Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.04.2014 Tierhaltung im neuen Forschungsgebäude des Herzzentrums München Nach Angaben des Staatlichen Bauamts München 2 will das Deutsche Herzzentrum München seine bestehenden Forschungseinrichtungen , die auf zwei Gebäude verteilt sind, in einem Neubau zusammenfassen und erweitern. Im Untergeschoss ist „Tierhaltung“ vorgesehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Tiere welcher Arten sollen in dieser „Tierhaltung “ im Deutschen Herzzentrum München gehalten werden (bitte nach Tierart aufschlüsseln)? 2. Ist die Haltung von genmanipulierten Tieren vorgesehen (wenn ja, bitte nach Tierart aufschlüsseln)? 3. Wie viele Käfige sind in der „Tierhaltung“ vorgesehen und wie viele Tiere werden jeweils in einem Käfig gehalten (bitte nach Tierart aufschlüsseln)? 4. Wie groß ist die Fläche dieser „Tierhaltung“? 5. Für welche Forschungsbereiche und welche jeweiligen Zwecke werden die Tiere gehalten (bitte nach Arten, Forschungsbereich und jeweiligen Zweck aufschlüsseln)? 6. Werden im Herzzentrum Versuche mit Tieren durchgeführt , die nicht im Herzzentrum gehalten werden? 7. Wenn ja, von wo stammen diese Tiere? 8. Aus welchen Mitteln wird der Neubau finanziert? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 09.05.2014 Die Schriftliche Anfrage wird aufgrund der Stellungnahme des Deutschen Herzzentrums München wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In-vitro-Methoden und Methoden im Sinne der „3R (replace , refine, reduce)“ werden bei den Versuchsvorhaben am Deutschen Herzzentrum München, soweit wissenschaftlich möglich, weit überwiegend eingesetzt. Das wissenschaftlich verfügbare Methodenspektrum wird ständig weiterentwickelt und verfeinert. Die Tierhaltung im Forschungsneubau des Deutschen Herzzentrums München erweitert die Tierhaltungskapazitäten dort nicht. Sie unterliegt den Vorgaben der europäischen Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU und dem deutschen Tierschutzrecht . Zu 1.: Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3. Zu 2.: Ja, ausschließlich Mäuse. Zu 3.: Maximal 2.000 Käfige. In einem Käfig werden maximal 5 Tiere gehalten; dies sind weniger Tiere als rechtlich möglich. Zu 4.: Ca. 900 m2. Zu 5.: Die Mäuse werden für den Zweck der Grundlagenforschung sowie für die Erkennung und Vorbeugung von Herz- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehalten. Zu 6.: Nein. Zu 7.: Entfällt. Zu 8.: Der Forschungsbau wird aus staatlichen Mitteln finanziert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1944 Bayerischer Landtag