Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 24.10.2017 Situation der Betreuungsvereine in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer gibt es aktuell in Bayern und wie sieht deren regionale Verteilung aus (bitte im Gesamten und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? 1.2 Wie hat sich die Anzahl der Betreuungsvereine und der von ihnen akquirierten ehrenamtlichen Betreuer in Bayern seit dem Jahr 2000 entwickelt? 1.3 Welche Betreuungsvereine in Bayern mussten seitdem aus finanziellen Gründen aufgeben? 2.1 Wie viele Berufsbetreuer gibt es aktuell in Bayern und wie sieht deren regionale Verteilung aus (bitte im Gesamten und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? 2.2 Wie hat sich die Anzahl der Berufsbetreuer in Bayern seit 2000 entwickelt? 2.3 Wie prognostiziert die Staatsregierung die Entwicklung der Zahl der gesetzlichen Betreuungen für die kommenden Jahre? 3.1 Wie viele Personen im Freistaat Bayern stehen derzeit unter gesetzlicher Betreuung (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen davon ehrenamtlich durch Betreuungsvereine , Berufsbetreuer oder anderweitig betreut werden )? 3.2 Wie viele Personen im Freistaat Bayern stehen seit 2000 unter gesetzlicher Betreuung (bitte nach Jahren aufschlüsseln, wie viele Personen davon ehrenamtlich durch Betreuungsvereine, Berufsbetreuer oder anderweitig betreut werden)? 3.3 In wie vielen Fällen mussten Berufsbetreuer eingesetzt werden, weil die Kapazität der Betreuungsvereine nicht ausreichte? 4.1 Wie haben sich die Kosten für die Betreuung in Bayern seit 2000 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt für die ehrenamtlichen Betreuungsvereine, hauptamtlichen Berufsbetreuer und weiteren Formen der Betreuung)? 4.2 In welcher Höhe wurden die Betreuungsvereine in Bayern seit 2000 durch den Freistaat gefördert? 4.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die ehrenamtliche Betreuung zu fördern und den Fortbestand der Betreuungsvereine sicherzustellen? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Situation der Betreuungsvereine im Hinblick auf Qualität und Auswahl der ehrenamtlichen Betreuer? 5.2 Hält die Staatsregierung die Anzahl der Betreuungsvereine , der ehrenamtlichen Betreuer und der Berufsbetreuer für ausreichend? 6.1 Wie hoch beläuft sich der staatliche Zuschuss für die Betreuungsvereine derzeit in Prozent der Personalkosten ? 6.2 Wie hoch beläuft sich die staatliche Förderung pro Betreuungsverein in Bayern? 6.3 Welche Kostensteigerungen der Betreuungsvereine haben sich im Personal- und Sachbereich seit 2000 ergeben? 7.1 Wie viele Personen in Deutschland stehen derzeit unter gesetzlicher Betreuung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 7.2 Wie hoch beläuft sich die Förderung pro Betreuungsverein in den anderen Bundesländern und im Bundesschnitt ? 7.3 In welcher jährlichen Gesamthöhe fördern die anderen Bundesländer jeweils Betreuungsvereine? 8. Inwieweit setzt sich die Staatsregierung auf der Bundesebene dafür ein, dass die Vergütungssätze für die hauptamtlich tätigen beruflichen Betreuer erhöht werden ? Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.11.2017 1.1 Wie viele Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer gibt es aktuell in Bayern und wie sieht deren regionale Verteilung aus (bitte im Gesamten und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? In Bayern gibt es derzeit 133 anerkannte Betreuungsvereine , die sich wie folgt auf die Regierungsbezirke verteilen: Oberbayern 25 Niederbayern 8 Oberpfalz 17 Oberfranken 21 Mittelfranken 29 Unterfranken 8 Schwaben 25 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19206 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19206 Angaben zur Anzahl der ehrenamtlichen Betreuer in Bayern liegen der Staatsregierung nicht vor. Sie werden statistisch nicht erhoben. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik schätzt die Anzahl der ehrenamtlichen Betreuer in Deutschland für das Jahr 2015 auf rund 585.900.1 Wie viele hiervon auf Bayern entfallen, ist nicht bekannt. Entspräche ihr Anteil dem allgemeinen Bevölkerungsanteil, ließe sich die Anzahl der ehrenamtlichen Betreuer in Bayern auf 93.700 Menschen schätzen. Vermutlich sind in Bayern aber mehr Menschen als ehrenamtliche Betreuer tätig, weil der Anteil der ehrenamtlich geführten Betreuungen an allen Betreuungen in Bayern deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.2 1.2 Wie hat sich die Anzahl der Betreuungsvereine und der von ihnen akquirierten ehrenamtlichen Betreuer in Bayern seit dem Jahr 2000 entwickelt? Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine liegt seit 2000 konstant zwischen 130 und 134. Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer wird nicht statistisch erhoben. 1.3 Welche Betreuungsvereine in Bayern mussten seitdem aus finanziellen Gründen aufgeben? Zu den Gründen für die Schließung eines Vereins liegen keine Erkenntnisse vor. Eine Angabe solcher Betreuungsvereine ist daher nicht möglich. 2.1 Wie viele Berufsbetreuer gibt es aktuell in Bayern und wie sieht deren regionale Verteilung aus (bitte im Gesamten und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln )? Die Anzahl der Berufsbetreuer wird statistisch nicht erhoben . Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik schätzt die Anzahl der Berufsbetreuer in Deutschland für das Jahr 2015 auf rund 16.100.3 Das Institut geht davon aus, dass in Deutschland rund 13.100 Personen als selbstständige Berufsbetreuer und rund 2.800 als Vereinsbetreuer tätig sind. Der Rest entfalle auf Behördenbetreuer. Entspräche ihr Anteil dem allgemeinen Bevölkerungsanteil, ließe sich die Anzahl der Berufsbetreuer in Bayern auf ca. 2.500 (selbstständige Berufsbetreuer ca. 2.000) schätzen. Vermutlich ist ihre Anzahl in Wahrheit etwas kleiner, weil der Anteil der beruflich geführten Betreuungen an allen Betreuungen in Bayern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt.4 2.2 Wie hat sich die Anzahl der Berufsbetreuer in Bayern seit 2000 entwickelt? Die Anzahl der Berufsbetreuer wird statistisch nicht erhoben . Die Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik bezieht sich nur auf das Jahr 2015, sodass über die Entwicklung seit 2000 keine Angaben gemacht werden können. 2.3 Wie prognostiziert die Staatsregierung die Entwicklung der Zahl der gesetzlichen Betreuungen für die kommenden Jahre? Aus der Antwort zur Frage 3.2 lässt sich ersehen, dass die Anzahl der Betreuungsverfahren in Bayern seit 2000 zunächst bis 2012 erheblich angestiegen ist (von 136.097 im Jahr 2000 auf 189.695 im Jahr 2012). Seit 2012 war ein geringfügiger Rückgang der Anzahl der Betreuungsverfahren festzustellen, wobei für 2016 keine und für 2017 lediglich vorläufige Daten zur Verfügung stehen. Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Anzahl der Betreuungsverfahren zunächst in der Größenordnung zwischen 180.000 und 200.000 bewegen wird. Mit ansteigendem Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung dürfte langfristig auch mit einem Anstieg der Anzahl der Betreuten zu rechnen sein. 3.1 Wie viele Personen im Freistaat Bayern stehen derzeit unter gesetzlicher Betreuung (bitte aufschlüsseln , wie viele Personen davon ehrenamtlich durch Betreuungsvereine, Berufsbetreuer oder anderweitig betreut werden)? Aus der Justizgeschäftsstatistik lassen sich keine Daten zur Anzahl der unter Betreuung stehenden Personen entnehmen , da in dieser nur Verfahren erfasst werden.5 Feststellbar ist aber der Bestand an Betreuungsverfahren z. B. zum Ende eines Berichtszeitraums. Zum Ende des 2. Quartals 2017 waren dies bei den bayerischen Amtsgerichten 184.127 Verfahren.6 Eine Aufschlüsselung des Bestands nach ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsvereinen, Berufsbetreuern oder anderweitigen Betreuern ist nicht möglich. Aus der Justizgeschäftsstatistik kann jedoch entnommen werden, ob bei der Ersteinrichtung der Betreuung ein Familienangehöriger, ein sonstiger ehrenamtlicher Betreuer, ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer, ein sonstiger Berufsbetreuer, ein Vereinsbetreuer , ein Behördenbetreuer, ein Verein oder eine Behörde bestellt wurde. Im 1. und 2. Quartal 2017 waren dies:7 Jahr Familienange - hörige sonstige ehrenamtliche Betreuer Rechts anwälte als Berufsbetreuer sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich ) Vereinsbe - treuer Behördenbetreuer Verein Behörde 1. und 2. Quartal 2017 5.499 996 896 3.413 533 1 2 1 1 Quelle: Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik: Qualität in der rechtlichen Betreuung. Entwurf des Endberichts vom 06.09.2017, S. 33; die Veröffentlichung des Endberichts ist für November 2017 geplant. 2 Für das Jahr 2015 betrug der Anteil der ehrenamtlich geführten Betreuungen an allen in diesem Jahr neu eingerichteten Betreuungen in Bayern ca. 64 Prozent, im Bundesdurchschnitt hingegen nur ca. 55 Prozent. 3 Vgl. Fn. 1, S. 34. 4 Für das Jahr 2015 betrug der Anteil der beruflich geführten Betreuungen an allen in diesem Jahr neu eingerichteten Betreuungen in Bayern ca. 36 Prozent, im Bundesdurchschnitt hingegen ca. 45 Prozent. 5 Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik schätzt die Anzahl der Betreuten auf ca. 97,8 Prozent der Anzahl der geführten Verfahren, vgl. Fn. 1, S. 33. 6 Die Zahlen des Jahres 2017 sind nur vorläufig, da aufgrund von Schwierigkeiten, die bei der Umstellung auf die neue Betreuungsstatistik auftraten, im Laufe des Jahres noch mit Berichtigungen zu rechnen ist. 7 Die Zahlen des Jahres 2017 sind nur vorläufig, da aufgrund von Schwierigkeiten, die bei der Umstellung auf die neue Betreuungsstatistik auftraten, im Laufe des Jahres noch mit Berichtigungen zu rechnen ist. Drucksache 17/19206 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.2 Wie viele Personen im Freistaat Bayern stehen seit 2000 unter gesetzlicher Betreuung (bitte nach Jahren aufschlüsseln, wie viele Personen davon ehrenamtlich durch Betreuungsvereine, Berufsbetreuer oder anderweitig betreut werden)? Zur Anzahl der betreuten Personen und durch wen diese betreut werden, wird auf die Antwort zu Frage 3.1 verwiesen. Der Bestand an Betreuungsverfahren an den bayerischen Amtsgerichten am Ende eines jeden Jahres stellt sich wie folgt dar: Bestand zum Jahresende Betreuungsverfahren 2000 136.097 2001 145.578 2002 152.724 2003 157.688 2004 165.422 2005 172.323 2006 177.983 2007 183.479 2008 185.096 2009 187.181 Bestand zum Jahresende Betreuungsverfahren 2010 189.258 2011 189.027 2012 189.695 2013 187.523 2014 185.595 2015 183.428 Bis einschließlich des Jahres 2015 erfolgte die Erhebung von Betreuungssachen in den Geschäftsübersichten (GÜ) der Amtsgerichte und in zusätzlich hierzu zu führenden Zählblättern. Im Jahr 2016 wurde diese Erhebungsweise durch die Einführung der Betreuungsstatistik (B-Statistik) abgelöst. Infolge von Schwierigkeiten, wie sie sich bei Umstellung auf ein neues Erhebungssystem ergeben, liegt bedauerlicherweise keine belastbare Zahl über den Bestand an Betreuungsverfahren zum Ende des Jahres 2016 vor. Die Entwicklung der Betreuerbestellungen bei der Ersteinrichtung von Betreuungen – aufgeschlüsselt nach Familienangehörigen , sonstigen ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern (seit 2002 unterteilt nach Rechtsanwälten und sonstigen), Vereinsbetreuern, Behördenbetreuern, Vereinen und Behörden – stellt sich seit dem Jahr 2000 wie folgt dar: Jahr Familienange-hörige sonstige ehrenamtliche Betreuer Berufsbetreuer Vereinsbetreuer Behördenbetreuer Verein Behörde 2000 24.687 2.343 7.815 1.609 575 28 216 2001 26.809 2.292 8.285 1.796 697 40 205 Jahr Familienange-hörige sonstige ehrenamtliche Betreuer Rechts anwälte als Berufsbetreuer 8 sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich) Vereinsbetreuer Behördenbetreuer Verein Behörde 2002 26.993 2.415 1.625 6.447 1.405 193 52 153 2003 27.292 2.251 1.564 7.135 1.403 147 49 118 2004 27.630 2.437 1.695 7.096 1.513 87 40 250 2005 27.796 2.219 1.780 7.921 1.429 116 73 91 2006 26.180 1.969 2.017 7.206 1.362 56 58 87 2007 26.812 2.117 1.975 7.459 1.270 91 32 66 8 Die Unterscheidung zwischen Rechtsanwälten und sonstigen Berufsbetreuern wird erst seit 2002 getroffen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19206 2008 27.921 2.303 2.213 7.606 1.547 41 43 73 2009 28.080 2.182 2.623 7.678 1.610 91 71 64 2010 27.518 2.467 2.907 7.871 2.060 91 56 69 2011 25.352 2.099 2.933 8.005 1.713 56 22 85 2012 25.348 1.993 2.731 8.701 1.616 55 28 35 2013 23.802 1.858 2.701 8.434 1.474 85 18 26 2014 22.413 1.689 2.800 8.434 1.393 54 32 10 2015 22.572 1.697 2.876 8.959 1.577 50 31 8 2016 20.650 1.602 2.681 8.471 1.366 46 41 10 3.3 In wie vielen Fällen mussten Berufsbetreuer eingesetzt werden, weil die Kapazität der Betreuungsvereine nicht ausreichte? Statistische Daten zu den Gründen für die Auswahl eines bestimmten Betreuers liegen nicht vor. Aufgrund des gesetzlichen Vorrangs der Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers gem. § 1897 Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist davon auszugehen, dass in allen Fällen, in denen ein Berufs-, Vereins- oder Behördenbetreuer bestellt wurde, keine andere geeignete Person zur Verfügung stand, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit war. Das dürfte i. d. R. darauf beruhen, dass keine geeigneten Familienangehörigen vorhanden oder diese zur Übernahme der Betreuung nicht bereit waren. Während ein Verein oder eine Behörde nur dann als Betreuer bestellt werden darf, wenn der Betroffene nicht durch eine oder mehrere natürliche Personen betreut werden kann (vgl. § 1900 Abs. 1 und 4 BGB), besteht zwischen der Bestellung eines Vereinsbetreuers und eines selbstständigen Berufsbetreuers kein gesetzliches Rangverhältnis. Insbesondere ist das Gericht nicht verpflichtet, vorrangig vor einem selbstständigen Berufsbetreuer einen Vereinsbetreuer zu bestellen. Vielmehr kommen für eine berufliche Betreuung je nach Eignung selbstständige Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer in Betracht. Aus der Bestellung eines selbstständigen Berufsbetreuers kann daher nicht geschlossen werden, dass ein Vereinsbetreuer nicht zur Verfügung gestanden hätte. 4.1 Wie haben sich die Kosten für die Betreuung in Bayern seit 2000 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt für die ehrenamtlichen Betreuungsvereine, hauptamtliche Berufsbetreuer und weitere Formen der Betreuung)? Eine Gesamtübersicht für die Kosten der Betreuung in Bayern liegt nicht vor. Bei den staatlichen Kosten müssten neben den unten aufgeführten Kosten für die Vergütung der Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger, der Entschädigung der ehrenamtlichen Betreuer, die Förderung der Betreuungsvereine , die Kosten für die Sammelhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, für Arbeitsmittel, die den ehrenamtlichen Betreuern kostenlos zur Verfügung gestellt werden, v. a. auch die Kosten für alle Richter, Rechtspfleger und des Servicepersonals bei der Justiz, die mit Betreuungsangelegenheiten befasst sind und nicht durch die erhobenen Gerichtsgebühren gedeckt werden, erfasst werden. Daneben müssten die Kosten der Kommunen für die bei ihnen angesiedelten Betreuungsbehörden und die kommunalen Fördermittel für Betreuungsvereine erfasst werden. Zu diesen Kosten stehen hier keine Daten zur Verfügung. Seit dem Jahr 2002 werden aber die aus der Staatskasse gewährten Zahlungen in Betreuungssachen erfasst. Diese haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB) Aufwandsentschädigung (§ 1835a BGB) Vergütung (§ 1836 BGB) Vergütung des Verfahrenspflegers 9 2002 5.436.740,58 € 6.175.535,55 € 26.442.644,05 € 2003 4.517.687 ,61 € 7.694.896,12 € 37.860.979,64 € 2004 4.672.085,33 € 8.049.694,44 € 41.561.587,15 € 2005 4.463.642,13 € 8.916.472,27 € 45.622.938,46 € 2006 927.781,75 € 10.206.938 ,60 € 52.140.842,81 € 967.149,58 € 2007 564.377,62 € 10.185.337 ,53 € 56.431.044,77 € 1.194.260,66 € 9 Die Vergütung der Verfahrenspfleger wird erst seit dem Jahr 2006 erfasst. Drucksache 17/19206 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 2008 723.804,91 € 10.578.010 ,08 € 60.449.496,13 € 1.505.939,07 € 200910 437.137,00 € 10.193.066,00 € 57.306.863,14 € 1.158.101,00 € 201011 361.884,92 € 10.993.277,40 € 59.920.170,03 € 1.235.036,80 € 2011 398.397,42 € 13.872.330,37 € 72.268.750,96 € 1.938.942,14 € 2012 364.866,00 € 11.964.218,00 € 76.752.153,00 € 2.199.620,00 € 2013 347.480,00 € 13.348.165,00 € 84.416.586,00 € 2.370.265,00 € 2014 366.252,21 € 15.981.999 ,67 € 76.206.162,96 € 2.685.889,67 € 2015 356.504,71 € 16.385.480,32 € 84.316.828,10 € 2.847.987,62 € 2016 352.220,04 € 16.764.119,70 € 88.595.678,54 € 2.904.381,15 € 4.2 In welcher Höhe wurden die Betreuungsvereine in Bayern seit 2000 durch den Freistaat gefördert? Zur Förderung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine standen im Haushalt bei Kapitel 10 03 Titel 684 01 von 2000 bis 2017 Mittel in folgender Höhe zur Verfügung: Jahr Haushaltansatz 2000 1.300.000 DM 2001 1.300.000 DM 2002 664.700 € 2003 364.700 € 2004 0 € 2005 200.000 € 2006 200.000 € 2007 187.500 € 2008 187.500 € 2009 350.000 € 2010 350.000 € 2011 350.000 € 2012 350.000 € 2013 450.000 € 2014 450.000 € 2015 750.000 € 2016 750.000 € 2017 750.000 € Im Jahr 2018 wird der Haushaltsansatz vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers verdoppelt werden , sodass dann 1,5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen werden. 4.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die ehrenamtliche Betreuung zu fördern und den Fortbestand der Betreuungsvereine sicherzustellen ? Die Staatsregierung setzt sich zum einen dafür ein, dass den Vereinen in ausreichendem Maße finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, und unterstützt einzelne Maßnahmen (z. B. Fachtage) finanziell sowie durch fachlichen Input. Zum anderen fördert die Staatsregierung die ehrenamtliche Betreuung , indem sie für alle ehrenamtlichen Betreuer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für die Schäden, die die ehrenamtlichen Betreuer im Rahmen ihrer Tätigkeit schuldhaft verursachen, aufkommt. Zudem stellt die Staatsregierung den ehrenamtlichen Betreuern ein kostenloses Hilfsmittel für ihre Tätigkeit zur Verfügung (Handbuch für Betreuer, erschienen im Walhalla Verlag), das nicht nur über alle betreuungs- und sozialrechtlich bedeutsamen Aspekte unterrichtet, sondern auch konkrete Formulierungen für Anträge etc. beinhaltet. Ferner gibt die Staatsregierung eine Reihe von Informationsbroschüren heraus, die in kürzerer Form über die für die Praxis wesentlichen Grundlagen des Betreuungsrechts informieren (z. B. Prof. Zimmermann, Meine Rechte als Betreuer und Betreuter, erschienen im C.H. Beck-Verlag). Diese Broschüren können im Buchhandel für 5,50 Euro erworben und kostenlos aus dem Broschürenportal der Staatsregierung heruntergeladen werden. 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Situation der Betreuungsvereine im Hinblick auf Qualität und Auswahl der ehrenamtlichen Betreuer? Die Auswahl der ehrenamtlichen Betreuer obliegt den Betreuungsgerichten , die sich hierbei an die Wünsche des Betroffenen halten müssen, solange sie seinem Wohl nicht zuwiderlaufen. Die Betreuungsvereine haben daher keine direkte Einflussnahmemöglichkeit auf die Auswahl eines ehrenamtlichen Betreuers. Das gilt insbesondere für die ehrenamtlichen Betreuer aus dem Kreis der Familienangehörigen, 10 ohne Amtsgericht München 11 ohne Amtsgericht München Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19206 die den Großteil der ehrenamtlichen Betreuer bilden (z. B. waren im Jahr 2014 93 Prozent der neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer Familienangehörige des Betreuten). Auf die Qualität der Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer können die Betreuungsvereine ebenfalls nur mittelbar durch ihr Angebot zur Beratung und Unterstützung der Betreuer einwirken. Ob und in welchem Umfang die ehrenamtlichen Betreuer von diesem Angebot Gebrauch machen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. 5.2 Hält die Staatsregierung die Anzahl der Betreuungsvereine , der ehrenamtlichen Betreuer und der Berufsbetreuer für ausreichend? Angesichts des demografischen Wandels erscheint ein weiterer Ausbau wünschenswert. 6.1 Wie hoch beläuft sich der staatliche Zuschuss für die Betreuungsvereine derzeit in Prozent der Personalkosten ? Es ist nicht bekannt, in welchem Verhältnis der Zuschuss eines Vereins zur Finanzierung der Querschnittsarbeit zu den Personalkosten steht. 6.2 Wie hoch beläuft sich die staatliche Förderung pro Betreuungsverein in Bayern? Im Jahr 2016 erhielten die Betreuungsvereine in Bayern im Durchschnitt rd. 7.670 Euro. Die Zahlen von 2017 liegen noch nicht vor. 6.3 Welche Kostensteigerungen der Betreuungsvereine haben sich im Personal- und Sachbereich seit 2000 ergeben? Nach Meldungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sind die Personalkosten seit 2005 um über 20 Prozent gestiegen. Hinsichtlich der Sachkosten gibt es keine Angaben. Weitere Erhebungen sind nicht bekannt. 7.1 Wie viele Personen in Deutschland stehen derzeit unter gesetzlicher Betreuung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zur Anzahl der betreuten Personen wird auf die Antwort zu Frage 3.1 verwiesen.12 Aufgrund aufgetretener Schwierigkeiten infolge der Umstellung auf die Betreuungsstatistik (B-Statistik) liegen keine belastbaren Zahlen über den Bestand an Betreuungsverfahren zum Ende des Jahres 2016 vor. Die Länderübersicht des Jahres 2017 wird erst ab Mitte 2018 zur Verfügung stehen. Am Ende des Jahres 2015 waren bundesweit 1.221.676 Verfahren anhängig, die sich auf die Länder aufteilten wie folgt: Land Anzahl der Betreuungsverfahren BW 57.595 Land Anzahl der Betreuungsverfahren BY 183.428 BE 57.125 BB 45.767 HB 10.167 HH 26.312 HE 98.703 MV 35.281 NI 136.697 NW 285.604 RP 61.546 SL 20.212 SN 69.867 ST 45.536 SH 49.616 TH 38.220 Doch sind auch diese Zahlen nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar. So sind in Baden-Württemberg gemäß §§ 36, 37 Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (württembergischer Landesteil) für die Geschäfte des Vormundschaftsgerichts und damit für Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsverfahren weitgehend die Notariate zuständig. Zum Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte gehören lediglich die im Rahmen dieser Verfahren anfallenden Einzelmaßnahmen , die unter Richtervorbehalt stehen. 7.2 Wie hoch beläuft sich die Förderung pro Betreuungsverein in den anderen Bundesländern und im Bundesschnitt? Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2016. Die Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.13 Land Förderung pro Verein BW 24.411,20 € BY 7.670,00 € BE 61.284,17 € 12 Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik schätzt in dem Entwurf seines Abschlussberichts vom 06.09.2017 die Anzahl der am 31.12.2015 in Deutschland unter Betreuung stehenden Personen (einschließlich derjenigen, bei denen mit der baldigen Einrichtung einer vorläufigen oder endgültigen Betreuung zu rechnen ist) auf rund 1.248.900, vgl. Bericht Seite. 33. 13 Die Zahlen zu 7.1. und 7.2. sind entnommen aus der Statistik: Auswertung Deinert; Quellen: Sozialministerien bzw. Überörtliche Betreuungsbehörden der Bundesländer; Stat. Bundesamt (Einwohnerzahlen ), Bundesamt für Justiz, (Betreuungszahlen), Notariatskammer Baden-Württemberg (Betreuungszahlen) Drucksache 17/19206 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Land Förderung pro Verein BB 11.589,61 € HB 31.800,00 € HH 90.000,00 € HE 12.845,25 € MV 7.860,35 € NI 17.857,07 € NW 12.863,57 € RP 27.669,00 € SL 25.454,55 € SN 8.855,00 € ST 13.890,50 € SH 47.165,79 € TH 8.333,13 € Bund 18.541,97 € 7.3 In welcher jährlichen Gesamthöhe fördern die anderen Bundesländer jeweils Betreuungsvereine? Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2016.14 Land Gesamtförderung pro Jahr BW 1.733.195 € BY 750.000 € BE 675.000 € BB 735.410 € HB 475.174 € HH 630.000 € HE 655.108 € MV 157.207 € NI 999.996 € NW 2.199.670 € Land Gesamtförderung pro Jahr RP 2.905.245 € SL 280.000 € SN 88.550 € ST 166.686 € SH 896.150 € TH 124.997 € 8. Inwieweit setzt sich die Staatsregierung auf der Bundesebene dafür ein, dass die Vergütungssätze für die hauptamtlich tätigen beruflichen Betreuer erhöht werden? Die Staatsregierung vertritt die Auffassung, dass die Vergütung der Berufsbetreuer angemessen anzuheben ist. Das Vergütungssystem muss sicherstellen, dass Berufsbetreuer eine qualitativ hochwertige Betreuung leisten können. Dazu gehört vor allem, dass sie jedem Betreuten hinreichend Zeit widmen können. Die vergüteten Zeitpauschalen sind daher an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Stundensätze müssen der verantwortungsvollen Aufgabe und dem Anforderungsprofil der Berufsbetreuer entsprechen, damit auch in Zukunft qualifizierte und motivierte Menschen den Beruf des Berufsbetreuers ergreifen. Die Staatsregierung hat daher das Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Qualität der Betreuung und zur Evaluierung des Vergütungssystems von Anbeginn aktiv unterstützt, indem sie die Mitgliedschaft im Beirat übernommen hat. Dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergü̈tung, das eine Erhöhung der Stundensätze der Berufsbetreuer um 15 Prozent vorsah, hätte die Staatsregierung zugestimmt , auch wenn aus fachlicher Sicht einer nachhaltigen Gesamtlösung der Vergütung, die Zeitpauschalen und Stundensätze einbezieht, der Vorzug zu geben wäre. Das Gesetzesvorhaben wurde aber mehrheitlich von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Da eine Lösung gegen den Willen der Mehrheit der Länder bei einem im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben keine Aussicht auf Erfolg verspricht, bemüht sich die Staatsregierung in den Verhandlungen mit den anderen Ländern und dem Bund um eine zeitnahe Anhebung der Berufsbetreuervergütung . Sie beteiligt sich zu diesem Zweck sowohl an der entsprechenden Arbeitsgruppe der Länder als auch an der geplanten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern. 14 siehe Fn. 13