Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 09.10.2017 Zukunftsstrategie Bayern Digital In der Zukunftsstrategie Bayern Digital II ist zu lesen, dass eine Glasfaserinitiative geplant ist, die Bayern eine gigabitfähige Infrastruktur bis 2025 ermöglichen wird. Schwerpunkte des Glasfaserausbaus sollen Gewerbe- und Neubaugebiete , Behörden, Forschungseinrichtungen und die Anbindung von 5G-Basisstationen sein. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Regionen werden vorerst nicht von der gigabitfähigen Infrastruktur profitieren, da sie nicht den oben genannten Schwerpunkten entsprechen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wird die Staatsregierung dafür sorgen, dass auch eine gigabitfähige Infrastruktur in den Regionen eingerichtet wird, die nicht Teil der von der Staatsregierung genannten Schwerpunktbereiche sind, im Sinn der Gleichwertigkeit zwischen Stadt und Land? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wenn ja, wann genau soll eine gigabitfähige Infrastruktur in den Nicht-Schwerpunktbereichen eingerichtete werden (Jahresangaben)? 5. Wenn diese eingerichtet wird, auf welche technische Infrastruktur soll zurückgegriffen werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.11.2017 Zu 1. bis 4.: Ziel der neuen Förderinitiative im Rahmen des Masterplans Bayern Digital II ist, bis 2025 Gigabit-Internetanschlüsse in ganz Bayern verfügbar zu machen. Breitbandausbau ist primär Aufgabe der Netzbetreiber. Nur wo marktgetrieben keine entsprechende Infrastruktur entsteht, kommt ein staatliches Eingreifen infrage. Bisher gelten sämtliche von der EU-Kommission (EU-KOM) genehmigten Rahmenrichtlinien für einen geförderten Ausbau von Breitbandnetzen in den Mitgliedsländern nur in Gebieten, die noch nicht mit mindestens 30 MBit/s versorgt sind (sog. weiße Flecken). Die Staatsregierung hat daher sechs Pilotprojekte im Rahmen einer Einzelnotifizierung zur Förderung in sog. grauen Flecken (das sind Gebiete, in den Breitbandinfrastrukur mit mindestens 30 MBit/s durch einen Anbieter verfügbar ist) bei der EU-KOM eingereicht. Bayern ist damit EU-weit Vorreiter. Mit den Erfahrungen aus der aktuell laufenden Pilotförderung soll eine neue Gigabit-Förderrichtlinie in 2018 bei der EU-KOM zur Genehmigung eingereicht werden. Schwerpunkte dieser Förderung sollen Gebiete mit besonderem Bedarf, beispielsweise Gewerbegebiete, sein. Es sollen aber auch Privathaushalte profitieren können. Die Kommunen kennen den Bedarf vor Ort am besten. Die Erschließungsgebiete sollen daher auch künftig in kommunaler Planungshoheit festgelegt werden. Kommunen können auch bereits unter der bisherigen Bayerischen Breitbandrichtlinie einen Gigabitausbau in sog. weißen Flecken veranlassen. Über 1.000 bayerische Kommunen planen bereits heute einen geförderten FTTB-Ausbau (FTTB = Fibre-to-the-Building ) zumindest für Teilgebiete. Damit erhalten aktuell über 80.000 bislang unversorgte Haushalte einen direkten Glasfaseranschluss in die Gebäude. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat zu Stand und Ausblick bei der Breitbandförderung im Freistaat bereits im Oktober den „Breitband-Bericht Bayern 2017“ veröffentlicht . Der Bericht ist unter folgender Internetadresse abrufbar : www.schnelles-internet-in-bayern.de Zu 5.: Breitbandförderverfahren müssen aufgrund von EU-Vorgaben technologieneutral gestaltet sein. Die Bereitstellung von Gigabitbandbreiten wird jedoch voraussichtlich nur mit einem Glasfaserausbau bis in die Gebäude möglich sein. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19454 Bayerischer Landtag