Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner SPD vom 03.04.2014 Geplante Radwegemaßnahmen entlang von Staatsstraßen im Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Radwegemaßnahmen sind im Landkreis Aschaf- fenburg und Landkreis Miltenberg entlang von Staatsstraßen in den nächsten drei Jahren geplant (bitte einzeln aufführen)? 2. Wann werden welche Maßnahmen konkret realisiert (bitte einzeln aufführen)? 3. Welche finanziellen Förderprogramme gibt es auf Landes -, Bundes- und Europaebene (bitte einzeln aufführen) für den Radwegebau entlang von Staatsstraßen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.05.2014 1. Welche Radwegemaßnahmen sind im Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg entlang von Staatsstraßen in den nächsten drei Jahren geplant (bitte einzeln aufführen)? 2. Wann werden welche Maßnahmen konkret realisiert (bitte einzeln aufführen)? Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Radwege entlang von Staatsstraßen werden grundsätzlich entweder im Zuge von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Staatsstraßen mit hergestellt oder nachträglich angebaut. Um auch für die kommenden Jahre eine objektive Grundlage zu erhalten, welche Radwege besonders dringlich sind, wird aktuell unter Einbindung der Staatlichen Bauämter und mit Unterstützung eines externen Büros eine Analyse erarbeitet , an welchen Stellen das Netz weiter verbessert werden soll. Daraus werden infrage kommende Projekte ermittelt, anschließend priorisiert und Radwegeprogrammen für die kommenden Jahre zugeordnet. Für konkrete Angaben zu zukünftigen Radwegemaßnahmen an Staatsstraßen bleibt insofern das Ergebnis der Analyse abzuwarten. Im Jahr 2014 ist seitens des Freistaats Bayern im Vorgriff auf das oben genannte Analyseergebnis der Baubeginn für folgende Radwegeprojekte entlang von Staatsstraßen in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg vorgesehen : Straße Bezeichnung ggfs. Bemerkung St 2308 Radweg Eschau – Unteraulenbach im Zuge des Projekts „St 2308, Ortsumgehung Sommerau“ St 2309 Radweg Aschaffenburg – Obernau im Zuge des Projekts „St 2309, Verlegung nördlich Obernau mit Neubau der Hafenbahnüberführung “; seit 2012 im Bau; Fertigstellung Mai 2014 Seit der Erweiterung des Förderprogramms „Bau von Staatsstraßen in gemeindlicher Sonderbaulast“ im Jahr 2009 besteht auch für Kommunen die Möglichkeit, unselbstständige Geh- und Radwege entlang von Staatsstraßen in eigener Zuständigkeit und unter Inanspruchnahme von staatlichen Zuschüssen nach dem Finanzausgleichsgesetz (Art. 13 f FAG) zu realisieren. Derzeit sind in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg folgende Radwegemaßnahmen auf diese Weise zur Realisierung vorgesehen: Straße Bezeichnung ggfs. Bemerkung St 521 Geh- und Radweg Riedern – Landesgrenze BW (Gde. Eichenbühl ) St 2306 Geh- und Radweg zwischen Geiselbach und Hofstädten (Gde. Geiselbach; Markt Schöllkrippen) St 2307 Geh- und Radweg zwischen Feldkahl und Schimborn (Markt Hösbach; Markt Mömbris) Antrag 2014, Bau 2015 St 2307 Radweg St. Jörgen (Gde. Bessenbach ) St 2309 Geh- und Radweg zwischen Klinger und St 2305 (Markt Mömbris) St 2317 Radweg Neuhammer – Dammbach (Gde. Dammbach) seit 2013 im Bau; Fertigstellung Sommer 2014 Bei den Radwegen, die in Sonderbaulast verwirklicht werden sollen, ist zu beachten, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise erst um Willenserklärungen der Kommunen handelt. Erst mit dem Vorliegen von Baurecht und einem konkreten Förderantrag steht fest, ob und in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1940 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1940 3. Welche finanziellen Förderprogramme gibt es auf Landes-, Bundes- und Europaebene (bitte einzeln aufführen) für den Radwegebau entlang von Staatsstraßen ? Für den Bau von Radwegen an Staatsstraßen gibt es nur Förderprogramme des Freistaats Bayern: a) Art. 13 c FAG (Härtefonds) Förderfähig sind unselbstständige Geh- und Radwege an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich sind, soweit Kosten von Gemeinden getragen werden, weil der Träger der Straßenbaulast die Durchführung der Maßnahme auf eigene Kosten ablehnt. b) Art. 13 f FAG Förderfähig sind unselbstständige Radwege sowie un- selbstständige Geh- und Radwege an Staatsstraßen, soweit die Gemeinde die Kosten übernimmt. c) Art. 2 BayGVFG Förderfähig sind Geh- und Radwege an Staatsstraßen, soweit eine Gemeinde in Ortsdurchfahrten nach Art. 42 Abs. 1 oder nach Abs. 3 Satz 2 BayStrWG für Radwege Träger der Straßenbaulast ist.