Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 19.10.2017 Aussetzung des Entschädigungsfonds Bayern? Beim Entschädigungsfonds Bayern fielen bis zum 20.08.2017 Negativzinsen in Höhe von insgesamt 175.137,51 Euro an. Wohl auch deshalb, weil die Ausreichungsstelle nicht mit genügend Personal besetzt ist. Ich frage die Staatsregierung: 1. Plant die Staatsregierung, die personelle Unterbesetzung bei der Ausreichungsstelle des Entschädigungsfonds auszugleichen? 2. Wenn ja, für wann ist dieser personelle Ausgleich eingeplant ? 3. Trifft es zu, dass die Ausreichungen aus dem Entschädigungsfonds für ein komplettes Jahr ausgesetzt werden sollen? 4. Wenn ja, wie gedenkt die Staatsregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Antragsteller zeitnah in den Genuss der beantragten Fördermittel kommen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.11.2017 Zu 1. und 2.: Dem Arbeitsbereich konnte im Hinblick auf mehrfache langfristige Erkrankungen im Mitarbeiterbereich zwischenzeitlich weiteres Personal zugeteilt werden. Zu 3. und 4.: Die Ausreichungen werden nicht ausgesetzt, die Rückstände in einem angemessenen Zeitraum abgearbeitet. Die Staatsregierung bereitet einen Gesetzentwurf vor, mit dem die jährliche Ausstattung des Fonds in der derzeitigen Höhe von 27 Mio. Euro ab dem Jahr 2018 (anstelle einer weiteren Verordnung) unmittelbar im Gesetz festgeschrieben wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/19112 Bayerischer Landtag