Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ilona Deckwerth SPD vom 11.10.2017 Bayerische Perspektiven zur Inklusion von Menschen mit Behinderung I Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern hat die Staatsregierung im Jahr 2013 einen Aktionsplan verabschiedet und diesen 2016 evaluieren lassen . Am 13.07.2017 führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration des Landtags ein „Fachgespräch zur Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion “ durch. Sowohl in der Evaluation als auch in dem Fachgespräch wurde deutliche Kritik an dem bisherigen Aktionsplan geäußert, verbunden mit klaren Hinweisen für seine Überarbeitung und Neufassung. Der neue Aktionsplan soll bis Anfang 2018 beschlossen werden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie wird die Staatsregierung den Bezug des Aktionsplans Inklusion zur UN-Behindertenrechtskonvention stärken? b) Welche spezifischen Maßnahmen sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan Inklusion für besonders vulnerable Gruppen von Menschen mit Behinderung (z. B. Frauen, Kinder, ältere Menschen, taubblinde Menschen) vor? c) Wie wird die Staatsregierung bei der Überarbeitung des Aktionsplans Transparenz im Umgang mit den Rückmeldungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und Parlament bei der Fortschreibung des Aktionsplans herstellen? 2. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Schaffung von finanzierbarem barrierefreiem Wohnraum insbesondere zur Integration von Menschen mit Behinderung aus Komplexeinrichtungen vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 3. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur schulischen Inklusion vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 4. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 5. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zum Ausbau der unterstützten Kommunikation für Menschen mit kognitiven und geistigen Einschränkungen vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 6. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zum flächendeckenden Ausbau der Krisendienste für Menschen mit einer psychischen Erkrankung/Behinderung vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 7. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Verbesserung der Möglichkeiten der Erwachsenenbildung von Menschen mit Behinderung vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 8. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Ermöglichung von Assistenzleistungen in Krankenhäusern insbesondere für schwerstmehrfachbehinderte Menschen vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.02.2017 Drucksache 17/19213 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19213 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.11.2017 1. a) Wie wird die Staatsregierung den Bezug des Aktionsplans Inklusion zur UN-Behindertenrechtskonvention stärken? b) Welche spezifischen Maßnahmen sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan Inklusion für besonders vulnerable Gruppen von Menschen mit Behinderung (z. B. Frauen, Kinder, ältere Menschen, taubblinde Menschen) vor? c) Wie wird die Staatsregierung bei der Überarbeitung des Aktionsplans Transparenz im Umgang mit den Rückmeldungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und Parlament bei der Fortschreibung des Aktionsplans herstellen? 2. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Schaffung von finanzierbarem barrierefreiem Wohnraum insbesondere zur Integration von Menschen mit Behinderung aus Komplexeinrichtungen vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 3. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur schulischen Inklusion vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 4. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 5. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zum Ausbau der unterstützten Kommunikation für Menschen mit kognitiven und geistigen Einschränkungen vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 6. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zum flächendeckenden Ausbau der Krisendienste für Menschen mit einer psychischen Erkrankung/Behinderung vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 7. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Verbesserung der Möglichkeiten der Erwachsenenbildung von Menschen mit Behinderung vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? 8. a) Welche konkreten Ziele inklusive Zuständigkeiten und Zeithorizont sieht die Staatsregierung in dem Aktionsplan zur Ermöglichung von Assistenzleistungen in Krankenhäusern insbesondere für schwerstmehrfachbehinderte Menschen vor? b) Wie wird die Staatsregierung die Erreichung dieser Ziele messen? c) Welche Haushaltsmittel sind nach Auffassung der Staatsregierung erforderlich, um diese Ziele zu realisieren ? Es wird davon ausgegangen, dass sich die gesamte Anfrage auf den fortzuschreibenden Aktionsplan „Inklusion“ der Staatsregierung bezieht. Die Fragen 1 a bis 8 c können daher derzeit nicht beantwortet werden. Die Fragen nehmen Bezug auf den schriftlichen Bericht zur Drs. 16/8597 vom 11.01.2017 „Stand der Inklusion in Bayern“ und eine diesbezügliche Ankündigung im Protokoll zur 70. Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration. Hierin wird erläutert, dass die Staatsregierung beabsichtigt, den im Jahr 2013 beschlossenen bayerischen Aktionsplan „Inklusion“ nach einer Evaluation fortzuschreiben. Es handelt sich insoweit nicht um einen neuen Aktionsplan. Derzeit findet der Fortschreibungsprozess statt. Die in o. g. Ausschusssitzung am 13.07.2017 vorgestellte transparente und auf Partizipation ausgerichtete Verfahrensweise wurde von den Ausschussmitgliedern und den anwesenden Verbandsvertretern begrüßt. Zwischenzeitlich fand ein Austausch mit dem Landesbehindertenrat statt. Vonseiten des Landesbehindertenrates wurde weiterhin um eine intensive Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände und Organisationen im Fortschreibungsprozess gebeten. Diese Anregung wird gerne aufgegriffen, sodass der Beteiligungsprozess nun erweitert wird. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird, wie bei der Erstfassung auch, zunächst eine Entwurfsfassung erstellt , die nach Beschlussfassung durch den Ministerrat an die Verbände zur Stellungnahme zugeleitet wird. Nach dieser Verbändebeteiligung ist vorgesehen, dass der Ministerrat die endgültige Fassung des fortgeschriebenen Aktionsplans beschließt. Der im Protokoll genannte Termin (Ende 2017/Anfang 2018) bezieht sich auf die Entwurfsfassung des fortgeschriebenen Aktionsplans.