Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.09.2017 Vorbeugende Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Bayern Am 27.06.2017 wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Tschechien beim internationalen Tierseuchenamt (OIE) gemeldet. Nach Aus kunft der tschechischen Behörden handelt es sich um zwei in der Nähe der Stadt Zlin tot aufgefundene Wildschweine. Die Stadt Zlin befindet sich im Osten des Landes, unweit der Grenze zur Slowakei. Die Ursache des Ausbruchs ist bisher nicht bekannt. Die ASP hat sich damit ca. 400 km nach Wes ten ausgebreitet und ist nur noch ca. 300 km von Deutsch land entfernt. In dem etwa 20 km² großen Kerngebiet wur den bisher 97 an ASP verendete Wildschweine aufgefunden (laut Tierseuchenmeldesystem – ADNS, Stand 04.09.2017). In den umgebenden Gebieten wird sämtliches im Zuge ei ner intensivierten Jagd erlegtes Schwarzwild und Fallwild auf ASP untersucht. Bisher wurde hier keine ASPInfektion nachgewiesen. In tschechischen Hausschweinebeständen wurde bisher kein Ausbruch der ASP festgestellt. Die ASP breitet sich in den Wildschweinbeständen der betroffenen Regionen in Osteuropa immer weiter aus (Polen, Baltikum, Moldawien und Ukraine). Auch Hausschweinebestände stecken sich immer wieder an. Die Infektion führt sowohl bei Haus als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung und ist fast immer tödlich. Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwere Folgen für die Gesundheit unserer Wild und Hausschweinebestände und die land wirtschaftliche Produktion. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, die Ausbreitung hätte aber schwer wiegende Konsequenzen für unsere heimische Schweine haltung. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie entwickelten sich die durch Schwarzwild verur sachten Schäden in der Land und Forstwirtschaft in den letzten zehn Jahren (bitte pro Jahr aufschlüsseln)? b) Wie entwickelte sich der Abschuss von Wildschweinen in den letzten zehn Jahren (bitte pro Jahr aufschlüs seln)? 2. a) Welche Folgen hätte eine Einschleppung der ASP nach Bayern für die Gesundheit unserer Wild und Haustierbestände und die landwirtschaftliche Produk tion? b) Welche Möglichkeiten zur Einschleppung der ASP nach Bayern gibt es? c) Welche der Möglichkeiten zur Einschleppung gilt als besonders wahrscheinlich? 3. a) Welche Vorkehrungen können getroffen werden, um eine Einschleppung der ASP nach Bayern zu verhin dern? b) Welche dieser Vorkehrungen wurden schon getroffen bzw. sind in Vorbereitung? c) Welche Vorkehrungen müssen insbesondere Perso nen, die mit Schweinen in Kontakt geraten, z. B. Jäger und Schweinehalter, beachten, um eine Übertragung der ASP zu verhindern? 4. a) Welche der verschiedenen Verlaufsformen der ASP konnten bis jetzt in Tschechien und Polen festgestellt werden? b) Welche Verlaufsformen der ASP kommen in den euro päischen Befallsgebieten vor? c) Welche Folgen für die bayerischen Schweinehalter hätte ein Ausbruch der ASP in Bayern? 5. a) Welche Maßnahmen müssten getroffen werden, falls die ASP in Bayern auftritt? b) Welche vorbereitenden Maßnahmen wurden schon ergriffen, um bei dem Ausbruch der ASP schnell und effektiv handeln zu können? c) Welche Rolle könnte eine gezielte Immunokontrazep tion bei den lokalen Schwarzwildbeständen spielen, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern? 6. a) Wie hoch ist die Wildschweindichte in Bayern im Ver gleich zu den Ländern, in denen die ASP bereits aus gebrochen ist? b) Wie wird dies in Bezug auf eine mögliche weitere Ver breitung in Bayern eingeschätzt? c) Welche Maßnahmen zur Eindämmumg der ASP kön nen hier ergriffen werden? 7. a) Welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Bayeri schen Staatsforsten, um einen Ausbruch der ASP zu verhinden bzw. einzudämmen (Angaben bitte für die einzelnen Betriebe getrennt)? b) Werden Maßnahmen wie Verwendung von Nachtziel technik und Saufang sowie eine Schonzeitaufhebung ergriffen (Angaben bitte für die einzelnen Betriebe ge trennt)? 8. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, welche Maßnahmen in Tschechien konkret umgesetzt wer den? b) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, wie dort die Jäger motiviert werden, die Maßnahmen aktiv umzu setzen? c) Welche Maßnahmen von dort sind auf Bayern über tragbar? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19602 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19602 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.12.2017 1. a) Wie entwickelten sich die durch Schwarzwild verursachten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft in den letzten zehn Jahren (bitte pro Jahr aufschlüsseln)? Durch Schwarzwild verursachte Schäden in der Land und Forstwirtschaft werden in Bayern nicht erfasst. Das Wild schadensersatzverfahren ist in der Verordnung zur Ausfüh rung des Bayerischen Jagdgesetzes detailliert geregelt. b) Wie entwickelte sich der Abschuss von Wildschweinen in den letzten zehn Jahren (bitte pro Jahr aufschlüsseln)? 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Schwarzwild 48.637 62.195 42.535 65.000 42.312 65.718 68.956 71.203 85.436 60.875 2. a) Welche Folgen hätte eine Einschleppung der ASP nach Bayern für die Gesundheit unserer Wild- und Haustierbestände und die landwirtschaftliche Produktion ? Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkran kung, die sowohl Hausschweine als auch Wildschweine be fallen kann. Mit dem ASPErreger infizierte Schweine wei sen eine sehr hohe Mortalitätsrate auf. Für den Menschen ist das ASPVirus ungefährlich. Eine Einschleppung der ASP nach Bayern oder Deutsch land hätte weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen mit Auswirkungen auf die Strukturen in der Schweinehaltung sowie auf den vor und nachgelagerten Bereich. Das Auftreten der ASP in Bayern oder Deutschland wür de zudem zu Einschränkungen im innergemeinschaftlichen Handel und insbesondere beim Export von Schweinefleisch in Drittstaaten führen. Davon wäre die gesamte Wertschöp fungskette vom Viehhandel über die Schlacht bis hin zu den Verarbeitungsbetrieben betroffen. b) Welche Möglichkeiten zur Einschleppung der ASP nach Bayern gibt es? Das FriedrichLoefflerInstitut (FLI) bewertet das Einschlep pungsrisiko der ASP nach Deutschland und somit auch nach Bayern wie folgt: Das Risiko, dass die ASP zunächst in die deutsche Wild schweinpopulation eingeschleppt wird, erscheint vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen Fälle in der Tschechi schen Republik und der Situation in den baltischen Staaten und Polen größer als ein Ersteintrag in die Hausschwein population. Hierbei stellen hohe Wildschweindichten bei gleichzeitiger ausgeprägter Hausschweinehaltung mit nied riger Biosicherheit in unseren östlichen Nachbarländern, die sehr gut ausgebildete Verkehrsinfrastruktur (Fernstraßen netzwerk, Schifffahrtsstraßen und Wasserwege, Eisenbah nen und Flugverkehr) und die damit einhergehende Anbin dung an Deutschland die wesentlichen Risikofaktoren dar. Das Risiko des Eintrags der ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Ein trags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Ein schleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch di rekten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen wird als mäßig beurteilt. c) Welche der Möglichkeiten zur Einschleppung gilt als besonders wahrscheinlich? Siehe Antwort zu Frage 2 b. 3. a) Welche Vorkehrungen können getroffen werden, um eine Einschleppung der ASP nach Bayern zu verhindern? Präventionsmaßnahmen in Bayern: – Einrichtung des ASPKoordinierungskreises aus Vertre tern von Behörden und Verbänden zum Informationsaus tausch und zur Abstimmung der Maßnahmen. – Aufklärung durch mehrsprachige Plakataktionen entlang von Autobahnen und an Flughäfen (Ziel: Verhinderung der Einschleppung über Speisereste) und Aufstellung verschlossener und standsicherer Abfallbehälter im grenznahen Bereich zur Tschechischen Republik. – Untersuchung aller verendet aufgefundenen Wildschwei ne auf ASP im Sinne eines Frühwarnsystems inklusive Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro für Bepro bung durch Jäger; dadurch bereits deutlicher Anstieg der Untersuchungszahlen auf über 60 Wildschweine in die sem Jahr. – Intensive Bejagung der Wildschweinepopulation ist ein wesentliches Instrument zur Prophylaxe der Weiterver breitung der ASP. – Erhöhung der Achtsamkeit bei Landwirten, Tierärzten, Viehhändlern, Transporteuren und Jägern: zielgruppen orientierte Kommunikation (Verbandszeitschriften, Inter netpräsenzen, Flyer, Informationsveranstaltungen) zur aktuellen Lage/Hygiene/ Biosicherheit (durch das Staats ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – StMUV, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicher heit – LGL, Verbände, Berufsorganisationen). – Vorbereitung eines flächendeckenden Netzes zur Ent sorgung von Aufbruch und verendet aufgefundenen Wildschweinen über Tierkörperbeseitigungsanstalten bei Nachweis von ASP bei einem Wildschwein. – Kontrolle der Freiland und Auslaufhaltungen. – Zuständige Behörden sind angehalten, bereits im Vorfeld gemeinsame Überlegungen von betroffenen Tierhaltern und Amtstierärzten anzustellen, welche Lösungen für Freiland und Auslaufhaltungen bei Feststellung von ASP im Hinblick auf die geforderte Absonderung der Schweine möglich sind. Drucksache 17/19602 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – Die Vorgehensweise beim Ausbruch der ASP ist Ge genstand von Simulationsübungen, die seit 2014 (erste Ausbrüche der ASP im Baltikum) auf allen Ebenen der Veterinärverwaltung und in enger Abfolge durchgeführt wurden. Zuletzt am 20./21.11.2017. – Veranstaltungen zur Information und Kommunikation un ter maßgeblicher Beteiligung des StMUV: s. beigefügte Tabelle als Anlage. b) Welche dieser Vorkehrungen wurden schon getroffen bzw. sind in Vorbereitung? Siehe Antwort zu Frage 3 a. c) Welche Vorkehrungen müssen insbesondere Personen , die mit Schweinen in Kontakt geraten, z. B. Jäger und Schweinehalter, beachten, um eine Übertragung der ASP zu verhindern? Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Kleider und Schuhwechsel beim Betreten eines Schweine stalls, Reinigungs und Desinfektionsmaßnahmen. 4. a) Welche der verschiedenen Verlaufsformen der ASP konnten bis jetzt in Tschechien und Polen festgestellt werden? In beiden Ländern ist die akute bis perakute (= besonders schnell verlaufende) Verlaufsform der ASP aufgetreten, die sich durch eine hohe Sterblichkeitsrate bei infizierten Tieren auszeichnet. b) Welche Verlaufsformen der ASP kommen in den europäischen Befallsgebieten vor? Das FriedrichLoefflerInstitut teilt in seiner Risikobewertung vom 12.07.2017 mit, dass die hochvirulenten Viren der ASP hohes Fieber, Appetitverlust sowie Hämorrhagien in der Haut und an den inneren Organen verursachen. Der Tod tritt üblicherweise nach 2–10 Tagen ein. Die Mortalität kann bis zu 100 Prozent betragen. Für die in der Russischen Föde ration, in den baltischen Staaten und Polen zirkulierenden Isolate wurde eine nahezu 100prozentige Mortalität fest gestellt. Bisher gibt es keine Anzeichen für eine Abschwä chung der krank machenden Fähigkeiten des Virus. c) Welche Folgen für die bayerischen Schweinehalter hätte ein Ausbruch der ASP in Bayern? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 5. a) Welche Maßnahmen müssten getroffen werden, falls die ASP in Bayern auftritt? Die zu ergreifenden Maßnahmen gibt die „Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (SchweinepestVerordnung)“ des Bundesmi nisteriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor; s. auch Antwort zu Frage 2 a. b) Welche vorbereitenden Maßnahmen wurden schon ergriffen, um bei dem Ausbruch der ASP schnell und effektiv handeln zu können? – Einrichtung des ASPKoordinierungskreises aus Vertre tern von Behörden und Verbänden zum Informationsaus tausch und zur Abstimmung der Maßnahmen. – Zuständige Behörden sind angehalten, ein flächende ckendes Netz zur Entsorgung von Aufbruch und verendet aufgefundenen Wildschweinen über Tierkörperbeseiti gungsanstalten bei Nachweis von ASP bei einem Wild schwein vorzubereiten. – Kontrolle der Freiland und Auslaufhaltungen. – Zuständige Behörden sind angehalten, bereits im Vorfeld gemeinsame Überlegungen von betroffenen Tierhaltern und Amtstierärzten anzustellen, welche Lösungen für Freiland und Auslaufhaltungen bei Feststellung von ASP im Hinblick auf die geforderte Absonderung der Schweine möglich sind. – Die Vorgehensweise beim Ausbruch der ASP ist Ge genstand von Simulationsübungen, die seit 2014 (erste Ausbrüche von ASP im Baltikum) auf allen Ebenen der Veterinärverwaltung und in enger Abfolge durchgeführt wurden. c) Welche Rolle könnte eine gezielte Immunokontrazeption bei den lokalen Schwarzwildbeständen spielen, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern? Die Immunokontrazeption kommt zur Bestandsregulierung von Wildschweinen aus rechtlichen und sachlichen Gründen nicht infrage. Der Einsatz von Tierarzneimitteln bei frei lebendem Wild ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Abgabe oder Verschrei bung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel durch den Tier arzt ist nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes nur an Tierhalter möglich, eine Anwendung durch den Tier arzt nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen tierärztlichen Behandlung. Frei lebendes Wild hat weder einen Tierhalter noch kann i. d. R. eine ordnungsgemäße Behandlung aus reichend sichergestellt werden. Letzteres gilt auch für die Einhaltung von Wartezeiten bis zur Gewinnung von Lebens mitteln von den behandelten Tieren nach der Aufnahme von Tierarzneimitteln. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedin gungen möglich, die im Fall der Immunokontrazeption zur Bestandsregulierung nicht vorliegen. Das in Deutschland zur Immunokontrazeption („immu nologische Kastration“) bei Schweinen infrage kommen de zugelassene Arzneimittel ist als Injektion an männliche Schweine ab einem Alter von 8 Wochen zweimal im Ab stand von mindestens 4 Wochen zu verabreichen. Weitere Verabreichungen wären jeweils ca. 4 bis 6 Wochen vor der Schlachtung notwendig. Eine orale Verabreichung des Arz neimittels („Schluckimpfung“) ist wirkungslos. Bereits die Bejagung von Wildschweinen stellt sehr hohe Anforderun gen an die Jagdausübenden. Bei jagdbarem Wild kann von einem geplanten Schlachtzeitpunkt nicht die Rede sein. Die Durchführung des zur Immunokontrazeption notwendigen Impfregimes per Injektion an männlichen Wildschweinen ist daher in der Praxis nicht möglich. 6. a) Wie hoch ist die Wildschweindichte in Bayern im Vergleich zu den Ländern, in denen die ASP bereits ausgebrochen ist? Eine detaillierte Erfassung von Populationsdichten frei le benden Wildes ist nach wissenschaftlichem Stand nicht möglich. Ein wichtiger Weiser für die Populationsentwick lung ist die jährlich von den Revierinhabern zu meldende Strecke. Insbesondere über Zeitreihen können Trends der Populationsentwicklung abgeschätzt werden. Die Entwicklung der Schwarzwildstrecken in Bayern zeigt Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19602 nach wie vor einen stark zunehmenden Trend. Bislang ist es trotz großen Engagements aller Beteiligten noch nicht ge lungen, eine Trendumkehr nachhaltig herbeizuführen. Eine vom FriedrichLoefflerInstitut geschätzte Wild schweindichte für Europa kann aus der in der Anlage beige fügten Karte entnommen werden. b) Wie wird dies in Bezug auf eine mögliche weitere Verbreitung in Bayern eingeschätzt? Die Verbreitung der ASP durch freilebende Wildschweine nach Deutschland wird vom FriedrichLoefflerInstitut mit mäßigem Risiko eingeschätzt. Das Risiko durch mensch lichen Eintrag in Form u. a. von infizierten Lebensmitteln wird dagegen als hoch eingestuft. Dabei spielt die Wild schweindichte eine maßgebliche Rolle. Je höher die Wild schweindichte, desto höher ist das Risiko, dass unachtsam entsorgte, infizierte Lebensmittel von Wildschweinen auf genommen werden können und es somit zu einem unkon trollierten Seuchenausbruch kommen kann. Das aktuelle Seuchengeschehen in Tschechien und Polen zeigt diesen Zusammenhang deutlich auf. c) Welche Maßnahmen zur Eindämmumg der ASP können hier ergriffen werden? Bereits 2002 wurden wichtige Impulse für eine nachhaltige Bestandsreduktion beim Schwarzwild gesetzt. 2015 wur de ein Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild von Herrn Staatsminister Helmut Brunner ver öffentlicht und die beteiligten Akteure aufgefordert, die recht lichen Möglichkeiten umfassend vor Ort auszuschöpfen. Das Maßnahmenpaket eröffnet weitreichende Spielräume für regionalspezifische Lösungen. Angesichts der ASPNachweise in Osteuropa hat Herr Staatsminister Helmut Brunner mit Schreiben vom 25.06.2017 alle Landrätinnen und Landräte sowie Bürger meisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte, den Bayerischen Jagdverband, den Bayerischen Bauernver band sowie die Bayerischen Staatsforsten zu einer konse quenten Umsetzung des Maßnahmenpaketes aufgefordert. 7. a) Welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Bayerischen Staatsforsten um einen Ausbruch der ASP zu verhinden bzw. einzudämmen (Angaben bitte für die einzelnen Betriebe getrennt)? Siehe Antwort zu Frage 7 b. b) Werden Maßnahmen wie Verwendung von Nachtzieltechnik und Saufang sowie eine Schonzeitaufhebung ergriffen (Angaben bitte für die einzelnen Betriebe getrennt)? Nach Auskunft der Bayerischen Staatsforsten wird das Schwarzwild bereits seit Jahren intensiv bejagt. Die Jagd strategie der Bayerischen Staatsforsten orientiert sich eng an der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalen wildes in Bayern (Nr. 10 Schwarzwildbejagung) und an dem Maßnahmenpaket, das Herr Staatsminister Brunner im Mai 2015 auf den Weg gebracht hat. Kernstücke dieser Strate gie sind bislang die revierübergreifenden Bewegungsjagden und die forstbetriebsweisen SchwarzwildKirrkonzepte. Die Streckenergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass diese Strategie erfolgreich umgesetzt wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitung der ASP setzen die Bayerischen Staatsforsten insbesondere entlang der bayerischtschechischen Grenze weitere Maßnahmen zu einer zusätzlichen Intensivierung der Schwarzwildbeja gung um. Einbezogen werden die Forstbetriebe Selb, Wald sassen, Roding, Flossenbürg, Bodenmais und Neureiche nau. Für diese Bereiche soll der Einsatz von Saufängen zur Bestandsreduktion weiter ausgebaut werden. Um die Um setzung zielführend zu gestalten, werden externe Experten als Berater hinzugezogen. Ein wichtiges Ziel ist es weiterhin, den Anteil der Bachen an der Gesamtstrecke deutlich zu erhöhen. Dafür wird der Abschuss nicht abhängig führender Bachen in den Winter monaten forciert. Die Bayerischen Staatsforsten werden außerdem die Aufhebung der Schonzeit für Keiler und Bachen sowie die Beauftragung zum Einsatz von Nachtsichtvorsatzgeräten beantragen, Bewegungsjagden möglichst revierübergrei fend intensivieren und zusätzlich reine Schwarzwildjagden insbesondere nach dem 15.01. anbieten. 8. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, welche Maßnahmen in Tschechien konkret umgesetzt werden ? In Tschechien wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Einrichtung von drei Zonen: 1. Kerngebiet (ca. 40 km² um Fundort des ersten positiven Wildschweins – WS): – Betretungsverbot für die Bevölkerung für 4 Wochen; – Ernteverbot in der Zone (überwiegend Getreide), um so die WS in der Zone zu halten; – Einzäunung mit elektrischem Flatterband und Vergrä mungsmitteln; – Jagdverbot (WS werden in Fallen gefangen und getö tet); – Prämienzahlung für Meldung verendeter WS. 2. Gefährdeter Bezirk (ca. 500 km²): – Intensive Bejagung aller WS; Prämienzahlung für Erle gung; Nachtzieltechnik erlaubt; – Entsorgung aller erlegten WS in Tierkörperbeseiti gungsanstalt (TBA); Jäger erhalten Entschädigung. 3. Pufferzone (ca. 15.000 km²): – Intensive Bejagung aller WS; Prämienzahlung. b) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, wie dort die Jäger motiviert werden, die Maßnahmen aktiv umzusetzen? In Tschechien wurden die Jäger durch den dortigen Vete rinärdienst über ASP und Biosicherheitsmaßnahmen ge schult. Es werden zudem die in Frage 8 a genannten Prä mien bzw. Entschädigungszahlungen gewährt. c) Welche Maßnahmen von dort sind auf Bayern übertragbar? Siehe auch Antwort zu Frage 5 a; auf Bayern sind Maßnah men übertragbar, die in den Rechtsgrundlagen der Schwei nepestVerordnung geregelt sind. Darüber hinausgehende Maßnahmen bedürfen im Einzelfall einer Überprüfung. Drucksache 17/19602 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19602 Anlage zu 46d-G8750-2017/10-89 Zukünftige/bisherige Maßnahmen bzgl. Information und Kommunikation (Stand 11.12.2017) Aktiv durch StMUV (jeweils mit Leitvorträgen vertreten) 19.12.2017 München ASPKoordinierungskreis mit Behörden und Verbänden 13.12.2017 Augsburg DB Schwaben Informationen zum Stand ASP 06.07.12.2017 Tschechien Treffen der tschechischen und deutschen Jagd und Veterinärbehörden zu ASP 05.12.2017 Berlin Besprechung der Amtschefs zu ASP 01.12.2017 Hohenbercha Überregionale Informationsveranstaltung für Bio /Öko/NaturlandVerbände 30.11.2017 München DB Oberbayern Informationen zum Stand ASP 23.11.2017 Ansbach ASPVortrag i.R. DB Mittelfranken 10.11.2017 München ASPKoordinierungskreis mit Behörden und Verbänden 12.10.2017 Gungolding Jagdbeiratssitzung der Regierung von Oberbayern 28.09.2017 Herrieden Überregionale Informationsveranstaltung der Ringgemeinschaft Bayern e.V. 22.09.2017 München Pressegespräch bei BBV (mit P und GS) 12.09.2017 Nürnberg BJVFachgruppe Schwarzwild zu ASP und Jagd 10.08.2017 Feldkirchen BBV, BJV zu ASP und Jagd 27.07.2017 Mauth/Freyung BayerischTschechische Arbeitsgruppe ASP (Veterinärbehörden, Jagdbehörden, Verbände) 24.07.2017 Deggendorf Überregionale Informationsveranstaltung des BBV 11.07.2017 München Dienstbesprechung mit Regierungen, LGL, BTSK 10.07.2017 München BBV, BJV, StMELF zu ASP und Jagd 28.06.2017 München ASPKoordinierungskreis mit Behörden und Verbänden Anlage 2