Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.11.2017 Medienberichte über behauptetes polizeiliches Vorgehen gegen Journalisten am 21.10.2017 in München Laut Medienberichten soll am Samstag, dem 21.10.2017, ein Reporter der Bild-Zeitung die Festnahme eines Mannes gefilmt haben, der verdächtigt wird, zuvor mehrere Personen mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben. Dieser Reporter sei laut diesen Medienberichten anschließend von einem Polizeibeamten gezwungen worden, seine Filmaufnahmen zu löschen. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Trifft die Darstellung in diesen Medienberichten zu, dass ein Reporter von einem Polizeibeamten gezwungen wurde, Filmaufnahmen zu löschen? Wenn nein, wie war der Ablauf dieses Ereignisses tatsächlich? 2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage hat dieser Polizeibeamte gehandelt? War das Vorgehen rechtmäßig ? 3. Wenn nein, welche Konsequenzen werden von der Polizeiführung und von der Staatsregierung daraus gezogen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.12.2017 Zu 1. bis 3.: Anlässlich des Polizeieinsatzes am 21.10.2017 am Rosenheimer Platz in München kam es zur Löschung von Videoaufzeichnungen eines Bild-Zeitungsreporters. Der Sachverhalt ist Gegenstand eines laufendenden Ermittlungsverfahrens, das derzeit beim Landeskriminalamt geführt wird. Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens können derzeit hierzu keine weitergehenden Auskünfte erfolgen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und des tatsächlichen Ablaufes der Löschung des Videos des in Rede stehenden Bild-Zeitungsreporters werden komplexe Einsatzlagen regelmäßig nachbereitet. Ggf. erkannte Optimierungsbedarfe werden analysiert und im Sinne einer lernenden Organisation mit dem Ziel einer permanenten Professionalisierung der Polizeiarbeit entsprechend umgesetzt . Daneben werden unsere nachgeordneten Dienststellen regelmäßig hinsichtlich des Umgangs mit Medienvertretern sensibilisiert. Im Jour Fixe des Staatsministeriums des Innern , für Bau und Verkehr mit den Polizeipräsidenten am 17.11.2017 wurde auf die bestehende Regelungslage zur Zusammenarbeit von Polizei und Medien hingewiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19624 Bayerischer Landtag