Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 05.10.2017 Regionale Wirtschaftsförderung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Förderanträge wurden im Rahmen des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) in den letzten fünf Jahren eingereicht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Höhe der beantragten Fördersumme, Landkreise und kreisfreien Städten)? 1.2 Wie viele Einzelmaßnahmen wurden davon gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten und jeweils bereitgestellter Fördersumme)? 2.1 Wie viele Förderanträge davon wurden bisher abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken )? 2.2 Aus welchen Gründen wurden diese Förderanträge abgelehnt? 3.1 Wie viele Förderanträge wurden im Rahmen des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft, Sonderprogramm „Premium- Offensive Tourismus“ bisher eingereicht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Höhe der beantragten Fördersumme, Landkreisen und kreisfreie Städten)? 3.2 Wie viele Einzelmaßnahmen wurden resp. werden davon bisher gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreie Städten und jeweils bereitgestellter Fördersumme)? 3.3 Welche Summen wurden für die einzelnen Maßnahmen jeweils bereitgestellt? 4.1 Wie viele Förderanträge davon wurden bisher abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken )? 4.2 Aus welchen Gründen wurden diese Förderanträge abgelehnt? 5.1 Wie häufig wurde in den letzten zehn Jahren die Rückerstattung öffentlicher Finanzierungsmittel im Rahmen des BRF gefordert, weil die Auflagen bzw. Förderrichtlinien nicht eingehalten wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken)? 5.2 Welche Auflagen wurden in den konkreten Fällen nicht eingehalten? 6.1 Wie hoch war die ursprünglich zugesagte Fördersumme ? 6.2 Wie viele Mittel mussten hierbei jeweils zurückerstattet werden? 7.1 In wie vielen Fällen konnten die besagten Unternehmen die geforderte Summe nicht zurückerstatten? 7.2 Aus welchen Gründen war dies den Unternehmen nicht möglich? 7.3 Welcher finanzielle Schaden ist dadurch ggf. für den Freistaat entstanden? Antwort des Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.12.2017 1.1 Wie viele Förderanträge wurden im Rahmen des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) in den letzten fünf Jahren eingereicht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Höhe der beantragten Fördersumme, Landkreise und kreisfreien Städten)? 1.2 Wie viele Einzelmaßnahmen wurden davon gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten und jeweils bereitgestellter Fördersumme)? 2.1 Wie viele Förderanträge davon wurden bisher abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken)? 2.2 Aus welchen Gründen wurden diese Förderanträge abgelehnt? Datenmäßig werden nur die tatsächlich bewilligten Fördervorhaben erfasst. Über die Anzahl abgelehnter Förderanträge werden keine Aufzeichnungen geführt, zumal die Quote förmlicher Ablehnungsbescheide annähernd null ist. Das ist dadurch begründet, dass in nahezu allen Fällen die Unternehmen bereits vor Antragstellung mit den Bewilligungsstellen (hier: Wirtschaftssach gebiete der Regierungen) Vorgespräche (sog. Erstberatungen) führen. Im Rahmen dieser Beratungsgespräche werden die Anspruchsvoraussetzungen eingehend erläutert, die Förderfähigkeit und -würdigkeit der Investitionsmaßnahmen sowie die Förderbedürftigkeit der Unternehmen vorab geklärt und die eventuellen Förderoptionen besprochen. Für den Fall, dass danach eine BRF-Förderung aufgrund fehlender beihilferechtlicher Voraussetzungen (z. B. KMU-Eigenschaft, Primäreffekt, Mindestinvestitionssumme oder Eigenfinanzierungskraft) nicht infrage kommt, wird in der Regel von den Unternehmen eine Antragstellung auch nicht weiterverfolgt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2018 Drucksache 17/19605 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19605 Die Anlage 1 enthält eine vertraulich zu behandelnde Übersicht über die in den letzten fünf Jahren im Rahmen der BRF bewilligten Fördervorhaben, aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städte und jeweils bereitgestellten Fördersummen. Hierzu wird folgendes angemerkt: Informationen, die Rückschlüsse über einzelbetriebliche Unternehmens- und Förderdaten ermöglichen , dürfen nur vertraulich im Zuge der Auskunftsrechte für Abgeordnete im Rahmen der Budgethoheit des Landtags zur persönlichen Auswertung und nicht zum externen und/ oder medienwirksamen Gebrauch verwendet werden. Diese Geheimhaltungspflicht ist stets gegeben, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – die auf Gemeinde- bzw. Landkreisebene abgefragten Förderdaten auf einen Zeitraum von weniger als zehn Jahren beziehen. Unabhängig davon wird auf die interaktive Förderkarte aufmerksam gemacht, die auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/ service/foerderprogramme/regionalfoerderung/interaktivefoerderkarte / abrufbar ist und – je nach Gebietsgröße – die Förderbilanz des abgelaufenen Jahres bzw. der letzten fünf oder zehn Jahre wiedergibt. 3.1 Wie viele Förderanträge wurden im Rahmen des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft, Sonderprogramm „Premium Offensive Tourismus“ bisher eingereicht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Höhe der beantragten Fördersumme, Landkreisen und kreisfreie Städten)? 3.2 Wie viele Einzelmaßnahmen wurden resp. werden davon bisher gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreie Städten und jeweils bereitgestellter Fördersumme )? 3.3 Welche Summen wurden für die einzelnen Maßnahmen jeweils bereitgestellt? Im Rahmen des zum 01.01.2017 angelaufenen Sonderprogramms ,,PremiumOffensive Tourismus“ konnten bis dato 12 Vorhaben bewilligt werden. Die Anlage 2 a bzw. 2 b enthält eine Übersicht über die im Rahmen des Sonderprogramms bewilligten Fördervorhaben , aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten und jeweils bereitgestellten Fördersummen. Die Übersicht 2 a ist vertraulich zu behandeln . Die Übersicht 2 b ist zur Drucklegung geeignet; in den dort datenmäßig ausgewiesenen Fällen liegt entweder eine Einwilligung der jeweiligen Investoren vor oder die bewilligten Vorhaben unterliegen den Transparenzanforderungen der EU, wonach seit dem 01.07.2016 bewilligte Einzelvorhaben mit einem Fördervolumen von mehr als 500.000 Euro in ein von der EU-Kommission verwaltetes „Transparenzmodul “ einzutragen sind. 4.1 Wie viele Förderanträge davon wurden bisher abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirke)? 4.2 Aus welchen Gründen wurden diese Förderanträge abgelehnt? Bislang wurden keine Förderanträge im Rahmen des Sonderprogramms „PremiumOffensive Tourismus“ abgelehnt. Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2. 5.1 Wie häufig wurde in den letzten zehn Jahren die Rückerstattung öffentlicher Finanzierungsmittel im Rahmen des BRF gefordert, weil die Auflagen bzw. Förderrichtlinien nicht eingehalten wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken )? 5.2 Welche Auflagen wurden in den konkreten Fällen nicht eingehalten? 6.1 Wie hoch war die ursprünglich zugesagte Fördersumme ? 6.2 Wie viele Mittel mussten hierbei jeweils zurückerstattet werden? 7.1 In wie vielen Fällen konnten die besagten Unternehmen die geforderte Summe nicht zurückerstatten ? 7.2 Aus welchen Gründen war dies den Unternehmen nicht möglich? 7.3 Welcher finanzielle Schaden ist dadurch ggf. für den Freistaat entstanden? Vorbemerkung: Nachdem es bei den Fragen 5 bis 7 um die im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung angefallene Anzahl der Rückerstattungsfälle, deren Ursachen sowie um die Höhe der uneinbringlichen Rückforderungsbeträge geht, wird dieser Themenkomplex zusammenfassend beantwortet. In diesem Zusammenhang wird um Verständnis dafür gebeten , dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von der zu den Fragen 6.1 und 6.2 erbetenen einzelfallbezogenen Aufschlüsselung Abstand genommen wurde. Um diese Fragen im Detail beantworten zu können, hätten die Bewilligungsstellen die in den letzten zehn Jahren bearbeiteten mehr als 6.100 Förderfälle jeweils einzeln zur Hand nehmen müssen, um die einzelfallbezogenen Angaben recherchieren und auswerten zu können. Es wird jedoch davon ausgegangen , dass mit den nachfolgenden Ausführungen die mit der Schriftlichen Anfrage gewünschte Aussagekraft zu der Thematik insofern nicht beeinträchtigt wird. Zu den Fragen 5 bis 7: Die Ursachen bzw. Gründe die zu den einzelnen Rückforderungen führen bzw. führten, sowie die jeweilige Höhe der rückgeforderten Beträge im Rahmen der Regionalförderung können in den Blöcken 1) Rückforderungen wegen Änderung des lnvestitions-/Finanzierungsplans 2) Rückforderungen wegen Verfehlung des Arbeitsplatzziels 3) Rückforderungen aufgrund von lnsolvenzen zusammengefasst werden. Zu 1) Die Höhe des Zuwendungsbetrags wird auf Basis des dem Förderantrag zugrunde liegenden Investitions- und Finanzierungsplans ermittelt. Im Verlauf der – in den überwiegenden Fällen mehrjährigen – Umsetzung der Investitionsvorhaben kommt es oftmals zu Änderungen bzw. Anpassungen der ursprünglich kalkulierten Kosten. Liegen die finalen Inves titionskosten höher als ursprünglich kalkuliert, sind die Mehrkosten vom Zuwendungsempfänger selbst zu tragen; d. h. eine Nachbewilligung ist nicht möglich. liegen sie niedriger, ist die bewilligte Zuwendungssumme entsprechend anteilmäßig zu kürzen. Entsprechendes gilt in den Fällen, bei denen der Zuwendungsempfänger zusätzlich hinzukommende Eigenmittel einsetzt. Drucksache 17/19605 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 In den vergangenen zehn Jahren kam es in dieser Kategorie zu insgesamt 961 Rückforderungsfällen (das sind 15,7 Prozent der bewilligten Vorhaben), von denen – 60 Fälle auf Oberbayern – 268 Fälle auf Niederbayern – 151 Fälle auf die Oberpfalz – 274 Fälle auf Oberfranken – 48 Fälle auf Mittelfranken – 105 Fälle auf Unterfranken – 55 Fälle auf Schwaben entfallen. Die danach zurückgeforderten Beträge in Höhe von annähernd 92 Mio. Euro (das sind 5,7 Prozent der in diesem Zeitraum bewilligten Gesamtfördersumme) wurden von den Unternehmen in voller Höhe zurückerstattet. Diese zurückgezahlten Mittel wurden entweder im Rahmen der Regionalförderung für neue Investitionsvorhaben wieder eingesetzt oder flossen zurück in den allgemeinen Staatshaushalt . D.h. dem Freistaat Bayern entstand bzw. entsteht infolge dieser Rückerstattungsfälle kein finanzieller Schaden . Zu 2) Mit dem Fördervorhaben sollen Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Wird nun dieses Förderziel, das auf den im Förderantrag angegebenen kalkulierten Arbeitsplatzzahlen basiert, verfehlt, ist die bewilligte Zuwendung in der Regel ganz oder anteilmäßig zu kürzen. In den vergangenen zehn Jahren kam es in dieser Kategorie zu insgesamt 39 Rückforderungsfällen (das sind 0,6 Prozent der bewilligten Vorhaben), von denen – 0 Fälle auf Oberbayern – 8 Fälle auf Niederbayern – 3 Fälle auf die Oberpfalz – 18 Fälle auf Oberfranken – 1 Fall auf Mittelfranken – 9 Fälle auf Unterfranken – 0 Fälle auf Schwaben entfallen. Die rückgeforderten Beträge in Höhe von rd. 4,3 Mio. Euro (das sind 0,26 Prozent der in diesem Zeitraum bewilligten Gesamtfördersumme) wurden von den Unternehmen in voller Höhe zurückerstattet. Diese Mittel flossen zurück in den allgemeinen Staatshaushalt. D.h. dem Freistaat Bayern entstand bzw. entsteht infolge dieser Rückerstattungsfälle ebenfalls kein finanzieller Schaden. Zu 3) Anders sieht die Situation in der Regel bei – für den Zuwendungsgeber zum Bewilligungszeitpunkt unvorhersehbaren – lnsolvenzen aus: Sollte ein Unternehmen während der fünf-jährigen Bindungsfrist in Insolvenz geraten, ist die Bewilligungssumme in voller Höhe zurückzufordern. Sofern die jeweilige Fördermaßnahme nicht durch eine Bankbürgschaft abgesichert wurde oder das insolvente Unternehmen nicht im Rahmen eines Planverfahrens fortgeführt bzw. von einem anderen Unternehmen übernommen wird, das in die Rechte und Pflichten des Förderbescheids eintritt, ist mit für den Staat uneinbringlichen Forderungen zu rechnen. Aufgrund von lnsolvenzen kam es in den letzten zehn Jahre zu folgenden Rückforderungsfällen: Oberbayern: 3 Fälle, die bereits abgeschlossen sind; uneinbringliche Rückforderungssumme: 431 TEuro. Niederbayern: 27 Fälle; davon 7 Fälle abgeschlossen mit einer uneinbringlichen Rückforderungssumme i. H. v. rd. 550 TEuro; 20 noch laufende Fälle mit einer „offenen“ Rückforderungssumme i. H. v. rd. 6 Mio. Euro.; Oberpfalz: 13 Fälle, davon 2 Fälle abgesichert durch eine Bankbürgschaft , 3 abgeschlossene Fälle mit einer uneinbringlichen Rückforderungssumme i. H. v. 1.709 TEuro; 8 noch laufende Fälle mit einer „offenen“ Rückforderungssumme i. H. v. rd. 1,9 Mio. Euro. Oberfranken: 29 Fälle; davon 8 Fälle abgeschlossen mit einer uneinbringlichen Rückforderungssumme i. H. v. rd. 1 Mio. Euro; 21 noch laufende Fälle mit einer noch „offenen“ Rückforderungssumme i. H. v. rd. 6,7 Mio. Euro. Mittelfranken: 20 Fälle; davon 12 Fälle abgeschlossen mit einer uneinbringlichen Rückforderungssumme i. H. v. rd. 1,5 Mio. Euro; 8 noch laufende Fälle mit einer „offenen“ Rückforderungssumme i. H. v. rd. 1,9 Mio. Euro. Unterfranken: 11 Fälle; davon 2 Fälle mit voller Rückzahlung (Bankbürgschaften ) abgeschlossen; 9 noch laufende Fälle mit einer „offenen“ Rückforderungssumme i. H. v. knapp 1,4 Mio. Euro. Schwaben : 11 Fälle; davon 4 Fälle mit voller Rückzahlung (Bankbürgschaften ) abgeschlossen; 7 noch laufende Fälle mit einer „offenen“ Rückforderungssumme i. H. v. rd. 0,9 Mio. Euro. Zusammenfassend kam es danach in den vergangenen zehn Jahren aufgrund lnsolvenzen zu insgesamt 106 Rückforderungsfällen (das sind 1,7 Prozent der bewilligten Vorhaben ) , bei denen die zurückgeforderten Beträge (bislang) nicht bzw. nicht in voller Höhe erstattet wurden. Bis dato ist ein Betrag in Höhe von 5,2 Mio. Euro definitiv uneinbringlich – das sind 0,3 Prozent der in diesem Zeitraum gewährten Gesamtfördersumme (über 1,6 Mrd. Euro). Weitere Rückforderungsbeträge i. H. v. 18,8 Mio. Euro sind derzeit noch offen, da die entsprechenden Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen sind. D. h. diese Beträge können bzw. werden sich durch die jeweiligen Schlussquoten noch verringern .