Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 06.11.2017 Lehrkräfte in Teilzeit Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass Lehrkräfte in Teilzeit ab einer Wochenstundenzahl von 10 Stunden und mehr zur Klassenführung eingesetzt werden können? 2. Wie viele Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit <10 Stunden bzw. >10 Stunden an bayerischen Schulen (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken und Schultypen sowie Stunden/Schule)? 3. Wie viele Lehrkräfte in Teilzeit ab einer Wochenstundenzahl von 10 Stunden und mehr sind tatsächlich zur Klassenführung eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken und Schultypen sowie Stunden/ Schule)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 04.12.2017 Vorbemerkung: Die Fragen der Schriftlichen Anfrage stellen auf Lehrkräfte in Teilzeit in den einzelnen Schulamtsbezirken ab. Nur die Schularten der Grund- und Mittelschulen kennen als einzige Schularten Staatliche Schulämter als Schulaufsichtsbehörden . Die folgenden Antworten beziehen sich demnach ausschließlich auf die Grund- und Mittelschulen. Zu 1.: Die Verantwortung für die Bestellung einer Lehrkraft zur Klassenleitung liegt bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter einer jeweiligen Schule, der nach § 6 Abs. 1 der Lehrerdienstordnung (LDO) für jede Klasse eine Lehrkraft mit der Leitung beauftragt. Darüber hinaus existieren keine Regelungen , welche die Übernahme einer Klassenleitung an eine bestimmte Unterrichtspflichtzeit knüpfen. Demnach ist es möglich, dass Lehrkräfte in Teilzeit auch ab der angefragten Wochenstundenzahl von 10 Stunden als Klassenleitung eingesetzt werden können. Zu 2.: Die Anzahl der Lehrkräfte, die in Teilzeit im angefragten Umfang in den einzelnen Schulamtsbezirken und Schultypen tätig sind, ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Schulen ist aufgrund der z. T. geringen Anzahl an Lehrkräften an einer Schule aus Datenschutzgründen nicht zulässig, da Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Zu 3.: Diese Daten werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht erfasst, da die Zuständigkeiten bei den nachgeordneten Schulverwaltungsbehörden liegen; die Daten müssten daher unmittelbar dort erhoben werden. Eine Ermittlung der Anzahl von Lehrkräften in Teilzeit mit Klassenführung durch die Regierungen bzw. die Staatlichen Schulämter wäre dabei allerdings nur in Form von Einzelfallprüfungen einer jeden der ca. 57.000 Grundund Mittelschullehrkräfte möglich. Da eine solche Einzelfallprüfung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die nachgeordneten Behörden darstellt, wird auf die Abfrage dort verzichtet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19452 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19452 Anlage Drucksache 17/19452 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19452 Anlage