Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.08.2017 Abschaltbare Lasten und Demand Side Management bei der Stromversorgung in Bayern Sofern keine statischen Daten vorliegen, bitte ich um offizielle bzw. behördeninterne Abschätzungen. Bei zukunftsgerichteten Fragen bitte ich um Angabe offizieller Zielsetzungen der Staatsregierung, hilfsweise um Prognosen, die nach Meinung der Staatsregierung eine realistische Planungsgrundlage darstellen oder um Erwartungen der Staatsregierung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die angebotene Abschaltleistung in Bayern seit Inkrafttreten der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) in den einzelnen Jahren bis 2016 entwickelt? 2. Welche Gesamtstrommenge wurde in diesem Zusammenhang in Bayern in den einzelnen Jahren bis 2016 abgeregelt? 3. Welche Kraftwerke waren in welchem Umfang von der Abregelung betroffen (bitte Aufteilung nach Atom-, Kohle-, Gas-, Wind-, Solar-, Biomasse- und Wasserkraftwerken)? 4. Wie viele Unternehmen in Bayern beteiligten sich 2016 aktiv am Pilotprojekt Demand Side Management Bayern in der Form, dass sie konkret Lastverlagerungspotenziale anbieten und vermarkten? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15.11.2017 Zu 1.: Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist seit Dezember 2014 gemäß der AbLaV eine Abschaltleistung von 50 MW in Bayern präqualifiziert. Nach Kenntnisstand der Bundesnetzagentur hat sich die Ab schaltleistung in Bayern seitdem nicht verändert. Zu 2.: Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurde die bei der Antwort zu Frage 1 genannte abschaltbare Last in Höhe von 50 MW bis 2016 zweimal (am 23.03.2015 und am 21.07.2015) für jeweils acht Stunden angefordert. Die abgeschaltete Strommenge betrug demnach jeweils 400 MWh. Bis zum Jahr 2016 wurde somit insgesamt eine Gesamtstrommenge von 800 MWh abgeregelt. Zu 3.: Die AbLaV regelt u. a. die Kontrahierung und den Abruf abschaltbarer Las ten. Abschaltbare Lasten sind in diesem Zusammenhang als Verbrauchs einrichtungen zu verstehen, die ihre Stromabnahme ggf. verringern können. Insofern werden im Rahmen der AbLaV keine Kraftwerke im Sinne der Fra gestellung abgeregelt. Zu 4.: Im Rahmen des Projekts wurden beispielhaft zehn Unternehmen bei der Ver marktung ihres flexiblen Verbrauchs begleitet . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.03.2017 Drucksache 17/19137 Bayerischer Landtag