Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 06.11.2017 Unterbringungspflicht beim Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen Die Stadt und der Landkreis Landsberg befinden sich derzeit im Streit darüber, wer von beiden für die Unterbringung von Personen aus Familiennachzügen zuständig ist. Der Ober bürgermeister der Stadt Landsberg hat sich in einem offe nen Brief sowohl an den Landrat, die lokalen Abgeordneten, aber auch die Staatsministerin Emilia Müller gewandt. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Rechtslage be züglich der Unterbringungspflicht von Personen aus Familiennachzügen bezüglich der Verantwortung von Landkreis und angehörigen Kommunen? 2. Wie will die Staatsregierung auf die derzeitige Situ ation in Landsberg reagieren? 3. a) Sofern die Staatsregierung der Überzeugung ist, dass die Städte und Gemeinden für die Unterbringung der Personen aus Familiennachzügen verantwortlich sind, gibt es Planungen oder Hilfen, die Kommunen bei die ser Aufgabe zu unterstützen? b) Wenn ja, wie wird diese Unterstützung ausgestaltet sein? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.12.2017 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Rechtslage bezüglich der Unterbringungspflicht von Personen aus Familiennachzügen bezüglich der Verantwortung von Landkreis und angehörigen Kommunen? Zunächst und primär ist der oder die Anerkannte selbst als „Stammperson“ in der Pflicht, sich um Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen zu kümmern. Es besteht ein klarer Vorrang der Eigenverantwortung. Denn nach positivem Abschluss eines Asylverfahrens und Erhalt einer Anerkennung bzw. Bleibeberechtigung en det grundsätzlich die Berechtigung für die Stammperson, in staatlichen Asylunterkünften zu wohnen. Anerkannte Asyl bewerber müssen sich – genau wie Einheimische – in den „normalen“ Wohnungsmarkt integrieren und sind gefordert, sich selbst um eine Wohnung zu kümmern. In der Folge tra gen sie diese Verantwortung auch für Familienmitglieder, die sie nach Erhalt ihrer Anerkennung nachholen. Sofern im Einzelfall Wohnraum weder auf dem freien Wohnungsmarkt noch im sozialen Wohnungsbau verfügbar sein sollte und die Bemühungen zur Vermittlung einer Woh nung scheitern, gilt es, gemeinsam die drohende Obdachlo sigkeit zu verhindern. 2. Wie will die Staatsregierung auf die derzeitige Situation in Landsberg reagieren? 3. a) Sofern die Staatsregierung der Überzeugung ist, dass die Städte und Gemeinden für die Unterbringung der Personen aus Familiennachzügen verantwortlich sind, gibt es Planungen oder Hilfen, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen ? b) Wenn ja, wie wird diese Unterstützung ausgestaltet sein? c) Wenn nein, warum nicht? Für die angesprochene Situation in Landsberg gelten diesel ben Grundsätze wie für alle bayerischen Kommunen. In Ergänzung zur Antwort auf Frage 1 wird insofern Fol gendes ausgeführt: Alle staatlichen und kommunalen Ebenen wirken zur Be wältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zusam men. Der Freistaat Bayern wird seiner Verantwortung dadurch gerecht, dass er anerkannten Asylbewerbern und im Einzel fall auch – über reguläre Visa nachziehenden – Familien mitgliedern zur Vermeidung von Notsituationen den vorüber gehenden Verbleib in Asylunterkünften gestattet. Dies kann aber keine Dauerlösung sein. Ein wichtiger Aspekt ist insofern auch die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Die Staatsregierung hat Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19504 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19504 schon 2015 den Wohnungspakt Bayern aufgelegt. Im Rah men des staatlichen Sofortprogramms als erster Säule des Wohnungspakts plant und baut die Staatsbauverwaltung bayernweit staatliche Wohnanlagen. Sie werden in einem reduzierten Bau und Wohnstandard errichtet und stehen insbesondere anerkannten Flüchtlingen sowie zu rund 30 Prozent auch Einheimischen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung. Inzwischen konnten zwölf Wohnanlagen fertig gestellt werden, 33 weitere sind in Planung oder im Bau. Mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm als zweiter Säule unterstützt der Freistaat speziell die Ge meinden beim Bau von Wohnungen für einkommensschwä chere Personen. Mehr als 70 Projekte wurden mittlerwei le bewilligt, darunter Neubauvorhaben in Scheuring und Fuchstal. Im Rahmen der dritten Säule des Wohnungspakts wird die staatliche Wohnraumförderung ausgebaut. 2016 war das erfolgreichste Jahr der staatlichen Wohnraumförderung seit Langem. So konnte der Neubau von 3.300 Mietwoh nungen gefördert werden, das ist eine Steigerung von rund 75 Prozent zum Vorjahr. Auch heuer ist das Interesse der Wohnungsunternehmen an den Förderprogrammen unge brochen hoch. Bis 2019 sollen bei einem Gesamtvolumen von rund 2,6 Mrd. Euro bis zu 28.000 neue staatliche bzw. staatlich geför derte Wohnungen für die gesamte Bevölkerung entstehen. Darüber hinaus setzt sich die Staatsregierung für möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Woh nungsbestandes im freien Wohnungsbau ein. Im Übrigen wird zu den Maßnahmen, die die Staatsre gierung ergreift, um auszugsberechtigte Bewohner von Flüchtlingsunterkünften bei der Wohnungssuche – für sich und nachziehende Familienmitglieder – zu unterstützen, auf die Antwort zu Frage 5 in dem Bericht vom 20.09.2017 (Drs. 17/17099) verwiesen. Auch die Kommunen engagieren sich auf vielfältige Wei se. Die der Staatsregierung bekannten Beispiele zeigen, dass vielerorts bereits wertvolle Ansätze für die Integration in den Wohnungsmarkt bestehen. Im Interesse eines Zu sammenwirkens aller staatlichen Ebenen sollen diese An sätze und Kooperationen verstärkt kommuniziert werden, um Synergieeffekte in ganz Bayern zu schaffen.