Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.11.2017 Bundesmeldegesetz in Bayern umgesetzt? Seit 2015 gibt es ein überarbeitetes Bundesmeldegesetz . Eine der Neuerungen war, dass die Sicherheitsbehörden (insbesondere die Polizei) länderübergreifend bundesweit online auf die Einwohnermeldedaten zugreifen können (siehe https://www.bundesrat.de/Shared Docs/drucksachen/2014/0201-0300/236-14.pdf?__ blob=publicationFile&v=1). Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1.1 Können die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei flächendeckend über polizeiliche Datensysteme (INPOL-Bayern) automatisiert auf die Einwohnermeldedaten der anderen Bundesländer zugreifen? 1.2 Steht dieses länderübergreifende Abfragemodul sowohl den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizeidienstellen (K-Bereich) als auch den Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektionen (S-Bereich) zur Verfügung? 2.1 Wenn nein, woran liegt es, dass die Bayerische Polizei nicht flächendeckend mit dem Abfragemodul auf die Einwohnermeldedaten der anderen Bundesländer zugreifen kann (bitte die verschiedenen Gründe einzeln auflisten)? 2.2 Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt ist der Echtzeitbetrieb („Roll-out“) dieses Abfragemoduls geplant? 3.1 Welche Polizeipräsidien bzw. Polizeiinspektionen können noch nicht mit dem Abfragemodul auf alle Einwohnermeldedaten zugreifen? 3.2 Bis wann sollen die oben genannten Polizeidienststellen per Abfragemodul auf die bundesweiten Einwohnermeldedaten zugreifen können? 4.1 Ist es zutreffend, dass für die Umsetzung dieses Abfragemoduls in Bayern eine Projektgruppe eingesetzt wurde? 4.2 Seit wann existiert diese Projektgruppe? 4.3 Bei welcher Behörde ist diese Projektgruppe angesiedelt ? 5.1 Welche weiteren Sicherheitsbehörden haben in Bayern automatisierten Zugriff auf die Einwohnermeldedaten der anderen Bundesländer (bitte einzeln auflisten )? 5.2 Falls noch nicht umgesetzt, bei welchen Sicherheitsbehörden in Bayern ist ein derartiger Zugriff geplant? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.12.2017 Vorbemerkung: Mit dem zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz (BMG), der Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV), dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum BMG (BayAGBMG) und der Bayerischen Meldedatenverordnung (MeldDV) wurden auf Bundes- und Landesebene die Rechtsgrundlagen für länderübergreifende automatisierte Abrufe von Meldedaten durch öffentliche Stellen geschaffen . Landesintern erfolgen die Abrufe von Meldedaten bereits seit 01.07.2007 in bewährter Weise aus dem zentralen Meldedatenbestand Bayerns, welcher von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) im Auftrag des Freistaates Bayern betrieben wird. Für die Melderegisterabrufe der Bayerischen Polizei wird zudem die in das polizeiliche Verfahren INPOL-Bayern integrierte Anwendung EWO verwendet, welche ebenso auf den zentralen Meldedatenbestand Bayerns zugreift. Die Abfrage von Daten aus anderen Ländern erfolgt bei beiden Anwendungen über die AKDB, welche als sog. zentrale Stelle im Sinne des § 4 MeldDV mit den zentralen Stellen anderer Länder vernetzt ist. 1.1 Können die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei flächendeckend über polizeiliche Datensysteme (INPOL-Bayern) automatisiert auf die Einwohnermeldedaten der anderen Bundesländer zugreifen? 1.2 Steht dieses länderübergreifende Abfragemodul sowohl den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizeidienstellen (K-Bereich) sowie den Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektionen (S- Bereich) zur Verfügung? 2.1 Wenn nein, woran liegt es, dass die Bayerische Polizei nicht flächendeckend mit dem Abfragemodul auf die Einwohnermeldedaten der anderen Bundesländer zugreifen kann (bitte die verschiedenen Gründe einzeln auflisten)? 2.2 Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt ist der Echtzeitbetrieb („Roll-out“) dieses Abfragemoduls geplant ? 3.1 Welche Polizeipräsidien bzw. Polizeiinspektionen können noch nicht mit dem Abfragemodul auf alle Einwohnermeldedaten zugreifen? 3.2 Bis wann sollen die oben genannten Polizeidienststellen per Abfragemodul auf die bundesweiten Einwohnermeldedaten zugreifen können? 4.1 Ist es zutreffend, dass für die Umsetzung dieses Abfragemoduls in Bayern eine Projektgruppe eingesetzt wurde? 4.2 Seit wann existiert diese Projektgruppe? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19600 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19600 4.3 Bei welcher Behörde ist diese Projektgruppe angesiedelt ? Alle Polizeidienststellen Bayerns nutzen den Zugang zu der in INPOL-Bayern integrierten Anwendung EWO gleichermaßen . Eine Unterscheidung zwischen der Kriminalpolizei und der Schutzpolizei wird nicht getroffen. Derzeit können die Polizeidienststellen Bayerns die Melderegisterdaten aus insgesamt zehn Ländern (Bayern, Brandenburg, Bremen , Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) abrufen. Die Abrufmöglichkeiten werden nach Mitteilung des Landeskriminalamts voraussichtlich noch im Dezember 2017 um das Land Sachsen und im ersten Halbjahr 2018 hinsichtlich weiterer Länder (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen) erweitert werden. Hinsichtlich der Abrufmöglichkeit von Meldedaten dieser Länder müssen derzeit noch Anpassungen der Anwendung EWO vorgenommen werden. Nach weiteren Anpassungen von EWO und nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Tests werden auch die Meldedaten der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen über INPOL-Bayern erreichbar sein. Bei der polizeilichen Länderzweckgemeinschaft „IT-Kooperation “ wurde im Jahr 2010 für die Aufgaben bei der Einwohnermeldeauskunft die Fachgruppe EWO eingerichtet. Sie trifft sich in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Workshops und entwickelt die eingesetzte Software weiter. In der Fachgruppe EWO sind die Länder Hessen, Thüringen , Schleswig-Holstein, Hamburg, Brandenburg und Bayern vertreten. Die Geschäftsführung der Länderzweckgemeinschaft wird durch die Polizei Hamburg wahrgenommen. Die Einsetzung einer Projektgruppe in Bayern war daher nicht erforderlich. Für die Umsetzung der länderübergreifenden Meldedatenabrufe musste das EWO-Modul durch die IT-Kooperation um die hierfür erforderlichen Funktionalitäten aus dem bundesweiten Standard „XMeld“ erheblich erweitert werden. Darüber hinaus mussten verschiedene Länderspezifika berücksichtigt werden, sodass die oben beschriebene schrittweise Einführung unumgänglich ist. 5.1 Welche weiteren Sicherheitsbehörden haben in Bayern automatisierten Zugriff auf die Einwohnermeldedaten der anderen Bundesländer (bitte einzeln auflisten)? 5.2 Falls noch nicht umgesetzt, bei welchen Sicherheitsbehörden in Bayern ist ein derartiger Zugriff geplant? Die nachfolgend aufgelisteten Behörden sind Behörden im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BMG („Sicherheitsbehörden“). Sie verfügen über Zugänge zu der Abfragemöglichkeit des Bayerischen Behördeninformationssystems (BayBIS) und haben darüber Zugriff auf die Einwohnermeldedaten von derzeit 14 Ländern. Bei den Gerichten und Finanzbehörden verfügen die abrufberechtigten Stellen bzw. Mitarbeiter nur dann über einen Zugang als Sicherheitsbehörde, wenn sie strafverfolgend tätig sind bzw. im Falle der Gerichte Aufgaben der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen . Übrige Stellen der Gerichte und Finanzbehörden können zumindest über die sogenannte einfache Behördenauskunft Zugriff auf Meldedaten anderer Länder erhalten. – Landesamt für Verfassungsschutz; – Oberlandesgericht München; – Amtsgerichte und Landgerichte; – Hauptzollamt Nürnberg; – Landesamt für Steuern und nachgeordnete Dienststellen; – Landesanwaltschaft Bayern; – Landesamt der Finanzen; – Bundespolizeidirektion München und nachgeordnete Dienststellen (Bundespolizeiinspektion – BPOLI – Kriminalitätsbekämpfung München, BPOLI Kempten, BPOLI Freilassing, BPOLI München, BPOLI Nürnberg, BPOLI Passau, BPOLI Rosenheim, BPOLI Selb, BPOLI Waidhaus , BPOLI Waldmünchen, BPOLI Würzburg, Bundespolizei Flughafen München). Zusätzlich zum Hauptzollamt Nürnberg ist geplant, für die weiteren Hauptzollämter in Bayern einen Zugang zu BayBIS einzurichten.