Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 25.10.2017 Datenerfassung bei der Straßenverkehrszählung 2015 Bei der Straßenverkehrszählung 2015 wurde die Datenerfassung erstmalig mit sogenannten Seitenradargeräten durchgeführt. Dafür wurden unter anderem die Abkürzungen „Tf“ und „TRf“ eingeführt. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wurden für Zählstellen mit den Zählarten Tf und TRf von vornherein 2015 bayernweit keine DTV1-Zählungen durchgeführt? 1.2 Wenn ja, warum nicht? 2.1 Warum hat es 2015 erstmals eine Fortschreibung von Vorjahreswerten gegeben? 2.2 Unterlagen diese Zählungen ebenso den Richtlinien für Straßenverkehrszählungen 2015? 2.3 Wenn nein, sind die Ergebnisse dennoch mit einem DTV-Wert aus wiederkehrenden Straßenverkehrszählungen vergleichbar? 3.1 Gab es bayernweit Fortschreibungen aus Vorjahreswerten ? 3.2 Wenn nein, wo wurde so verfahren? 4. Erfolgten die Messungen Tf und TRf beide mit Messgeräten oder wurde manuell gezählt? 5.1 Wann und wie ist die Datenerfassung 2014 für die Zählstellen 60209407 und 60209411 durchgeführt worden? 5.2 Warum gab es nur bei einer dieser Zählstellen eine Ferienzählung, bei der anderen aber nicht? 6. Weshalb ergibt sich trotzdem für beide Zählstellen ein DTV-U? 7.1 Wann und wie ist die Datenerfassung 2014 für die Zählstelle 60219731 durchgeführt worden? 7.2 Warum wurde hier 2015 nicht mittels Messgerät gezählt , obwohl sich die Zählstelle auf freier Strecke befindet ? 8. Weshalb gibt es für die Zählstelle 60209406 nur einen Schätzwert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.11.2017 1.1 Wurden für Zählstellen mit den Zählarten Tf und TRf von vornherein 2015 bayernweit keine DTV1- Zählungen durchgeführt? 1.2 Wenn ja, warum nicht? Für die Straßenverkehrszählung (SVZ) 2015 wurden erstmals in Bayern Seitenradargeräte zur automatischen Erfassung der Zählwerte (temporäre Messung) eingesetzt. Bei den Zählstellenarten „Tf“ (Fortschreibung temporäre Messung aus 2014) und „TRf“ (Fortschreibung temporäre Messung aus 2014 ohne Ferienwoche) handelt es sich jeweils um Zählstellen mit automatischer Erfassung (temporäre Zählstellen). Auf Grundlage der Richtlinien für die SVZ 2015 wurden die Seitenradargeräte in den Jahren 2014 und 2015 alternierend für alle temporären Zählstellen in Bayern eingesetzt. Auf diese Weise wurde 2014 und 2015 je die Hälfte des gesamten Zählstellenkollektivs der temporären Messstellen der SVZ 2015 erfasst. Die Zählungen fanden entsprechend der Richtlinien für die SVZ 2015 pro Jahr mindestens zweimal eine Woche (7 Tage) lang statt. Die Ergebnisse der SVZ wurden anschließend von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mithilfe der Ergebnisse der Dauerzählstellen auf das jeweilige Erhebungsjahr und in einem weiteren Schritt auf das Bezugsjahr der SVZ hochgerechnet. 2.1 Warum hat es 2015 erstmals eine Fortschreibung von Vorjahreswerten gegeben? 2.2 Unterlagen diese Zählungen ebenso den Richtlinien für Straßenverkehrszählungen 2015? 2.3 Wenn nein, sind die Ergebnisse dennoch mit einem DTV-Wert aus wiederkehrenden Straßenverkehrszählungen vergleichbar? Die Fortschreibung von Vorjahreswerten beruht auf dem erstmaligen Einsatz von Seitenradargeräten. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 1.1. 3.1 Gab es bayernweit Fortschreibungen aus Vorjahreswerten ? 3.2 Wenn nein, wo wurde so verfahren? Bayernweit wurden alle im Jahr 2014 erfassten temporären Zählstellen mithilfe der Ergebnisse der Dauerzählstellen auf das Bezugsjahr der SVZ hochgerechnet. 4. Erfolgten die Messungen Tf und TRf beide mit Messgeräten oder wurde manuell gezählt? Hierzu verweisen wir auf die Antwort zu Frage 1.1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.02.2018 Drucksache 17/19193 Bayerischer Landtag 1 DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19193 5.1 Wann und wie ist die Datenerfassung 2014 für die Zählstellen 60209407 und 60209411 durchgeführt worden? Die Datenerfassung an beiden Zählstellen mittels Seitenradargeräten wurde gemäß den Vorgaben der Richtlinien für die SVZ 2015 durchgeführt. Für die Zählstelle 60209407 fand die Datenerfassung jeweils in den Zeiträumen vom 27.05.2014 bis 03.06.2014 bzw. vom 14.10.2014 bis 21.10.2014 statt. Bei der Zählstelle 60209411 wurden die Daten zwischen dem 20.05.2014 und 27.05.2014 bzw. zwischen dem 07.10.2014 und 14.10.2014 sowie in der Ferienzeit zwischen dem 05.08.2014 und 12.08.2014 erhoben. 5.2 Warum gab es nur bei einer dieser Zählstellen eine Ferienzählung, bei der anderen aber nicht? Hier wurde die Möglichkeit zur Einsparung von Zählungen an Freitagen (bei A-Zählstellen) bzw. an Sonntagen und/ oder Ferienwerktagen nach den Richtlinien für die SVZ 2015 angewandt. Von dieser Möglichkeit kann Gebrauch gemacht werden, wenn an einer Zählstelle seit der letzten Zählung (2010) keine strukturellen Veränderungen eingetreten sind und für die betreffende Zähltagesgruppe (Freitag, Sonntag , Ferienwerktag) während der letzten beiden Zähljahre (2005 und 2010) die Erhebungen für die betreffende Zähltagesgruppe vollständig (d. h. an jeweils zwei Zähltagen) durchgeführt wurden und sich die ermittelten Ferienverkehrsfaktoren (fer) um nicht mehr als 5 Prozent voneinander unterschieden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Faktoren aus vollständigen Zählungen abgeleitet wurden und nicht auf Schätzungen oder Fortschreibungen basieren. 6. Weshalb ergibt sich trotzdem für beide Zählstellen ein DTV-U? Bei den Ergebnissen der SVZ handelt es sich grundsätzlich um Hochrechnungsergebnisse. Der DTV-U wurde demnach auch an Zählstellen hochgerechnet, an denen von der Möglichkeit zur Einsparung von Zählungen an Freitagen Gebrauch gemacht und in der Ferienzeit keine Daten erfasst wurden. 7.1 Wann und wie ist die Datenerfassung 2014 für die Zählstelle 60219731 durchgeführt worden? Die Datenerfassung an der Zählstelle 60219731 wurde mittels Seitenradargerät gemäß den Vorgaben der Richtlinien für die SVZ 2015 durchgeführt. Die Datenerfassung fand in den Zeiträumen vom 27.05.2014 bis 03.06.2014 und vom 14.10.2014 bis 21.10.2014 statt. 7.2 Warum wurde hier 2015 nicht mittels Messgerät gezählt, obwohl sich die Zählstelle auf freier Strecke befindet? Hierzu verweisen wir auch auf die Antwort zu Frage 1.1. Die Zählungen mit den Seitenradargeräten wurden unter Berücksichtigung der verfügbaren Anzahl an Seitenradargeräten und der Anzahl an zu erfassenden Zählstellen auf Grundlage der Richtlinien für die SVZ 2015 auf zwei Jahre gestreckt. 8. Weshalb gibt es für die Zählstelle 60209406 nur einen Schätzwert? Bei der Zählstelle 60209406 wurde im Rahmen der Plausibilitätsprüfung festgestellt, dass die Datenerfassung aufgrund von Störungen am Gerät bzw. bei der Datenübertragung auf den Server nicht den qualitativen Ansprüchen der SVZ entsprochen hat. Die fehlenden Daten wurden auf Grundlage der Richtlinien für die SVZ 2015 durch plausible Schätzwerte ersetzt.