Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 04.10.2017 Finanzierung von einzelnen ÖPNV-Projekten im Großraum München Wie die Staatsregierung in früheren Antworten auf Anfragen mitteilte, stehen für die Planung des dreigleisigen Ausbaus der S 4 12 Mio. Euro zur Verfügung, gleichzeitig ist der Ausbau in der niedrigste Priorisierung des neuen Ausbauplanes der Staatregierung festgesetzt worden, allerdings hat nun Ministerpräsident Horst Seehofer laut Meldung der SZ verkündet , diese Thematik zur Chefsache zu machen. Daher frage ich die Staatregierung: 1. a) Liegen zu anderen Projekten im S-Bahn-System München , bis auf die 2. Stammstrecke, bereits weitere Ansätze für konkrete Planungkosten vor? b) Wenn ja, wie hoch sind diese jeweils (bitte aufgelistet nach Projekt)? c) Bis wann sollen diese Planungen fertiggestellt werden (bitte aufgelistet nach Projekt)? 2. a) Sind die Planungen für den Ausbau der S 4 bereits an einem Punkt angelangt, an dem eine konkrete Kostenschätzung für den Ausbau vorgenommen werden kann? b) Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten? c) Wenn nein, warum nicht? 3. a) Liegen zu weiteren Projekten im S-Bahn-System München bereits Kostenschätzungen für die Baumaßnahmen vor? b) Wenn ja, wie hoch sind diese (bitte aufgelistet nach Projekt)? c) Bis wann sollen diese Projekte jeweils fertiggestellt werden? 4. a) Wird die Priorisierung der Einzelprojekte im S-Bahn- System München zugunsten der S 4 noch einmal verändert werden? b) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Veränderung? c) Welche Zielsetzung und Ergebnisse hatte das Treffen des Ministerpräsidenten mit den Landräten der betroffenen Landkreise und den Vertretern des MVV? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.11.2017 1. a) Liegen zu anderen Projekten im S-Bahn-System München, bis auf die 2. Stammstrecke, bereits weitere Ansätze für konkrete Planungkosten vor? Neben der 2. Stammstrecke mit ihren sogenannten Netzergänzenden Maßnahmen hat die Deutsche Bahn (DB) als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei folgenden Maßnahmen Ansätze für konkrete Planungskosten gegenüber der Staatsregierung benannt: – S-7-Verlängerung nach Geretsried, – Ausbau S 4 West Pasing – Eichenau (inkl. barrierefreier Ausbau Bahnhof Puchheim und Bahnsteig Gleis 1 Bahnhof Fürstenfeldbruck) und – Sendlinger Spange. b) Wenn ja, wie hoch sind diese jeweils (bitte aufgelistet nach Projekt)? Maßnahme Planungsmittelbedarf (laut derzeitiger Planungsvereinbarung ) S-7-Verlängerung nach Geretsried 17,3 Mio. Euro Ausbau S 4 West Pasing – Eichenau (inkl. barrierefreier Ausbau Bahnhof Puchheim und Bahnsteig Gleis 1 Bahnhof Fürstenfeldbruck) 12,3 Mio. Euro Sendlinger Spange 1,7 Mio. Euro Neubau einer zweigleisigen Bahnstrecke Flughafen München – Schwaigerloh 4,2 Mio. Euro c) Bis wann sollen diese Planungen fertiggestellt werden (bitte aufgelistet nach Projekt)? Planungen fallen bis nach der Inbetriebnahme der Infrastrukturmaßnahmen an, also über alle neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Frage wird so verstanden, dass es um die Planungen bis zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren geht. Auf Grundlage von Angaben der DB kann zu den in der Antwort zu Frage 1 a benannten Maßnahmen ausgeführt werden: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19584 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19584 Maßnahme Zeitpunkt für den Start des Planfeststellungsverfahrens S-7-Verlängerung nach Geretsried 2. Jahreshälfte 2018 Ausbau S 4 West Pasing – Eichenau Ende 2020 Barrierefreier Ausbau Puchheim Ende 2018 Bahnsteig Gleis 1 Bahnhof Fürstenfeldbruck noch offen Sendlinger Spange Mitte 2019 Neubau einer zweigleisigen Bahnstrecke Flughafen München – Schwaigerloh bereits im Planfeststellungsverfahren (Beschluss wird in Kürze erwartet) 2. a) Sind die Planungen für den Ausbau der S 4 bereits an einem Punkt angelangt, an dem eine konkrete Kostenschätzung für den Ausbau vorgenommen werden kann? Der aktuelle Planungsstand bei der DB für den Ausbau der S 4 West lässt noch keine belastbaren Aussagen über Kosten zu. b) Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. c) Wenn nein, warum nicht? Es fehlen noch notwendige Angaben über Mengen des Erdaushubs , Gleisbaustoffe, Leit- und Sicherungstechnik und Ingenieurbauwerke, sodass die DB derzeit keine konkreten Aussagen zu Kosten machen kann. 3. a) Liegen zu weiteren Projekte im S-Bahn-System München bereits Kostenschätzungen für die Baumaßnahmen vor? Belastbare Kostenangaben für Infrastrukturmaßnahmen bietet in der Regel der zwischen Freistaat und DB als Vorhabenträgerin zu schließende Bau- und Finanzierungsvertrag . Neben der 2. Stammstrecke hat der Freistaat zu der Maßnahme Erweiterung S-Bahnwerk Steinhausen mit der DB einen Bau- und Finanzierungsvertrag geschlossen. b) Wenn ja, wie hoch sind diese (bitte aufgelistet nach Projekt)? Für die Erweiterung des S-Bahnwerkes Steinhausen belaufen sich die Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) auf rund 71,5 Mio. Euro (Preisstand 2017). c) Bis wann sollen diese Projekte jeweils fertiggestellt werden? Nach Angaben der DB soll die Erweiterung des S-Bahnwerkes Steinhausen Ende 2020 in Betrieb gehen. 4. a) Wird die Priorisierung der Einzelprojekte im S- Bahn-System München zugunsten der S 4 noch einmal verändert werden? Der Ausbau der S 4 West sowie die anderen Ausbaumaßnahmen für die Münchner S-Bahn werden von der Staatsregierung mit gleich hoher Priorität vorangetrieben. Die dafür notwendigen Planungen, Genehmigungsverfahren und Bauabläufe benötigen abhängig vom Umfang der Maßnahmen jeweils unterschiedliche Zeit. b) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Veränderung? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 a verwiesen. c) Welche Zielsetzung und Ergebnisse hatte das Treffen des Ministerpräsidenten mit den Landräten der betroffenen Landkreise und den Vertretern des MVV? Das Treffen hat noch nicht stattgefunden.