Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 11.10.2017 Förderung E-Mobilität in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele neu zugelassene Elektroautos und b) wie viele Hybride gab es in Bayern im Jahr 2010 bis 2017 (bitte Aufschlüsselung nach Jahren, Modellen und Regierungsbezirken)? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung der E-Mobilität in Bayern allgemein und der Zulassungszahlen im Konkreten? 2. a) Welche Bestrebungen gibt es, die Zulassungszahlen zu erhöhen, d. h. welche Anreize sollen geschaffen, welche Schwierigkeiten vermindert werden? b) Wie viele E-Tankstellen gibt es aktuell in Bayern (nach Möglichkeit mit Übersichtskarte)? c) Wie hoch ist der Anteil an Tankstellen in kommunaler bzw. privater Hand? 3. a) Wie viele verschiedene private Anbieter gibt es (bitte mit Kennzeichnung, welche Betreiber kooperieren, d. h. dass ein Nutzer mit seiner Karte beide Betreibertankstellen nutzen kann)? b) Gibt es Modelle zur Überprüfung oder Förderung der E-Tankstellen in Bayern? c) Gibt es Modelle zur Kooperation mit Kommunen zum Thema E-Mobilität? 4. a) Gibt es eine Kooperation auf Länderebene zum Thema Ausbau des Netzes der E-Tankstellen? b) Gibt es eine solche Kooperation länderübergreifend durch den Bund? c) Sind der Staatsregierung dementsprechende Entwürfe oder Pläne auf europäischer Ebene bekannt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.11.2017 1. a) Wie viele neu zugelassene Elektroautos und b) wie viele Hybride gab es in Bayern im Jahr 2010 bis 2017 (bitte Aufschlüsselung nach Jahren, Modellen und Regierungsbezirken)? Statistische Daten zu Fahrzeugzulassungen werden von den Zulassungsbehörden bzw. den Haftpflichtversicherungen (Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen) dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemeldet und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert. Zur Beantwortung der Fragen 1a und 1b erfolgte daher eine Anfrage beim KBA. Dieses teilte mit, dass eine Auswertung der Daten nach Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen mit der Antriebsart Elektro und Hybrid für die Jahre 2010 bis 2017 nach Modellen und Regierungsbezirken nicht vorgesehen ist. Eine Beantwortung ist daher aus Ermangelung an statistischem Material nicht möglich. c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung der E-Mobilität in Bayern allgemein und der Zulassungszahlen im Konkreten? Die Elektromobilität braucht einen Anschub. Daher wurde seitens der Bundesregierung und der Staatsregierung 2016 ein Maßnahmenpaket geschnürt (Kernpunkte siehe Antwort zu Frage 2a, um die Elektromobilität als zukunftsweisende und umweltfreundliche Technologie weiter voranzubringen und die Akzeptanz für Elektromobilität zu erhöhen. 2. a) Welche Bestrebungen gibt es, die Zulassungszahlen zu erhöhen, d. h. welche Anreize sollen geschaffen , welche Schwierigkeiten vermindert werden? Folgende Kernpunkte wurden auf Bundes- bzw. Landesebene identifiziert: – Beschleunigung des Markthochlaufs durch den Umweltbonus („Kaufprämie“) für Elektrofahrzeuge; – deutlicher Ausbau der Ladeinfrastruktur, u. a. durch Förderprogramme bei Bund und Freistaat, Schaffung von (Schnell-)ladeinfrastruktur an den Autobahnen sowie an Behördenstandorten; – Anpassung steuerlicher Rahmenbedingungen wie zum Beispiel 10-jährige Kfz-Steuerbefreiung und Steuerbefreiung für gewährte (geldwerte) Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers; – Anpassung bzw. Schaffung sonstiger geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen wie zum Beispiel des Energiewirtschaftsgesetzes und des Elektromobilitätsgesetzes; – staatliche Beschaffungsinitiativen für den Fuhrpark von Bund und Freistaat; Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.02.2017 Drucksache 17/19167 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19167 – Förderung von Forschung- und Entwicklung im Bereich Elektromobi lität. b) Wie viele E-Tankstellen gibt es aktuell in Bayern (nach Möglichkeit mit Übersichtskarte)? Zur Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 1.1 und 1.2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher betreffend „Ladesäulen in Bayern – Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ vom 07.11. 2017 verwiesen (Drs. 17/18972). c) Wie hoch ist der Anteil an Tankstellen in kommunaler bzw. privater Hand? 3. a) Wie viele verschiedene private Anbieter gibt es (bitte mit Kennzeichnung, welche Betreiber kooperieren , d. h. dass ein Nutzer mit seiner Karte beide Betreibertankstellen nutzen kann)? Eine statistische Erhebung, in welcher Hand die Elektroladesäulen liegen und wie viele verschiedene private Anbieter es gibt, existiert nicht, sodass die Frage seitens der Staatsregierung nicht beantwortet werden kann. b) Gibt es Modelle zur Überprüfung oder Förderung der E-Tankstellen in Bayern? Die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung – LSV) erfolgt durch die zuständige Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen). Die Staatsregierung hat in Ergänzung zum Bundesprogramm ein eigenes Landesförderprogramm aufgelegt, um den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur weiter zu befördern. Ziel ist es, dass bis Ende 2020 7.000 öffentlich zugängliche Ladesäulen in Bayern errichtet sind. c) Gibt es Modelle zur Kooperation mit Kommunen zum Thema E-Mobilität? Die Staatsregierung hat bei der Bayerischen Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH (Bayern Innovativ ) eine Kompetenzstelle eMobilität eingerichtet, um das Bayerische Förderprogramm Ladeinfrastruktur zu betreuen und abzuwickeln und als zentraler Ansprechpartner insbesondere Kommunen zu beraten. Die Kompetenzstelle ist Drehscheibe für Kooperationen und relevantes Wissen und unterstützt die Kommunen zu Fragen der Elektromobilität. 4. a) Gibt es eine Kooperation auf Länderebene zum Thema Ausbau des Netzes der E-Tankstellen? b) Gibt es eine solche Kooperation länderübergreifend durch den Bund? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf fachlicher Ebene einen Bund-Länder- Arbeitskreis Ladeinfrastruktur etabliert. Dieser trifft sich regelmäßig (zuletzt am 04.07.2017) auf Einladung des BMVI und tauscht sich zu den aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten aus. Der Arbeitskreis dient nicht nur der Abstimmung der Bundesaktivitäten mit den Ländern, sondern auch der Länder untereinander. c) Sind der Staatsregierung dementsprechende Entwürfe oder Pläne auf europäischer Ebene bekannt ? Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.