz in den entsprechenden Gremien erörtert und umgesetzt. Hierzu zählt insbesondere die Einführung der Vernehmungsspiegel und die Schaffung der Möglichkeit für die Rechtsantragstellen , schnelleren und vereinfachten Zugriff auf die polizeilichen Unterlagen bei entsprechender Antragstellung nach dem GewSchG zu erhalten, um damit ggf. das dortige Prozedere beschleunigen zu können. Auch die gesetzlichen Forderungen wurden zwischenzeitlich weitestgehend umgesetzt . Die Anpassung des Opferentschädigungsgesetzes Drucksache 17/19000 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 steht derzeit noch aus. Im Rahmen der anstehenden Reform des Sozialen Entschädigungsrechts ist allerdings eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Opferentschädigungsgesetzes um Fälle des „gewaltlosen“ Stalkings geplant . Dadurch soll sichergestellt werden, dass künftig auch Personen, die infolge „gewaltlosen“ Stalkings eine Gesundheitsstörung erlitten haben, unter den Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes fallen. b) Welche Ziele und Forderungen der im Jahr 2011 vom Landeskriminalamt geleiteten AG Stalking wurden bisher nicht umgesetzt? Siehe Antwortbeitrag zu Fragestellung 6 a. 7. Welche Ergebnisse liegen von der vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr initiierten Folge-arbeitsgruppe zum Thema Stalking inzwischen vor, die die Professionalisierung im Umgang mit häuslicher Gewalt unter Berücksichtigung aktueller Ergebnisse der Forschung zum Ziel hat? Im Jahr 2014 wurde das Landeskriminalamt durch das StMI mit der Fortschreibung der „Rahmenvorgabe zur Bekämpfung der Häuslichen Gewalt und damit im Zusammenhang stehender Stalkingfälle“ beauftragt. Hierbei sollten auch die Ergebnisse der sog. AG Stalking sowie aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung sowie Best-practice-Ansätze berücksichtigt werden. Nach umfassenden Abstimmungsprozessen mit den Verbänden der Bayerischen Polizei und mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie dem Staatsministerium der Justiz trat die Fortschreibung der Rahmenvorgabe mit IMS vom 16.05.2017 in Kraft. Die wesentlichen Elemente dieser Fortschreibung sind: – Optimierung der polizeilichen Gefährdungsanalyse durch entsprechende Empfehlung professionalisierter Analyseinstrumente und modularen Aufbau der Durchführung dieser Gefährdungsanalysen (polizeilicher Erstzugriff – polizeiliche Endsachbearbeitung – ggf. Fallkonferenzen) einschl. einer verbesserten Dokumentation – Ausbau der Handreichungen zur Gefährder- und Gefährdetenansprache – Empfehlungen zur Ausgestaltung von Einzelfallbesprechungen – Vernehmungsspiegel „Stalking“ und „Cyber-Stalking“ – stärkere Bezugnahme auf das proaktive Beratungsangebot und die Empfehlung zur Initiierung entsprechender Vereinbarungen mit geeigneten Einrichtungen, insbesondere auch mit den Interventionsstellen (IST) in Bayern, welche ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen bieten, die von Häuslicher Gewalt, sexualisierter Partnergewalt sowie Stalking durch den (Ex-)Partner betroffen sind und bei denen deshalb ein polizeilicher Einsatz stattgefunden hat. Ziel dieses proaktiven Ansatzes ist es, einen möglichst hohen Erreichungsgrad aufseiten der Geschädigten zu gewährleisten und die Bündelung und Intensivierung von Opferhilfe/-schutzmaßnahmen zu forcieren. Die Polizei leitet dazu nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Opfers einen Bericht über den Sachverhalt einer Beratungs- bzw. Hilfeeinrichtung zu. Diese nimmt daraufhin innerhalb weniger Tage mit den Betroffenen Verbindung auf, unterbreitet ein weiterführendes Beratungsangebot und bietet Hilfe bei der Planung der weiteren Schritte an. 8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Staatsregierung , um potenziellen weiteren Opfern besseren Schutz vor Stalkern zukommen zu lassen? Das StMI hat im Zuge einer umfassenden Ergänzung und Überarbeitung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) die Normierung einiger besonders wichtiger Befugnisse und Regelungen zeitlich vorgezogen und diese Änderungen bereits zum 01.08.2017 in Kraft gesetzt. Hierzu zählen insbesondere auch die Einführung einer – präventivpolizeilichen – (offenen) elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ bzw. „elektronischen Fußfessel“) und flankierender Bestimmungen. Durch eine präventivpolizeiliche elektronische Fußfessel wird ein Instrument geschaffen, das bei entsprechender Gefahrenlage (beispielsweise auch Stalking) im Einzelfall die umfassende Überwachung des Täters deutlich erleichtern kann, da sie im Einzelfall personalintensive Rund-um-die- Uhr-Überwachungen verringern helfen kann, zugleich aber auch eine Mindermaßnahme zu einem Präventivgewahrsam darstellt. Daneben wurden zum 01.08.2017 insbesondere folgende Ergänzungen im PAG aufgenommen, die auch für Opfer von Stalking bessere Schutzmöglichkeiten bieten: – Einführung der sog. drohenden Gefahr als zusätzliche Gefahrbegriffskategorie nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) vom 16.04.2016 (BvR 966/09) zur besseren Erfassung vor allem von Vorbereitungshandlungen . Über die bisherigen Regelungen in der allgemeinen Befugnisnorm hinaus wird der Polizei dann, wenn eine aus zu erwartenden Gewalttaten von erheblicher Intensität oder Auswirkung resultierende Gefahr für bestimmte bedeutende Rechtsgüter zu besorgen ist, neben Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung erforderlichenfalls auch gestattet, Maßnahmen zur Abwehr der (weiteren ) Entstehung der Gefahr zu treffen und hierzu auch bereits in den Kausalverlauf einzugreifen. Zudem werden im Vorgriff auf die o. a. umfassende Novellierung auch bestimmte Standardbefugnisse entsprechend ergänzt, beginnend mit der Identitätsfeststellung. – Erstreckung der bestehenden Befugnisse zur Durchsuchung von Personen auf Situationen drohender Gefahr. – Schaffung einer speziellen Befugnis zu orts- und gebietsbezogenen Aufenthaltsge- und verboten sowie Kontaktverboten , zu deren Überwachung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ggf. auch die EAÜ angeordnet werden kann. – Ergänzung des Gewahrsams um die Einfügung einer zusätzlichen Alternative der Abwehr einer Gefahr für bestimmte hochrangige Rechtsgüter sowie um den weiteren möglichen Gewahrsamsgrund des Nichtbefolgens einer angeordneten EAÜ-Maßnahme. – Aufhebung der bisherigen gesetzlich absoluten Befristung der ohnehin richterlicher Entscheidung unterliegenden (Höchst-)Dauer des Präventivgewahrsams von 14 Tagen; zugleich Schaffung einer flankierenden Verfahrensregelung , aufgrund derer eine hinreichende gerichtliche Überprüfung der Gewahrsamsvoraussetzungen gewährleistet ist. Bereits im September 2017 wurde auf Antrag des Polizeipräsidiums München durch das Amtsgericht München der erste entsprechende Beschluss erlassen und sogleich umgesetzt . Durch das Gericht wurden gegen den Betroffenen aufgrund von Gewalttaten und Androhung von massivster Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19000 Gewalt im häuslichen Bereich zum Nachteil seiner Ehefrau neben einem Kontaktverbot Aufenthaltsverbotszonen sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet. Das Staatsministerium der Justiz strebt seit Längerem eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Führungsaufsicht und insbesondere der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Straftäter an, von denen nach einer Verurteilung wegen Nachstellung oder wiederholten und schwerwiegenden Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz weiterhin die Gefahr von Stalking-Handlungen ausgeht. Dazu muss das Strafgesetzbuch auf Bundesebene geändert werden.