Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 09.10.2017 Bundesfernstraßen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche konkreten Streckenabschnitte der Bundesfernstraßen in Bayern befinden sich in sehr gutem, gutem, befriedigendem, noch ausreichendem, mangelhaftem und ungenügendem Bauwerkszustand (bitte jeweils einzelne Streckenabschnitte der jeweiligen Bundesstraßen und Bundesautobahnen nach Regierungsbezirken auflisten)? 1.2 Wie hoch ist der Anteil der Bundesfernstraßen in Bayern mit sehr gutem, gutem, befriedigendem, noch ausreichendem, mangelhaftem und ungenügendem Bauwerkszustand (in km und in Prozent der Gesamtstraßen und nach Regierungsbezirken)? 1.3 Wie viele Tunnel- und Brückenbauwerke von Bundesfernstraßen in Bayern gibt es mit sehr gutem, gutem, befriedigendem, noch ausreichendem, mangelhaftem und ungenügendem Bauwerkszustand (jeweils in Anzahl und Prozent der Gesamtzahl und nach Regierungsbezirken )? 2.1 Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Zustand der Bundesfernstraßen in Bayern? 2.2 Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Zustand der Tunnel- und Brückenbauwerke von Bundesfernstraßen in Bayern? 2.3 Welche Bundesfernstraßen in Bayern sind verkehrlich besonders stark belastet? 3.1 Wie hoch ist das tägliche Verkehrsaufkommen auf den jeweiligen bayerischen Bundesfernstraßen (bitte Anteil des Pkw- und Schwerlastverkehrs auflisten)? 3.2 Welches Verkehrsaufkommen erwartet die Staatsregierung auf den jeweiligen bayerischen Bundesfernstraßen in den kommenden Jahren? 3.3 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem zukünftig zu erwartenden Verkehrsaufkommen auf Bayerns Bundesfernstraßen? 4.1 Welchen Zeitrahmen veranschlagt die Staatsregierung für die Sanierung von Streckenabschnitten auf Bayerns Bundesfernstraßen, die sich in einem noch ausreichenden, mangelhaften und ungenügenden Zustand befinden? 4.2 Welchen Zeitrahmen veranschlagt die Staatsregierung für die Sanierung von Tunnel- und Brückenbauten auf Bayerns Bundesfernstraßen, die sich in einem noch ausreichenden, mangelhaften und ungenügenden Zustand befinden? 4.3 Wie alt sind die jeweiligen Tunnel- und Brückenbauwerke von Bundesfernstraßen in Bayern im Konkreten und im Durchschnitt? 5.1 Welche Kosten veranschlagt die Staatsregierung für die Instandhaltung und Sanierung des bestehenden Netzes an Bundesfernstraßen in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? 5.2 Welche Kosten veranschlagt die Staatsregierung für die Instandhaltung und Sanierung der Tunnel- und Brückenbauwerke der Bundesfernstraßen in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? 5.3 In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2008 Kosten für Instandhaltung und Sanierung der Bundesfernstraßen in Bayern entstanden (bitte nach Bundes- und Landesmitteln und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? 6.1 Bei welchen Teilbauwerken an Bundesfernstraßen in Bayern ist ein Ersatzneubau notwendig? 6.2 Welche Kosten werden dafür jeweils veranschlagt? 6.3 Welcher Zeitrahmen ist jeweils vorgesehen? 7.1 Welche sind dabei die fünf größten einzelnen Sanierungsprojekte (nicht Ersatzneubauten)? 7.2 Bei welchen Sanierungsprojekten sind in den nächsten Jahren längere Vollsperrungen von Bundesfernstraßen im Freistaat im Zuge von Baumaßnahmen erforderlich? 8.1 An welchen konkreten Brücken an Bundesfernstraßen in Bayern sind welche Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit u. Ä. aufgrund von baulichen Mängeln vorzufinden? 8.2 Seit wann bestehen diese Mängel? 8.3 Wie lange wird es diese Einschränkungen noch geben ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.12.2017 1.1 Welche konkreten Streckenabschnitte der Bundesfernstraßen in Bayern befinden sich in sehr gutem, gutem, befriedigendem, noch ausreichendem, mangelhaftem und ungenügendem Bauwerkszustand (bitte jeweils einzelne Streckenabschnitte der jeweiligen Bundesstraßen und Bundesautobahnen nach Regierungsbezirken auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19597 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19597 1.2 Wie hoch ist der Anteil der Bundesfernstraßen in Bayern mit sehr gutem, gutem, befriedigendem, noch ausreichendem, mangelhaftem und ungenügendem Bauwerkszustand (in km und in Prozent der Gesamtstraßen und nach Regierungsbezirken )? Der Zustand der Bundesfernstraßen wird auf Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) beurteilt. Bei der ZEB wird das gesamte Netz in Auswerteabschnitten erfasst und beurteilt. Im Zuge der ZEB erfolgt keine Zusammenführung zustandsauffälliger Auswerteabschnitte auf einzelne Streckenabschnitte. Mit der letzten ZEB 2013 auf Bundesautobahnen wurden auf 2.514 km Bundesautobahnen in Bayern 10.326 Fahrstreifenkilometer erfasst. Hiervon sind 74,3 Prozent der jeweils 100 m langen Auswerteabschnitte (entspricht 7.672 Fahrstreifenkilometern) besser als der Warnwert („guter Zustand“), 11,3 Prozent (entspricht 1.167 Fahrstreifenkilometern ) schlechter als der Warnwert, aber besser als der Schwellenwert („Anlass zu intensiver Beobachtung, zur Analyse der Ursachen für den schlechten Zustand und gegebenenfalls zur Planung von geeigneten Maßnahmen“) und 14,4 Prozent (entspricht 1.487 Fahrstreifenkilometern) sind schlechter als der Schwellenwert („Einleitung von baulichen oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen prüfen“). Die Zustandserfassung der ZEB 2017 auf Bundesautobahnen läuft aktuell. Eine Betrachtung auf Regierungsbezirksebene erfolgt bei Bundesautobahnen aufgrund der weiträumigen Verkehrsbedeutung nicht. Eine entsprechende Aufbereitung der Daten liegt nicht vor. Mit der ZEB 2015 wurden 6.634 Fahrbahnkilometer Bundesstraßen in Bayern erfasst. Hiervon sind 59,3 Prozent der Auswerteabschnitte (entspricht 3.934 Fahrbahnkilometern ) besser als der Warnwert („guter Zustand“), 17,3 Prozent (entspricht 1.148 Fahrbahnkilometern) schlechter als der Warnwert, aber besser als der Schwellenwert („Anlass zu intensiver Beobachtung, zur Analyse der Ursachen für den schlechten Zustand und gegebenenfalls zur Planung von geeigneten Maßnahmen“) und 23,4 Prozent (entspricht 1.552 Fahrbahnkilometern) sind schlechter als der Schwellenwert („Einleitung von baulichen oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen prüfen“). Die prozentuale Aufteilung auf die Regierungsbezirke ist folgender Tabelle zu entnehmen: Warnwert (3,5) unterschritten [%] Warnwert (3,5) überschritten, Schwellenwert (4,5) unterschritten [%] Schwellenwert (4,5) überschritten [%] ZEB 2015 ZEB 2011 ZEB 2015 ZEB 2011 ZEB 2015 ZEB 2011 Oberbayern 60,26 58,58 19,96 18,5 19,78 22,91 Niederbayern 56,11 53,93 13,22 13,07 30,67 33 Oberpfalz 54,3 57,24 17,91 19,94 27,79 22,82 Oberfranken 59,9 52,95 18,53 19,86 21,57 27,19 Mittelfranken 53,01 55,26 18,52 18,42 28,48 26,33 Unterfranken 53,48 52,65 17,28 19,13 29,23 28,23 Schwaben 69,83 64,15 15,24 16,69 14,93 19,16 Bayern 59,28 56,87 17,27 17,85 23,45 25,28 Der Kampagnenvergleich der ZEB 2011 mit der ZEB 2015 zeigt, dass der Zustand der Bundesstraßen verbessert wurde. Der Anteil guter Strecken wurde bayernweit erhöht und sowohl die Warnwert- als auch die Schwellenwertüberschreitungen wurden verringert. 1.3 Wie viele Tunnel- und Brückenbauwerke von Bundesfernstraßen in Bayern gibt es mit sehr gutem, gutem, befriedigendem, noch ausreichendem, mangelhaftem und ungenügendem Bauwerkszustand (jeweils in Anzahl und Prozent der Gesamtzahl und nach Regierungsbezirken)? Eine Brücke bzw. ein Tunnel kann aus ein, zwei oder mehr Teilbauwerken bestehen, wenn z. B. zur Unterführung im Zuge einer Autobahn für jede Richtungsfahrbahn ein eigenes Bauwerk erstellt wurde. Insbesondere Tunnel haben in der Regel verschiedene Teilbauwerke. Für die Beantwortung der Fragen werden Teilbauwerke ausgewertet, da Teilbauwerke unterschiedliche Baujahre und einen unterschiedlichen Bauwerkszustand haben können. Alle Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke , Lärmschutzbauwerke und andere) der Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen werden gem. DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ vom November 1999 regelmäßig durch Ingenieure einer Bauwerksprüfung unterzogen. Dabei werden die einzelnen Schäden auf Grundlage der bundesweit gültigen „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ (RI-EBW-PRÜF) hinsichtlich der Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Aus den einzelnen Bewer- Drucksache 17/19597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 tungen der Schäden wird eine Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4 (ungenügender Zustand) berechnet. Die Zustandsnoten werden dann den folgenden 6 Zustandsnotenbereichen , analog dem Schulnotensystem, zugeordnet : 1,0–1,4 sehr guter Zustand (Zustandsnotenbereich 1) 1,5–1,9 guter Zustand (Zustandsnotenbereich 2) 2,0–2,4 befriedigender Zustand (Zustandsnotenbereich 3) 2,5–2,9 ausreichender Zustand (Zustandsnotenbereich 4) 3,0–3,4 nicht ausreichender Zustand (Zustandsnotenbereich 5) 3,5–4,0 ungenügender Zustand (Zustandsnotenbereich 6) Der Zustand der Tunnel- und Brückenbauwerke (in Bezug auf die Teilbauwerke) in Anzahl und Prozent der Gesamtzahl ist den folgenden Tabellen zu entnehmen. Die 51 Tunnel im Zuge von Bundesfernstraßen teilen sich in 131 Teilbauwerke auf. Zustandsnotenbereich 1,0 bis 1,4 1,5 bis 1,9 2,0 bis 2,4 2,5 bis 2,9 3,0 bis 3,4 3,5 bis 4,0 Summe Oberbayern 6 5 5 15 3 2 36 Niederbayern 4 2 2 2 10 Oberpfalz 4 1 2 4 11 Oberfranken 4 4 Mittelfranken 0 Unterfranken 6 9 13 18 46 Schwaben 2 11 7 4 24 Summe 22 28 29 47 3 2 131 Anzahl – Tunnel (Teilbauwerke) im Zuge von Bundesfernstraßen Zustandsnotenbereich 1,0 bis 1,4 1,5 bis 1,9 2,0 bis 2,4 2,5 bis 2,9 3,0 bis 3,4 3,5 bis 4,0 Summe Oberbayern 4,58 % 3,82 % 3,82 % 11,45 % 2,29 % 1,53 % 27,48 % Niederbayern 3,05 % 1,53 % 1,53 % 1,53 % 0,00 % 0,00 % 7,63 % Oberpfalz 3,05 % 0,76 % 1,53 % 3,05 % 0,00 % 0,00 % 8,40 % Oberfranken 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,05 % 0,00 % 0,00 % 3,05 % Mittelfranken 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Unterfranken 4,58 % 6,87 % 9,92 % 13,74 % 0,00 % 0,00 % 35,11 % Schwaben 1,53 % 8,40 % 5,34 % 3,05 % 0,00 % 0,00 % 18,32 % Summe 16,79 % 21,37 % 22,14 % 35,88 % 2,29 % 1,53 % 100,00% Prozent der Gesamtzahl – Tunnel (Teilbauwerke) im Zuge von Bundesfernstraßen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19597 Die 8.869 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen teilen sich in 10.937 Teilbauwerke auf. Zustandsnotenbereich 1,0 bis 1,4 1,5 bis 1,9 2,0 bis 2,4 2,5 bis 2,9 3,0 bis 3,4 3,5 bis 4,0 Summe Oberbayern 329 510 1204 848 118 10 3.019 Niederbayern 249 289 473 312 29 2 1.354 Oberpfalz 77 143 456 542 61 6 1.285 Oberfranken 78 259 605 401 52 5 1.400 Mittelfranken 60 94 388 433 72 2 1.049 Unterfranken 51 112 566 374 73 4 1.180 Schwaben 259 307 673 355 52 4 1.650 Summe 1.103 1.714 4.365 3.265 457 33 10.937 Anzahl – Brücken (Teilbauwerke) in Zuge von Bundesfernstraßen Zustandsnotenbereich 1,0 bis 1,4 1,5 bis 1,9 2,0 bis 2,4 2,5 bis 2,9 3,0 bis 3,4 3,5 bis 4,0 Summe Oberbayern 3,01 % 4,66 % 11,01 % 7,75 % 1,08 % 0,09 % 27,60 % Niederbayern 2,28 % 2,64 % 4,32 % 2,85 % 0,27 % 0,02 % 12,38 % Oberpfalz 0,70 % 1,31 % 4,17 % 4,96 % 0,56 % 0,05 % 11,75 % Oberfranken 0,71 % 2,37 % 5,53 % 3,67 % 0,48 % 0,05 % 12,80 % Mittelfranken 0,55 % 0,86 % 3,55 % 3,96 % 0,66 % 0,02 % 9,59 % Unterfranken 0,47 % 1,02 % 5,18 % 3,42 % 0,67 % 0,04 % 10,79 % Schwaben 2,37 % 2,81 % 6,15 % 3,25 % 0,48 % 0,04 % 15,09 % Summe 10,09 % 15,67 % 39,91 % 29,85 % 4,18 % 0,30 % 100,00 % Prozent der Gesamtzahl – Brücken (Teilbauwerke) in Zuge von Bundesfernstraßen 2.1 Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Zustand der Bundesfernstraßen in Bayern? Die Bundesfernstraßen befinden sich aufgrund der auf Basis des systematischen Erhaltungsmanagements ergriffenen Maßnahmen durchgängig in einem für die Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand . Bauliche Maßnahmen, die in Streckenabschnitten, die im Rahmen der systematischen Erhaltungsplanung ermittelt wurden, (z. T. kurzfristig) durchgeführt werden, dienen der mittel- und langfristigen Sicherung der Infrastrukturverfügbarkeit . Mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln kann – auch verstärkt durch den Investitionshochlauf – die Substanz weiter verbessert werden. Wichtig ist hierbei eine dauerhafte Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Bund in der aktuellen Höhe. Dies ist für die folgenden Jahre nach dem Finanzplan des Bundes auch so vorgesehen. Der Zustand der Bundesautobahnen in Bayern ist besser als der Zustand der Bundesstraßen. Der bessere Zustand der Bundesautobahnen wird dem höheren Geschwindigkeits - und Sicherheitsniveau sowie der höheren Verkehrsbelastung gerecht und ist auch Ergebnis des stärkeren Gesamtmitteleinsatzes auf Autobahnen gegenüber dem auf den Bundesstraßen. Drucksache 17/19597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 2.2 Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Zustand der Tunnel- und Brückenbauwerke von Bundesfernstraßen in Bayern? Die Brücken und Tunnelbauwerke befinden sich in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand. Im Rahmen der systematischen Erhaltungsplanung werden Bauwerke ermittelt, bei denen mittel- und langfristig Maßnahmen durchgeführt werden. Mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln kann die Substanz verbessert werden. Die dauerhafte Bereitstellung der Haushaltsmittel in der aktuellen Höhe ist nach dem Finanzplan des Bundes für die folgenden Jahre vorgesehen. In den vergangenen Jahren konnte bereits eine erhebliche Anzahl von Brücken, die konstruktive Probleme aufwiesen oder das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht hatten, erneuert werden. Die Erneuerung bzw. Sanierung einer Vielzahl von Brücken folgen in naher Zukunft. Der Bauwerkszustand der Tunnelbauwerke stellt sich noch besser dar. Das liegt zum einen daran, dass eine Vielzahl von Tunneln in den letzten Jahren betriebstechnisch nachgerüstet und saniert wurde. Zum anderen ist das mittlere Alter der Tunnel geringer. Generell ist anzumerken, dass ein über die Zeit gewachsenes Bauwerkskollektiv auch immer Bauwerke aufweisen wird, die nach der Bewertung der RI-EBW-PRÜF in die Zustandsnotenbereiche 5 oder 6 einzuordnen sind. Brückenbauwerke werden für einen bauartbedingten Nutzungszeitraum ausgelegt. Der Nutzungszeitraum ist durch die Alterung der Baustoffe und die Materialermüdung begrenzt. Befindet sich ein Bauwerk 10 bis 20 Jahre vor dem Erreichen seiner Nutzungsdauer, wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen in aller Regel von weiteren größeren Instandsetzungen abgesehen . Dadurch entstehen zwangsläufig immer Bauwerke, für die sich nach der RI-EBW-PRÜF schlechte Bewertungen ergeben. Soweit die Verschlechterung des Zustands nicht auch verkehrliche Einschränkungen nach sich zieht, ist dies unkritisch und der natürliche Abschluss des Nutzungszyklus eines Bauwerks. Selbstverständlich ist die Standsicherheit dabei in keiner Weise gefährdet. 2.3 Welche Bundesfernstraßen in Bayern sind verkehrlich besonders stark belastet? Nach den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2015 sind insbesondere die Autobahnen in Bayern besonders stark belastet. Die höchsten Verkehrsbelastungen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von über 100.000 Kfz/24 h ergeben sich auf folgenden Abschnitten: Straße Abschnitt DTV 1) [Kfz/24 h] SV-Anteil2) [%] A 3 AS Stockstadt (57) AS Aschaffenburg (58) 113.900 13,9 A 3 AS Nürnberg/Behringersdorf (86) AK Nürnberg (A 9) 100.900 bis 104.100 14,3 bis 16,0 A 8 AS Dachau/Fürstenfeldbruck (78) AD München-Eschenried (A 99) 103.500 10,2 A 8 AK München-Süd (A 99) AS Holzkirchen (97) 106.900 bis 117.400 10,4 bis 11,2 A 9 AK Nürnberg (A 3) AK Nürnberg-Ost (A 6) 106.100 bis 109.700 15,7 bis 16,2 A 9 AS Ingolstadt-Nord (61) AS Ingolstadt-Süd (62) 102.900 11,9 A 9 TRM in der Holledau AS München-Frankfurter Ring (75) 101.800 bis 153.100 5,1 bis 11,0 A 92 AK Neufahrn (Tkn A 9) AS Freising-Süd (5) 101.600 8,0 A 99 AD M-Allach (A 99 Spange Eschenried) AD München-Feldmoching (A 92) 117.500 bis 119.900 12,1 bis 14,2 A 99 AK München-Nord (A 9) AS Haar (18) 112.300 bis 127.400 11,8 bis 15,0 1) DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr beider Richtungen (aufgerundet auf 100 Kfz/24 h) 2) SV-Anteil = Anteil des Schwerverkehrs (Busse, Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Sattelzüge) an allen Kfz 3.1 Wie hoch ist das tägliche Verkehrsaufkommen auf den jeweiligen bayerischen Bundesfernstraßen (bitte Anteil des Pkw- und Schwerlastverkehrs auflisten )? Nach der Straßenverkehrszählung 2015 ergeben sich für die Verkehrsbelastung auf den Straßen in Bayern folgende Mittelwerte: Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19597 DTV (Kfz/24 h) 1) SV-Anteil (Kfz/24 h) 2) Autobahnen 50.074 7.648 Bundesstraßen 9.977 886 Staatsstraßen 3.817 206 Kreisstraßen 1.755 89 1) DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr beider Richtungen 2) SV-Anteil = Anteil des Schwerverkehrs (Busse, Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Sattelzüge) an allen Kfz 3.2 Welches Verkehrsaufkommen erwartet die Staatsregierung auf den jeweiligen bayerischen Bundesfernstraßen in den kommenden Jahren? Entsprechend den aktuellen Prognosen, aufbauend auf der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wächst der gesamte Personenverkehr in Bayern zwischen 2010 und 2030 von 16,6 Mrd. auf 18,5 Mrd. Personenfahrten. Für die Belastung der bayerischen Straßen ist die Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs (MIV = Personenverkehr mit Pkw – einschließlich Taxi, Mietwagen – sowie mit motorisierten Zweirädern) maßgebend. Dieser wird auch aufgrund der weiter steigenden Motorisierung von 9,7 Mrd. Personenfahrten auf 11,1 Mrd. Personenfahrten oder um 14,3 Prozent bis 2030 zunehmen. Der Straßengüterverkehr in Bayern wird beim Transportaufkommen von 2010 bis 2030 um 24,2 Prozent von 713,2 Mio. Tonnen auf 886,0 Mio. Tonnen wachsen. Die Verkehrsleistung im gesamten Personenverkehr (in Personenkilometern – Pkm) wird in Bayern von 208,1 Mrd. Pkm im Jahr 2010 auf 262,9 Mrd. Pkm im Jahr 2030 oder um 26,3 Prozent zunehmen. Der MIV wird bei der Verkehrsleistung im Zeitraum 2010 bis 2030 um 27,3 Prozent wachsen, wobei der Anteil des MIV an der Verkehrsleistung im gesamten Personenverkehr nahezu konstant bei rd. 83 Prozent bleibt. Im gesamten Güterverkehr wächst die Transportleistung (in Tonnenkilometern – tkm) zwischen 2010 und 2030 in Bayern von 105,0 Mrd. tkm im Jahr 2010 auf 148,4 Mrd. tkm im Jahr 2030 oder um 41,3 Prozent. Dominierender Verkehrszweig ist und bleibt auch hier der Straßengüterverkehr mit einem nahezu konstanten Anteil von 77 bis 78 Prozent der Transportleistung und einem Wachstum von 40,5 Prozent im Zeitraum 2010 bis 2030. 3.3 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem zukünftig zu erwartenden Verkehrsaufkommen auf Bayerns Bundesfernstraßen? Angesichts des prognostizierten Verkehrszuwachses ist das optimierte Zusammenwirken aller Verkehrsträger und ihre möglichst optimale Auslastung eines der zentralen Ziele der bayerischen Verkehrspolitik. Diese soll möglichst große Teile des zusätzlichen Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße bringen. Für den Personenverkehr spielt ein leistungsfähiger öffentlicher Verkehr eine wichtige Rolle. Außerdem ist die Verkehrsmittelwahl der Bürgerinnen und Bürger ein bedeutender Faktor. Ziel der Staatsregierung ist es, die jeweiligen Stärken der Personen- und Güterverkehrsmittel optimal zu nutzen. Deshalb hat die Verkehrspolitik der Staatsregierung insbesondere die infrastrukturellen Stärken und die Umweltverträglichkeit eines jeden Verkehrsträgers im Blick. Darüber hinaus ist es deren Ziel, den Übergang zwischen den Verkehrsmitteln so einfach wie möglich zu gestalten . Hierfür setzt die Staatsregierung auf eine infrastrukturelle , organisatorische und informatorische Vernetzung. Im Güterverkehr setzt sie insbesondere auf einen bedarfsgerechten Ausbau von Umschlaganlagen für den kombinierten Verkehr. Der Freistaat stellt hier aktuell jährlich 2 Mio. Euro für Planungen, Gutachten und ergänzende Investitionsmaßnahmen zum Bundesprogramm zur Verfügung. Mit 20 Standorten steht Bayern besser da als die meisten anderen Bundesländer. Im Personenverkehr legt die Staatsregierung in ihrer Verkehrspolitik unter anderem ein besonderes Augenmerk auf die Verknüpfung zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr sowie die Verbesserung der Angebote innerhalb des öffentlichen Verkehrs. Angesichts der prognostizierten Zuwächse im Individualund Güterverkehr auf der Straße sind Investitionen in den Erhalt sowie den weiteren Ausbau einer leistungsfähigen Straßeninfrastruktur für die weitere Entwicklung Bayerns nach wie vor außerordentlich wichtig. Die Straße ist und bleibt auch in Zukunft mit deutlichem Abstand Verkehrsträger Nummer eins. Bei der Straßeninfrastruktur enthält der neue Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, bzw. der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, viele wichtige Neu- und Ausbauprojekte, mit denen vorhandene Lücken geschlossen und Engpässe bis 2030 beseitigt werden können . Insbesondere diese Projekte gilt es entsprechend der Mittelbereitstellung durch den Bund zügig umzusetzen. 4.1 Welchen Zeitrahmen veranschlagt die Staatsregierung für die Sanierung von Streckenabschnitten auf Bayerns Bundesfernstraßen, die sich in einem noch ausreichenden, mangelhaften und ungenügenden Zustand befinden? Die Erhaltung des Anlagenbestandes ist aufgrund des laufenden Werteverzehrs eine Daueraufgabe. Durch die Altersstruktur und die zunehmend steigenden Verkehrsbeanspruchungen werden immer wieder Anlagenteile erneuerungsbedürftig werden. In den letzten Jahren sind die Baukosten aufgrund der Hochkonjunktur angestiegen. Erhöhte Umweltanforderungen sowie stärkere Beanspruchungen der Infrastruktur durch Verkehrszunahmen führen darüber hinaus zu einem größeren Bedarf an Finanzmitteln für die Infrastrukturerhaltung . Neben den teuren Bauwerkssanierungen (Brücken, Tunnel, Lärmschutzeinrichtungen) werden zukünftig auch grundhafte Erneuerungen der Fahrbahnen, die nach ca. 40– 50 Jahren anstehen, aufgrund des Straßenalters verstärkt Drucksache 17/19597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 notwendig sein. Darüber hinaus ist es aber auch geboten, die Eingriffe durch Baumaßnahmen ins Verkehrsgeschehen zu bündeln, um eine ausreichende Streckenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die ZEB 2013 und 2015 haben gezeigt, dass der Zustand der Bundesfernstraßen im Vergleich zu den vorangegangenen ZEB 2009 und 2011 verbessert werden konnte. 4.2 Welchen Zeitrahmen veranschlagt die Staatsregierung für die Sanierung von Tunnel- und Brückenbauten auf Bayerns Bundesfernstraßen, die sich in einem noch ausreichenden, mangelhaften und ungenügenden Zustand befinden? Das Durchführen einer Instandsetzungsmaßnahme führt lediglich dazu, dass eine Verschlechterung des Gesamtzustands eines Bauwerks zeitlich verzögert wird. Brückenbauwerke sind generell nicht für die Ewigkeit gebaut. Da diese sehr hohen Belastungen unterliegen, spielt hier die Materialermüdung eine wesentliche Rolle. Deshalb ist es völlig natürlich, dass Bauwerke in den späteren Jahren ihres Gebrauchs in den Zustandsnotenbereich 5 oder 6 rutschen und eine begrenzte Nutzungsdauer haben. Im Rahmen des Erhaltungsmanagements muss ein Baulastträger auch immer abwägen, inwieweit eine Instandsetzungsmaßnahme wirtschaftlich noch sinnvoll oder die Erneuerung des Bauwerks vorzunehmen ist. Aufgrund des gewachsenen Brückenkollektivs wird es immer Bauwerke in den Zustandsnotenbereichen 5 oder 6 geben. 4.3 Wie alt sind die jeweiligen Tunnel- und Brückenbauwerke von Bundesfernstraßen in Bayern im Konkreten und im Durchschnitt? Aufgrund der Vielzahl von über 10.000 Teilbauwerken wird auf eine Einzelauflistung verzichtet. Derzeit sind die Brücken im Mittel 34,3 Jahre und die Tunnel 20,6 Jahre alt. 5.1 Welche Kosten veranschlagt die Staatsregierung für die Instandhaltung und Sanierung des bestehenden Netzes an Bundesfernstraßen in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? 5.2 Welche Kosten veranschlagt die Staatsregierung für die Instandhaltung und Sanierung der Tunnelund Brückenbauwerke der Bundesfernstraßen in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln )? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4.1 und 4.2 verwiesen . Auf diesen Grundlagen wird jährlich im Herbst mit dem BMVI die mittelfristige Haushaltsplanung abgestimmt. 5.3 In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2008 Kosten für Instandhaltung und Sanierung der Bundesfernstraßen in Bayern entstanden (bitte nach Bundesund Landesmitteln und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? Für die Instandhaltung und Sanierung der Bundesfernstraßen in Bayern hat der Bund die Kosten zu tragen. Aus dem Bundesfernstraßenhaushalt wurden in den Jahren 2008 bis 2016 folgende Ausgaben (Mio. Euro) geleistet: 2008 2009 2010 Bereich BAB BStr Summe BAB BStr Summe BAB BStr Summe Fahrbahn 105,8 57,9 163,8 163,3 126,1 289,4 70,5 63,5 134,1 Bauwerke 42,5 17,6 60,1 76,8 35,7 112,5 47,3 35,6 83 Summe 148,4 75,5 223,8 240,1 161,9 402 117,9 99,2 217 2011 2012 2013 Bereich BAB BStr Summe BAB BStr Summe BAB BStr Summe Fahrbahn 68,8 55,6 124,4 177,1 98,1 275,3 233,6 112,5 346,2 Bauwerke 51,1 24,7 75,8 63,8 40,2 104 102,4 47,8 150,2 Summe 119,9 80,3 200,1 240,9 138,3 379,2 336,1 160,3 496,4 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19597 2014 2015 2016 Bereich BAB BStr Summe BAB BStr Summe BAB BStr Summe Fahrbahn 233,1 110,9 344 342,2 168,1 510,3 332 162 494 Bauwerke 140,3 50,4 190,7 30,8 13,2 44 243 60 303 Summe 373,4 161,3 534,7 372,9 181,3 554,3 575 222 797 Eine belastbare Aufteilung der Ausgaben auf die Regierungsbezirke ist nicht möglich, weil bei den Bundesautobahnen die Ausgaben nicht regionalisiert abgerechnet werden. Ausgaben, die im Rahmen des Betriebsdienstes für kleinere Instandsetzungen geleistet werden, sind nicht enthalten. 6.1 Bei welchen Teilbauwerken an Bundesfernstraßen in Bayern ist ein Ersatzneubau notwendig? 6.2 Welche Kosten werden dafür jeweils veranschlagt? 6.3 Welcher Zeitrahmen ist jeweils vorgesehen? Die nach derzeitigem Kenntnisstand vorgesehenen bzw. bereits in Bau befindlichen Ersatzneubauten von Brücken sind in der Anlage zu den Fragen 6.1 bis 6.3 aufgelistet. Bei der Bauwerkserneuerung im Zuge von Ausbaumaßnahmen des Streckenzugs ist für Baubeginn und Bauende jeweils der Termin für die Gesamtmaßnahme angegeben. 7.1 Welche sind dabei die fünf größten einzelnen Sanierungsprojekte (nicht Ersatzneubauten)? Die im Bereich der Bundesfernstraßen fünf größten Sanierungsmaßnahmen sind im Folgenden aufgelistet. Ersatzneubauten sind gemäß Fragestellung nicht enthalten, neben reinen Instandsetzungen sind allerdings auch Verstärkungsmaßnahmen mit aufgeführt. Es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand um kurz- bis mittelfristig vorgesehene bzw. bereits in Bau befindliche Maßnahmen. Straße Bauwerksname A 99 Isarbrücke Unterföhring A 93 Innbrücke Kiefersfelden A 95 Mühlbachtalbrücke Schwaiganger B 307 B 307 ü. d. Sylvensteinsee (Faller-Klammbrücke) B 8 Mainbrücke Marktheidenfeld 7.2 Bei welchen Sanierungsprojekten sind in den nächsten Jahren längere Vollsperrungen von Bundesfernstraßen im Freistaat im Zuge von Baumaßnahmen erforderlich? Das Arbeitsstellenintegrationssystem des Freistaates (ArbIS) erfasst Daten zu sämtlichen straßenseitigen Arbeitsstellen im Verantwortungsbereich der Staatsbauverwaltung in einer zentralen Datenbank. ArbIS stellt die erfassten Daten zum Zwecke der Koordinierung der Ausführung geplanter Arbeitsstellen und der Auswertung ausgeführter Arbeitsstellen zur Verfügung. Zudem werden die Arbeitsstellen in BayernInfo angezeigt und stehen damit den Verkehrsteilnehmern als Informationsquelle zur Verfügung. Die Daten für das Jahr 2018 werden derzeit in das System ArbIS eingepflegt. Die Baumaßnahmen der darauffolgenden Jahre werden fortlaufend in ArbIS ergänzt. Eine vollumfängliche Übersicht der Maßnahmen mit längeren Vollsperrungen in den nächsten Jahren liegt somit nicht vor. 8.1 An welchen konkreten Brücken an Bundesfernstraßen in Bayern sind welche Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit u. Ä. aufgrund von baulichen Mängeln vorzufinden ? 8.2 Seit wann bestehen diese Mängel? 8.3 Wie lange wird es diese Einschränkungen noch geben? Es wird darauf hingewiesen, dass verkehrsrechtliche Einschränkungen nicht unbedingt allein aufgrund von baulichen Mängeln verursacht sind, sondern häufig im Zusammenhang mit der früheren Bemessung der Brücken stehen. Aufgrund der stark gestiegenen Schwerverkehrsbelastung ist quasi eine Nutzungsänderung der Brücken eingetreten. Das Nachrechnungsergebnis kann dann Einschränkungen nach sich ziehen. Derzeit bestehen an 36 Brücken bzw. 45 Teilbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen aufgrund von baulichen Mängeln verkehrsrechtliche Einschränkungen. Von diesen ist an 10 Teilbauwerken der Ersatzneubau bereits in Bau. Im Zuge von Autobahnen sind derzeit keine Tonnagebeschränkungen angeordnet. Lediglich auf Bundesstraßen sind 8 Teilbauwerke aufgrund von Tonnagebeschränkungen teilweise eingeschränkt, bei diesen Teilbauwerken sind die Abhilfemaßnahmen bereits in Planung. Die Abarbeitung der notwendigen Maßnahmen erfolgt durch die Autobahndirektionen und Staatlichen Bauämter im Rahmen der Koordinierten Erhaltungsplanung. Drucksache 17/19597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19597 Drucksache 17/19597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19597 Drucksache 17/19597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13