Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 13.11.2017 Straßenausbaubeiträge Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Personal halten die kreisfreien Städte und Gemeinden für die Bearbeitung des Themenbereichs Straßenausbaubeiträge vor – in Bayern? – in Niederbayern? – in der Stadt Landshut? 2. Wie hoch sind die Personalkosten, die sich für das in Frage 1 abgefragte Personal für die kreisfreien Städte und Gemeinden ergeben? 3. Wie viele Rechtsstreitigkeiten wegen Straßenausbaubeiträgen gab es in den letzen fünf Jahren – in Niederbayern? – bei den einzelnen Gemeinden im Landkreis Landshut ? – in der Stadt Landshut? 4. Wie hoch lagen die Kosten für diese Rechtsstreitigkeiten – in Niederbayern? – bei den einzelnen Gemeinden im Landkreis Landshut ? – in der Stadt Landshut? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.11.2017 Zu Frage 1 bis 4: Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) hat zu den Fragen 1 bis 4 keine Erkenntnisse. Eine Abfrage bei den genannten staatlichen und kommunalen Stellen war im zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage verfügbaren Zeitrahmen nicht möglich. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das StMI derzeit eine umfangreiche Umfrage bei allen Rechtsaufsichtsbehörden und Gemeinden zum Straßenausbaubeitragsrecht zur Umsetzung des Beschlusses des Landtags vom 22.02.2017 (Drs. 17/15701) durchführt. Der Landtag hatte die Staatsregierung darin aufgefordert, dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (am 01.04.2018) zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen schriftlich zu berichten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.05.2018 Drucksache 17/19201 Bayerischer Landtag