Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 16.10.2017 Sanierungsbedarf bei Wasser- und Abwasserrohren in der Verantwortung öffentlicher privater und kommunaler Ver- und Entsorger Die Förderung des Aufbaus und der Instandhaltung der Rohrnetze für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurde mit den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) 2016 grundlegend geändert, deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Rohre für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die sanierungsbedürftig sind (aufgelistet nach Regierungsbezirken )? 2. Wie haben sich diese Werte in den letzten fünf Jahren verändert (aufgelistet nach Jahren und Regierungsbezirk )? 3. a) Konnten Kommunen seit Einführung der neuen RZWas Gelder für die Sanierung bestehender Rohre abrufen? b) Wenn ja, wie viele Kommunen waren es? 4. a) Mussten Anträge auf Unterstützung abgelehnt werden ? b) Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung ? 5. a) Wurden die bisher angesetzten Fördersummen von den Kommunen ausgeschöpft? b) Wenn ja, gab es Anträge, die aufgrund fehlender Gelder abgelehnt werden mussten? c) Wenn nein, wie hoch ist die bisherige Summe der abgerufenen Unterstützungsleistungen? 6. a) Plant die Staatsregierung derzeit Maßnahmen, um die Sanierungsquote der Rohre für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu erhöhen? b) Wenn ja, welche sind das? c) Wenn ja, welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen ? 7. Wie schätzt die Staatsregierung die bei der Verabschiedung der neuen RZWas vom Bayerischen Gemeindetag geäußerte Kritik, dass die eingeplante Summe von 30 Mio. Euro „nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sei, nach der bisherigen Entwicklung ein? 8. Bis wann soll eine Evaluierung der neuen RZWas erfolgen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.11.2017 1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Rohre für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die sanierungsbedürftig sind (aufgelistet nach Regierungsbezirken )? Nach einer Erhebung der TU München zum Zustand der öffentlichen Kanalisation in Bayern zum Stand 2012 weisen etwa 14,5 Prozent aller öffentlichen Kanäle in Bayern einen Sanierungsbedarf auf. Die Erhebung hat keine Unterscheidung nach Regierungsbezirk getroffen. Bei der Wasserversorgung gibt es keine vergleichbare Erhebung. Hier können nur ansatzweise die Wasserverluste und das Baujahr der Wasserversorgungsanlagen aus Statistiken des Landesamts für Statistik herangezogen werden. 2. Wie haben sich diese Werte in den letzten fünf Jahren verändert (aufgelistet nach Jahren und Regierungsbezirk )? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 3. a) Konnten Kommunen seit Einführung der neuen RZWas Gelder für die Sanierung bestehender Rohre abrufen? Ja. b) Wenn ja, wie viele Kommunen waren es? Bislang haben zwei Gemeinden Zuwendungen abgerufen. 4. a) Mussten Anträge auf Unterstützung abgelehnt werden? Es wurden Anträge auf Härtefallförderung abgelehnt. b) Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung ? Die Ablehnung erfolgte, weil die Härtefallschwelle 1 nach Nr. 4.3.1 Teil B RZWas 2016 derzeit und auch bis 2020 nicht erreicht wird. 5. a) Wurden die bisher angesetzten Fördersummen von den Kommunen ausgeschöpft? Nein. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/19003 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19003 b) Wenn ja, gab es Anträge, die aufgrund fehlender Gelder abgelehnt werden mussten? c) Wenn nein, wie hoch ist die bisherige Summe der abgerufenen Unterstützungsleistungen? Bislang wurden 149.720 Euro abgerufen. 6. a) Plant die Staatsregierung derzeit Maßnahmen, um die Sanierungsquote der Rohre für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu erhöhen? Ja. b) Wenn ja, welche sind das? Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt Kommunen bei der Erstellung digitaler Kanalkataster , um eine Übersicht über den Zustand der Kanalisationen zu erhalten. Die Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen wird in Härtefällen gefördert. Außerdem wurden im Kommunalabgabengesetz (KAG) die Möglichkeiten erweitert , Rücklagen für künftige Sanierungen zu bilden. Parallel dazu wird derzeit eine Kommunikationskampagne zur Förderung der Bewusstseinsbildung für den Erhalt der kommunalen wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen erarbeitet; Start erfolgt in 2018. c) Wenn ja, welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen ? Für die Härtefallförderung standen im Jahr 2016 insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung. Langfristig wird mit bis zu 70 Mio. Euro pro Jahr kalkuliert. 7. Wie schätzt die Staatsregierung die bei der Verabschiedung der neuen RZWas vom Bayerischen Gemeindetag geäußerte Kritik, dass die eingeplante Summe von 30 Mio. Euro „nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sei, nach der bisherigen Entwicklung ein? Die Förderung war gemäß Landtagsbeschluss von Anfang an auf Härtefälle zugeschnitten. Für die Anzahl an vorgesehenen Härtefällen reicht der Finanzrahmen. 8. Bis wann soll eine Evaluierung der neuen RZWas erfolgen? Die Evaluierung der RZWas 2016 soll Anfang 2018 durchgeführt werden.