Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 13.10.2017 Entwicklung der Zahnarztquote in Niederbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Zahnärzte in Niederbayern zwischen 2012 und 2017 verändert (bitte für den zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern nach Jahren unterteilt auflisten)? 2. Wie hat sich das proportionale Arzt-Patient-Verhältnis in den Jahren 2012–2017 im zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern verändert (bitte für den zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern nach Jahren unterteilt auflisten)? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.11.2017 Zu 1.: Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Zahlen vor. Die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nach dem Willen des Bundesgesetzgebers vielmehr Aufgabe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), die diese Aufgabe als Selbstverwaltungskörperschaft in eigener Verantwortung wahrnimmt. Wie die KZVB auf Nachfrage mitteilt, stellt sich die zahnärztliche Versorgung im Bezirk Niederbayern wie folgt dar: Stichtag Gesamt-einwohner Anzahl Zahnärzte* Anzahl angestellter Zahnärzte** Gesamt 30.09.2012 1.189.384 689,50 61,00 750,50 30.09.2013 1.192.543 690,00 67,25 757,25 30.09.2014 1.192.543*** 683,50 88,00 771,50 30.09.2015 1.189.153 674,00 108,75 782,75 30.09.2016 1.197.558 658,00 122,00 780,00 30.09.2017 1.212.119 647,50 131,50 779,00 * nach Versorgungsauftrag ** nach Beschäftigungsumfang *** für 2014 wurden vom Landesamt für Statistik keine Einwohnerzahlen geliefert Zu 2.: Stichtag Gesamt- einwohner Gesamt Einwohner je Zahnarzt 30.09.2012 1.189.384 750,50 1.584,8 30.09.2013 1.192.543 757,25 1,574,8 30.09.2014 1.192.543 771,50 1,545,7 30.09.2015 1.189.153 782,75 1.519,2 30.09.2016 1.197.558 780,00 1.535,3 30.09.2017 1.212.119 779,00 1.556,0 Nach § 5 Abs. 7 der vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungs-Richtlinie für Zahnärzte liegt die allgemeine bedarfsgerechte Versorgung in der zahnärztlichen Versorgung bei 1.680 Einwohnern je Zahnarzt. Abweichend hiervon gilt nach Anlage 6 der Bedarfsplanungs- Richtlinie für Zahnärzte in Ballungszentren wegen der dort stattfindenden Mitversorgung des Umlands eine Verhältniszahl von 1.280 als bedarfsgerecht. In Bayern gilt dies für die Städte München, Regensburg, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Würzburg, Augsburg und Ingolstadt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19086 Bayerischer Landtag