Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 17.10.2017 Anzahl der barrierefreien Arztpraxen in Bayern Wie von Regierungsseite 2013 verkündet wurde, sollte mit dem Projekt „Bayern barrierefrei bis 2023“ das Ziel eines komplett barrierefreien Bayerns erreicht werden. Ich frage die Staatsregierung: Wie viele der Arztpraxen in Bayern haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen barrierefreien Zugang, rollstuhlgerechte Praxisräume bzw. verfügen über einen behindertengerechten Parkplatz? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24.11.2017 Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die diese als Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erfüllen. Um Menschen mit Behinderung auf einen behindertengerechten Zugang von Vertragsarztpraxen aufmerksam zu machen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) ein Internettool („Arztsuche“) mit erweiterten Optionen zur Abbildung von rollstuhlgerechten Praxen entwickelt. Die Auswertung des Arztregisters durch die KVB ergab, dass 2.183 Vertragsarztpraxen in Bayern über einen rollstuhlgerechten Zugang verfügen. Die Angaben im Arztregister beruhen auf einer Eigeneinschätzung der jeweiligen Arztpraxen. Es besteht mitunter eine Diskrepanz zwischen der Eigeneinschätzung von Arztpraxen und behinderten Patienten bzw. Behindertenverbänden hinsichtlich der Frage, ob die jeweilige Praxis tatsächlich barrierefrei ist. Da die KVB keine Daten hinsichtlich rollstuhlgerechter Praxisräume bzw. behindertengerechter Parkplätze erhebt, sind uns hierzu leider keine Angaben möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.02.2018 Drucksache 17/19232 Bayerischer Landtag