Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 16.10.2017 Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr Seit Kurzem ist in Baden-Württemberg in fast allen Regionalzügen die Fahrradmitnahme kostenfrei möglich. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. Auf welchen Strecken des Regionalverkehrs in Bayern (und ggf. länderübergreifend) ist die Fahrradmitnahme gegenwärtig prinzipiell bzw. zu bestimmten Zeiten kostenlos möglich (bitte aufgeschlüsselt nach Betreiber und Verbindung)? 2. Auf welchen Strecken des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern (und ggf. länderübergreifend) ist die Fahrradmitnahme gegenwärtig prinzipiell bzw. zu bestimmten Zeiten kostenlos möglich (bitte aufgeschlüsselt nach Betreiber und Verbindung)? 3. Welche Verkehrsverbünde ermöglichen prinzipiell bzw. zu bestimmten Zeiten die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern? 4. Welche Spar-, Spezial- und Ermäßigungstarife gibt es für Fahrradtouristen gegenwärtig in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regional- und Schienenpersonennahverkehr , Verkehrsverbünden sowie Betreiber und Preis?) 5. Inwieweit setzt sich die Staatsregierung dafür ein, ähnlich wie in Baden-Württemberg die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Zügen des Regionalverkehrs zu ermöglichen? 6. Warum wurde in bestimmten Regionen – wie beispielsweise in Hof – die kostenfreie Mitnahme der Fahrräder in der Bahn vor wenigen Jahren wieder abgeschafft? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.12.2017 Vorbemerkung: In Bayern gibt es anders als in Baden-Württemberg keine flächendeckende Verkehrsverbundlandschaft. Daher existieren außerhalb der Verbundtarife in Bayern zusätzliche, teilweise unterschiedliche Tarifbestimmungen zur Fahrradmitnahme , die durch die jeweiligen verantwortlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen festgelegt werden. Im Rahmen ihrer Tarifhoheit nutzen die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit – über die seitens der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) in der Ausschreibung festgelegten Eckpunkte hinaus –, ihr Verkehrsangebot vor allem unter marketingstrategischen Gesichtspunkten am Kundeninteresse auszurichten. 1. Auf welchen Strecken des Regionalverkehrs in Bayern (und ggf. länderübergreifend) ist die Fahrradmitnahme gegenwärtig prinzipiell bzw. zu bestimmten Zeiten kostenlos möglich (bitte aufgeschlüsselt nach Betreiber und Verbindung)? 2. Auf welchen Strecken des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern (und ggf. länderübergreifend) ist die Fahrradmitnahme gegenwärtig prinzipiell bzw. zu bestimmten Zeiten kostenlos möglich (bitte aufgeschlüsselt nach Betreiber und Verbindung )? 3. Welche Verkehrsverbünde ermöglichen prinzipiell bzw. zu bestimmten Zeiten die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern? Grundsätzlich werden in Bayern Fahrräder mit einer Reifengröße von bis zu 20 Zoll kostenfrei befördert. Für Fahrräder mit einer Reifengröße von mehr als 20 Zoll ist die kostenfreie Fahrradmitnahme auf einigen Strecken möglich. Eine Zusammenstellung ist unter https://www.bahn.de/p/view/ mdb/bahnintern/services/mobilitaet_service/fahrrad/bahn_ und_bike/2017/mdb_249751_170602_kostenlose_fahrrad mitnahme_2017_end.pdf gelistet. In Verbünden gelten nachfolgende, unterschiedliche Regelungen (Fahrpreise sind aktuell, mit Fahrpreisänderungen zum Fahrplanwechsel 2017/2018 ist zu rechnen): – Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund Zum Preis von 1,80 Euro kann ein Fahrrad in den Zügen des Nahverkehrs den ganzen Tag mitgenommen werden. Dies gilt auch im Rahmen eines Testbetriebs bei den Stadtwerken Augsburg mit Beschränkungen; hierzu https://www.sw-augsburg.de/mobilitaet/swa-bus-tram/ fahrradmitnahme/. – Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund bodo im Landkreis Lindau Der Einzelfahrschein kostet verbundweit 3 Euro, die Monatskarte 24 Euro und das Abo der Fahrradkarte 16 Euro. (ab 01.01.2018 vsl. auch im Landkreis Lindau). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19596 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19596 – Donau-Iller-Nahverkehrsverbund DING (in Bayern) Mitnahme Mo–Fr bis 08.30 Uhr Mo–Fr ab 08.30 Uhr Sa/So Busse und RB in Bayern kostenpflichtig kostenlos kostenlos RE, ag kostenpflich-tig kostenpflichtig kostenpflichtig Fahrscheine für die kostenpflichtige Mitnahme Eine Fahrrad-Tageskarte kostet 4,70 Euro für das Gesamtnetz , sie gilt für beliebig viele Fahrten am Lösungstag . Für eine einzelne Fahrt kann ein Einzelfahrschein Kind der jeweiligen Preisstufe gelöst werden. Fahrscheine inklusive Fahrradmitnahme Wer eine DING-Tageskarte Gruppe nutzt, kann anstelle einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen. Besitzer des Tickets 63plus können das Fahrrad kostenlos mitnehmen . Weitere Angebote zur kostenlosen Fahrradmitnahme Die Mitnahme von Fahrrädern bis zu einer Reifengröße von 20 Zoll ist generell kostenlos; ein Klapprad im Transportzustand zählt als „Sache“ und kann kostenlos mitgenommen werden; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern bzw. Großeltern fahren, die ein Ticket für die Fahrradmitnahme gelöst haben. – Ingolstädter Verkehrsgesellschaft INVG Auf der Buslinie 60 können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden. Im Schienenverkehr gelten keine verbundspezifischen Besonderheiten. – Münchner Verkehrs- und Tarifverbund MVV Die MVV Fahrrad-Tageskarte gilt für das Gesamtnetz und berechtigt zur Mitnahme von Fahrrädern in S- und U- Bahnen sowie in den freigegebenen Regionalzügen; sie kostet 3 Euro. – Verkehrsverbund Großraum Nürnberg VGN Grundsätzlich kann in allen Verkehrsmitteln das Fahrrad mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme ist aber nur möglich, wenn der Platz im Fahrzeug dafür ausreicht. Die Beförderung von Fahrgästen, Kinderwagen und Rollstühlen hat stets Vorrang. Einen Anspruch auf Mitnahme eines Rads gibt es nicht. Reisegruppen wird empfohlen, Stoßzeiten zu vermeiden. Im Zweifelsfall entscheiden der Fahrer oder das Zugpersonal über die Mitnahme des Fahrrads. Ausgeschlossen ist die Fahrradmitnahme nur – in S-Bahnen: montags bis freitags von 06.00 bis 08.00 Uhr, – in Regionalzügen: montags bis freitags von 06.00 bis 08.00 Uhr (es sei denn, auf dem DB-Fahrplanaushang ist ein Mehrzweckabteil mit Fahrradsymbol vermerkt), – in Reisebussen oder Anrufsammeltaxen. Pro Fahrrad ist pro Fahrt bzw. Tag eine Kinderfahrkarte bzw. eine Fahrrad-Tageskarte Bayern zu lösen, es sei denn – der Fahrgast fährt mit MobiCard oder JahresAbo Plus. Dann kann er entsprechend der Mitnahmezeiten bis zu zwei Fahrräder kostenfrei mitnehmen; – der Fahrgast nutzt ein TagesTicket Plus, das gilt für bis zu sechs Fahrräder. – Bei einer Radtour mit eigenen Kindern oder Enkelkindern , die nicht älter als 14 sind, gilt: Hat der Fahrgast für sein Fahrrad eine gültige Einzelfahrkarte, ein 4er-Ticket, eine 10er-Streifenkarte oder eine gültige Fahrrad-Tageskarte, kann er Fahrräder der Kinder kos tenlos mitnehmen. Stets kostenlos werden befördert – Klappräder in zusammengeklapptem Zustand (unabhängig von der Reifengröße), – Fahrräder bis zu einer Reifengröße von 20 Zoll (z. B. Kinderfahrräder), – Fahrradanhänger für den Transport von Kindern. – Regensburger Verkehrsverbund RVV In Zügen gelten für Fahrräder die Tarife der Eisenbahnunternehmen . – Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain VAB In die VAB sind folgende Hessische Landesbahn-, DB Regio AG- und DB RegioNetz Verkehrs GmbH-Streckenabschnitte einbezogen: – von Kahl am Main bis Aschaffenburg Hbf, – von Schöllkrippen bis Kahl am Main, – von Stockstadt bis Aschaffenburg Hbf, – von Schneeberg bis Miltenberg, – von Heigenbrücken bis Aschaffenburg Hbf, – von Wertheim nach Aschaffenburg Hbf. Eine kostenlose Mitnahme ist im Bereich der VAB auf oben bezeichneten Strecken von Montag bis Freitag ab 09.00 Uhr; Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig möglich . Von Montag bis Freitag bis 09.00 Uhr ist eine Fahrradkarte zu lösen. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen; Kinder unter 12 Jahren dürfen dies nur in Begleitung einer volljährigen Person. – Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn VGRI Auf den Bahnstrecken ermöglicht der Landkreis Rottal- Inn gemeinsam mit den Landkreisen Mühldorf, Altötting und Passau die kostenfreie Fahrradmitnahme im Zug. – Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham VLC In der VLC ist die Fahrradmitnahme in der Oberpfalzbahn seit 01.11.2017 ganzjährig kostenlos. Das betrifft die Linien OPB 3, 4 und 5 rund um die Kreisstadt Cham. Auf den Linien OPB 1 (Regensburg – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz) sowie OPB 2 (Marktredwitz – Cheb/Eger) muss für die Fahrradmitnahme ein Ticket gelöst werden. – Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau VLP Fahrräder werden innerhalb der VLP auf der Rottalbahn (Passau Hbf – Karpfham Bf) kostenlos befördert. Für die Fahrradmitnahme bei DB Regio auf der Bahnstrecke Passau Hbf – Vilshofen Bf ist das Entgelt nach dem Tarif der DB Regio zu bezahlen. – Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken VVM Für Fahrräder ist grundsätzlich eine Einzelkarte Kind in der jeweiligen Preisstufe zu lösen. Zudem ist die Beförderung unentgeltlich für: – Besitzer einer Monatskarte oder eines Abonnements, Drucksache 17/19596 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – Schwerbehinderte oder – wenn das Fahrrad zusammengeklappt als Handgepäck befördert werden kann. 4. Welche Spar-, Spezial und Ermäßigungstarife gibt es für Fahrradtouristen gegenwärtig in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regional- und Schienenpersonennahverkehr , Verkehrsverbünden sowie Betreiber und Preis?) Für die Mitnahme in allen Regional- und Nahverkehrszügen gibt es in Bayern zwei Angebote: – die Fahrradtageskarte Bayern und – die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern. Fahrrad-Tageskarte Bayern Die Fahrrad-Tageskarte Bayern ist einen Tag lang (bis 03.00 Uhr des Folgetages) in ganz Bayern zum Preis von 5,50 Euro/Rad gültig. Sie gilt in allen Zügen des Nahverkehrs sowie in allen Verbundverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und in den U- und S-Bahnen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Bei Mitnahme des Fahrrades in den genannten Verbünden sind ggf. Sperrzeiten zu beachten. Familienkomponente Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad- Tageskarte Bayern, können beliebig viele eigene Kinder oder Enkelkinder unter 15 Jahren kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen . Fahrradkurzstreckenkarte Bayern Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades zwischen eingetragenem Abgangsund Zielbahnhof in Bayern. Sie gilt in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (IRE, RE, RB, S) für Verbindungen bis einschließlich 50 km (einfache Fahrt) bzw. 20 km (Hinund Rückfahrt). Für weiter gehende Verbindungen innerhalb Bayerns wird die Fahrrad-Tageskarte Bayern ausgegeben. Es ist zu beachten, dass die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern nicht für Fahrten im Binnenverkehr von Verkehrsverbünden gilt. Für diese gelten weiterhin die jeweiligen Beförderungsbedingungen der Verbünde. 5. Inwieweit setzt sich die Staatsregierung dafür ein, ähnlich wie in Baden-Württemberg die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Zügen des Regionalverkehrs zu ermöglichen? In den Leistungsbeschreibungen für die Wettbewerbsnetze im SPNV verlangt die BEG vom Gewinner der Ausschreibung , dass mit Landratsämtern bzw. Tourismusorganisationen , die eine kostenfreie Fahrradbeförderung im eigenen Bereich wünschen, eine Vereinbarung zur finanziellen Abgeltung der Fahrradbeförderung geschlossen wird. Darüber hinaus gibt es keine Überlegungen, die Kostenfreiheit der Fahrradmitnahme aus Regionalisierungsmitteln zu finanzieren . Von den Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangt die BEG in SPNV-Ausschreibungen, dass für die Fahrradmitnahme große Mehrzweckabteile im Zugverband verfügbar sein müssen. Da die Mehrzweckabteile auch für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl und für Fahrgäste mit Kinderwagen gedacht sind, werden Radfahrer gebeten, diesen Personengruppen bei Bedarf den Vortritt zu lassen. Die verfügbaren Plätze zum Abstellen von Fahrrädern sind an schönen Tagen in Richtung der beliebtesten Ausflugs- und Feriengebiete leider nicht ausreichend. Die BEG bestellt daher alljährlich speziell Fahrradzüge (ht tps://bahnland-bayern.de/de/service/fahrradmitnahme) und für das Bayerische Oberland zusätzliche Züge am Wochenende , exklusiv für die Radlersaison von April bis Oktober. 6. Warum wurde in bestimmten Regionen – wie beispielsweise in Hof – die kostenfreie Mitnahme der Fahrräder in der Bahn vor wenigen Jahren wieder abgeschafft? Die kostenfreie Fahrradmitnahme in den Nahverkehrszügen wurde über viele Jahre durch eine pauschale Abgeltung der Landkreise an die Deutsche Bahn finanziert. Durch die Kos tenfreiheit der Fahrradmitnahme stieg die Anzahl der beförderten Fahrräder sprunghaft an. Es kam zum einen zu massiven Beschwerden der Radler, dass die Platzkapazitäten nicht ausreichen. Zum anderen sah sich die Deutsche Bahn gezwungen, die Verträge zur pauschalen Abgeltung der Fahrradbeförderung zu kündigen, da die Vertragspartner nicht bereit waren, die Höhe der pauschalen Abgeltung entsprechend der gestiegenen Nachfrage anzupassen. Mit wenigen Ausnahmen gibt es daher keine kostenfreie Fahrradmitnahme mehr.