Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 10.10.2017 Personalzuteilung in Ballungsräumen für die Bayerische Polizei II Bezugnehmend auf die Schriftliche Anfrage „Personalzuteilung in Ballungsräumen für die Bayerische Polizei“ ist festzustellen, dass die Fragen nicht beantwortet wurden. Die Fragen bezogen sich ersichtlich nicht auf die allgemeinen Zuteilungsregeln, sondern auf mögliche Spezifika bei der Zuteilung in Ballungsräumen. Aufgrund der Antwort ist festzustellen, dass Arbeitsbelastungen, die nicht unter die Kriminal- oder Verkehrsstatistik fallen, derzeit nicht bei der Zuteilung von Personal berücksichtigt werden. Die zweite Frage blieb gänzlich unbeantwortet. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie steht die Staatsregierung zur vermehrten Personalzuteilung für Polizeidienststellen in Ballungsräumen in Bayern auf Grundlage der Arbeitsbelastung durch ballungsraumspezifische Einsätze? 2. a) Wann wurde die Arbeitsgruppe „Stellenzuweisung“ mit dieser Thematik betraut und b) ab wann ist diesbezüglich mit Ergebnissen zu rechnen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.11.2017 1. Wie steht die Staatsregierung zur vermehrten Personalzuteilung für Polizeidienststellen in Ballungsräumen in Bayern auf Grundlage der Arbeitsbelastung durch ballungsraumspezifische Einsätze? Die Personalzuteilungen orientieren sich grundsätzlich am Personalfehl, d. h. an der Differenz zwischen der Sollstärke des jeweiligen Polizeipräsidiums und des zum Zuteilungsstichtag dort verfügbaren Personals. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Zuteilung bekannten Ruhestandsabgänge , langfristige Abordnungen, Schwangerschaften, frei werdende Dienstposten usw. berücksichtigt. Ziel ist eine möglichst ausgewogene Personalausstattung bei der Bayerische Polizei. Die dem Präsidium zugewiesene Sollstärke berücksichtigt u. a. die Arbeitsbelastung und ist damit ein wesentlicher Faktor für die Berechnung der halbjährlichen Personalzuteilung. 2. a) Wann wurde die Arbeitsgruppe „Stellenzuweisung “ mit dieser Thematik betraut und b) ab wann ist diesbezüglich mit Ergebnissen zu rechnen? Die Arbeitsgruppe „Stellenzuweisung“ trat erstmals am 15.11.2016 zur Auftaktsitzung zusammen. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, einen Schlüssel für die Verteilung der zusätzlichen Stellen für die Bayerische Polizei zu erarbeiten, die der Landtag entsprechend dem Sicherheitskonzept der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen hat und für den DHH 2019/2020 beschließen wird. Dieser Verteilungsschlüssel wird dann zur Zuweisung entsprechender Sollstellen an die Dienststellen führen. Die Staatsregierung beabsichtigt, die Stellen aus dem Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ den Dienststellen der Bayerische Polizei erst dann zuzuweisen, wenn sie auch vor Ort mit Personal besetzt werden können, also wenn die in diesem Zusammenhang eingestellten Polizeibeamtinnen und -beamten fertig ausgebildet sind. Mit der Einstellung der entsprechenden Beamten ist ab dem 01.03.2017 sukzessive begonnen worden. Die Zuteilung des entsprechenden Personals an die Polizeiverbände wird damit sukzessive ab September 2019 erfolgen. Wie bereits in der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer vom 29.08.2017 dargelegt, befindet sich das zukünftige Verteilkonzept noch in der Erarbeitungsphase. Daher kann auch zu den einzelnen Faktoren noch keine Aussage getroffen werden. Alle Verbände der Bayerische Polizei sind über die vorgenannte Arbeitsgruppe durch Verbandsvertreter in die Erarbeitung des Konzepts miteinbezogen, sodass auch ballungsraumspezifische Betrachtungen angestellt und Auswirkungen auf ein zukünftiges Konzept geprüft werden können. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, Ergebnisse zeitnah, spätestens aber rechtzeitig vor Beginn der geplanten Stellenzuweisung vorzulegen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.02.2018 Drucksache 17/19170 Bayerischer Landtag