Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.09.2017 Maßnahmenpaket für saubere Luft in Innenstädten Der Ministerrat hat am 18.07.2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die Luftqualität in den bayerischen Städten schnell, wirksam und nachhaltig weiter verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie ist Bayern in Sachen Kaufanreize für modernste Dieselfahrzeuge gegenüber dem Bund aktiv geworden ? b) Wie ist der Sachstand bei der Entwicklung von Förderkonzepten für eine geregelte Flottenerneuerung bei Nutzfahrzeugen? 2. Inwieweit konnte die gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Staatsregierung und Bayerischem Städtetag inzwischen kurzfristig klären, ob und inwieweit noch Rechtsänderungen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen erforderlich sind? 3. a) Wie ist der Sachstand beim Modellprojekt in München, bei dem das Ziel ist, neue Abonnementkunden für den ÖPNV mittels eines zusätzlichen Gratismonats beim Neukauf eines MVV-Jahresabos zu generieren? b) Wie hat sich Bayern für eine Verwaltungsvereinfachung eingesetzt, um die steuerliche Privilegierung für vom Arbeitgeber bezuschusste ÖPNV-Fahrkarten zu verbessern? 4. a) Wie ist der Sachstand beim Modellvorhaben Fahrradabstellanlagen an zentralen Stellen in besonders belasteten Städten? b) Welche zusätzlichen Haushaltsmittel will die Staatsregierung für die Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, des Radverkehrs und zur Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte einsetzen? 5. Inwieweit ist der Bund der Aufforderung gefolgt, das Oberlandnetz zu elektrifizieren, damit die Dieselzüge der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) durch Elektrotriebzüge ersetzt werden können? 6. a) Hat die Koordinierungsstelle aus Vertretern des Bundes , der Länder und der Kommunen, welche die Verteilung der Mittel aus dem Fonds zur Luftreinhaltung koordinieren soll, ihre Arbeit bereits aufgenommen? b) Welche konkreten Projekte bayerischer Kommunen werden aus diesem Fonds in welcher Höhe gefördert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 21.11.2017 1. a) Wie ist Bayern in Sachen Kaufanreize für modernste Dieselfahrzeuge gegenüber dem Bund aktiv geworden ? Beim Auftakt zum Nationalen Forum Diesel am 02.08.2017 unter Beteiligung Bayerns wurden eigenfinanzierte wettbewerbliche Maßnahmen der Hersteller, also Kaufanreize durch Umstiegsprämien, beschlossen. Zusätzlich hat Bayern in der Expertengruppe I des Nationalen Forums Diesel mögliche Anreize für den Kauf von Euro-6d-Fahrzeugen im Bereich der Kfz-Steuer vorgeschlagen. Bayern wird zu diesem Thema weitere Gespräche führen und das Thema gegebenenfalls direkt beim Bundesminister der Finanzen vorbringen. b) Wie ist der Sachstand bei der Entwicklung von Förderkonzepten für eine geregelte Flottenerneuerung bei Nutzfahrzeugen? Die Flottenerneuerung bei Nutzfahrzeugen ist unter anderem Gegenstand der Expertengruppe III des Nationalen Forums Diesel. Hier werden als eines der Themen für die verschiedenen Antriebsarten Maßnahmen zur Flottenerneuerung der verschiedenen Einsatzbereiche (Taxi/Carsharing, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, ÖPNV-Busse) diskutiert . Derzeit stehen noch keine Förderkonzepte für eine Flottenerneuerung bei Nutzfahrzeugen fest. Vorbehaltlich einer entsprechenden Veranschlagung im Nachtragshaushalt 2018 ist angestrebt, umfangreiche Mittel für das bayerische Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung vorzusehen, darunter auch für die Förderung der Neuanschaffung zusätzlicher EURO-6-Busse bzw. anderer emissionsarmer bzw. -freier Antriebe zur beschleunigten Flottenerneuerung der Linienbusse in den fünf bayerischen von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten. Dies bedarf noch einer entsprechenden Beschlussfassung des Landtags. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.05.2018 Drucksache 17/19198 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19198 2. Inwieweit konnte die gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Staatsregierung und Bayerischem Städtetag inzwischen kurzfristig klären, ob und inwieweit noch Rechtsänderungen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen erforderlich sind? Am 18.09.2017 fand eine Sitzung der Arbeitsgruppe mit dem Bayerischen Städtetag und betroffenen Kommunen zur „Fortentwicklung der rechtlichen Regelungen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in großen Städten“ mit folgendem Ergebnis statt: – Wesentliche Forderung des Bayerischen Städtetags und der betroffenen Kommunen ist die Einführung einer Regelung zur Kennzeichnung emissionsarmer Dieselfahrzeuge , damit die Städte im Falle der Notwendigkeit von Verboten zwischen emissionsärmeren und umweltschädlicheren Fahrzeugen unterscheiden können. – Zudem solle die entsprechende Kennzeichnung auch für etwaige streckenbezogene Fahrverbote genutzt werden können. So könnten Kommunen, die keine Umweltzone und nur an bestimmten Hotspots Probleme mit Überschreitungen haben, an genau diesen verhältnismäßige und kontrollierbare Maßnahmen ergreifen. – Gewünscht wird außerdem ein größerer Handlungsspielraum für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch außerhalb geschlossener Ortschaften und verkehrslenkende Maßnahmen, um auf großräumige Verkehrsverlagerungen besser einwirken zu können, sowie eine Erleichterung der Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmesseinrichtungen . – Gewünscht wird auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für elektrische Bahn- und Bussysteme. – Außerdem wird die Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/719 angeregt. Zielsetzung dieser Richtlinie ist es, Fahrzeugen mit alternativen Antrieben Ausnahmen von den Vorgaben zum zulässigen Gesamtgewicht zu ermöglichen , sodass die Nutzlast nicht bzw. nur wenig reduziert werden muss (beispielsweise bei Müllfahrzeugen). 3. a) Wie ist der Sachstand beim Modellprojekt in München , bei dem das Ziel ist, neue Abonnementkunden für den ÖPNV mittels eines zusätzlichen Gratismonats beim Neukauf eines MVV-Jahresabos zu generieren? Zum Gratismonat haben Abstimmungen mit dem MVV und den Verkehrsunternehmen stattgefunden. Vorbehaltlich einer entsprechenden Veranschlagung im Nachtragshaushalt soll die befristete Aktion im Frühjahr 2018 starten. b) Wie hat sich Bayern für eine Verwaltungsvereinfachung eingesetzt, um die steuerliche Privilegierung für vom Arbeitgeber bezuschusste ÖPNV- Fahrkarten zu verbessern? Bayern hat mit Schreiben vom 21.08.2017 den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder einen konkreten Vorschlag zur vereinfachten steuerlichen Beurteilung von Job-Tickets unterbreitet. Dieser fand jedoch keine mehrheitliche Zustimmung. 4. a) Wie ist der Sachstand beim Modellvorhaben Fahrradabstellanlagen an zentralen Stellen in besonders belasteten Städten? Die Maßnahme ist Teil des bayerischen Maßnahmenpakets zur Luftreinhaltung, das die Staatsregierung im Juli 2017 beschlossen hat, und steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Veranschlagung im Nachtragshaushalt 2018. Sobald die Mittel zur Verfügung stehen, werden weitere Schritte eingeleitet. Es ist geplant, mit den betroffenen Städten vorab Gespräche zu führen, da Planung und Bau innerstädtischer Abstellanlagen in kommunaler Zuständigkeit liegen. b) Welche zusätzlichen Haushaltsmittel will die Staatsregierung für die Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, des Radverkehrs und zur Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte einsetzen? Nur durch ein breit angelegtes Maßnahmenbündel (unter anderem Fahrzeugförderung für sauberere Fahrzeuge und Taktverdichtungen; Schaffung eines besseren Verkehrsangebotes auch durch Stärkung der Verknüpfungspunkte zum Individualverkehr; Beschleunigung der Verkehre im ÖPNV; Konzeption eines Alltagsradverkehrsnetzes; Schaffung leistungsfähiger Radschnellwege und Abstellanlagen) können vor allem in den besonders stark belasteten Gebieten die nötigen Effekte erzielt werden. Dem Mehrbedarf entsprechende zusätzliche Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Veranschlagung im Nachtragshaushalt 2018 und der Beschlussfassung des Landtags. Diese Mittel sind gezielt dort einzusetzen, wo keine konkurrierende/kumulierende Förderung durch den Bund erfolgt. Die bedarfsgerechte Bereitstellung der Mittel in künftigen Jahren ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsaufstellung. 5. Inwieweit ist der Bund der Aufforderung gefolgt, das Oberlandnetz zu elektrifizieren, damit die Dieselzüge der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) durch Elektrotriebzüge ersetzt werden können? Aktuell gibt es auf Bundesebene kein passendes Förderprogramm für ein solches Projekt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Sommer 2017 angekündigt, dass es beabsichtigt, in der Legislaturperiode 2017–2021 ein neues Elektrifizierungsprogramm aufzustellen. Die Staatsregierung leistet seit Längerem intensive Überzeugungsarbeit, damit ein solches Programm kommt bzw. stärkere Anreize für die DB für Elektrifizierungen geschaffen werden. Die Staatsregierung wird versuchen , den Bund zu überzeugen, dass er die Strecken des Oberlandnetzes bei einem Elektrifizierungsprogramm dann prioritär berücksichtigt. 6. a) Hat die Koordinierungsstelle aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen, welche die Verteilung der Mittel aus dem Fond zur Luftreinhaltung koordinieren soll, ihre Arbeit bereits aufgenommen? Die Koordinierungsstelle (Bund-Länder-Kommunen-AG) hat bislang am 19.09. sowie am 23.10.2017 getagt. Die Mittelvergabe wird auf Grundlage von Förderrichtlinien des Bundes erfolgen. Für den ersten Schritt, die Erstellung von Masterplänen durch die betroffenen Städte, wurde die Förderrichtlinie „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ des BMVI entsprechend erweitert (Stand: 30.08.2017). b) Welche konkreten Projekte bayerischer Kommunen werden aus diesem Fonds in welcher Höhe gefördert? Aufgrund des laufenden Verfahrens ist aktuell noch nicht bekannt, welche Projekte in welcher Höhe in den betroffenen bayerischen Kommunen gefördert werden. Die Städte Drucksache 17/19198 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Würzburg haben beim Bund Vorhabenskizzen für die Erstellung von Masterplänen eingereicht. Das BMVI prüft aktuell diese Vorhabenskizzen . Im nächsten Schritt werden die Städte aufgefordert , Förderanträge vsl. bis zum 24.11.2017 an das BMVI zu stellen.