Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.10.2017 Schulbezogene Jugendarbeit Die schulbezogene Jugendarbeit ist ein Schwerpunkt der Jugendarbeit gemäß § 11 Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII). Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schularten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Stellen stehen im Schuljahr 2017/2018 für schulbezogene Jugendarbeit an bayerischen Schulen zur Verfügung (bitte Stellen je Schulart angeben, bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Stunden stehen je Stelle zur Verfügung? 2. Welche Träger bieten die schulbezogene Jugendarbeit an (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Anzahl der Stellen in Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten)? 3. In welche Tarifgruppen werden die Mitarbeitenden eingruppiert (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern sowie Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten )? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.11.2017 1. a) Wie viele Stellen stehen im Schuljahr 2017/18 für schulbezogene Jugendarbeit an bayerischen Schulen zur Verfügung (bitte Stellen je Schulart angeben, bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten)? Der Bayerische Jugendring (BJR), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der vom Freistaat mit der Wahrnehmung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für den Bereich der Jugendarbeit beauftragt wurde, fördert die schulbezogene Jugendarbeit mittels der „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der schulbezogenen Jugendarbeit zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung “ (Stand: 01.01.2015, veröffentlicht unter https:// www.bjr.de/themen/foerderung/fachprogramm-schul bezogene-jugendarbeit.html). Diese Förderrichtlinien sehen keine Förderung von Personalstellen vor, gefördert werden vielmehr Sach- und Personalkosten , die den zuwendungsberechtigten Trägern entstehen , wenn sie Aktivitäten schulbezogener Jugendarbeit durchführen. b) Wie viele Stunden stehen je Stelle zur Verfügung? Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 1 a. 2. Welche Träger bieten die schulbezogene Jugendarbeit an (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Anzahl der Stellen in Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten)? Von den zahlreichen Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit werden vom BJR nur die aus staatlichen Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung geförderten Maßnahmen erfasst. Nach Nr. 3 der o. g. BJR-Förderrichtlinien sind die im BJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen, die Gliederungen des BJR und die anerkannten Jugendbildungsstätten in Bayern antragsberechtigt. Weiterhin antragsberechtigt sind andere freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, einschließlich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sofern der Antrag Einzelmaßnahmen und Projekte für deren Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum Gegenstand hat. Seit Beginn des Fachprogramms im Jahr 2009 bis zum 21.07.2017 wurden insgesamt 622 Anträge gestellt, von denen 599 den Förderrichtlinien entsprachen und demzufolge bewilligt werden konnten. Die 599 Bewilligungen verteilen sich auf die einzelnen Regierungsbezirke wie folgt: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.05.2018 Drucksache 17/19208 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19208 Regierungsbezirk Anzahl der Bewilligungen 2009 bis 21.07.2017 Oberbayern 199 Niederbayern 45 Oberpfalz 28 Oberfranken 97 Mittelfranken 86 Unterfranken 87 Schwaben 57 Bayernweit 599 Eine Aufstellung über die Verteilung nach Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten liegt weder der Staatsregierung noch dem BJR vor. Für den Zeitraum 2009 bis 2013 liegt weder der Staatsregierung noch dem BJR eine Aufstellung über die Verteilung auf die verschiedenen Trägergruppen vor. Im Zeitraum 2014 bis 31.05.2017 verteilen sich die Anträge auf die verschiedenen Trägergruppen wie folgt: Antragsteller Anzahl der Förderanträge 2014 bis 31.05.2017 Gliederungen des BJR 67 Jugendverbände 111 Offene Kinder- und Jugendarbeit 15 Jugendbildungsstätten 42 Insgesamt 235 Eine Aufstellung über die Verteilung nach Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten liegt weder der Staatsregierung noch dem BJR vor. Die 111 Anträge aus Jugendverbänden wiederum verteilen sich wie folgt: Jugendverband Anzahl der Förderanträge 2014 bis 31.05.2017 Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Bayern 62 Mitgliedsverbände des BDKJ 12 Evangelische Jugend in Bayern (EJB) 5 Mitgliedsverbände der EJB 6 djo – Deutsche Jugend in Europa 9 Pfadfinderverbände 5 Malteser-Jugend 3 Wasserwachtjugend 3 DLRG-Jugend 1 Bayerische Sportjugend 1 Landesverband Bayerischer Junggärtner 1 Jugend des Deutschen Alpenvereins 1 Jugendwerk der AWO 1 TC Weiss-Rot Coburg 1 Insgesamt 111 Eine Aufstellung über die Verteilung nach Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten liegt weder der Staatsregierung noch dem BJR vor. 3. In welche Tarifgruppen werden die Mitarbeitenden eingruppiert (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern sowie Landkreisen, deren Gemeinden und kreisfreien Städten)? Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 1 a.