Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 02.10.2017 Stationäre Langzeitversorgung „Junger Schlaganfallpatienteninnen und -patienten“ Rund drei Viertel aller Schlaganfälle weltweit treffen Menschen über 70 Jahren. Bei fünf bis zehn Prozent der Schlaganfälle sind aber auch Menschen unter 50 Jahren betroffen. Das sind pro Jahr in Deutschland etwa 9.000 bis 14.000 Männer und Frauen. Die Zahl ist steigend. Bei einem Teil dieser Patientinnen und Patienten ist nach der auf die Akutbehandlung folgenden Rehabilitationsbehandlung aufgrund der Schwere der Erkrankung keine ambulante Nachsorge möglich. Stattdessen muss die Langzeitversorgung durch eine stationäre Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Die Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger unterscheiden sich jedoch erheblich von denen älterer. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In wie vielen bayerischen Pflegeheimen gibt es spezielle Wohnbereiche „Junge Pflege“ (bitte unterteilen nach Regierungsbezirken und Einrichtungen)? b) Wie viele Pflegeplätze gibt es in diesen speziellen Wohnbereichen bayernweit? 2. Wie viele sogenannte jüngere Schlaganfallpatientinnen und -patienten – im weitesten Sinn definiert – als Personen, die sich noch nicht im Rentenalter befinden - leben derzeit in Bayern in stationären Pflegeeinrichtungen , die ursprünglich auf die Bedürfnisse älterer Bewohnerinnen und Bewohner ausgelegt sind? 3. Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten, die Pflegeheime dabei unterstützen könnten, die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse junger pflegebedürftiger Menschen mit mehr bzw. fachbezogen geschultem Personal qualitätsorientierter umzusetzen? 4. Wie viele Anfragen zur stationären Betreuung von „jüngeren Schlaganfallpatientinnen und -patienten“ bzw. zur Unterstützung bei der Suche nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten werden jährlich in den bayerischen Pflegestützpunkten bearbeitet? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 23.11.2017 1. a) In wie vielen bayerischen Pflegeheimen gibt es spezielle Wohnbereiche „Junge Pflege“ (bitte unterteilen nach Regierungsbezirken und Einrichtungen)? In vier bayerischen Pflegeheimen gibt es spezielle Wohnbereiche für „Junge Pflege“. Im Regierungsbezirk Oberbayern befinden sich drei Einrichtungen : – AWO Dorf Hasenbergl, München – Haus der AWO, München – Haus an der Effnerstraße, München Im Regierungsbezirk Schwaben befindet sich eine Einrichtung: – Seniorenzentrum Lechrain b) Wie viele Pflegeplätze gibt es in diesen speziellen Wohnbereichen bayernweit? Es gibt bayernweit 83 derartige Pflegeplätze. 2. Wie viele sogenannte jüngere Schlaganfallpatientinnen und -patienten – im weitesten Sinn definiert als Personen, die sich noch nicht im Rentenalter befinden – leben derzeit in Bayern in stationären Pflegeeinrichtungen, die ursprünglich auf die Bedürfnisse älterer Bewohnerinnen und Bewohner ausgelegt sind? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten, die Pflegeheime dabei unterstützen könnten, die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse junger pflegebedürftiger Menschen mit mehr bzw. fachbezogen geschultem Personal qualitätsorientierter umzusetzen? Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch eröffnet derzeit keine diesbezüglichen Fördermöglichkeiten im stationären Bereich. Gleiches gilt für staatliche Fördermöglichkeiten. 4. Wie viele Anfragen zur stationären Betreuung von „jüngeren Schlaganfallpatientinnen und -patienten “ bzw. zur Unterstützung bei der Suche nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten werden jährlich in den bayerischen Pflegestützpunkten bearbeitet? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.02.2017 Drucksache 17/19219 Bayerischer Landtag