Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 11.09.2017 Beförderungsstaus bei der Bayerischen Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei, derzeit in A 9 eingruppiert, erfüllen derzeit die Beförderungsvoraussetzungen nach A 9Z? b) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei erfüllten diese Beförderungsvoraussetzungen nach A 9Z in den Jahren davor seit 2011? 2. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei wurden in diesem Jahr von A 9 nach A 9Z befördert ? b) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei wurden in den Jahren davor seit 2011 von A 9 nach A 9Z befördert? 3. a) Gibt es derzeit nach Kenntnis der Staatsregierung andere Beförderungsstaus bei der Bayerischen Polizei? b) Bejahendenfalls: Bei welcher Eingruppierung? c) Und in welchem Umfang? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.11.2017 1. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei, derzeit in A 9 eingruppiert, erfüllen derzeit die Beförderungsvoraussetzungen nach A 9Z? Zum Beförderungsstichtag 01.11.2017 erfüllen 2.844 Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei in der Besoldungsgruppe A 9 die Voraussetzungen für eine Beförderung nach A 9+AZ. b) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei erfüllten diese Beförderungsvoraussetzungen nach A 9Z in den Jahren davor seit 2011? 2. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei wurden in diesem Jahr von A 9 nach A 9Z befördert? b) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei wurden in den Jahren davor seit 2011 von A 9 nach A 9Z befördert? Die angefragten Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen . Auf entsprechende Auswertungsergebnisse konnte jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Beförderungsverfahrens im Jahre 2014 nach dem Wegfall der Mindestaltersgrenze (43. Lebensjahr) für Beförderungen nach A 9+AZ zurückgegriffen werden. Beförderungen nach A 9+AZ 2014 2015 2016 2017 bisher nur Jan.–Nov. Monatlich wartende Beamtinnen /Beamte (Jahresmittelwert ) 3.092 3.053 3.021 2.724 Anzahl der tatsächlich beförderten Beamtinnen/ Beamten pro Kalenderjahr 385 811 907 935 Die Anzahl der beförderungsfähigen und zugleich wartenden Beamtinnen und Beamten für eine Beförderung nach A 9+AZ wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils als Jahresmittelwert abgebildet. Der Tabelle ist ferner die Anzahl der tatsächlich beförder- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/19001 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19001 ten Beamtinnen und Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9+AZ pro Kalenderjahr zu entnehmen. Die Anzahl der tatsächlichen Beförderungen richtet sich nach den freien und besetzbaren Planstellen in der Wertigkeit A 9+AZ zum jeweils monatlichen Beförderungstermin. Die Rangfolge der Beförderungsbewerber wird anhand einer monatlich erstellten Beförderungsrangliste ermittelt. Zum Abbau des durch die Umstellung des Beförderungsverfahrens bedingten Beförderungsstaus sind auch im Jahr 2018 Stellenhebungen von A 9 nach A 9+AZ vorgesehen. 3. a) Gibt es derzeit nach Kenntnis der Staatsregierung andere Beförderungsstaus bei der Bayerischen Polizei? b) Bejahendenfalls: Bei welcher Eingruppierung? c) Und in welchem Umfang? Zum Stichtag 01.11.2017 befanden sich 779 beförderungsfähige Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf der Beförderungsrangliste für eine Beförderung nach A 11, welche in der 2. Qualifikationsebene die Voraussetzungen für den prüfungsfreien Aufstieg (§ 11 der Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz – FachV-Pol/VS) erfüllten. Zum einschlägigen Beförderungstermin konnten dagegen nur 79 Beamtinnen und Beamte für eine Beförderung vorgesehen werden. Die Anzahl der vorgenannten Beförderungen richtet sich nach der Anzahl freier und besetzbarer Planstellen in der Wertigkeit A 11 für diesen Personenkreis .