Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.08.2017 Stromerzeugung aus Kohle in Bayern Sofern keine statistischen Daten vorliegen, bitte ich um offizielle bzw. behördeninterne Abschätzungen. Bei zukunftsgerichteten Fragen bitte ich um Angabe offizieller Zielsetzungen der Staatsregierung, hilfsweise um Prognosen , die nach Meinung der Staatsregierung eine realistische Planungsgrundlage darstellen oder um Erwartungen der Staatsregierung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die durchschnittlichen Vollbenutzungsstunden der Kohlekraftwerke in Bayern in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt? 2. Wann wurden welche bayerischen Kohlekraftwerke zur vorläufigen oder endgültigen Stilllegung bei der Bundesnetzagentur angemeldet? 3 Sind der Staatsregierung Überlegungen bekannt, dass Betreiber bayerischer Kohlekraftwerke eine vorläufige oder endgültige Stilllegung bei der Bundesnetzagentur anmelden wollen? 4. Welche Kohlekraftwerke mit welcher Leistung wurden in Bayern seit 2010 stillgelegt? 5. Wurden bayerische Kohlekraftwerke durch Übertragungsnetzbetreiber zum Redispatchbetrieb aufgefordert und, wenn ja, welche Strommengen wurden in den einzelnen Jahren seit 2010 aufgrund von Redispatchanforderungen durch bayerische Kohlekraftwerke produziert? 6. Welche Kohlekraftwerke in Bayern sind nach Einschätzung der Staatsregierung Grundlastkraftwerke? 7. Mit welcher installierten Leistung und mit welcher Stromproduktion aus bayerischen Kohlekraftwerken rechnet die Staatsregierung in den Jahren 2023 bzw. 2028? 8. Wie hoch sind die Kapazitätsanteile der einzelnen bayerischen Kohlekraftwerke, die aufgrund von Wärmelieferungen bei Überangebot im Stromnetz nicht kurzfristig abschaltbar sind (sog. Must-run-Kapazitäten)? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15.11.2017 1. Wie haben sich die durchschnittlichen Vollbenutzungsstunden der Kohlekraftwerke in Bayern in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt? Eine definitionsgemäße Berechnung der Vollbenutzungsstunden auf Basis amtlicher Daten ist für Kohlekraftwerke nicht möglich, da die installierte Leistung der fossilen Stromerzeugungsanlagen in der amtlichen Statistik nicht erfasst wird. 2. Wann wurden welche bayerischen Kohlekraftwerke zur vorläufigen oder endgültigen Stilllegung bei der Bundesnetzagentur angemeldet? Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bisher keine bayerischen Kohlekraftwerke zur vorläufigen oder endgültigen Stilllegung angezeigt. 3. Sind der Staatsregierung Überlegungen bekannt, dass Betreiber bayerischer Kohlekraftwerke eine vorläufige oder endgültige Stilllegung bei der Bundesnetzagentur anmelden wollen? Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Stadtwerke München infolge des Bürgerentscheids vom 05.11.2017 die endgültige Stilllegung von Block 2 des Kraftwerks München- Nord anzeigen werden. Darüber hinaus ist die Stilllegung eines Kohlekessels der Erlanger Stadtwerke bis 2021 zu erwarten. 4. Welche Kohlekraftwerke mit welcher Leistung wurden in Bayern seit 2010 stillgelegt? 2010 gab es in Bayern elf Anlagen zur Stromerzeugung aus Steinkohle, 2016 noch acht. Angaben zu einzelnen stillgelegten Kraftwerken und deren Leistungen liegen nicht vor. 5. Wurden bayerische Kohlekraftwerke durch Übertragungsnetzbetreiber zum Redispatchbetrieb aufgefordert und, wenn ja, welche Strommengen wurden in den einzelnen Jahren seit 2010 aufgrund von Redispatchanforderungen durch bayerische Kohlekraftwerke produziert? Es liegen Daten für die Jahre 2014 bis 2016 vor. Es sind nur die Abrufe enthalten, die sich dem Energieträger Kohle zurechnen lassen. 2014: 129 Gigawattstunden (GWh) 2015: 230 GWh 2016: 105 GWh Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/19106 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19106 6. Welche Kohlekraftwerke in Bayern sind nach Einschätzung der Staatsregierung Grundlastkraftwerke ? Steinkohlekraftwerke werden klassischerweise kostenbedingt zur Abdeckung der Mittellast eingesetzt und sind daher keine Grundlastkraftwerke. 7. Mit welcher installierten Leistung und mit welcher Stromproduktion aus bayerischen Kohlekraftwerken rechnet die Staatsregierung in den Jahren 2023 bzw. 2028? Neben politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken auch stark von der Brennstoffpreisentwicklung, auch konkurrierender Energieträger, sowie politischen Rahmenbedingungen wie dem CO2-Emissionshandel und der Förderung erneuerbarer Energien beeinflusst. Eine quantitative Prognose ist daher nicht möglich. 8. Wie hoch sind die Kapazitätsanteile der einzelnen bayerischen Kohlekraftwerke, die aufgrund von Wärmelieferungen bei Überangebot im Stromnetz nicht kurzfristig abschaltbar sind (sog. Must-run- Kapazitäten)? Alle bayerischen Kohlekraftwerke werden in Kraft-Wärme- Kopplung betrieben, sodass sie aufgrund von Wärmelieferungsverpflichtungen im Regelfall mit einer (witterungsabhängigen ) Mindestleistung betrieben werden müssen.