Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 25.09.2017 Kommunale Finanzen in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Höhe der Stabilisierungshilfen bzw. Bedarfszuweisungen für Kommunen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Kommune)? 2. a) Bei welchen Landkreisen und Kommunen in Unterfranken weicht die genehmigte Höhe von der beantragten Höhe der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen ab (bitte Auflistung seit 2013)? b) In welcher Höhe fällt die Abweichung aus (mit Bitte um Angabe in Euro und Prozent)? 3. a) Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung haben die unterfränkischen Landkreise und Kommunen ? b) Wie haben sich der absolute und der Pro-Kopf-Verschuldungsstand der Landkreise und Kommunen seit 2013 entwickelt? 4. Wie steht die Staatsregierung zur Maßnahme eines Entschuldungsfonds für Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und deshalb keinen genehmigten Haushalt haben? 5. a) In welcher Form unterstützt die Staatsregierung Programme zur interkommunalen Zusammenarbeit in Unterfranken insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel (bitte aufgeschlüsselt nach Programm und beteiligten Kommunen)? b) Sollte es sich um finanzielle Unterstützung handeln, wie hoch ist diese (bitte aufgeschlüsselt nach Programm und beteiligten Kommunen)? 6. Mit welcher finanziellen Förderung hat die Staatsregierung die Kommunen im Regierungsbezirk Unterfranken im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zusätzlich unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Kommune , Jahr und nach Anzahl der aufgenommenen Geflüchteten )? 7. a) In welcher Form fördert die Staatsregierung bayerische Programme zur Wiederbelebung der Innenstädte bzw. Ortskerne? b) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, mit denen der Freistaat die Programme zur Wiederbelebung der Innenstädte und Ortskerne unterstützt? c) Plant die Staatsregierung auch für Unterfranken ein ähnliches Sonderprogramm für Stadt- und Ortskerne wie für Nordostbayern? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.12.2017 1. Wie hat sich die Höhe der Stabilisierungshilfen bzw. Bedarfszuweisungen für Kommunen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Kommune)? Als klassische Bedarfszuweisungen wurden bewilligt: Im Jahr 2007 der Gemeinde Niederlauer 120.000 Euro, der Gemeinde Segnitz 72.162 Euro, dem Markt Willanzheim 110.00 Euro, der Stadt Amorbach 20.000 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 100.000 Euro, dem Landkreis Rhön- Grabfeld 150.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 150.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 100.000 Euro, dem Landkreis Main-Spessart 100.000 Euro. Im Jahr 2008 der Gemeinde Segnitz 98.666 Euro, dem Markt Seinsheim 100.000 Euro, der Stadt Miltenberg 200.620 Euro, dem Markt Weilbach 390.000 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 150.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 150.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 100.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 100.000 Euro, dem Landkreis Main-Spessart 100.000 Euro. Im Jahr 2009 der Gemeinde Segnitz 14.171 Euro, dem Markt Seinsheim 100.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 47.436 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 150.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 150.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 100.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 100.000 Euro, dem Landkreis Main-Spessart 100.000 Euro. Im Jahr 2010 dem Markt Seinsheim 100.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 728.632 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 75.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 100.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 50.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 50.000 Euro, dem Landkreis Main- Spessart 50.000 Euro. Im Jahr 2011 der Gemeinde Niederlauer 160.000 Euro, dem Markt Seinsheim 100.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 175.281 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 100.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 200.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 100.000 Euro, dem Landkreis Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.05.2018 Drucksache 17/19457 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19457 Kitzingen 100.000 Euro, dem Landkreis Main-Spessart 100.000 Euro. Im Jahr 2012 dem Markt Altenbuch 60.000 Euro, der Gemeinde Leidersbach 233.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 1.333.293 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 100.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 200.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 100.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 100.000 Euro, dem Landkreis Main-Spessart 100.000 Euro. Im Jahr 2013 der Stadt Ostheim v. d. Rhön 50.000 Euro, der Gemeinde Willmars 50.000 Euro, der Stadt Königsberg in Bayern 40.000 Euro, der Stadt Amorbach 60.000 Euro, der Stadt Miltenberg 320.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 1.768.232 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 100.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 200.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 100.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 400.000 Euro, dem Landkreis Main-Spessart 200.000 Euro. Im Jahr 2014 der Stadt Zeil am Main 110.000 Euro, der Gemeinde Eichenbühl 30.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 6.695.801 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 100.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 300.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 100.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 300.000 Euro, dem Landkreis Main-Spessart 200.000 Euro. Im Jahr 2015 der Gemeinde Segnitz 653 Euro, der Gemeinde Schonungen 2.106.928 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 100.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 300.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 250.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 300.000 Euro, dem Landkreis Main- Spessart 200.000 Euro. Im Jahr 2016 der Gemeinde Schonungen 846.882 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 100.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 400.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 400.000 Euro, dem Landkreis Kitzingen 450.000 Euro, dem Landkreis Main Spessart 300.000 Euro, dem Landkreis Schweinfurt 200.000 Euro. Als Stabilisierungshilfen, die im Jahr 2012 als Sonderform der Bedarfszuweisungen eingeführt wurden, wurden bewilligt: Im Jahr 2012 der Gemeinde Altenbuch 200.000 Euro. Im Jahr 2013 der Gemeinde Bastheim 200.000 Euro, der Gemeinde Großbardorf 100.000 Euro, der Gemeinde Höchheim 50.000 Euro, dem Markt Oberelsbach 500.000 Euro, der Stadt Ostheim v. d. Rhön 500.000 Euro, der Stadt Volkach 500.000 Euro, der Gemeinde Altenbuch 250.000 Euro, der Stadt Amorbach 1.000.000 Euro, der Stadt Stadtprozelten 150.000 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 400.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 500.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 200.000 Euro. Im Jahr 2014 der Stadt Bad Brückenau 300.000 Euro, der Stadt Münnerstadt 500.000 Euro, dem Markt Wildflecken 500.000 Euro, der Gemeinde Bastheim 300.000 Euro, der Stadt Fladungen 300.000 Euro, der Gemeinde Großbardorf 400.000 Euro, der Gemeinde Höchheim 200.000 Euro, der Stadt Mellrichstadt 800.000 Euro, der Gemeinde Nordheim v. d. Rhön 400.000 Euro, dem Markt Oberelsbach 600.000 Euro, der Stadt Ostheim v. d. Rhön 750.000 Euro, der Gemeinde Schönau a. d. Brend 450.000 Euro, der Stadt Königsberg in Bayern 800.000 Euro, der Stadt Volkach 500.000 Euro, der Gemeinde Altenbuch 250.000 Euro, der Stadt Amorbach 1.000.000 Euro, der Gemeinde Eichenbühl 500.000 Euro, der Stadt Stadtprozelten 200.000 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 400.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 500.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 200.000 Euro. Im Jahr 2015 der Stadt Bad Brückenau 150.000 Euro, der Großen Kreisstadt Bad Kissingen 2.000.000 Euro, der Stadt Hammelburg 400.000 Euro, der Stadt Münnerstadt 800.000 Euro, dem Markt Wildflecken 400.000 Euro, dem Makrt Zeitlofs 100.000 Euro, der Gemeinde Bastheim 200.000 Euro, der Stadt Fladungen 1.500.000 Euro, der Gemeinde Großbardorf 200.000 Euro, der Gemeinde Höchheim 200.000 Euro, der Gemeinde Hohenroth 800.000 Euro, der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld 1.200.000 Euro, der Stadt Mellrichstadt 1.000.000 Euro, der Gemeinde Nordheim v. d. Rhön 900.000 Euro, dem Markt Oberelsbach 250.000 Euro, der Stadt Ostheim v. d. Rhön 400.000 Euro, der Gemeinde Sandberg 200.000 Euro, der Gemeinde Schönau a. d. Brend 250.000 Euro, der Gemeinde Strahlungen 100.000 Euro, der Gemeinde Willmars 50.000 Euro, der Stadt Königsberg in Bayern 300.000 Euro, der Stadt Amorbach 1.000.000 Euro, der Gemeinde Eichenbühl 250.000 Euro, der Gemeinde Faulbach 250.000 Euro, der Stadt Stadtprozelten 200.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 500.000 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 400.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 700.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 300.000 Euro. Im Jahr 2016 der Stadt Bad Brückenau 250.000 Euro, der Großen Kreisstadt Bad Kissingen 3.000.000 Euro, der Stadt Hammelburg 400.000 Euro, der Stadt Münnerstadt 1.000.000 Euro, dem Markt Wildflecken 400.000 Euro, dem Markt Zeitlofs 100.000 Euro, der Stadt Fladungen 300.000 Euro, der Gemeinde Großbardorf 250.000 Euro, der Gemeinde Höchheim 100.000 Euro, der Gemeinde Hohenroth 600.000 Euro, der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld 1.000.000 Euro, der Stadt Mellrichstadt 500.000 Euro, der Gemeinde Nordheim v. d. Rhön 300.000 Euro, dem Markt Oberelsbach 300.000 Euro, der Stadt Ostheim v. d. Rhön 400.000 Euro, der Gemeinde Sandberg 350.000 Euro, der Gemeinde Schönau a. d. Brend 300.000 Euro, der Gemeinde Strahlungen 200.000 Euro, der Gemeinde Willmars 200.000 Euro, der Stadt Königsberg in Bayern 250.000 Euro, der Stadt Volkach 1.000.000 Euro, der Gemeinde Altenbuch 300.000 Euro, der Stadt Amorbach 400.000 Euro, der Gemeinde Eichenbühl 300.000 Euro, der Gemeinde Faulbach 350.000 Euro, der Stadt Stadtprozelten 500.000 Euro, der Stadt Gemünden am Main 500.000 Euro, der Gemeinde Schonungen 600.000 Euro, dem Landkreis Bad Kissingen 350.000 Euro, dem Landkreis Rhön-Grabfeld 1.300.000 Euro, dem Landkreis Haßberge 500.000 Euro. 2. a) Bei welchen Landkreisen und Kommunen in Unterfranken weicht die genehmigte Höhe von der beantragten Höhe der Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen ab (bitte Auflistung seit 2013)? b) In welcher Höhe fällt die Abweichung aus (mit Bitte um Angabe in Euro und Prozent)? Bei den klassischen Bedarfszuweisungen ergaben sich folgende Abweichungen gegenüber den bewilligten Beträgen (Frage 1.): Im Jahr 2013 beantragten der Markt Wildflecken 500.000 Euro, die Gemeinde Großbardorf 25.000 Euro, die Gemeinde Höchheim 30.000 Euro, die Gemeinde Willmars 500.000 Euro, die Stadt Königsberg in Bayern 750.000 Euro, die Stadt Volkach 1.000.000 Euro, die Stadt Zeil am Main 310.000 Euro, die Gemeinde Rödelsee 107.000 Euro, die Stadt Amorbach 500.000 Euro, der Markt Kleinwallstadt Drucksache 17/19457 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 354.700 Euro, die Gemeinde Greußenheim 909.010 Euro, der Landkreis Bad Kissingen 400.000 Euro, der Landkreis Röhn-Grabfeld 500.000 Euro, der Landkreis Haßberge 400.000 Euro, der Landkreis Kitzingen 500.000 Euro, der Landkreis Main-Spessart 800.000 Euro, der Landkreis Schweinfurt 537.500 Euro. Im Jahr 2014 beantragten die Gemeinde Hohenroth 210.000 Euro, die Gemeine Nordheim v. d. Rhön 57.000 Euro, die Gemeinde Willmars 186.000 Euro, die Stadt Königsberg in Bayern 150.000 Euro, die Stadt Volkach 500.000 Euro, die Stadt Zeil am Main 302.000 Euro, die Gemeinde Wiesthal 50.000 Euro, die Stadt Amorbach 155.000 Euro, die Gemeinde Eichenbühl 1.000.000 Euro, der Landkreis Bad Kissingen 400.000 Euro, der Landkreis Rhön-Grabfeld 800.000 Euro, der Landkreis Haßberge 400.000 Euro, der Landkreis Kitzingen 500.000 Euro, der Landkreis Main- Spessart 500.000 Euro, der Landkreis Schweinfurt 933.545 Euro. Im Jahr 2015 beantragten die Gemeinde Nordheim v. d. Rhön 45.500 Euro, die Gemeinde Unsleben 75.000 Euro, die Gemeinde Willmars 108.000 Euro, die Stadt Königsberg in Bayern 50.000 Euro, der Landkreis Bad Kissingen 400.000 Euro, der Landkreis Rhön-Grabfeld 800.000 Euro, der Landkreis Haßberge 800.000 Euro, der Landkreis Main- Spessart 500.000 Euro, der Landkreis Schweinfurt 670.000 Euro. Im Jahr 2016 beantragten die Stadt Fladungen 40.000 Euro, die Stadt Amorbach 39.360 Euro, der Markt Weilbach 2.500.000 Euro, die Stadt Wörth am Main 1.637.000 Euro, die Stadt Gerolzhofen 1.500.000 Euro, der Landkreis Bad Kissingen 500.000 Euro, der Landkreis Rhön-Grabfeld 800.000 Euro, der Landkreis Haßberge 1.000.000 Euro, der Landkreis Main-Spessart 500.000 Euro, der Landkreis Schweinfurt 312.000 Euro. Bei den Stabilisierungshilfen ergaben sich folgende Abweichungen gegenüber den bewilligten Beträgen (Frage 1): Im Jahr 2013 beantragten die Gemeinde Bastheim 100.000 Euro, die Gemeinde Großbardorf 15.000 Euro, die Gemeinde Höchheim 20.000 Euro, der Markt Oberelsbach 150.000 Euro, die Stadt Ostheim v. d. Rhön 100.000 Euro, die Gemeinde Altenbuch 200.000 Euro, die Stadt Amorbach 371.000 Euro. Im Jahr 2014 beantragten der Markt Bad Bocklet 150.000 Euro, die Stadt Bad Brückenau 2.100.000 Euro, die Stadt Münnerstadt 1.200.000 Euro, die Gemeinde Bastheim 500.000 Euro, die Stadt Fladungen 700.000 Euro, die Gemeinde Großbardorf 200.000 Euro, die Stadt Mellrichstadt 1.000.000 Euro, die Gemeinde Nordheim v. d. Rhön 900.000 Euro; der Markt Oberelsbach 1.500.000 Euro, die Stadt Ostheim v. d. Rhön 1.000.000 Euro, die Gemeinde Rödelmaier 230.000 Euro, die Gemeinde Schönau a. d. Brend 692.000 Euro, Stadt Königsberg in Bayern 750.000 Euro, die Gemeinde Eichenbühl 1.000.000 Euro, die Stadt Stadtprozelten 250.000 Euro, der Landkreis Bad Kissingen 2.600.000 Euro, der Landkreis Röhn-Grabfeld 2.500.000 Euro, der Landkreis Haßberge 400.000 Euro. Im Jahr 2015 beantragten die Stadt Bad Brückenau 400.000 Euro, die Große Kreisstadt Bad Kissingen 10.456.577 Euro, der Markt Elfershausen 500.000 Euro, die Stadt Hammelburg 500.000 Euro, der Markt Maßbach 250.000 Euro, die Stadt Münnerstadt 1.200.000 Euro, die Gemeinde Rannungen 100.000 Euro, der Markt Wildflecken 500.000 Euro, der Markt Zeitlofs 410.000 Euro, die Gemeinde Bastheim 600.000 Euro, die Stadt Fladungen 1.800.000 Euro, die Gemeinde Großbardorf 350.000 Euro, die Gemeinde Höchheim 400.000 Euro, die Gemeinde Hohenroth 900.000 Euro, die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld 1.500.000 Euro, die Gemeinde Nordheim v. d. Rhön 1.200.000 Euro, der Markt Oberelsbach 1.500.000 Euro, die Stadt Ostheim v. d. Rhön 1.000.000 Euro, der Markt Saal a. d. Saale 200.000 Euro, die Gemeinde Sandberg 500.000 Euro, die Gemeinde Schönau a. d. Brend 300.000 Euro, die Gemeinde Strahlungen 500.000 Euro, die Gemeinde Willmars 400.00 Euro, die Stadt Königsberg in Bayern 150.000 Euro, die Stadt Volkach 750.000 Euro, die Stadt Amorbach 1.159.000 Euro, die Gemeinde Eichenbühl 1.000.000 Euro, die Gemeinde Faulbach 500.000 Euro, die Stadt Stadtprozelten 260.000 Euro, die Gemeinde Schonungen 3.000.000 Euro, der Landkreis Bad Kissingen 2.600.000 Euro, der Landkreis Rhön-Grabfeld 2.500.000 Euro, der Landkreis Haßberge 2.000.000 Euro, der Landkreis Kitzingen 500.000 Euro. Im Jahr 2016 beantragten die Große Kreisstadt Bad Kissingen 8.604.303 Euro, die Stadt Hammelburg 500.000 Euro, der Markt Mömbris 100.000 Euro, die Stadt Münnerstadt 1.500.000 Euro, der Markt Wildflecken 250.000 Euro, der Markt Zeitlofs 600.000 Euro, die Gemeinde Bastheim 650.000 Euro, die Stadt Fladungen 800.000 Euro, die Gemeinde Großbardorf 500.000 Euro, die Gemeinde Höchheim 450.000 Euro, die Gemeinde Hohenroth 1.100.000 Euro, die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld 1.800.000 Euro, die Stadt Mellrichstadt 2.000.000 Euro, die Gemeinde Niederlauer 750.000 Euro, die Gemeinde Nordheim v. d. Rhön 800.000 Euro, der Markt Oberelsbach 1.000.000 Euro, die Stadt Ostheim v. d. Rhön 2.000.000 Euro, die Gemeinde Sandberg 500.000 Euro, die Gemeinde Strahlungen 700.000 Euro, die Gemeinde Unsleben 300.000 Euro, die Gemeinde Willmars 400.000 Euro, die Stadt Könisberg in Bayern 347.000 Euro, die Gemeinde Pfarrweisach 266.300 Euro, die Stadt Volkach 2.000.000 Euro, die Gemeinde Altenbuch 325.000 Euro, die Stadt Amorbach 587.000 Euro, die Gemeinde Eichenbühl 1.000.000 Euro, die Gemeinde Faulbach 500.000 Euro, die Stadt Stadtprozelten 740.000 Euro, die Stadt Gemünden am Main 1.177.722 Euro, die Stadt Gerolzhofen 1.500.000 Euro, die Gemeinde Schonungen 2.500.000 Euro, der Landkreis Bad Kissingen 2.600.000 Euro, der Landkreis Rhön-Grabfeld 2.500.000 Euro, der Landkreis Haßberge 3.000.000 Euro, der Landkreis Schweinfurt 500.000 Euro. 3. a) Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung haben die unterfränkischen Landkreise und Kommunen? b) Wie haben sich der absolute und der Pro-Kopf-Verschuldungsstand der Landkreise und Kommunen seit 2013 entwickelt? Die Verschuldung bezieht sich auf die Kredit-und Wertpapierschulden der Gebietskörperschaften ohne Kassenkredite . Zum 31.12.2013 betrug die absolute Verschuldung der Gebietskörperschaften in Unterfranken für den Bezirk Unterfranken 9.364.000 Euro (Pro-Kopf-Verschuldung 7 Euro je Einwohner), für die Landkreise 263.988.000 Euro (Pro- Kopf-Verschuldung 251 Euro je Einwohner), für die kreisfreien Städte 285.721.000 Euro (Pro-Kopf-Verschuldung 1.172 Euro je Einwohner) und für die kreisangehörigen Gemeinden 620.342.000 Euro (Pro-Kopf-Verschuldung 589 Euro je Einwohner). Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19457 Zum 31.12.2015 betrug die absolute Verschuldung der Gebietskörperschaften in Unterfranken für den Bezirk Unterfranken 7.208.000 Euro (Pro-Kopf-Verschuldung 6 Euro je Einwohner), für die Landkreise 234.850.000 Euro (Pro- Kopf-Verschuldung 222 Euro je Einwohner), für die kreisfreien Städte 296.721.000 Euro (Pro-Kopf-Verschuldung 1.216 Euro je Einwohner) und für die kreisangehörigen Gemeinden 597.725.000 Euro (Pro-Kopf-Verschuldung 566 Euro je Einwohner). 4. Wie steht die Staatsregierung zur Maßnahme eines Entschuldungsfonds für Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und deshalb keinen genehmigten Haushalt haben? Es entspricht dem Wesen der kommunalen Selbstverwaltung , dass die Kommunen für die finanziellen Folgen ihres Handelns verantwortlich sind. Entschuldungshilfen schaffen negative „Gewöhnungseffekte“, setzen Fehlanreize und verzögern notwendige Anpassungsmaßnahmen und Umstrukturierungsprozesse . Entschuldungshilfen würden das falsche Signal geben, dass sich eine Kommune nur hoch genug verschulden muss, um staatliche Hilfen zu erhalten. Auf der anderen Seite würden diejenigen Kommunen bestraft , die stets restriktiv und sparsam gewirtschaftet haben. Ein allgemeines bayernweites Entschuldungsprogramm, das an einer überproportionalen Verschuldung von Kommunen festmacht, würde im Übrigen auch Kommunen zur Verfügung stehen, die sich aus eigener Kraft hinreichend helfen können. Bereits in den Jahren 2006 bis 2012 unterstützte der Freistaat im Rahmen des Pilotprojekts „Struktur- und Konsolidierungshilfen “ finanzschwache Kommunen mit insgesamt fast 56 Mio. Euro. Im Jahr 2012 wurde schließlich das neue Instrument der Stabilisierungshilfen eingeführt, welche gezielt strukturschwachen Kommunen helfen, die sich in einer unverschuldeten finanziellen Notlage befinden und konsolidierungswillig sind. Der Haushaltsansatz für Bedarfszuweisungen /Stabilisierungshilfen wurde ab dem Jahr 2013 mit der Bereitstellung von 100 Mio. Euro fast vervierfacht. Um insbesondere hoch verschuldeten Empfängerkommunen noch wirksamer helfen zu können sowie den gestiegenen Antragszahlen Rechnung zu tragen, wurden die Mittel für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen im Jahr 2015 auf 120 Mio. Euro angehoben und im Jahr 2016 um weitere 30 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro erhöht. Seitdem wurden sie auf diesem hohen Niveau fortgeführt. 5. a) In welcher Form unterstützt die Staatsregierung Programme zur interkommunalen Zusammenarbeit in Unterfranken insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel (bitte aufgeschlüsselt nach Programm und beteiligten Kommunen)? b) Sollte es sich um finanzielle Unterstützung handeln , wie hoch ist diese (bitte aufgeschlüsselt nach Programm und beteiligten Kommunen)? Im Bereich der Städtebauförderung unterstützt die Staatsregierung insbesondere das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Netzwerke und Zusammenarbeit“. Dieses Städtebauförderungsprogramm richtet sich an Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist die Sicherung und Stärkung der kommunalen Infrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge . Um die Stadt- und Ortskerne als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Versorgungszentren zu sichern und zu stärken, setzt das Programm auf interkommunale Zusammenarbeit . Seit Programmbeginn im Jahr 2010 wurden unterfränkischen Gemeinden bislang Finanzhilfen des Bundes und des Freistaates Bayern in Höhe von insgesamt 13,78 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Der Anteil des Freistaates Bayern hiervon beträgt 7,316 Mio. Euro. Nachfolgend sind die beteiligten Gemeinden im Programm samt Gesamtfinanzhilfen (des Bundes und des Freistaates Bayern) mit der jeweiligen Gesamtmaßnahme aufgelistet: Die Gemeinde Aidhausen erhielt für die Gesamtmaßnahme Allianz Hofheimer Land (förderfähige Kosten 500.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 300.000 Euro. Die Gemeinde Amorbach erhielt für die Gesamtmaßnahme Odenwald -Allianz (förderfähige Kosten 1.920.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 1.365.000 Euro. Die Gemeinde Bad Brückenau erhielt für die Gesamtmaßnahme Brückenauer Rhönallianz (förderfähige Kosten 3.944.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 2.366.000 Euro. Die Gemeinde Bad Königshofen im Grabfeld erhielt für die Gesamtmaßnahme Grabfeldallianz (förderfähige Kosten 791.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 620.000 Euro. Die Gemeinde Bad Neustadt a. d. Saale erhielt für die Gesamtmaßnahme NES- Allianz (förderfähige Kosten 553.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 332.000 Euro. Die Gemeinde Bischofsheim a. d. Rhön erhielt für die Gesamtmaßnahme Kreuzbergallianz (förderfähige Kosten 1.383.000) eine Förderung in Höhe von 830.000 Euro. Die Gemeinde Bundorf erhielt für die Gesamtmaßnahme Allianz Hofheimer Land (förderfähige Kosten 880.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 528.000 Euro. Die Gemeinde Hofheim i. Ufr. erhielt für die Gesamtmaßnahme Allianz Hofheimer Land (förderfähige Kosten 5.736.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 3.695.600 Euro. Die Gemeinde Hohenroth erhielt für die Gesamtmaßnahme NES-Allianz (förderfähige Kosten 170.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 102.000 Euro. Die Gemeinde Hollstadt erhielt für die Gesamtmaßnahme NES-Allianz (förderfähige Kosten 100.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 60.000 Euro. Die Gemeinde Kirchzell erhielt für die Gesamtmaßnahme Odenwaldallianz (förderfähige Kosten 400.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 240.000 Euro. Die Gemeinde Mellrichstadt erhielt für die Gesamtmaßnahme Streutalallianz (förderfähige Kosten 150.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 90.000 Euro. Die Gemeinde Motten erhielt für die Gesamtmaßnahme Brückenauer Rhönallianz (förderfähige Kosten 600.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 360.000 Euro. Die Gemeinde Oberelsbach erhielt für die Gesamtmaßnahme Kreuzbergallianz (förderfähige Kosten 700.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro. Die Gemeinde Riedbach erhielt für die Gesamtmaßnahme Allianz Hofheimer Land (förderfähige Kosten 1.219.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 877.400 Euro. Die Gemeinde Schneeberg erhielt für die Gesamtmaßnahme Odenwaldallianz (förderfähige Kosten 200.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 150.000 Euro. Die Gemeinde Sulzfeld erhielt für die Gesamtmaßnahme Grabfeldallianz (förderfähige Kosten 1.580.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 1.008.000 Euro. Die Gemeinde Unsleben erhielt für die Gesamtmaßnahme NES-Allianz (förderfähige Kosten 500.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 300.000 Euro. Die Gemeinde Wildflecken erhielt für die Gesamtmaßnahme Brückenauer Rhönallianz (förderfähige Kosten 50.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 30.000 Euro. Die Gemeinde Zeitlofs erhielt für die Gesamtmaßnahme Brückenauer Rhönallianz Drucksache 17/19457 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 (förderfähige Kosten 50.000 Euro) eine Förderung in Höhe von 30.000 Euro. Die Gesamtsumme der Förderung dieser Maßnahmen beträgt 13.784.000 Euro (förderfähige Kosten 21.426.000 Euro). Mit dem Programm „Planungszuschüsse – Zuschüsse des Landes für modellhafte städtebauliche Planungen und Forschungen“ unterstützt die Staatsregierung Gebietskörperschaften , Planungsverbände, Zweckverbände mit Planungsaufgaben sowie Forschungsstellen bei der Erarbeitung modellhafter städtebaulicher Untersuchungen , die von allgemeinem Interesse sind. Förderschwerpunkte sind im Besonderen Konzepte zur interkommunalen Zusammenarbeit und Strategien zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels. In Unterfranken wurden in diesem Programm folgende Projekte gefördert: Im Jahr 2012 das Projekt Interkommunales Einzelhandelskonzept Stadt-Umland-Bereich Aschaffenburg (förderfähige Kosten 32.400 Euro) mit einer Fördersumme in Höhe von 19.440 Euro (beteiligte Kommunen: Aschaffenburg, Goldbach, Großostheim, Hösbach, Stockstadt, Sulzbach, Glattbach, Haibach, Johannesburg, Kleinostheim, Leidersbach , Mainaschaff und Niedernberg). Im Jahr 2012 das Projekt Interkommunales Städtebauliches und Landschaftliches Entwicklungskonzept (förderfähige Kosten 75.400 Euro) mit einer Fördersumme in Höhe von 45.200 Euro (beteiligte Kommunen: Rottendorf, Gerbrunn , Randersacker und Theilheim). Im Jahr 2015 das Projekt Interkommunales, klimafreundliches Mobilitätskonzept im Stadt-Umland-Bereich Würzburg (förderfähige Kosten 57.300 Euro) mit einer Fördersumme in Höhe von 34.400 Euro (beteiligte Kommunen: Würzburg, Rottendorf, Gerbrunn, Randersacker und Theilheim). Mit der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10.03.2015 (AIIMBl. S. 143) fördert der Freistaat neue und vorbildhafte Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit in ganz Bayern mit Zuwendungen von bis zu 50.000 Euro. In Räumen mit besonderem Handlungsbedarf kann eine erhöhte Zuwendung von bis zu 90.000 Euro je Kooperationsprojekt gewährt werden. Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf wurde durch die Bekanntmachung vom 11.09.2017 (AllMBl. S. 347) angepasst. Im Regierungsbezirk Unterfranken können nun auch Kooperationsprojekte der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg, Kitzingen und Würzburg mit einer erhöhten Zuwendung gefördert werden. Die Richtlinie, Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung sowie die Ansprechpartner der zuständigen Regierung sind für jedermann öffentlich zugänglich und können im Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.innenministerium.bayern. de/suk/kommunen/komzusammenarbeit/index.php Seit Inkrafttreten der Richtlinie am 01.12.2012 sind im Regierungsbezirk Unterfranken bis zum 12.10.2017 Zuwendungen in Höhe von 415.398 Euro für Kooperationsprojekte bewilligt worden. Davon wurden bislang Mittel in Höhe von 255.398 Euro ausbezahlt. Im Detail wurden folgende unterfränkische interkommunale Kooperationsprojekte gefördert: das Gemeinsame Standesamt der Allianz Schweinfurter Mainbogen (bewillig te Mittel 30.000 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 30.000 Euro. Das Radtourismuskonzept der Allianz Schweinfurter Mainbogen (bewilligte Mittel 29.021 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 29.021 Euro. Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter des Landkreises Rhön- Grabfeld und aller kreisangehörigen Gemeinden (bewilligte Mittel 88.440 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 88.440 Euro. Die Übernahme des Standesamtes des Marktes Reichenberg durch die Stadt Würzburg (bewilligte Mittel 18.625 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 18.625 Euro. Die Übernahme der Betriebsführung der Kläranlage der Gemeinde Kist durch den Zweckverband Abwasserbeseitigung Ahlbach-Gruppe (bewilligte Mittel 50.000 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 25.000 Euro. Die gemeinsame Beschaffung und Nutzung eines satellitengestützten Vermessungssystems durch die Städte Erlenbach am Main und Wörth am Main (bewilligte Mittel 19.312 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 19.312 Euro. Aufbau und Führung einer Flächendatenbank bei der Interkommunalen Allianz SpessartKraft (bewilligte Mittel 90.000 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 45.000 Euro. Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter der Allianz Schweinfurter Mainbogen (bewilligte Mittel 90.000 Euro) mit bislang ausgezahlten Mitteln in Höhe von 0 Euro. Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) steht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung ein Schlüsselinstrument zur Unterstützung und Umsetzung interkommunaler Zusammenarbeit zur Verfügung. Das regional zuständige Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) unterstützt die beteiligten Kommunen bei – der Erarbeitung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK); – der verfahrensbezogenen Information über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Motivation der Bürger zur Erarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen für die Integrierte Ländliche Entwicklung; – der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen zur Integrierten Ländlichen Entwicklung einschließlich notwendiger Vorarbeiten sowie – der Initiierung und Begleitung der Entwicklungsprozesse. Wesentliche Aufgabe ist es dabei, den Einsatz von Umsetzungsinstrumenten wie Dorferneuerung, Flurneuordnung und ländlicher Wegebau vorzubereiten, zu steuern und abzustimmen . Darüber hinaus sind die über die ILE unterstützten kommunalen Allianzen in Unterfranken eine geeignete Plattform für die Gemeinden, weitere gemeinde- und fachübergreifend anstehende Herausforderungen zu lösen. In Unterfranken arbeiten mit Stand 31.12.2016 insgesamt 262 Gemeinden in 30 laufenden ILE interkommunal zusammen . Die Ländliche Entwicklung fördert die interkommunale Zusammenarbeit unmittelbar auf Grundlage der jeweils aktuellen Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE). Die finanziellen Förderungen für den Dienstbezirk Unterfranken betrugen im Jahr 2013 406.100 Euro, im Jahr 2014 846.200 Euro, im Jahr 2015 783.600 Euro und im Jahr 2016 1.114.200 Euro. Darüber hinaus werden Umsetzungsmaßnahmen über Dorferneuerungen, Flurneuordnungen und ländlichen Wegebau gefördert. Mit dem Förderinstrument Regionalmanagement unterstützt die Staatsregierung die Umsetzung von Projekten in Zukunftsfeldern der Landesentwicklung durch eingerichtete Regionalmanagements. Eine Fördervoraussetzung ist der fachübergreifende Ansatz der Maßnahme und der Mehr- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19457 wert des Projektes für die jeweilige Gesamtregion. Hierfür ist die Beteiligung und Zusammenarbeit der betroffenen Kommunen und Akteure in dem jeweiligen Umsetzungsgebiet des Projektes entscheidend. Aus dem Bereich Demografischer Wandel werden aktuell das Projekt „Demografie im Focus“ im Landkreis Bad Kissingen, das Projekt „Wohnen ohne Barrieren“ im Landkreis Main-Spessart, die Projekte „Etablierung eines Daseinsvorsorge- und Nahversorgungsnetzes in der Fläche“ und „Den demographischen Wandel gemeinschaftlich aktiv gestalten – Förderung des regional bedeutsamen Bewusstseinsbildungsprozesses zum Thema Demographie“ im Landkreis Schweinfurt sowie die Projekte „Initiierung neuer Nahversorgungsstrukturen“ und „Betriebliche Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Betrieben “ im Landkreis Würzburg gefördert. Die im Rahmen der Förderung Regionalmanagement aufgeführten Projekte werden ausweislich der zugrunde liegenden Förderbescheide wie folgt gefördert: – Projekt „Demografie im Focus“ im Landkreis Bad Kissingen : 137.600 Euro; – Projekt „Wohnen ohne Barrieren“ im Landkreis Main- Spessart: 80.984 Euro; – Projekt „Etablierung eines Daseinsvorsorge- und Nahversorgungsnetzes in der Fläche“ im Landkreis Schweinfurt: 49.960 Euro; – Projekt „Den demographischen Wandel gemeinschaftlich aktiv gestalten – Förderung des regional bedeutsamen Bewusstseinsbildungsprozesses zum Thema Demographie “ im Landkreis Schweinfurt: 43.160 Euro; – Projekt „Initiierung neuer Nahversorgungsstrukturen“ im Landkreis Würzburg: 11.925 Euro; – Projekt „Betriebliche Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Betrieben“ im Landkreis Würzburg: 20.370 Euro. 6. Mit welcher finanziellen Förderung hat die Staatsregierung die Kommunen im Regierungsbezirk Unterfranken im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zusätzlich unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Kommune, Jahr und nach Anzahl der aufgenommenen Geflüchteten)? Der Freistaat Bayern trägt die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern vollständig, d. h. den Landkreisen und kreisfreien Städten werden gemäß Art. 8 Aufnahmegesetz die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entstandenen notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu 100 Prozent erstattet. Die seit Mitte Februar 2016 konstant gesunkenen Zugangszahlen hat Bayern genutzt, um eine Umsteuerung in der Unterbringung voranzutreiben. Der Freistaat konnte im Bereich der Anschlussunterbringung inzwischen weit über 300 dezentrale Unterkünfte abbauen und es werden nun verstärkt Gemeinschaftsunterkünfte genutzt (die durch die Regierungen und nicht durch die Kommunen betrieben werden ). Auch damit entlastet Bayern die Kommunen. Zudem entlastet Bayern die Kommunen von den Kosten für „Fehlbeleger“. Dies sind anerkannte Flüchtlinge, die aus den Asylbewerberunterkünften auszugspflichtig sind, aber auf dem Wohnungsmarkt keine Wohnung finden. Ihnen gestattet der Freistaat, vorübergehend in den Unterkünften zu verbleiben, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Daneben finanziert der Freistaat Hausverwalter für die dezentralen Unterkünfte, die typische Hausmeistertätigkeiten in den Unterkünften verrichten (sog. Kümmerer; pro 75 Untergebrachte je ein Kümmerer). Der Freistaat übernimmt seit dem 01.11.2015 alle Jugendhilfekosten für die in Bayern versorgten unbegleiteten minderjährigen Ausländer, unabhängig vom Aufenthaltsstatus . In den Jahren 2016 (hälftig), 2017 und 2018 beteiligt er sich auch an den Jugendhilfekosten, die nach Eintritt der Volljährigkeit entstehen (insgesamt bis zu 112 Mio. Euro in Form von Tagespauschalen). Zudem entlastet der Freistaat die Kommunen bei den Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern entstehen (Personal- und Vormundschaftskosten ). Hierfür stehen derzeit jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung. Zu den eben aufgezählten Leistungen des Freistaates an die Kommunen liegt eine exakte Bezifferung der finanziellen Unterstützung je Kommune nicht vor und ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit auch leider nicht ermittelbar. Die Zahl der aufgenommenen Asylbewerber ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes , des Aufnahmegesetzes und des § 12a Aufenthaltsgesetz. Der Freistaat Bayern fördert darüber hinaus die Kommunen im Bereich Asyl und Integration wie folgt: Ehrenamtskoordinatoren Es ist nicht zuletzt der Arbeit der zahlreichen Ehrenamtlichen im Asylbereich zu verdanken, dass der Freistaat Bayern die großen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Betreuung, Unterstützung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern so gut meistern konnte und weiterhin kann. Der Freistaat hat daher bereits im Jahr 2015 die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um ehrenamtliches Engagement noch besser koordinieren zu können und Ehrenamtlichen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Aus diesem Grund wurde die Förderung von hauptamtlichen Koordinatorenstellen im Bereich Asyl geschaffen. Diese sind zentrale Ansprechpartner für Helfende, Bürgerinnen und Bürger, Helferkreise etc. Im Regierungsbezirk Unterfranken werden im Jahr 2017 folgende Landkreise und kreisfreie Städte gefördert: Landkreis Haßberge, Stadt Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Würzburg. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro. Aufgrund der laufenden Förderperiode können zur konkreten Zuwendung für das Jahr 2017 keine Angaben über die genaue Förderhöhe gemacht werden. Die Regelförderung der Ehrenamtskoordinatoren startete zum 01.01.2016 in folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten: Landkreis Aschaffenburg 35.000 Euro, Stadt Aschaffenburg 4.507,25 Euro, Landkreis Haßberge 14.050 Euro und Landkreis Miltenberg 3.376 Euro. Integrationslotsen Der Freistaat unterstützt die Kommunen durch hauptamtliche Integrationslotsen, die auf kommunaler Ebene als Netzwerker und Ansprechpartner zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen fungieren. Ehrenamtliche können sich mit allen Fragen rund um das Thema Integration an den Integrationslotsen wenden. Sie erhalten Unterstützung, Informationen und Schulungen auf der Grundlage eines vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement entwickelten Curriculums in allen Belangen der Integration. In dem Regierungsbezirk Unterfranken fördert der Freistaat im Land- Drucksache 17/19457 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 kreis Aschaffenburg, Bad Kissingen und Haßberge hauptamtliche Integrationslotsen. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro pro Zuwendungsempfänger. Das Modellprojekt startete zum 01.05.2017, sodass zur konkreten Förderung zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden können. Aus dem Sonderprogramm „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ im Städtebauförderungsprogramm 2017 ergeben sich folgende Förderungen: Für die Maßnahme Wohnhaus Brückentorstr. 14, Kürnach mit einer Wohneinheit (4 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2016) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 198.000 Euro (förderfähige Kosten 220.000 Euro). Für die Maßnahme Altes Jägerhaus, Iphofen Helmitzheim mit einer Wohneinheit (5 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2016) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 450.000 Euro (förderfähige Kosten 500.000 Euro). Für die Maßnahme Wohnhaus Hauptstr. 23, Röttingen mit drei Wohneinheiten (15 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 1.102.000 Euro (förderfähige Kosten 1.225.000 Euro). Für die Maßnahme Wohnhaus Taubergasse 1, Röttingen mit drei Wohneinheiten (12 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 621.000 Euro (förderfähige Kosten 690.000 Euro). Für die Maßnahme ehemaliges Bauernhaus , Schweinfurt-Oberndorf mit zwei Wohneinheiten (8 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 198.000 Euro (förderfähige Kosten 220.000 Euro). Für die Maßnahme ehemaliges Lehrerhaus, Eußenheim-Bühler mit zwei Wohneinheiten (7 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 207.000 Euro (förderfähige Kosten 230.000 Euro). Für die Maßnahme Wohnhaus Landgerichtstr . 14, Hofheim mit drei Wohneinheiten (12 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 405.000 Euro (förderfähige Kosten 450.000 Euro). Für die Maßnahme Wohnhaus Pleichfelderstr . 18, Kürnach mit drei Wohneinheiten (14 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 855.000 Euro (förderfähige Kosten 950.000 Euro). Für die Maßnahme Wohnhaus Kapellengasse 3, Mellrichstadt mit zwei Wohneinheiten (9 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 630.000 Euro (förderfähige Kosten 700.000 Euro). Für die Maßnahme Wohnhaus Bauerngasse 40, Schweinfurt mit zwei Wohneinheiten (8 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 315.000 Euro (förderfähige Kosten 350.000 Euro). Für die Maßnahme Alte Schule, Collenberg-Fechenbach mit drei Wohneinheiten (12 Bewohner nach Fertigstellung , Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 450.000 Euro (förderfähige Kosten 500.000 Euro). Für die Maßnahme Wohnhaus Kirchberg 27, Frammersbach mit zwei Wohneinheiten (10 Bewohner nach Fertigstellung, Baubeginn 2017) ergibt sich eine Förderung in Höhe von 585.000 Euro (förderfähige Kosten 650.000 Euro). Die Gesamtsumme der Förderung für 27 Wohneinheiten mit 116 Bewohnern nach Fertigstellung beträgt 6.016.000 Euro (förderfähige Kosten 6.685.000 Euro). Für den Ressortbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst können als finanzielle Förderung im Sinne der Frage 6 a Gastschulbeiträge für die Beschulung von Asylbewerberkindern aufgeführt werden. Gastschulbeiträge werden abweichend von Art. 10 Abs. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) auch für Schülerinnen und Schüler gezahlt, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen (Art. 10 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG). Da die Auszahlung des Gastschulbeitrags bzw. des Kostenersatzes bei Berufsschulen zum Teil bei anderen Bezirksregierungen zentral für ganz Bayern vorgenommen wird, werden neben den Ausgaben der Regierung von Unterfranken nachrichtlich auch die Ausgaben für alle Bezirksregierungen in Bayern aufgeführt. Die Ausgaben der Regierung von Unterfranken für Gastschulbeiträge für die Beschulung von Asylbewerberkindern betrugen im Jahr 2014 149.700 Euro, im Jahr 2015 142.001,12 Euro und im Jahr 2016 519.266,65 Euro. Die Ausgaben aller Bezirksregierungen in Bayern für Gastschulbeiträge für die Beschulung von Asylbewerberkindern betrugen im Jahr 2014 2.124.685,48 Euro, im Jahr 2015 4.660.584,66 Euro und im Jahr 2016 9.334.897,21 Euro. Eine Aufschlüsselung nach Kommune und Anzahl der aufgenommenen Geflüchteten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der für eine Beantwortung gesetzten Frist nicht möglich. Zur Unterstützung der Integration anerkannter Asylbewerber und dauerhaft Bleibeberechtigter im ländlichen Raum sind die prozessorientierten Instrumente der Verwaltung für Ländliche Entwicklung besonders geeignet. Durch Projekte der Integrierten Ländlichen Entwicklung, der Dorferneuerung und LEADER werden Gemeinden und Dorfgemeinschaften in ganz Bayern schon seit Jahren bei der aktiven Gestaltung gesellschaftlicher Veränderungsprozesse vor Ort unterstützt. Die Staatsregierung hat dazu folgende konkrete Förderprogramme aufgelegt: – In Dorferneuerungsprojekten ist für Maßnahmen zur Versorgung anerkannter Flüchtlinge mit Wohnraum eine Sonderförderung von bis zu 90 Prozent möglich. – Im Rahmen der Dorferneuerung ist seit diesem Jahr auch die Förderung von Kleinstunternehmen möglich, die in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren . Dieses neue Fördermodul mit einem Fördersatz von bis zu 35 Prozent dient damit auch der Sicherung bzw. Entwicklung von Arbeitsplätzen. Als Best-Practice-Beispiel in Unterfranken kann hier die ILE „Hofheimer Land“ angeführt werden: Bei der ILE „Hofheimer Land“ haben sich sieben Gemeinden mit 53 Stadt- und Ortsteilen (ca. 15.000 Einwohner) im Landkreis Haßberge zusammengeschlossen, um gemeindeübergreifend die Lebenssituation zu verbessern. Mit fachlicher Beratung sowie kommunaler und staatlicher Förderung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Nutzung von 214 leer stehenden Gebäuden und zur Gestaltung von 32 Ortskernen umgesetzt. Durch verstärkten Zuzug, auch junger Personen, konnte der Bevölkerungsrückgang in diesem peripheren Raum gebremst werden. Um diesen Trend zu stabilisieren, setzt die Hofheimer Allianz auf die dauerhafte Ansiedlung von anerkannten Flüchtlingen im Rahmen der dezentralen Verteilung im Landkreis. Die Gemeinden der Hofheimer Allianz und ihre Bürgerinnen und Bürger sehen die Integration als Chance. Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung wurde eine Betreuungsstelle geschaffen, um die Ansiedlung und Integration von anerkannten Flüchtlingen mit den Akteuren und Handlungsfeldern der Gemeindeallianz abzustimmen. Für die erkennbaren Erfolge waren folgende Vorausset- Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19457 zungen entscheidend: – Strategie der dezentralen Unterbringung von Anfang an; – großes ehrenamtliches Engagement; – durch die Integrierte Ländliche Entwicklung aufgebaute Netzwerke; – besondere Unterstützung für Flüchtlingsfamilien mit Kindern ; – aktive Einbindung der Neubürger bei Baumaßnahmen in Wohnungen und Dorf, bei der Organisation ihrer Mobilität und Nahversorgung, ins Vereinsleben. 7. a) In welcher Form fördert die Staatsregierung bayerische Programme zur Wiederbelebung der Innenstädte bzw. Ortskerne? Mithilfe bewährter Instrumente und Programme der Städtebauförderung sowie gezielter Modellvorhaben wie „Leben findet Innenstadt“ oder „Ort schafft Mitte“ unterstützt die Staatsregierung in Form von Zuschüssen die bayerischen Gemeinden, vitale Stadtzentren und Ortskerne als Ankerpunkte zu erhalten, zu entwickeln und die regionale Identität als auch Attraktivität nachhaltig zu stärken. Ein einschlägiges Programm ist hierbei beispielsweise das Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Dieses unterstützt zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche die Gemeinden bei der Bewältigung struktureller Schwierigkeiten in den zentralen Stadt- und Ortsbereichen und ergänzt die weiteren Bund-Länder- Städte bauförderungsprogramme zielgerichtet. Zur Wiederbelebung der Innenstädte bzw. Ortskerne tragen auch verschiedene Programme der Wohnraumförderung bei. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm können sowohl der Neubau als auch die Gebäudeänderung oder -erweiterung von Mietwohnungen erhöht gefördert werden, wenn die Maßnahme der Stärkung oder Aufwertung innerörtlicher Lagen dient. Bei der Wohneigentumsförderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird seit Einführung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) der Zweiterwerb von bestehenden Wohnungen und Häusern erhöht gefördert. Die BayernLabo fördert mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm (BayMod) im Auftrag des Freistaates Bayern Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden. Mit dem Anfang 2016 eingeführten Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) unterstützt der Freistaat Städte und Gemeinden, die selbst Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte schaffen möchten. Förderfähig sind u. a. der Erwerb von leer stehendem Wohnraum, die Modernisierung und der Umbau. Mit den genannten Fördermöglichkeiten der Wohnraumförderung wird das Wohnen auf innerörtlichen Flächen gesichert und weiterentwickelt. Dies wirkt Leerständen entgegen und stärkt die Ortskerne, gleichzeitig trägt die Wohnraumförderung so zu einer Verringerung des Flächenverbrauchs bei. Die Staatsregierung fördert die Wiederbelebung der Ortskerne von Ortschaften mit bis zu 2.000 Einwohnern über das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm der Verwaltung für Ländliche Entwicklung. Das ALE Unterfranken betreut derzeit über 200 Dorferneuerungen, die über die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) gefördert werden. Die Dorferneuerung dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse. Die Dörfer und Gemeinden sollen damit vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen – insbesondere des demografischen Wandels, des Strukturwandels in der Landwirtschaft und der Energiewende – auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden. Dabei wird eine intensive Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Lebensraum angestrebt und selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher und gemeindlicher Ebene angeregt. Der Schwerpunkt ist vor allem auf die Innenentwicklung gelegt. Diese kann besonders zur Wiederbelebung der Ortskerne und bei gleichzeitiger Reduzierung der Flächenneuausweisung in Außenbereichen erhebliche Beiträge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs leisten. Mit interkommunalen Innenentwicklungskonzepten können die Aktivitäten über Gemeindegrenzen hinweg koordiniert und gemeinsame Gewerbegebiete mehrerer Kommunen oder der Aufbau und die Vermarktung eines Gewerbeflächenpools konzipiert und umgesetzt werden. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unterstützt mit dem Förderinstrument Regionalmanagement die Umsetzung von Projekten in Zukunftsfeldern der Landesentwicklung durch eingerichtete Regionalmanagements. In dem Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung “ ist die Förderung von flankierenden Maßnahmen für Projekte aus dem Bereich „starke Ortskerne“ möglich . b) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, mit denen der Freistaat die Programme zur Wiederbelebung der Innenstädte und Ortskerne unterstützt? Über die Höhe der Landesmittel in der Städtebauförderung entscheidet nach Vorlage des jeweiligen Regierungsentwurfs der Landtag im Rahmen des Haushaltsgesetzes. Im Programmjahr 2017 lag der Landesanteil für die Programme der Städtebauförderung bei 142,177 Mio. Euro. Für die Programme der Wohnraumförderung können hier nur die insgesamt im Haushalt eingeplanten Mittel genannt werden, da für Maßnahmen zur Wiederbelebung der Innenstädte und Ortskerne keine Teiletats ausgewiesen werden. Für die staatliche Wohnraumförderung steht dieses Jahr ein Volumen von 467,7 Mio. Euro zur Verfügung (einschließlich Studentenwohnraumförderung). Für das KommWF P sind bis 2019 jährlich 150 Mio. Euro vorgesehen . Die genannten Mittelvolumen können für Maßnahmen zur Wiederbelebung der Innenstädte und Ortskerne eingesetzt werden, aber auch für sonstige förderfähige Maßnahmen . Die Staatsregierung hat für Unterfranken über das Dorfentwicklungsprogramm im Jahr 2013 10,76 Mio. Euro, im Jahr 2014 9,65 Mio. Euro, im Jahr 2015 7,74 Mio. Euro und im Jahr 2016 11,20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. c) Plant die Staatsregierung auch für Unterfranken ein ähnliches Sonderprogramm für Stadt- und Ortskerne wie für Nordostbayern? Aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung in Nordostbayern gegenüber anderen Regionen ist nicht geplant , das Fördergebiet auszuweiten.