Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.10.2017 Asylunterkünfte im Landkreis Straubing-Bogen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylsuchende befinden sich derzeit im Landkreis Straubing-Bogen (bitte auch Anerkannte und Auszugsberechtigte unterscheiden)? 2.1 Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit im Landkreis Straubing-Bogen (bitte anhand der Gemeinden sortiert aufzählen und jeweilige Platzkapazitäten nennen)? 2.2 Welche dieser Unterkünfte sollen geschlossen werden (bitte Gründe nennen)? 2.3 Könnten diese Unterkünfte als Wohnraum für auszugsberechtigte Geflüchtete genutzt werden (bitte entsprechende Unterkünfte nennen)? 3.1 Welche Unterkünfte sollen neu im Landkreis Straubing- Bogen durch den Landkreis oder die Bezirksregierung eingerichtet werden (bitte anhand der Gemeinden sortiert aufzählen und die geplanten Platzkapazitäten nennen)? 3.2 Welche Standards sollen eingehalten werden? 4.1 Welche Platzkapazitäten sollen bei der geplanten Unterkunft im ehemaligen Edeka-Markt in Bogen entstehen ? 4.2 Wie viele Personen sollen sich dort jeweils einen Raum teilen? 4.3 Sieht das Planungskonzept vor, dass die Zugänge zu den Sanitärräumen für Frauen und Männer getrennt sind? 5.1 Welche Gruppen von Geflüchteten (z. B. alleinstehende Frauen, Männer, Familien oder Frauen mit Kindern, Heranwachsende) sollen in diesem Edeka-Markt untergebracht werden? 5.2 Wie viele Asylsozialberater und Asylsozialberaterinnen , Verwaltungskräfte, Hausmeister, Sicherheitsbeauftragte und sonstige Kräfte sollen sich um die Geflüchteten kümmern (bitte auch geplante wöchentliche Arbeitszeiten nennen)? 6.1 Aus welchen Unterkünften sollen Geflüchtete in diesen ehemaligen Edeka-Markt verlegt werden (bitte Anzahl der zu verlegenden Geflüchteten nennen)? 6.2 Wird bei dieser Verlegung darauf geachtet, dass Kinder weiterhin in dieselbe Schule oder Kindertagesstätte gehen können und Erwachsene ihre Ausbildung bzw. Arbeit weiterführen können? 7.1 Wie hoch ist der Bedarf an Kindergartenplätzen und Schulplätzen durch die geplante Belegung des ehemaligen Edeka-Marktes? 7.2 Wie wird die Stadt Bogen bei der Suche nach Wohnraum für anerkannte Geflüchtete und bei der Schaffung erforderlicher Kita- oder Schulplätze unterstützt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration nach Einschaltung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13.11.2017 1. Wie viele Asylsuchende befinden sich derzeit im Landkreis Straubing-Bogen (bitte auch Anerkannte und Auszugsberechtigte unterscheiden)? Mit Stand 16.10.2017 waren im gesamten Landkreis Straubing -Bogen insgesamt 581 Personen in staatlichen Unterkünften für Asylbewerber untergebracht (Gemeinschaftsunterkünfte und dezentral). Von den 581 Personen befinden sich 309 noch im laufenden Asylverfahren, bei 35 Personen wurde der gestellte Asylantrag abgelehnt. Von den 35 abgelehnten Asylbewerbern besitzen 15 eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die restlichen 237 Personen sind anerkannt (Flüchtlinge oder subsidiäre Schutzberechtigte) und damit nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 2.1 Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit im Landkreis Straubing-Bogen (bitte anhand der Gemeinden sortiert aufzählen und jeweilige Platzkapazitäten nennen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/19002 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19002 2.2 Welche dieser Unterkünfte sollen geschlossen werden (bitte Gründe nennen)? Eine Schließung bestehender Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Straubing-Bogen ist aktuell nicht geplant. 2.3 Könnten diese Unterkünfte als Wohnraum für auszugsberechtigte Geflüchtete genutzt werden (bitte entsprechende Unterkünfte nennen)? Da im Landkreis Straubing-Bogen nach derzeitigem Stand keine staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen werden sollen (siehe Antwort zu Frage 2.2), gibt es auch keine Unterkünfte, welche als Wohnraum für auszugsberechtigte Geflüchtete (Anerkannte/subsidiär Schutzberechtigte) genutzt werden könnten. 3.1 Welche Unterkünfte sollen neu im Landkreis Straubing -Bogen durch den Landkreis oder die Bezirksregierung eingerichtet werden (bitte anhand der Gemeinden sortiert aufzählen und die geplanten Platzkapazitäten nennen)? Die Regierung von Niederbayern plant die Eröffnung einer neuen Gemeinschaftsunterkunft in der Stadt Bogen. Derzeit laufen die erforderlichen Umbaumaßnahmen. Ein genauer Termin für die Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Die Kapazität der neuen Gemeinschaftsunterkunft liegt bei 185 Plätzen. Die Errichtung weiterer Unterkünfte (GU oder dezentral) ist aktuell nicht geplant. 3.2 Welche Standards sollen eingehalten werden? Der Freistaat steht für Humanität in der Unterbringung. Wir achten auch hinsichtlich der Größe und Ausstattung auf eine menschenwürdige Unterbringung. 4.1 Welche Platzkapazitäten sollen bei der geplanten Unterkunft im ehemaligen Edeka-Markt in Bogen entstehen? Die neue Unterkunft in Bogen wird eine Kapazität von 185 Unterbringungsplätzen haben. 4.2 Wie viele Personen sollen sich dort jeweils einen Raum teilen? Die einzelnen Bewohnerzimmer werden unterschiedlich groß sein. Im Einzelnen: – 3 individuelle Wohnbereiche für je 3 Personen – 7 individuelle Wohnbereiche für je 4 Personen – 12 individuelle Wohnbereiche für je 5 Personen – 13 individuelle Wohnbereiche für je 6 Personen – 2 behindertengerechte Wohnbereiche mit Dusche/WC für je 5 Personen 4.3 Sieht das Planungskonzept vor, dass die Zugänge zu den Sanitärräumen für Frauen und Männer getrennt sind? Ja. Daneben gibt es zwei großräumige, behindertengerechte Zimmer mit eigenem WC und Dusche. 5.1 Welche Gruppen von Geflüchteten (z. B. alleinstehende Frauen, Männer, Familien oder Frauen mit Kindern, Heranwachsende) sollen in diesem Edeka -Markt untergebracht werden? Eine genaue Belegungsstruktur der neuen Gemeinschaftsunterkunft in Bogen steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Diese wird aber auch für Familien mit Kindern geeignet sein. 5.2 Wie viele Asylsozialberater und Asylsozialberaterinnen , Verwaltungskräfte, Hausmeister, Sicherheitsbeauftragte und sonstige Kräfte sollen sich um die Geflüchteten kümmern (bitte auch geplante wöchentliche Arbeitszeit nennen)? Die Regierung von Niederbayern wird als Betreiber der Unterkunft einen Heimleiter und einen Hausmeister in Vollzeit beschäftigen. Für die Asylsozialberatung ist ein eigener Raum (Besprechungsraum) vorgesehen. In welchem Umfang eine (mögliche) Asylsozialberatung durch die hierfür zuständigen Träger erfolgen wird, kann vonseiten der Regierung von Niederbayern derzeit noch nicht beantwortet werden. 6.1 Aus welchen Unterkünften sollen Geflüchtete in diesen ehemaligen Edeka-Markt verlegt werden (bitte Anzahl der zu verlegenden Geflüchteten nennen )? Ein Teil der neuen Bewohner wird aus dezentralen Unterkünften im Landkreis Straubing-Bogen verlegt werden (einzelne Unterkünfte stehen noch nicht fest). Die Umverteilung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dezentralen Unterkünften ist abhängig von der Auflösung dezentraler Unterbringungsplätze . Im Übrigen wird die Unterkunft mit Bewohnern belegt werden, die von einer Erstaufnahmeeinrichtung in die Anschlussunterbringung weiterverteilt werden. Ort Unterkunft Kapazität Stadt Bogen Gemeinschaftsunterkunft (GU) Bogen 37 Plätze Markt Mallersdorf-Pfaffenberg GU Mallersdorf 108 Plätze Markt Mallersdorf-Pfaffenberg GU Pfaffenberg 129 Plätze Markt Mallersdorf-Pfaffenberg GU Mallersdorf-Ried (Unterkunft für traumatisierte Frauen mit/ohne Kinder) 12 Plätze Drucksache 17/19002 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6.2 Wird bei dieser Verlegung darauf geachtet, dass Kinder weiterhin in dieselbe Schule oder Kindertagesstätte gehen können und Erwachsene ihre Ausbildung bzw. Arbeit weiterführen können? Selbstverständlich werden bei einer Zuweisung bzw. Verteilung von Bewohnerinnen und Bewohnern in eine andere Unterkunft auch die jeweiligen persönlichen Verhältnisse des Einzelnen (soweit möglich) berücksichtigt. Vorhandene Strukturen sollen bestmöglich erhalten bleiben. 7.1 Wie hoch ist der Bedarf an Kindergartenplätzen und Schulplätzen durch die geplante Belegung des ehemaligen Edeka-Marktes? Da zum jetzigen Zeitpunkt die genaue Belegungsstruktur der neuen Gemeinschaftsunterkunft in Bogen noch nicht feststeht, können gegenwärtig keine fundierten Angaben zum Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Schulplätzen gemacht werden. 7.2 Wie wird die Stadt Bogen bei der Suche nach Wohnraum für anerkannte Geflüchtete und bei der Schaffung erforderlicher Kita- oder Schulplätze unterstützt? Die Suche nach passendem und bezahlbarem Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge gestaltet sich in ganz Bayern und auch in Niederbayern schwierig. Daher hat der Freistaat Bayern mit dem sog. Wohnungspakt Bayern die Grundlagen zum Bau und zur Förderung neuer Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gelegt. Im Rahmen der kommunalen Wohnraumförderprogramme wurden im Landkreis Straubing-Bogen etwa bereits drei Projekte bewilligt. Daneben sind aber auch die Kommunen vor Ort gefordert. Im Idealfall kann die Kommune vor Ort einen ersten Kontakt zwischen privaten Vermietern und Anerkannten herstellen. Was die Unterstützung bei der Schaffung erforderlicher Kitaplätze betrifft, wird mitgeteilt, dass Kinderbetreuung eine kommunale Aufgabe ist. Für den Ausbau und die Bereitstellung von Betreuungsplätzen sind in Bayern die Kommunen zuständig. Dies gilt auch für die notwendigen Plätze für Kinder mit Fluchterfahrung. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden dabei in erheblichem Umfang durch finanzielle Zuschüsse zu den Betriebs- und Investitionskosten. Die Kommunen werden durch die kindbezogene Betriebskostenförderung im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs - und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) refinanziert. Zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung reicht der Freistaat zudem die Bundesmittel des neuen 4. Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017–2020“ in Höhe von 178.245.888 Euro in Gänze an die Kommunen weiter. Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms wurde am 31.08.2017 verkündet und ist rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Anträge auf Förderung können bei der zuständigen Regierung bis 31.08.2019 gestellt werden. Hinsichtlich der Schulplätze ist generell festzuhalten, dass dem Freistaat bei den staatlichen Schulen die personelle Ausstattung obliegt. Die zuständige Kommune trägt den Sachaufwand für die Beschulung und erhält hierfür Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Die konkrete Einrichtung von Schulplätzen erfolgt bedarfsorientiert und wird im Folgenden am Beispiel der Grund- und Mittelschulen ausgeführt. Die Grundlage für die Klassenbildung an Grund- und Mittelschulen bilden die regionalisierte Schülerprognose bzw. die Schülerzahlmeldungen der Regierungen eines jeweiligen Jahres. Gleichzeitig werden die Versorgungswerte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen und Mittel sowie neuer pädagogischer Vorhaben jährlich angepasst. Aus der Relation Versorgungswerte zu Schülerzahlen errechnet sich eine Gesamtzahl an Lehrerstunden , die den Regierungen im Rahmen der Klassenbildung zugewiesen werden. Darin enthalten sind neben der Lehrerversorgung zur Abdeckung des Unterrichts u. a. auch weitere regionalspezifische Zuschläge zur Grundversorgung , zweckgebundene zusätzliche Lehrerstunden, der Lehrerbedarf für besondere Unterrichtsangebote sowie Zuschläge zur Deckung des Aushilfsbedarfs (z. B. Mobile Reserve ). Dieses Vorgehen ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung aller Staatlichen Schulämter. Die Zuständigkeit für die Versorgung der einzelnen Staatlichen Schulämter liegt bei den jeweiligen Regierungen. Diese weisen die Lehrerstunden zur Unterrichtsversorgung sowie die zweckgebundenen Zuschläge auf Grundlage der seitens des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Verfügung gestellten Ressourcen den einzelnen Staatlichen Schulämtern zu. Die Versorgung mit Lehrerstunden der einzelnen Schulen vor Ort erfolgt für die Grundschulen durch das zuständige Staatliche Schulamt , für die Mittelschulen durch die Verbundkoordinatoren der Mittelschulverbünde in Abstimmung mit dem Verbundausschuss . Die Klassenbildung ist mit Blick auf alle Grundund Mittelschulen im Schulamtsbezirk und mit dem Ziel der gleichmäßigen, gerechten und pädagogisch begründeten Versorgung aller Schulen des Landkreises unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe vorzunehmen.