Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 06.11.2017 VERAHs in Bayern VERAH® (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) ist eine zusätzliche Qualifizierung für Medizinische Fach angestellte mit dem Ziel der Entlastung der Hausärztinnen und ärzte durch das eigene Praxisteam und der Betreuung der Patientinnen und Patienten durch das vertraute Praxis personal im Rahmen von Hausbesuchen und arztentlas tenden Tätigkeiten im Praxisbetrieb und zur Sicherung der ambulanten Versorgung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele durch den Bayerischen Hausärzteverband fortgebildete VERAHs sind in Bayern tätig (bitte auflis ten nach Regierungsbezirk, Landkreis und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele Fortbildungen als VERAH wurden in Bayern zwischen 2005 und 2017 erfolgreich abgeschlossen (bitte auflisten nach Regierungsbezirk, Landkreis und kreisfreien Städten)? 3. Wie viele VERAHs haben in Bayern die seit dem 01.01.2015 mögliche Fortbildung zum Nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) absolviert (bitte auflisten nach Regierungsbezirk, Landkreis und kreisfreien Städten)? 4. Wie viele VERAHs und NäPas sind in bayerischen Regionen tätig, die laut Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) als ärztlich ‚unterversorgt‘ oder als ‚von einer Unterversorgung bedroht‘ eingestuft sind (bitte auflisten unterteilt nach Versorgungsbereichen)? 5. Gibt es staatliche Förderprojekte, die das Tätigkeits feld der VERAHs hinsichtlich des Aspektes der Sturz prävention mit Fördermitteln für Fortbildungen etc. un terstützen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 08.12.2017 1. Wie viele durch den Bayerischen Hausärzteverband fortgebildete VERAHs sind in Bayern tätig (bitte auflisten nach Regierungsbezirk, Landkreis und kreisfreien Städten)? Beim Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) handelt es sich nicht um eine Behörde oder öffentlichrechtliche Kör perschaft unter Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP)oder anderer staatlicher Stellen. Vielmehr handelt es sich beim BHÄV um einen pri vatrechtlich organisierten, eingetragenen Verein. Erkennt nisse über die Anzahl der vom BHÄV durchgeführten Fortbil dungen oder der darin fortgebildeten Personen liegen dem StMGP nicht vor. Auch der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die aufgrund ihres Sicherstellungsauftrages für die vertragsärztliche Versorgung um Stellungnahme ge beten wurde, liegen zur Beantwortung dieser Frage keine verwertbaren Daten vor. 2. Wie viele Fortbildungen als VERAH wurden in Bayern zwischen 2005 und 2017 erfolgreich abgeschlossen (bitte auflisten nach Regierungsbezirk, Landkreis und kreisfreien Städten)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele VERAHs haben in Bayern die seit dem 01.01.2015 mögliche Fortbildung zum Nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) absolviert (bitte auflisten nach Regierungsbezirk, Landkreis und kreisfreien Städten)? Der Staatsregierung selbst liegen hierzu keine Angaben vor. Die für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständige KVB hat auf Nachfrage eine Auflistung aller Pra xen mit NäPaGenehmigungen erstellt. Wie die KVB hierzu ausführt, gibt diese Aufstellung aber keinen abschließenden Aufschluss darüber, wie viele NäPas pro Praxis tätig sind oder ob jede Praxis mit einem NäPa auch im Besitz der Ge nehmigung ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19603 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19603 Bezirkstelle Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl Praxen, in denen mind. ein qualifizierter NäPa tätig ist München Stadt und Land Lkr. München 15 Stadt München 16 Insgesamt: 31 Oberbayern Lkr. Altötting 12 Lkr. Bad TölzWolfratshausen 9 Lkr. Berchtesgadener Land 8 Lkr. Dachau 11 Lkr. Ebersberg 8 Lkr. Eichstätt 11 Lkr. Erding 6 Lkr. Freising 12 Lkr. Fürstenfeldbruck 9 Lkr. GarmischPartenkirchen 5 Lkr. Landsberg am Lech 8 Lkr. Miesbach 5 Lkr. Mühldorf am Inn 6 Lkr. NeuburgSchrobenhausen 6 Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm 11 Lkr. Rosenheim 15 Lkr. Starnberg 13 Lkr. Traunstein 9 Lkr. WeilheimSchongau 17 Stadt Ingolstadt 7 Stadt Rosenheim 2 Insgesamt: 190 Oberfranken Lkr. Bamberg 11 Lkr. Bayreuth 16 Lkr. Coburg 9 Lkr. Forchheim 17 Lkr. Hof 20 Lkr. Kronach 12 Lkr. Kulmbach 12 Drucksache 17/19603 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bezirkstelle Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl Praxen, in denen mind. ein qualifizierter NäPa tätig ist Lkr. Lichtenfels 7 Lkr. Wunsiedel im Fichtelgebirge 8 Stadt Bamberg 6 Stadt Bayreuth 9 Stadt Coburg 5 Stadt Hof 7 Insgesamt: 139 Mittelfranken Lkr. Ansbach 22 Lkr. ErlangenHöchstadt 12 Lkr. Fürth 7 Lkr. Neustadt/AischBad Windsheim 15 Lkr. Nürnberger Land 18 Lkr. Roth 15 Lkr. WeißenburgGunzenhausen 8 Stadt Ansbach 4 Stadt Erlangen 9 Stadt Fürth 5 Stadt Nürnberg 37 Stadt Schwabach 6 Insgesamt: 158 Unterfranken Lkr. Aschaffenburg 13 Lkr. Bad Kissingen 19 Lkr. Haßberge 11 Lkr. Kitzingen 8 Lkr. MainSpessart 18 Lkr. Mittenberg 13 Lkr. RhönGrabfeld 12 Lkr. Schweinfurt 10 Lkr. Würzburg 15 Stadt Aschaffenburg 5 Stadt Schweinfurt 6 Stadt Würzburg 13 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19603 Bezirkstelle Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl Praxen, in denen mind. ein qualifizierter NäPa tätig ist Insgesamt: 143 Oberpfalz Lkr. AmbergSulzbach 8 Lkr. Cham 7 Lkr. Neumarkt i. d. OPf. 8 Lkr. Neustadt an der Waldnaab 10 Lkr. Regensburg 10 Lkr. Schwandorf 12 Lkr. Tirschenreuth 5 Stadt Amberg 6 Stadt Regensburg 7 Stadt Weiden i. d. OPf. 4 Insgesamt: 77 Niederbayern Lkr. Deggendorf 19 Lkr. DingolfingLandau 10 Lkr. FreyungGrafenau 11 Lkr. Kelheim 10 Lkr. Landshut 19 Lkr. Passau 26 Lkr. Regen 10 Lkr. RottalInn 22 Lkr. StraubingBogen 6 Stadt Landshut 1 Stadt Passau 2 Stadt Straubing 5 Insgesamt: 141 Schwaben Lkr. AichachFriedberg 9 Lkr. Augsburg 22 Lkr. Dillingen 13 Lkr. DonauRies 15 Lkr. Günzburg 8 Lkr. Lindau 3 Lkr. NeuUlm 13 Drucksache 17/19603 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bezirkstelle Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl Praxen, in denen mind. ein qualifizierter NäPa tätig ist Lkr. Oberallgäu 18 Lkr. Ostallgäu 13 Lkr. Unterallgäu 12 Stadt Augsburg 15 Stadt Kaufbeuren 4 Stadt Kempten 10 Stadt Memmingen 1 Insgesamt: 156 4. Wie viele VERAHs und NäPas sind in bayerischen Regionen tätig, die laut KVB als ärztlich ‚unterversorgt ‘ oder als ‚von einer Unterversorgung bedroht‘ eingestuft sind (bitte auflisten unterteilt nach Versorgungsbereichen)? Der Staatsregierung selbst liegen hierzu keine verwertbaren Angaben vor. Die KVB hat auf Nachfrage eine Auflistung al ler Praxen mit NäPaGenehmigungen erstellt. Wie die KVB ausführt, kann sie nur Daten für die Regionen erstellen, für die Förderprogramme nach der SicherstellungsRichtlinie der KVB ausgerufen wurden. Planungsbereich Status Anzahl angemeldete NäPas im haus-ärztlichen Versorgungsbereich Ansbach Nord Unterversorgung 1 Feuchtwangen Unterversorgung 2 Dinkelsbühl drohende Unterversorgung 5 Eggenfelden Nord drohende Unterversorgung 2 Essenbach drohende Unterversorgung 6 Hirschaid drohende Unterversorgung 4 Ingolstadt Süd drohende Unterversorgung 4 Lohr am Main drohende Unterversorgung 6 Moosburg a. d. Isar drohende Unterversorgung 2 Vilsbiburg drohende Unterversorgung 5 Wassertrüdingen drohende Unterversorgung 3 Haßberge drohende Unterversorgung 12 Neustadt a. d. Aisch/BW drohende Unterversorgung 9 Bad Kissingen drohende Unterversorgung 23 Lichtenfels drohende Unterversorgung 6 Kronach drohende Unterversorgung 16 Oberfranken-Ost drohende Unterversorgung 31 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19603 5. Gibt es staatliche Förderprojekte, die das Tätigkeitsfeld der VERAHs hinsichtlich des Aspektes der Sturzprävention mit Fördermitteln für Fortbildungen etc. unterstützen? Aus dem Geschäftsbereich des StMGP werden derartige Projekte aktuell nicht gefördert. Inwieweit der BHÄV von sich aus derartige Projekte durchführt und hierfür ggf. För derungen durch andere staatliche Stellen oder Dritte erhält, ist nicht bekannt.