Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.11.2017 Erdverkabelung im Wechselstrombereich Die Regierung von Niederbayern hat das Raumordnungsverfahren für den etwa 60 km langen Ausbau der bestehenden 220-kV-Leitung zu einer leistungsstärkeren 380-kV- Leitung im Abschnitt von Adlkofen nach Matzenhof (Stadt Simbach a. Inn) abgeschlossen. Das Verfahren, das im Benehmen mit der Regierung von Oberbayern durchgeführt wurde, hatte die Firma TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin beantragt. Neben einer bestandsorientierten Trasse hatte die Antragstellerin in zahlreichen Abschnitten verschiedene Varianten vorgeschlagen, die im Raumordnungsverfahren zu prüfen und zu bewerten waren. Die Trassenführung orientiert sich vielerorts an der bestehenden Trasse, weist aber auch zahlreiche Abweichungen auf, so etwa im Bereich Wurmannsquick mit der Nordvariante. Die 380-kV- Leitung ist als Freileitung geplant. Erdverkabelung ist im Wechselstrombereich nur im Rahmen von Pilotprojekten vorgesehen. Anwohner fürchten durch den Trassenausbau erhöhte Immissionen und negative Beeinträchtigungen ihres Wohnumfeldes. Ministerpräsident Seehofer hat eine Initiative zur Erdverkabelung im Wechselstrombereich angekündigt (siehe Pressebericht zur Kabinettssitzung vom 18.04.2017). Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es bisher einen Vorstoß vonseiten der Staatsregierung auf Bundesebene zu einer Gesetzesinitiative für die Erdverkabelung im Wechselstrombereich? 2. Gibt es von den verschiedenen derzeit laufenden Projekten zur Erdverkabelung im Wechselstrombereich bereits Projekte, die abgeschlossen sind? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Pilotprojekte zu rechnen ? 3. Konnten im Rahmen dieser Pilotprojekte bereits Erkenntnisse bzgl. der Kosten und der Umweltauswirkungen gewonnen werden? Wenn ja, welche? 4. Besteht die Möglichkeit, den Ausbau der Leitung zwischen Adlkofen und Matzendorf ganz oder teilweise in ein Pilotprojekt aufzunehmen? 5. Was wurde bisher unternommen, damit der Ausbau der Leitung zwischen Adlkofen und Matzendorf ganz oder teilweise in ein Pilotprojekt aufgenommen wird? 6. Mit welchen Bedarfen begründet die TenneT die Notwendigkeit des Ausbaus von 220 kV auf 380 kV? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.12.2017 1. Gibt es bisher einen Vorstoß vonseiten der Staats regierung auf Bundesebene zu einer Gesetzesini tiative für die Erdverkabelung im Wechselstrombe reich? Die Staatsregierung hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der am 18.12.2015 angenommen wurde, um die abschnittsweise Erdverkabelung auch bei Höchstspannungs-Wechselstrommaßnahmen in Bayern zu ermöglichen. Die Staatsregierung hat überdies bei einer Vielzahl von Gesetzesänderungen im Energierecht stets die Kennzeichnung bayerischer Netzausbauprojekte als Erdkabelpilotprojekt über eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) verfolgt. In der abgelaufenen Legislaturperiode war dafür im Bundestag keine Mehrheit erzielbar. Die Staatsregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, auch bayerische Drehstrommaßnahmen als Erdkabelpilotprojekte im Bundesbedarfsplangesetz zu verankern . Dies würde die Erdverkabelung auf Teilabschnitten ermöglichen, auf denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Gibt es von den verschiedenen derzeit laufenden Projekten zur Erdverkabelung im Wechselstrom bereich bereits Projekte, die abgeschlossen sind? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Pilot projekte zu rechnen? Nein. Die Bundesnetzagentur nennt folgende Inbetriebnahmejahre : Rechtsgrundlage Vorhaben Geplante Inbetriebnahme EnLAG Ganderkesee – Wehrendorf 2021 EnLAG Diele – Niederrhein 2021 EnLAG Wahle – Mecklar 2021 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19607 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19607 Rechtsgrundlage Vorhaben Geplante Inbetriebnahme EnLAG Lauchstädt – Redwitz (kein Kabelabschnitt genehmigt ) 2017 EnLAG Niederrhein – Utfort – Os-terath 2023 EnLAG Wehrendorf – Gütersloh 2025 BBPIG Conneforde – Merzen 2023 BBPIG Stade – Landesbergen 2023 BBPIG Wilhelmshaven – Conne-forde 2020 BBPIG Emden Ost – Conneforde 2021 BBPIG Kreis Segeberg – Göhl 2022 3. Konnten im Rahmen dieser Pilotprojekte bereits Erkenntnisse bzgl. der Kosten und der Umweltaus wirkungen gewonnen werden? Wenn ja, welche? Im Vorhaben Diele – Niederrhein ist ein Pilotabschnitt beim nordrhein-westfälischen Raesfeld fertiggestellt, wegen fehlender Anbindung jedoch noch nicht im Leistungsbetrieb. Die Investitionskosten betrugen nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibers Amprion ca. das Sechsfache gegenüber einer Freileitungslösung. 4. Besteht die Möglichkeit, den Ausbau der Leitung zwischen Adlkofen und Matzendorf ganz oder teil weise in ein Pilotprojekt aufzunehmen? Der Bundesgesetzgeber hat die Möglichkeit, die Maßnahme Nr. 32 des Bundesbedarfsplangesetzes als Pilotprojekt zu kennzeichnen. 5. Was wurde bisher unternommen, damit der Aus bau der Leitung zwischen Adlkofen und Matzen dorf ganz oder teilweise in ein Pilotprojekt aufge nommen wird? Die Staatsregierung spricht sich für die Ausweitung von Erdkabelpilotprojekten im Wechselstrombereich aus. Da im Abschnitt Adlkofen – Matzenhof auch in Freileitungstechnik verträgliche Lösungen möglich erscheinen, die zu einer Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation führen, drängt sich dieser Abschnitt allerdings nicht als Pilotprojekt auf. 6. Mit welchen Bedarfen begründet die TenneT die Notwendigkeit des Ausbaus von 220 kV auf 380 kV? Die Übertragungskapazitäten der bestehenden 220-kV- Leitungen zwischen Österreich und Deutschland sind in zunehmendem Maße ausgeschöpft. Zukünftig wird von einem weiteren Anstieg der Leistungsflüsse ausgegangen. Netzbezogene Maßnahmen, die bei Gefährdung der (n-1)- Sicherheit derzeit eingesetzt werden, reichen zukünftig nicht mehr aus, um die (n-1)-Sicherheit zu gewährleisten. Hintergrund für den Leistungsanstieg ist der zunehmende Ausbau der Erneuerbare-Energien-Erzeugung in Deutschland, überwiegend Wind- und Solarenergie, sowie die Errichtung von zahlreichen neuen Pumpspeicherkraftwerken in Österreich.